06.3049
Hundehalter in die Pflicht nehmen
Brändli Christoffel · 2VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir behandeln das Geschäft 06.3049, Moziun dal cussegl naziunal "Obligar possessurs e possessuras da chauns". La posiziun da la commissiun preschenta signur Bieri.
Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Bieri Peter · 1VP-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Hier kann ich es kurz halten. Ich habe am 21. September bereits ausgiebig und einmal mehr über diese Hundethematik Bericht erstattet. Die Tatsache, dass die beiden hängigen Motionen 06.3062 und 06.3049 nicht miteinander behandelt werden, rührt vom kleinen Unterschied her, dass die erstere nebst der Haftpflichtfrage auch die Ausbildungsfrage für Hundehalterinnen und -halter anschnitt und die Stellungnahme dazu deshalb von der Vorsteherin des EVD kam. Die Stellungnahmen des Bundesrates sind jedoch jeweils praktisch identisch.
In der vorliegenden Motion, welche die Thematik breiter fasst, werden auch die Verfassungsfrage und die Verantwortungs- respektive Haftungsfrage angesprochen. Ich habe bereits eingehend über die Problematik einer Verfassungsgrundlage gesprochen und brauche hier nicht zu wiederholen, was bereits eingehend dargelegt wurde. Mit Nachdruck kann ich festhalten, dass die WBK und auch der Ständerat dezidiert der Überzeugung sind, dass:
a. Handlungsbedarf besteht;
b. 26 föderalistische kantonale Einzellösungen keinen Sinn machen;
c. das Tier nicht nur vor dem Menschen zu schützen ist, sondern auch umgekehrt;
d. dazu bei Ermangelung einer Verfassungsgrundlage eine solche Bundeskompetenz zu schaffen ist;
e. griffige gesetzliche Massnahmen zu schaffen sind, die nachhaltig dazu beitragen, dass sich solche schrecklichen Ereignisse, wie sie sich im Zürcher Oberland ereignet haben oder auch in Genf, nicht wiederholen;
f. die Verschärfung der Haftungsfrage als reaktive Massnahme das Problem allein nicht zu lösen vermag;
g. letztlich auch der Mut und der Wille vorhanden sein müssen, die Sache mit der notwendigen Ernsthaftigkeit anzugehen, wohlwissend, dass man das Problem nicht in jedem Fall lösen, aber doch die Risiken minimieren kann.
In dem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, die Motion anzunehmen.
Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich
Die Hundedebatten zur Verhinderung von Unfällen mit Hunden sind ja zu einem Dauerbrenner geworden. Es ist immer gefährlich, wenn aus einem Einzelereignis ein allgemeiner Fall gemacht und das auch noch boulevardmässig unterstützt wird; dies erschwert es, bei den Massnahmen einen klaren Kopf zu behalten.
Die krassen Massnahmen, die gefordert wurden, wie Verbot von Hunderassen usw., mussten für den Bundesgesetzgeber an der Verfassungsmässigkeit scheitern. Ob man das haben will oder nicht: Wenn der Bundesgesetzgeber etwas macht, namentlich auf Stufe der Verordnung - das wurde ja gefordert: nicht eine Verfassungsbestimmung oder ein Gesetz, sondern eine Verordnung -, und darauf eine Verfügung erlässt, ist natürlich die erste Sache, dass man ans Bundesgericht geht, um zu prüfen, ob das überhaupt verfassungsmässig ist. Da offensichtlich ist, dass es nicht verfassungsmässig ist, musste der Bundesrat davon absehen, auf diesem Weg Massnahmen zu treffen. Es fällt in die Hoheit der Kantone.
Nun kann man sich fragen, ob man das Ganze aus der Kompetenz der Kantone herausnehmen will. Das braucht dann eine Verfassungsbestimmung. Hundeangelegenheiten wären dann Angelegenheiten des Bundes und nicht mehr der Kantone.
Bei der Haftung sieht es anders aus, da haben wir die Kompetenz. Darum hat der Bundesrat, bevor diese Motionen vorgelegen sind, beschlossen, diese Frage zu prüfen und hier eine andere Haftung einzuführen, als sie heute besteht. Natürlich muss man aufpassen, wenn man sagt, Hundehalter haften unabhängig von ihrem Verschulden - das wäre eine formelle, quasi eine Kausalhaftung; wer einen Hund hat, haftet -, aber gleichzeitig ein Versicherungsobligatorium vorschreibt. Dann ist die Frage die: Hält das dann die Hundehalter davon ab, unsorgfältige Massnahmen zu treffen? Das ist die grosse Gefahr. Von dorther sollte man einfach sagen: Es gibt die Kausalhaftung, aber die Versicherungsfrage wird offengelassen, damit der Hundehalter dann wirklich zur Kasse kommt. Aber das ist dann wieder eine Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit. Das würde bedeuten, dass also Hundehalter, welche im Falle eines Schadens bezahlen müssten, mit ihren Hunden wahrscheinlich sorgfältiger umgehen würden; aber für diejenigen, die mangels eigener Aktiven nicht bezahlen müssten, wäre es nutzlos.
Ich habe Ihnen hier einfach das Spannungsfeld gezeigt. Man muss aufpassen, dass man nicht eine Regelung macht, die zwar dazu führt, dass bei solchen Unfällen mit Hunden bezahlt wird - der Schaden wird, sofern man die Kosten überhaupt bezahlen kann, immerhin gutgemacht -, aber sonst passiert nichts. Wir wollen eigentlich eine Regelung einführen, die die Selbstverantwortung des Hundehalters stärkt. Nur dieser kann eigentlich verhindern, dass Hunde etwas tun, was anderen Schaden verursacht.
In diesem Sinne beantragen wir die Annahme der Motion, wie das Ihre Kommission vorschlägt.
Brändli Christoffel · 2VP-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté