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Schwerverkehrskontrollen für mehr Sicherheit im Verkehr. Resultate

11097 · Amtliches Bulletin

Du 2 oct. 2006

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/11097/de/schwerverkehrskontrollen-fur-mehr-sicherheit-im-verkehr-resultate

Consulté le 11 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Contrôle des poids lourds pour des routes plus sûres. Résultats (06.3277)

06.3277

Schwerverkehrskontrollen für mehr Sicherheit im Verkehr. Resultate

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich frage den Interpellanten an, ob er von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt ist und ob er Diskussion beantragt.

Leuenberger Ernst · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Ich erkläre mich von der Art und Weise der Beantwortung befriedigt und bitte um eine kurze Diskussion.

Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Diskussion ist gewährt.

Leuenberger Ernst · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Meines Wissens ist in der Interpellationsantwort zum ersten Mal schwarz auf weiss publiziert worden, welche Resultate die Schwerverkehrskontrollen auf unseren Schweizer Strassen ergeben haben. Die Resultate - ich hoffe, Sie hatten Gelegenheit, sie schnell anzuschauen - sind für mich erschreckend, ja aufwühlend. Denn es heisst im Klartext, dass praktisch jeder vierte Camion in der Kontrolle hängenbleibt, dass bei jedem vierten Camion eine Strafe ausgefällt wird. Das ist, meine ich, so einfach nicht hinzunehmen. Sehen Sie sich doch bitte die leicht verschlüsselt dargestellten Kontrollresultate genau an: Im Jahre 2005 sind 100 000 Fahrzeuge kontrolliert worden, bei 22 600 war eine Beanstandung fällig, die zu einer Strafe geführt hat. In absoluten Zahlen, heisst es weiter, genügten etwa 4700 Fahrzeuge den technischen Anforderungen nicht, und es wurden Strafen ausgefällt. Über 3200 Fahrzeuge waren überladen, und es wurden Strafen ausgefällt. In 5400 Fällen wurden die Arbeits- und Ruhezeiten nicht eingehalten, und es wurden Strafen ausgefällt. 400 Lenker wurden in angetrunkenem Zustand angetroffen und wurden bestraft. Das ist, zusammengefasst, im Wesentlichen das Resultat, das ich für erschreckend halte.

Leider ist der Bund nicht in der Lage, eine weitere Frage zu beantworten, nämlich jene, wie viele Fahrzeuge heute mit Ausnahmebewilligung in Bezug auf das Nacht- und Sonntagsfahrverbot unterwegs sind. Offenbar muss ich bei den Kantonen nachfragen gehen, wie viele Bewilligungen sie ausgestellt haben. Aber vielleicht mache ich einmal ein Postulat, mit dem der Bund beauftragt wird, diese Geschichte auch noch zu erheben.

Ich habe ausdrücklich nicht nach den Geschwindigkeitsüberschreitungen gefragt. Ich habe allerdings in den letzten Tagen Zuschriften erhalten, die mir zeigen, dass etliche PW-Fahrer Geschwindigkeitsübertretungen seitens der Camionfahrer für ein Problem halten und sie als Sicherheitsrisiko einstufen.

Nicht schlecht gestaunt habe ich gestern, als ich wieder einmal entgegen meinem oft gefassten Vorsatz die Sonntagspresse durchgegangen bin und dort dann plötzlich Resultate angetroffen habe, die hier in der Antwort nicht enthalten sind. Ich muss jetzt einmal sagen, was ich dort in der Zeitung gelesen habe. Die Urner Polizei hat offenbar die Resultate ihrer Kontrollen aus dem ersten Halbjahr 2006 publiziert. Das tönt dann ungefähr so: 15 000 kontrollierte Fahrzeuge; 36 Prozent oder 5000 davon waren überladen; 29 Prozent oder über 4000 wiesen technische Mängel auf; 10 Prozent oder rund 1500 verstiessen gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften - und damit wir mal wissen, was das bedeutet: Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften haben sehr oft zur Folge, dass da Menschen am Steuer sitzen, die am Rande ihrer Leistungsfähigkeit sind, weil sie schlicht übermüdet sind. Schlimm scheint mir, dass der Urner Polizeichef mit der Aussage zitiert wird, dass die Zahl der Verstösse über die Jahre hinweg konstant geblieben sei - als ob all diese Kontrollen, all die ausgefällten Strafen überhaupt nichts bewirkten. Ich komme aufgrund dieser Verhältnisse auf meine Aussage zurück, dass offensichtlich eine starke Minderheit von Verkehrsteilnehmern im Strassengüterverkehr - ich betone noch einmal: eine starke Minderheit - Wildwestverhältnisse pflegt.

Damit nicht genug, und das hat mein Interesse besonders provoziert: Wiederum in diesem Zeitungsartikel - man soll nicht alles glauben, was dort steht, aber immerhin, ich frage mal an, ob jemand Näheres darüber weiss, weil es mir in 24 Stunden nicht gelungen ist, etwas zu erfahren - werden zwei Studien zitiert, eine Studie einer Firma Progtrans in Basel und eine Studie einer Firma Herry Consult in Wien. Diese würden den Schluss zulassen, dass - so steht es dort - durch drei Übertretungsweisen, nämlich Überschreitung der Lenkzeiten, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeiten und Überschreitung des Höchstgewichts, die Transportkosten auf der Strasse um zwischen 22 und 33 Prozent gesenkt werden können.

Das stand gestern in der Zeitung. Falls diese Angaben stimmen sollten, drängt sich die Frage auf, was da zu tun ist, um - ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen - die korrekten Strassentransporteure zu schützen vor Dumpingkonkurrenz, aber selbstverständlich auch, um im Interesse der Verkehrsverlagerung die Bahn vor solcher Sicherheits- und Sozialdumpingkonkurrenz zu schützen. Man kann sich sogar fragen, ob solche Verhältnisse, wenn sie denn zutreffen sollten, nicht letztlich alle unsere Verkehrsverlagerungsbestrebungen zunichte machen und zur Farce verkommen lassen.

Die Fragen, die sich mir jetzt stellen und die ich gerne hier dem Bundesrat stellen möchte, falls die letzten Angaben stimmen: Was gedenkt der Bundesrat gegen solche Wettbewerbsverzerrungen durch strafbares Verhalten im Strassengütertransport zu tun? Muss mehr kontrolliert werden? Müssen Bussen und Sanktionen verschärft werden? Drängt sich eine strengere Praxis in der Erteilung und auch im Entzug von Lizenzen auf? Muss die Nullpromillegrenze für die Camionneure subito eingeführt werden? Muss das generelle Überholverbot für Camions verordnet werden? Und letzte Frage: Gedenkt der Bundesrat, diese Kontrollresultate künftig jährlich zu publizieren? Ich würde gerne darum bitten.

Leuenberger Moritz · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Zunächst hat Herr Leuenberger Zahlen gewollt, die wir nicht liefern konnten, weil man sie bei den Kantonen eruieren muss. Es ist selbstverständlich, dass wir das für Sie tun werden, ohne dass Sie dazu ein Postulat einreichen müssen. Wir möchten diese Zahlen auch im eigenen Interesse haben. Das betrifft die Ausnahmebewilligungen in Bezug auf das Sonntags- und Nachtfahrverbot, die Sie genannt haben. Das lässt ja dann auch Rückschlüsse zu, was da vor allem transportiert wird an Gemüse und Milch und Schnittblumen.

Zur Interpellation selber: Ich wiederhole die Antworten, die meines Erachtens richtig waren, nicht, werde aber nur ganz kurz zu den zusätzlichen Fragen von Herrn Leuenberger Stellung nehmen. Zunächst einmal, was die Halbjahreszahlen 2006 angeht: Zum Zeitpunkt, als wir die Interpellationsantwort verfassten und sie durch den Bundesrat verabschieden liessen, lagen eben diese Zahlen noch nicht vor. Das ist halt der Lauf der Dinge. Wenn der Bundesrat etwas verabschiedet und wir nachher auf die Session warten müssen, können in der Zwischenzeit neue Zahlen kommen. Aber wir sind ja unsererseits an diesen neuen Zahlen interessiert, und wir sind auch daran interessiert, dass sie veröffentlicht werden, denn diese Zahlen zeigen immerhin auch die grossen Anstrengungen, die die Kantone und der Bund unternehmen. Und sie zeigen auf der anderen Seite auch - das haben Sie zu Recht festgehalten -, wie sehr intensive Kontrollen notwendig sind und dass die weiterhin ausgebaut werden müssen. Auch aus Sicht des Öffentlichkeitsgesetzes gab es keinen Grund, dem recherchierenden Journalisten die aktuellen Zahlen nicht zur Verfügung zu stellen, sodass jetzt halt diese Zahlen für einmal zunächst in einem Zeitungsartikel gekommen sind und nicht in einer Interpellationsantwort. Das ist jetzt schon eine Folge dieses Öffentlichkeitsgesetzes. Das ist ja auch nicht so schlimm. Das Gute daran ist ja, dass die Zahlen richtig sind. Schlimmer wäre es, wenn sie falsch wären.

Nun zur erwähnten Studie: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, wir kennen diese Studie nicht. Gestern war in einer Sonntagszeitung die Rede davon. Aber wir konnten in dieser Zeit nichts eruieren. Ich muss auch offenlassen, ob die Zahlen richtig sind und ob die Studie seriös ist. Ich weiss es nicht.

Auch die Astag kennt die Studie nicht. Was tun wir als Erstes, wenn so eine Studie kommt und wir hilflos sind? Wir rufen die Astag an und fragen: Wo ist diese Studie? Nicht einmal die Astag wusste es. Und die Journalisten berufen sich auf ihr Berufsgeheimnis. Wir müssen ihnen wegen dem Öffentlichkeitsgesetz alles herausgeben; aber wenn sie etwas haben, sagen sie uns, sie hätten das Berufsgeheimnis. Also gut: Bis heute reichte es nicht, um substanziell Stellung zu nehmen.

Auf den ersten Blick scheint uns, die Zahlen seien etwas gar hoch, zumal es sich bei vielen dieser Verstösse um relativ geringfügige Übertretungen handelt, die nicht so zu Buche schlagen. Aber es ist richtig, dass sich solche Verstösse für den Transporteur wirtschaftlich zumindest teilweise lohnen. Und gerade das ist der Ansatz der Massnahme, die gleich lange Spiesse für Strasse und Schiene und innerhalb der Strasse für die anständigen Transporteure schaffen will. Der nach wie vor hohe Anteil an Verstössen zeigt, wie notwendig es ist, die Anstrengungen fortzusetzen und sie auch zu steigern.

Auch wenn der Bund selbstverständlich keine Verstösse duldet, wird es kaum möglich sein, wesentlich umfassender zu kontrollieren als heute, da die kantonalen Polizeikorps an die Grenzen ihrer Ressourcen stossen. Das grösste Steigerungspotenzial stellen künftig die grossen Kontrollzentren dar, wobei wir dann zu gegebenem Zeitpunkt höhere Kredite beantragen müssen, da der Betrieb dieser Zentren sehr kostenintensiv ist. Auf den 1. Januar des nächsten Jahres sollen zudem verschärfte Strafbestimmungen in Kraft treten. Im neuen Strafgesetzbuch werden die Strafen massiv erhöht. Bei leichteren Widerhandlungen sind neu Bussen bis zu 10 000 Franken möglich, bei schwereren Widerhandlungen können je nach Verschulden des Täters Bussen bis gegen eine Million Franken ausgesprochen werden. Es wird nicht so sein, dass jeden Tag eine solche Riesenbusse ausgesprochen wird, aber der Strafrahmen wird sehr viel grösser sein als im heutigen Recht. Fehlbare Chauffeure und Transportfirmen werden damit griffiger sanktioniert.

Wir haben in der Antwort auf die Interpellation dargelegt, dass auch der Arbeitgeber, das heisst der Transporteur, via Lizenz in die Pflicht genommen werden kann. Das ist es, was letztlich dann eben "einschenken" wird: dass er wirtschaftlich nicht davon profitieren kann, wenn er oder seine Chauffeure sich nicht ans Recht halten. Zudem haben insbesondere auf den Kontrollzentren beanstandete Fahrzeuge mit langen Wartezeiten zu rechnen, sodass es sich wirtschaftlich auch diesbezüglich weniger als heute lohnen dürfte, das Risiko einzugehen, erwischt zu werden.