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Plan financier 2008-2010

11410 · Bulletin officiel

Du 12 mars 2007

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/11410/fr/plan-financier-2008-2010

Consulté le 11 sept. 2026

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Objet parlementaire: Plan financier 2008-2010 (05.3681)

05.3681

Plan financier 2008-2010

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Bei der Motion der SP-Fraktion "Finanzplan 2008-2010" geht es darum, dass der Staatshaushalt in Bezug auf seine Auswirkungen auf Frauen und Männer analysiert werden soll. Die Verfassung verpflichtet uns auf die Gleichstellung der Geschlechter, und es ist bekannt, dass die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben unterschiedliche Wirkungen auf Frauen und Männer haben. Dazu gibt es jede Menge Studien; es gibt auch konkrete Anwendungsbeispiele. Ich verweise auf das "gender budgeting" des Kantons Basel-Stadt, wo im Auftrag des Frauenrates eine entsprechende Analyse der Wirkungen auf die Geschlechter durchgeführt worden ist. Ich verweise aber auch auf die entsprechenden Untersuchungen, die in den skandinavischen Ländern durchgeführt worden sind.

Die SP hat bereits im Rahmen des EP 2003 verlangt, dass man die Auswirkungen der Sparmassnahmen auf die beiden Geschlechter untersucht. Damals hat mir Bundesrat Merz entgegnet, dass sich das so kurzfristig nicht machen liesse. Er hat aber auch gesagt, dass man im Rahmen eines längerfristigen Projektes sehr wohl untersuchen könne, ob der Staatshaushalt unterschiedliche Folgen für Frauen und Männer habe. Ich habe ihm damals auch entsprechende Studien gezeigt und ausgehändigt; ich möchte nochmals darauf verweisen, dass es sehr wichtig ist, sich dessen bewusst zu sein, dass sich der öffentliche Haushalt sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite auf Frauen und Männer unterschiedlich auswirkt.

Die Verfassung verpflichtet auch den Bundesrat auf die Gleichstellung der Geschlechter. Wenn nun der Bundesrat schreibt, dass der Finanzplan ein Führungsinstrument sei, kann ich nur sagen, dass er dies in der Tat ist, und dieses Führungsinstrument muss auch für die Erfüllung der Verfassung eingesetzt werden. Wenn der Bundesrat weiter sagt, dass unsere Forderung nicht zielführend sei, dann bitte ich ihn, einmal die entsprechenden Gender-Analysen anzuschauen, die in anderen Ländern gemacht worden sind; er würde sehr wohl sehen, dass eine Gender-Analyse sehr wohl zielführend ist, wenn man die Geschlechtergleichstellung ernst nimmt.

Ich möchte Ihnen ein kleines Beispiel geben, Herr Bundesrat Merz. Offenbar können Sie sich nicht vorstellen, worum es gehen könnte. Ich nehme die Euro 2008 als Beispiel: Mit den Ausgaben, die wir für den Bund beschlossen haben, sollen vor allem Sicherheitsmassnahmen finanziert werden. Die Sicherheitsprobleme werden zu 95 Prozent durch Männer verursacht, folglich ist eine entsprechende Ausgabe als Belastung durch die Männer zu budgetieren. So könnte man den Staatshaushalt Punkt für Punkt durchgehen und unter dem Geschlechteraspekt analysieren. Ich kann Ihnen genügend Institutionen in der Schweiz aufzählen, die entsprechende Analysen vornehmen können. Es sind unter anderem diejenigen, die auch die Wirkung des Gleichstellungsgesetzes in Bezug auf die Erfüllung des Verfassungsauftrages untersucht haben. Sie könnten diese Untersuchung auch auf zwei, drei Departemente beschränken, wie das in Skandinavien gemacht worden ist. Dort hat man zum Beispiel die Gesundheitsausgaben und die Arbeitsmarktausgaben auf die Geschlechterinzidenz hin analysiert.

Ich bitte Sie, nehmen Sie den Verfassungsauftrag ernst, auch in der Gesamtheit des Staatshaushaltes, und sorgen Sie dafür, dass wir einmal aufgrund einer Geschlechteranalyse wissen, wie es sich in Bezug auf die Durchsetzung der Verfassung verhält.

Unterstützen Sie die Motion der sozialdemokratischen Fraktion!

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Es stimmt, dass zwischen Frau Leutenegger Oberholzer und mir in dieser Frage ein Dialog stattgefunden hat. Ich danke ihr, dass sie mir die erwähnten Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, und möchte noch einmal sagen, dass ich diese auch gelesen habe. Wenn ich trotzdem zu keinem anderen Schluss komme, hängt das damit zusammen, dass die Fragen der Geschlechter - Gleichstellungsfragen, Genderfragen im weitesten Sinne - mit Sicherheit in einer Finanzplanung als einem strategischen Instrument der Finanzführung keinen Platz haben. Sie müssen diese Anliegen - Anliegen für Anliegen - jeweils untersuchen und platzieren. Es gibt die Botschaften des Bundesrates, und in diesen Botschaften hat es in der Regel auch ein Kapitel zu den finanziellen Auswirkungen, zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen, zu den europapolitischen Auswirkungen usw. Sie müssten Ihr Anliegen nach meiner Auffassung eher in diesem Zusammenhang platzieren und sagen, es müsse bei jedem Geschäft abgeklärt werden, ob die Genderverträglichkeit gegeben sei. Im Finanzplan als einem strategischen Führungsinstrument hingegen kann man das nicht tun.

Mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells haben wir jetzt sogar noch eine weitere Straffung dieses Instrumentes erzielt, und daher sind auch andere spezifische Auswirkungen, nicht nur die Frage der geschlechterspezifischen Auswirkungen, im Finanzplan nicht darstellbar. Im Übrigen erbringt ja der Bund sehr viele Dienstleistungen ohne jegliche Bedingungen, d. h., die Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Leistungen können frei entscheiden, wofür sie die Mittel einsetzen, und das gilt für einen ganz grossen Teil des Bundeshaushaltes, nämlich für die Anteile Dritter an den Einnahmen. Hier dürfte eine geschlechterspezifische Analyse schlicht nicht möglich sein, sonst müssten wir alle diese Subventionen und alle diese Anteile Dritter, die, wie bei den Kantonen, zum Teil auch reine Geldbeträge sind, unter diesem Blickwinkel untersuchen.

Viele Transfers lassen sich ohne fragwürdige Zusatzhypothesen, die man dann aufstellen müsste, nicht den Geschlechtern zuordnen. Wie wollen Sie das z. B. bei der Verkehrspolitik handhaben? Das sind Ausgaben von 7,8 Milliarden Franken. Wie wollen Sie z. B. im Güterverkehr die Leistung nach Geschlecht aufschlüsseln? Ebenso fragwürdig ist nach unserer Auffassung eine Zuteilung von Ausgaben auf Mann und Frau bei der Verteidigung. Denn beim Gut Sicherheit kann im Budget nicht spezifisch nach Frauen und Männern unterschieden werden, sondern es gilt für die gesamte Bevölkerung. Die Grenzen geschlechterspezifischer Wirkungsanalysen werden auch klar, wenn man an die Passivzinsen - das sind bald 4 Milliarden Franken pro Jahr - oder die Direktzahlungen für die Landwirtschaft denkt. All diese Positionen können Sie nicht nach geschlechterspezifischen Gesichtspunkten erfassen.

Noch schwieriger dürfte es auf der Einnahmenseite sein. Die Frage nach den geschlechterspezifischen Auswirkungen der Stempelabgabe z. B. oder der Verrechnungssteuer kann schlichtweg nicht beantwortet werden. Am ehesten ist es noch bei der Steuerpolitik möglich - da will ich wieder auf die Politik zurückkommen -, denn dort kann man die Steuern natürlich geschlechterspezifisch gestalten, was wir teilweise auch tun. Wir haben beispielsweise bei den Sofortmassnahmen im Bereich der Besteuerung von Ehepaaren oder beim Zweiverdienerabzug solchen Gesichtspunkten Rechnung getragen. Auch die weiteren Entwicklungen im Bereich der Besteuerung natürlicher Personen können dann unter geschlechterspezifischen Aspekten beurteilt werden.

Ein unüberwindbares Problem stellt auch die Frage der materiellen Inzidenz dar. Es ist schlicht nicht ausreichend zu messen, welche Institutionen am Ende Empfänger von staatlichen Leistungen sind. Vielmehr müsste gefragt werden, wer letztlich die Leistungen dann auch konsumiert. Und so geht es beispielsweise auch bei der Verteidigung primär nicht um die Frage, wer in der Produktion von Rüstungsgütern beschäftigt ist, oder um den Anteil von Männern und Frauen bei den Diensttagen, sondern es geht in erster Linie darum, wer Empfänger der Leistungen der Landesverteidigung ist. Hier stösst bekanntlich auch die ökonomische Wissenschaft an Grenzen; auch die Berichte, die mir die Motionärin gegeben hat und die ich gelesen habe, führen hier nicht zum Ziel.

Es ist nicht verkennbar, dass es in einzelnen Bereichen durchaus mal Ausgabenpositionen geben kann, bei welchen eine geschlechterspezifische Zuordnung möglich ist. Ich denke hierbei insbesondere an den Bereich der Bildung oder an den Bereich des Personals; dort gibt es durchaus solche Aspekte. Aber das hat nichts mit der Finanzplanung zu tun! Das ist eben dann vielmehr eine Frage des Bildungswesens oder des Personalwesens. Ich komme zum Schluss, dass eine flächendeckende und damit verlässliche Darstellung der geschlechterspezifischen Auswirkungen im Finanzplan aus den vorgenannten Gründen weder sinnvoll noch zielführend ist.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Herr Bundesrat Merz, Sie haben mir empfohlen, jeweils bei den Botschaften nach der Geschlechterinzidenz zu fragen. Ist Ihnen bekannt, Herr Bundesrat Merz, dass Sie nach dem Parlamentsgesetz den Auftrag haben, in jeder Botschaft das entsprechende Gesetz in Bezug auf die Geschlechterinzidenz zu untersuchen, und dass die GPK bereits mehrmals darauf hingewiesen hat und beanstandet hat, dass man das nicht macht? Ich habe jetzt als Beispiel irgendeine Botschaft genommen, jene zur Agrarpolitik, die wir morgen beraten: Auch da fehlt dieses Kapitel! Darf ich Ihre Aussagen so interpretieren, Herr Bundesrat, dass Sie inskünftig in allen Botschaften die Geschlechterinzidenz explizit erwähnen und beurteilen?

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.

Sie haben die Antwort selber gegeben. Ich glaube, dass wir in der Finanzplanung - die letztlich die Zusammenfassung all dieser Einzelentscheide ist - aus den Gründen, die ich genannt habe, keine solche Prüfung vornehmen können. Wir werden sie aber bei jedem einzelnen Projekt vornehmen müssen. Dann müssten Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier dafür sorgen, dass es auch geschieht. Ich kann vom Finanzdepartement aus nicht die Agrarpolitik unter geschlechtsspezifischen Aspekten beurteilen. Das müssen Sie tun.

Intervention de procédure

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion .... 67 Stimmen

Dagegen .... 107 Stimmen