05.3557
Entretien d'immeubles. Pour des déductions fiscales justes et transparentes
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Meine Motion ist im Anschluss an das Scheitern des Steuerpaketes 2001 entstanden. Sie erinnern sich: Ein wesentlicher Grund, weshalb dieses Paket durchfiel, war sicher die unverschämte Formulierung für die Möglichkeit von Unterhaltsabzügen, nämlich beliebig hohe Unterhaltsabzüge mit einer unteren statt einer oberen Grenze. Das hat die Kantone ja dann dazu gebracht, dieses Paket mit uns zusammen abzulehnen. Dem ist die stimmberechtigte Bevölkerung ja dann gefolgt. Die Kantone hätten dies wahrscheinlich nicht gemacht, wenn eine Obergrenze eingefügt worden wäre.
Ich schlage Ihnen jetzt vor, dass man zum einen nur tatsächliche Kosten abziehen kann, also keine Pauschale, und dass die Abzüge zwischen 500 und 5000 Franken liegen müssen. Warum die untere Grenze? Das ist klar: Wer als Mieter in seiner Wohnung kleine Arbeiten macht, kann die Kosten dafür auch nicht abziehen; also sollte man sie, wenn man im eigenen Wohnbereich nur wenig macht, auch nicht abziehen können. Warum eine obere Grenze? Da werden einige unter Ihnen sagen: Das gibt's ja nicht, das hindert die Leute daran, in ihre eigene Wohnung, in ihr eigenes Haus zu investieren. Ich möchte Ihnen Folgendes entgegenhalten: Zum einen geht es hier wieder einmal um Steuerabzüge, und von Steuerabzügen profitieren wegen der Progression immer dieselben übermässig, nämlich jene, die besonders grosse Einkommen haben. Auch wenn gleich grosse Beträge abgezogen werden, profitieren wegen der Progression eben jene, denen es beim Einkommen besser geht.
In der Begründung für die Ablehnung meiner Motion durch den Bundesrat lese ich dann noch ganz Spannendes. Es zeigt doch auch ein bisschen, wes Geistes Kind dieser Bundesrat ist. Er sagt nämlich, dass jemand, der nur eine kleine Eigentumswohnung hat, benachteiligt ist gegenüber jenen mit einer Villa, denn wer etwas an seiner kleinen Eigentumswohnung macht, kommt ja nie auf so hohe Beträge wie jener, der seine Villa rundum erneuert. Das ist zwar wahr, aber für mich überhaupt kein Grund, Steuergeschenke zu machen. Wer selber in sein Haus investiert, investiert in erster Linie für sich selbst. Hier drin wird immer so getan, als ob man nur investieren würde, wenn man daraus auch einen steuerlichen Nutzen ziehe - das kann ich einfach nicht glauben.
Ich komme deshalb zum entscheidenden Punkt. Es ist richtig: Wenn man einen Eigenmietwert hat, den man versteuern muss, dann gibt es dazu Gestehungskosten. Das ist tatsächlich so. Diese Kosten sollte man anrechnen können. Nur: Wenn Sie Ihr Haus nicht besonders gut unterhalten, dann sinkt Ihr Eigenmietwert nicht, jedenfalls habe ich das noch nie gehört. Ist es denn so, dass Sie plötzlich einen tieferen Eigenmietwert haben, wenn Sie nicht allzu viel renovieren? Wenn das der Fall wäre, dann könnte man allenfalls den Zusammenhang mit den Gestehungskosten machen, die dafür sorgen, dass man immer noch einen hohen Eigenmietwert hat, wenn man etwas investiert. Das spielt umgekehrt eben nicht.
Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, diese Motion anzunehmen. Sie bewirkt drei Dinge: Mieterinnen und Mieter werden gegenüber jenen, die Wohneigentum selbst bewirtschaften, nicht ständig schlechtergestellt. Progression spielt nicht immer eine Rolle. Abzüge bei Steuern als einzige Attraktivität, um in einem schönen Eigenheim oder einer schönen Wohnung zu wohnen, kann ich einfach nicht akzeptieren.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Die heutige Rechtslage ist einfach. Die Unterhaltskosten von selbstgenutztem Eigentum, Liegenschaften und Privatvermögen, sind abziehbar; das ist das Prinzip. Dieses Prinzip kann verwirklicht werden, indem man entweder die effektiven Kosten geltend macht oder indem man eine Pauschale beansprucht. Wenn man die Pauschale beansprucht, dann gilt es eine Verordnung zu berücksichtigen, die besagt, dass bei Gebäuden, die bis zehn Jahre alt sind - und das hat mit der Frage Villa oder einfaches Haus nichts zu tun -, 10 Prozent vom Mietwert bzw. Mietertrag abgezogen werden können und bei Gebäuden, die über zehn Jahre alt sind, 20 Prozent. Damit trägt man der Tatsache Rechnung, dass mit zunehmendem Alter einer Immobilie auch der Unterhalt teurer wird.
Ob jetzt aber die effektiven Kosten geltend gemacht werden oder die Pauschale, kann der Liegenschaftsbesitzer jedes Jahr von Neuem bestimmen, da ist er frei. Es kann sich durchaus die Situation ergeben, dass er im einen Jahr das eine und im anderen Jahr das andere macht und dass er, in Sorge um seine Liegenschaft, die Unterhaltsarbeiten eben auch plant. Denn zu den abziehbaren Kosten gehören - und auch das wieder ganz unabhängig davon, ob es sich um ein teures oder ein weniger teures Objekt handelt - erstens einmal die Unterhaltskosten wie Reparaturen und Hauswartkosten, zweitens die Versicherungsprämien und drittens, je nachdem, auch die Kosten für die Verwaltung. In einem System, in dem der Eigenmietwert besteuert wird, sind die Unterhaltskosten für die Liegenschaft eben als Gewinnungskosten zu betrachten, und das auch wieder ganz unabhängig von der Natur der Immobilie. Klar haben grosse Liegenschaften - aber das sind dann eher Mietobjekte - normalerweise einen hohen Eigenmietwert, aber dann verursachen sie zum Teil natürlich auch höhere Unterhaltskosten.
Den Abzug der Unterhaltskosten auf maximal 5000 Franken zu beschränken würde nach unserer Auffassung die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit infrage stellen. Mit diesem System würden nämlich Eigentümer von kleinen Liegenschaften, bei denen durchschnittlich eben weniger Unterhaltskosten anfallen, gegenüber solchen von grösseren Liegenschaften bessergestellt. Damit würde die Gleichheit verletzt, da alle Eigentümer von selbstgenutzten Liegenschaften den jeweiligen Eigenmietwert zu versteuern hätten, diejenigen von grösseren Liegenschaften jedoch nur einen Teil der Kosten, die sie zum Unterhalt der Liegenschaft aufgewendet haben, in Abzug bringen könnten. Dieses System wäre nicht sachgerecht, denn ein Höchstbetrag von 5000 Franken für die reellen Kosten bei Reparaturen oder notwendigen Renovationen genügt, das wissen wir alle, in der Regel nicht - abgesehen davon, dass natürlich solche Beträge, wenn Sie sie im Gesetz haben, jeweils auch nicht teuerungsbereinigt sind.
Der Vorschlag, Kosten erst dann zum Abzug zuzulassen, wenn diese mehr als 500 Franken betragen, rechtfertigt sich ebenfalls nicht. Richtig ist zwar, dass ein Mieter, der in seiner Mietwohnung kleine Unterhaltsarbeiten macht, diese Kosten in aller Regel selber trägt, aber nicht selten fallen eben keine solchen Unterhaltsarbeiten an. Der Liegenschaftsbesitzer hat hingegen im Zusammenhang mit der Liegenschaft eigentlich in jedem Jahr Kosten, beispielsweise öffentliche Abgaben und - ich habe es vorhin erwähnt - eben auch Unterhaltskosten.
Jetzt will die Motionärin diese Pauschalen abschaffen. Tatsächlich steht eine Pauschale im Spannungsverhältnis zwischen der Steuergerechtigkeit im Einzelfall - es kann durchaus Fälle von Bevorteilung geben, das will ich nicht verleugnen - und der Vereinfachung des Steuersystems. Mit der Gewährung einer Pauschale kann sich die Steuerverwaltung eben auch zeitaufwendige Kontrollen, die notwendig wären, ersparen. Zudem vereinfacht eine Pauschale das Leben der Steuerpflichtigen, die dann nicht in jedem einzelnen Fall ihren Beleg aufzubewahren und der Steuerverwaltung zu unterbreiten brauchen. Im Einzelfall ist es durchaus möglich, dass der Hausbesitzer effektiv weniger Kosten hat, als er mit der Pauschale abziehen kann, aber wie ich vorhin dargelegt habe, hat der Hausbesitzer ja jedes Jahr zwingend gewisse Kosten zu tragen. Im Rahmen dieser Güterabwägung lässt sich diese Pauschallösung nach wie vor gut vertreten.
Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte sie wider Erwarten im Erstrat angenommen werden, würden wir versuchen, diese Motion im Zweitrat in einen Prüfauftrag umwandeln zu lassen. Ich hoffe aber nicht, dass es so weit kommt.
Intervention de procédure
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 68 Stimmen
Dagegen .... 108 Stimmen