06.5166
Administrateur de Swisscom soupçonné de délit d'initié
Leuenberger Moritz · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich
Es ist richtig, dass ein Mitglied des Verwaltungsrates unter dem Verdacht steht, ein Insidergeschäft getätigt zu haben. Wir weisen aber mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass auch in einem solchen Fall die Unschuldsvermutung gilt und dass das entsprechende Mitglied des Verwaltungsrates ganz klar jede Schuld von sich weist. Das Verfahren wird durch die Strafbehörden geführt; der Bundesrat ermittelt hier nicht. Er hat sich einzig und allein zu vergewissern, dass Insidergeschäfte durch den Verwaltungsrat der Swisscom systematisch ausgeschlossen werden. Das ist der Fall; davon haben wir uns überzeugt.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Herr Bundespräsident, darf ich meine geschriebene Frage wiederholen? Welche personellen und sonstigen Konsequenzen zieht der Bundesrat, wenn sich der Verdacht erhärten sollte?
Leuenberger Moritz · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich
Zunächst einmal hat er systemische Konsequenzen nicht zu ziehen, weil er sie schon längst gezogen hat: Er hat sich vergewissert, dass das Nötige vorgekehrt ist, dass es keine Insidergeschäfte geben kann; das ist die systematische Seite.
Sie fragen nach einer personellen Konsequenz: Falls jemand wegen eines Insidergeschäftes verurteilt würde, käme es darauf an, wer das wäre. Wäre es z. B. ein ehemaliges Mitglied, wären keine personellen Konsequenzen zu ziehen.