07.3288, 07.3169
Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens / Set-Top-Boxen. Stromsparpotenzial nutzen, bevor es zu spät ist
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der beiden Motionen.
Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ihre Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie möchte den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens Verbrauchsvorschriften zu erlassen, und zwar soll der Bundesrat dies gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes und der entsprechenden Verordnungen tun.
Worum geht es hier? Die Umstellung von analogem auf digitales Fernsehen bedingt ein spezielles Übertragungsgerät, eben eine sogenannte Set-Top-Box. Ein solches Gerät ist für jeden einzelnen Fernseher notwendig. Das bedeutet, dass bis Ende 2008 voraussichtlich über zwei Millionen Geräte gekauft werden müssen. Das kann, je nachdem, wie energieeffizient diese Geräte sind, einen Strommehrverbrauch von 1 bis 2 Prozent ausmachen. Diese Geräte haben einen sehr unterschiedlichen Stromverbrauch, und zwar nicht nur, wenn sie in Betrieb sind, sondern vor allem auch im Stand-by, also im Ruhemodus. Noch etwas muss man über diese Geräte wissen: Die Konsumenten können nicht selber auswählen, welches Gerät sie kaufen, sondern sie müssen, weil diese Geräte von ihrem Fernsehanbieter verschlüsselt werden, jene Geräte kaufen, die ihr Fernsehanbieter ihnen vorschreibt.
Da wir nun also wissen, dass innert sehr kurzer Zeit Hunderttausende von diesen Geräten gekauft werden, haben wir ein Interesse daran, dass, wenn schon, möglichst energieeffiziente Geräte und nicht irgendwelche Stromfresser angeschafft werden. Dabei trägt die Politik eine besondere Verantwortung, da die Konsumenten, wie gesagt, nicht wählen können, sondern jene Geräte kaufen müssen, die ihr Anbieter ihnen vorschreibt.
Der Bundesrat hat gemäss Artikel 8 des Energiegesetzes schon heute die Möglichkeit, Vorschriften für das Inverkehrbringen von Geräten zu erlassen. Dabei versucht er es zuerst auf dem Weg der Freiwilligkeit. Das hat der Bundesrat in Bezug auf diese Set-Top-Boxen bereits gemacht. Das Departement hat in den vergangenen zwei Jahren an einer Zielvereinbarung mit der Branche gearbeitet. Im letzten Winter wurde diese Zielvereinbarung unterzeichnet. Sie lehnt sich an den europäischen Code of Conduct an, dessen Anforderungen allerdings nicht sehr weit gehen. Nun hat aber ausgerechnet der weitaus grösste Anbieter in diesem Geschäft diese Zielvereinbarung nicht unterzeichnet. Allein dieser Anbieter verkauft zurzeit etwa tausend Geräte pro Tag.
Ihre Kommission hält aus folgenden Gründen ein dringliches Vorgehen für angebracht: Die Zielvereinbarung kann ihre Wirkung nicht entfalten, wenn der grösste Anbieter nicht mitmacht. Das Parlament hat im revidierten Energiegesetz dem Bundesrat neu den Auftrag gegeben, für Geräte, die eine breite Anwendung finden - das ist ja bei diesen Set-Top-Boxen nun wirklich der Fall -, Anforderungen an das Inverkehrbringen zu erlassen, und zwar auch beim Stand-by-Verbrauch. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Da in diesen nächsten Wochen und Monaten Hunderttausende von solchen Geräten gekauft werden, ist es sinnvoll, dass der Bundesrat hier wirklich schnell handelt. Es wird zwar nicht möglich sein, bereits ab 1. Januar 2008 einen Stand-by-Wert von 1 Watt vorzuschreiben, aber es gibt heute Geräte, die im Stand-by-Betrieb nur noch 3,5 Watt verbrauchen, und das ist beträchtlich weniger als jene Geräte, welche heute eine grosse Mehrheit der Konsumenten kaufen muss. Diese verbrauchen nämlich zwischen 9 und 15 Watt im Stand-by. Wichtig zu wissen ist, dass die energieeffizienten Geräte nicht teurer sind als die nichtenergieeffizienten.
Wenn ich nun noch auf die Stellungnahme des Bundesrates zu unserer Motion eingehe, dann stelle ich fest, dass er diese wie alle anderen behandeln möchte, die er in den vergangenen Monaten im Bereich der Energie- und Klimapolitik erhalten hat. Er lehnt die Vorstösse mit der Begründung ab, er wolle in einem Aktionsplan bis Ende Jahr ein koordiniertes Vorgehen bestimmen und könne deshalb jetzt nicht auf jeden einzelnen Vorstoss eingehen. Ihre Kommission hat für dieses Vorgehen Verständnis gezeigt. Das ist ja auch der Grund, weshalb diese Vorstösse nicht sofort in unseren Rat gebracht wurden, sondern zuerst in der Kommission vorberaten werden. Beim vorliegenden Vorstoss war sich Ihre Kommission allerdings einig, dass wir hier keine Zeit verlieren können. Die Anschaffungen werden jetzt gemacht, sie müssen jetzt gemacht werden, und schon in einem halben Jahr stehen weit über eine Million dieser Geräte in Schweizer Haushalten.
Drei Dinge möchte ich zum Schluss noch präzisieren:
1. Der Vorstoss Ihrer Kommission wendet sich in keiner Art und Weise gegen die Digitalisierung des Fernsehens. Es sollen nur Verbrauchsvorschriften erlassen werden, die auch tatsächlich umsetzbar sind. Aber wir möchten einfach nicht, dass den Konsumenten jetzt irgendwelche Stromfresser in die Haushalte gestellt werden.
2. Der Vorstoss Ihrer Kommission wendet sich nicht gegen den Stand-by-Modus an sich; dieser kann nämlich sinnvoll sein. Er erlaubt zum Beispiel, auch in Abwesenheit Filme aufzunehmen, was ja durchaus wünschbar sein kann. Aber es gibt keinen Grund, bei Geräten einen hohen Stromverbrauch im Stand-by zuzulassen, weil das reine Energieverschwendung ist.
3. Ihre Kommission ist sich bewusst, dass es sehr verschiedene Geräte gibt, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Aber auch hier gilt: Es sollen in jeder Kategorie die energiemässig besten zugelassen werden, vor allem, weil eben die Konsumenten keine Wahl haben.
Ich bitte Sie namens der einstimmigen Kommission, diese Motion anzunehmen. Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit auch darüber informieren, dass meine Motion zugunsten der Kommissionsmotion zurückgezogen ist.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Klimadebatte, die in der Schweiz in der ersten Hälfte dieses Jahres massiv eingesetzt hat, ist dadurch charakterisiert, dass sie sich mit einer Fülle von Einzelaspekten beschäftigt, dass eine Fülle von Einzelfragen zur Diskussion stehen, dass eine Fülle von Vorschlägen für Einzelmassnahmen zur Debatte stehen. Dies hat sich auch parlamentarisch ausgewirkt, indem in der Klimadebatte des Nationalrates - bzw. im Anschluss daran - eine Fülle verschiedenster Vorstösse eingereicht wurden und ein nicht unwesentlicher Teil dieser Vorstösse auch angenommen wurde.
Das war die Situation, mit welcher sich die UREK Ihres Rates konfrontiert sah, als sie sich mit diesen klimapolitischen Aspekten zu befassen anfing. Richtig ist nun, dass es falsch wäre, in solch wichtigen Fragen zu schnell und voreilig, allein basierend auf Einzelaspekten, auf Einzelvorschlägen, ein Gesamtkonzept zu entwickeln oder vorschnell, unter Vorwegnahme eines solchen Gesamtkonzeptes, Entscheide zu treffen. Dem Bundesrat ist deshalb vollumfänglich zuzustimmen, wenn er sagt, bei solch wichtigen Entscheidungsfragen sei es richtig, zuerst zu denken, dann zu werten, dann abzuwägen und schliesslich zu entscheiden.
Dieser Überlegung hat sich Ihre UREK vollumfänglich angeschlossen. Wir haben die Behandlung der Vorstösse, welche im Nationalrat angenommen wurden, ausgesetzt, in der Meinung, dass auch wir uns einen Gesamtüberblick verschaffen wollen, dass wir diesen Gesamtüberblick mit demjenigen des Bundesrates koordinieren möchten und, gestützt darauf, dem Rate dann empfehlen, was richtig und was falsch ist.
Die Frage stellt sich nun, ob es bei einer solchen Konzeptwahl richtig ist, trotzdem auf Einzelmassnahmen einzugehen. Es ist dies eine Frage, die sich auch in anderem Zusammenhang immer dann stellt, wenn über eine komplexe Angelegenheit entschieden werden muss und wenn im Rahmen des komplexen Ganzen Einzelheiten und Einzelmassnahmen zu koordinieren sind.
Notwendig ist nun, dass dieses Sich-Zeit-Nehmen nicht zu einer vollständigen Blockierung des Entscheidungsprozesses führt. Es muss von der Richtigkeit dieser gesamtkonzeptionellen Würdigung ausgehend zulässig sein, trotzdem gewisse Einzelaspekte zu behandeln und zu entscheiden. Voraussetzung, dass man so handeln darf, ist erstens, dass eine Einzelmassnahme eine gewisse Dringlichkeit aufweist und ein Entscheid eindeutig Vorteile bringt. Zweitens ist notwendig, dass eine solche Entscheidung nicht präjudizierend ist für all das, was man sich sonst auch noch im Rahmen des Gesamtkonzeptes vorstellen könnte und für dessen Entscheidung dann eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht. Notwendig ist drittens auch, dass man mit sehr, sehr grosser Sicherheit sagen kann, dass ein zu treffender Entscheid nicht falsch ist und er sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - wie das Juristen so schön zu sagen pflegen - in das Gesamtkonzept einpassen wird.
Ihre Kommission hat nun übereinstimmend festgestellt, dass betreffend das Problem der Set-Top-Boxen diese Voraussetzungen bestehen. Wir präjudizieren bezüglich des Gesamtkonzeptes Klima nichts, wenn wir diese Einzelmassnahme entscheiden. Wir wissen, dass ein zeitlicher Bedarf, eine zeitliche Dringlichkeit besteht, und zwar deswegen, weil die Umstellung der Fernsehgewohnheiten und der Fernsehgegebenheiten ganz generell eine Fülle von Käufen seitens der Fernsehabonnenten auslösen wird.
Wir wissen auch, dass diese Massnahme, so, wie wir sie formuliert haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig sein wird und nicht in etwas eingreift, was von so grosser, übergeordneter Bedeutung sein könnte, dass sich diese Massnahme nicht rechtfertigt. Darum glauben wir, dass dieser Aspekt der Set-Top-Boxen - als Ausnahme und nur im Sinne einer Sofortmassnahme - vorgängig beurteilt werden kann. Die Motion will nicht mehr und nicht weniger, als dass der Bundesrat in diesem Sinne eine Sofortmassnahme trifft.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zunächst danke ich Ihnen dafür, dass Sie die Differenzierung des Bundesrates begreifen: dass Sie begreifen, dass der Bundesrat die Motion nicht aus inhaltlichen Gründen ablehnt, sondern dass er Gerechtigkeit gegenüber all den Vorstössen walten lassen will. Vor allem im Nationalrat waren es unglaublich viele Vorstösse. Wir haben uns am Tag X dann dafür entschieden, alle Vorstösse in derselben Art und Weise zu beantworten, nämlich mit einem Hinweis auf die Aktionspläne und mit einem Hinweis darauf, dass der Bundesrat aus rein formalen Gründen nicht die Annahme der Motionen beantragen kann.
Inhaltlich sieht es anders aus. Inhaltlich muss ich sagen: Leider stimmt, was Frau Sommaruga gesagt hat; wir stehen hier schon vor einer sehr, sehr unbefriedigenden Situation, weil wir jetzt feststellen, dass der Weg der Freiwilligkeit in diesem Bereich eigentlich nichts bringt, und weil wir, wenn wir das feststellen, eine Verordnung ändern müssen, das neue Energiegesetz aber noch nicht in Kraft ist. Man muss einfach warten, bis die Referendumsfrist abgelaufen ist. Aber wir bereiten alles vor, damit wir effizient und so früh wie möglich handeln können.
Wir haben im September 2006 mit mehreren Anbietern von Geräten zur Übertragung des digitalen Fernsehens eine Vereinbarung zur Verpflichtung auf den europäischen Code of Conduct abgeschlossen. Leider hat die Cablecom, die auf diesem Gebiet wirklich die entscheidende Anbieterin ist, bisher nicht mitgemacht. Sie sagt einfach: Ja, es ist halt blöd, wir gehören Liberty, und Liberty will nicht. Und Liberty thront in Denver, und insofern - ja, darüber rege ich mich auch etwas auf - gibt es also einen "Denver Clan", der eigentlich mehr oder weniger bestimmt, wie viel Energie in der Schweiz verschleudert wird. Da sitzen wir alle ohnmächtig, machen Motionen und Postulate, zappeln und rappeln - und drüben werden die Weichen gestellt.
Aber ich muss der Gerechtigkeit halber sagen: Die Set-Top-Box von Bluewin, welche der Swisscom gehört, ist auch nicht besser. Sie ist sogar noch schlimmer, sie verschleudert noch mehr Energie. Einerseits ist das wegen des Stand-by. Die Set-Top-Box muss natürlich angeschlossen sein, wenn man nachts um ein Uhr einen Film aufnehmen will, weil man am nächsten Morgen um sieben Uhr eine Kommissionssitzung hat; sonst könnte man sich den Film ansehen und würde weniger Strom verbrauchen. Das andere ist, dass die Geräte auch ohne Stand-by einen viel höheren Energieverbrauch haben als zum Beispiel eine Kaffeemaschine. Über den Sinn der einzelnen Geräte wollen wir ja nicht diskutieren - was ist sinnvoller, eine Kaffeemaschine oder eine Set-Top-Box? -, wir wollen nur sehen, wie viel Energie sie verschleudern. Und die Set-Top-Boxen verschleudern viel zu viel Energie.
Nun haben wir uns überlegt: Was machen wir in dieser Situation? Im ersten Schritt wollen wir die Grenzwerte des Code of Conduct für alle vorschreiben. Der maximale Stand-by-Wert für Kabelboxen würde somit auf 7 Watt begrenzt. Der zweite Schritt wird die Funktion "Stand-by passiv" vorschreiben. Der zugehörige Grenzwert wird 3 Watt sein. Bei der voraussichtlichen Verschärfung der Grenzwerte des europäischen Code of Conduct werden wir natürlich mitziehen. Da die Entscheidung über die einzelnen Massnahmen des ganzen Paketes noch ausstehen, können wir uns im jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht festlegen. Das ist die Schiene Energieverordnung.
Ich versuchte jetzt auch noch eine andere Schiene zu fahren, nämlich die Schiene RTVG. Man kann sich nämlich fragen, ob im Ausland oder allenfalls in der Schweiz stromsparendere Set-Top-Boxen von anderen Anbietern als der Cablecom erworben werden könnten. Der Anschluss solcher fremder Boxen an das Netz der Cablecom ist aber aus technischen Gründen nicht ohne Weiteres möglich. Wir haben uns mit dieser Problematik im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Radio- und Fernsehverordnung bereits auseinandergesetzt. Wir haben auch im Bundesrat darüber diskutiert. Zwar könnten wir die Kabelnetzbetreiber in diesem Rahmen verpflichten, auch nicht bei ihnen bezogene Set-Top-Boxen zuzulassen. Auf eine solche Regelung hat der Bundesrat dann aber hauptsächlich aus den folgenden Gründen verzichtet:
Um die Programme empfangen zu können, würde es neben der Set-Top-Box ein zusätzliches Gerät zur Entschlüsselung der Programme brauchen. Beide Geräte zusammen wären nicht nur teurer als das von der Cablecom angebotene integrierte Gerät, sondern würden dann auch mehr Strom fressen. Der Grund für diese Überlegung war nicht der Stromverbrauch, sondern es waren marktwirtschaftliche Erwägungen gegenüber dem Monopolgebaren der Cablecom.
Verschiedene durch die Digitalisierung erst möglich werdende Zusatzdienstleistungen könnten dann eben nicht mehr empfangen werden - das war der Grund -, so zum Beispiel die zuschaltbare Aufbereitung von Sendungen mit Gebärdensprache für hörbehinderte Zuschauerinnen und Zuschauer. Erwähnenswert sind ferner elektronische Programmführer, die dem Publikum in der Unübersichtlichkeit der vielen Programme eine Orientierung bieten, und die ausgebauten Teletextdienste, Möglichkeiten zum Empfang von Mehrkanalton oder Funktionalitäten zur Programmierung eines Festplatten-Videorecorders.
Aus Gleichbehandlungsgründen müsste diese Verpflichtung auch der Swisscom - also inklusive Bluewin TV - auferlegt werden, und das wäre aus technischen und privatrechtlichen Gründen nicht möglich und hätte zur Folge, dass die Swisscom dann ihr Angebot einstellen müsste.
Das Zulassen von fremden Boxen auf eigenen Kabelnetzen wird aber dann möglich, wenn sich international standardisierte offene Schnittstellen durchsetzen würden. Offene Schnittstellen ermöglichen dann das Zusammenwirken von Netzen, Set-Top-Boxen und Rundfunkdienstleistungen. Solche Standardisierungsarbeiten laufen jetzt.
Artikel 56 Absatz 2 der Radio- und Fernsehverordnung ermächtigt unser Departement, solche Standards für Kabelnetzbetreiber in der Schweiz für verbindlich zu erklären, sobald sie international anerkannt sind und dies für die Sicherung der Meinungsvielfalt erforderlich ist. Wir möchten also auf diesen beiden Schienen - RTVG und Energieverordnung - fahren und hoffen, so schnell wie möglich etwas effizient vorschreiben zu können.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
07.3288
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... offensichtliche Mehrheit
Dagegen .... Minderheit
07.3169
Zurückgezogen - Retiré