07.3483
Praxisfremde Zollanmeldung von Importvorräten
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt eine kurze Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mit der Antwort des Bundesrates bin ich nur teilweise zufrieden, muss aber - jetzt komme ich zur guten Nachricht - zugestehen, dass seit Einreichung der Interpellation in diesem Bereich etwas passiert ist und sich die ganze Sache zum Guten wendet. Denn der Bundesrat hat ja in der Antwort geschrieben, dass er auf Ende Sommer, Anfang Herbst 2007 eine Auswertung dieses neu eingeführten Meldesystems vornehme, und das ist in der Zwischenzeit geschehen; dieser Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der Branche und der Verwaltung hat inzwischen stattgefunden. Die Auswertung hat - das kann man sagen, Herr Bundesrat - mit grosser Deutlichkeit gezeigt, dass dieses wirklich komplizierte Verfahren in der Praxis auf allen Stufen zu erheblichen Missverständnissen, Unterlassungen, Doppelspurigkeiten, Rechtsunsicherheiten und Fehlern bei der Anmeldung solcher Vorräte führte.
Auf Wunsch des Bundesrates und der Verwaltung hat in der Folge die Branche unter Einbezug von Handel und Produktion dem Bundesamt für Landwirtschaft und der Oberzolldirektion mehrere Verbesserungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Diese werden nun - das ist zugesichert worden - weitgehend berücksichtigt. Die Zollverwaltung und das Bundesamt haben auf Anfang 2008 entsprechende Verordnungsanpassungen in Aussicht gestellt.
Ich habe einfach die Frage, warum man das nicht im ersten Anlauf gemacht hat, warum man nicht miteinander gesprochen hat, bevor man die Verordnung in Kraft gesetzt hat. Warum hat man dieses komplizierte, bürokratische und schwerfällige Verfahren implementiert, ohne mit den Betroffenen, den Praktikern, ernsthaft gesprochen zu haben? Ich bin der Meinung, dass die jetzt in Aussicht gestellten Anpassungen es der Verwaltung und der Wirtschaft ermöglichen, die relevanten Verordnungen mit einem geringeren Aufwand zu vollziehen bzw. einzuhalten. Wir können also eine Win-win-Situation erzielen. Das Ziel der Regelung muss ja sein, Marktstörungen infolge unzulässiger Vorräte zu verhindern, und dieses Ziel kann mit einem deutlich geringeren Aufwand für die KMU - es sind meist KMU-Betriebe, die davon betroffen sind - und alle Beteiligten erreicht werden.
Ich danke dem Bundesrat und den zuständigen Bundesstellen, der Zollverwaltung und dem Bundesamt für Landwirtschaft, für die Berücksichtigung unseres Anliegens und für die kurzfristige Umsetzung dieser Verbesserung. Es ist ein Beispiel dafür, wie eben die theoretische Bürokratie wuchern kann. In der Praxis hat es gewaltige Schwierigkeiten gegeben. Man hätte dies mit einem von Anfang an kooperativen Verfahren und Vorgehen verhindern können, aber besser spät als nie. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn da die richtigen Weichen in Bezug auf eine praxisnahe Anwendung dieses komplizierten Anmeldesystems gestellt werden.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Ich kann es meinerseits kurz machen. Es stimmt in der Tat, dass man, um die Zollverwaltung in die Lage zu versetzen, die Bestimmungen zu vollziehen, sämtliche Besitzer von Vorräten auf Handelsstufe für anmeldepflichtig erklärt hat. Es ist so. Die Anmeldepflicht auf die Importeure zu beschränken hätte eben zusätzliche Abklärungen verlangt, was für den Importeur einen Mehraufwand bedeutet hätte. Man ist also gewissermassen nach der Mengenlehre vorgegangen und hat gesagt, wenn alle darunterfallen, sind die Importeure inbegriffen. Nun stellt sich aber heraus, dass man das doch segmentierter behandeln kann. Ich kann Ihnen zusichern, dass die zuständigen Ämter die Verbesserungen, wie sie der Interpellant wünscht, mit der Branche noch in diesem Monat herbeiführen werden.
Damit möchte ich, dies als zweite Bemerkung, einmal in Erinnerung rufen, was eigentlich die Aufgabe der Zollverwaltung ist. Insgesamt ist es so, dass der Zoll in den letzten Jahren seine Verfahren eigentlich unablässig optimiert hat. Das geschieht in einem Dreieck: Das Erste ist die Effizienz in den Verfahren, das Zweite ist die Kundenzufriedenheit, auch bei den Importeuren, den Zollpflichtigen und den Steuersubjekten, und das Dritte ist die Erhebungsgerechtigkeit, an der wir natürlich auch als Steuerzahlende ein Interesse haben. In diesem Dreieck vollzieht sich seit einiger Zeit ein Optimierungsvorgang, der eben auch mit Informatikmitteln begleitet wird. Ich erinnere Sie daran, dass man beim Zoll wie kaum in einer anderen Behörde mit der Informatik arbeitet und auch immer wieder Fortschritte erzielt. Hinzu kommt der Bereich der Investitionen: Einerseits haben wir Zollgebäude gebaut, zum Beispiel im Tessin, andererseits wird auch die Abfertigung von Lastwagen durch bauliche Anpassungen und Investitionen am Zoll selber laufend beschleunigt; das dient dann der Effizienz. In diesem Zusammenhang sind wir froh um Interpellationen, Herr Büttiker, die uns helfen, in diesem Dreieck voranzukommen und Fortschritte zu erzielen. Dass wir das tun, zeichnet sich im Fall der Zollanmeldung von Importvorräten in der Tat ab.