07.5364
Aéroport de Zurich
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Der Bundesrat hat über das weitere Vorgehen diskutiert. Dem Bundesrat ist daran gelegen, mit Deutschland eine Lösung für die Benützung des süddeutschen Luftraumes für An- und Abflüge im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich zu finden. Zudem finden zwischen der Schweiz und Baden-Württemberg Gespräche über ein Arbeitsprogramm Schweiz/Baden-Württemberg zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit statt. Es geht darum, im Interesse der guten grenznachbarlichen Beziehungen verschiedene im Raume stehende Anliegen und Probleme auf eine Weise zu lösen, die beiden Seiten nützt.
Dabei werden vier Bereiche prioritär verfolgt:
1. die Erleichterung im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr;
2. die Verkehrsinfrastruktur; das betrifft sowohl die Strasse als auch die Schiene;
3. die Verkehrsverbindungen, insbesondere die bessere Anbindung im öffentlichen Verkehr;
4. Massnahmen zur Vermeidung von LKW-Staus an der Grenze.
Damit für einen dieser Bereiche oder für alle zusammen eine bilaterale Lösung gefunden werden kann, braucht es den Konsens beider Länder. Sie sind autonom, nach welchen politischen Kriterien sie ihre Haltung zu einzelnen dieser Bereiche bilden.
Hurter Thomas · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Besten Dank für die Ausführungen. Ich habe aber noch eine Anschlussfrage: Sie haben vier Bereiche erwähnt, und ich nehme an, die A98 ist ebenfalls irgendwo in diesem Paket drin. Ich möchte jetzt von Ihnen eine Aussage zu dieser A98. Ist diese A98 durch Schweizer Gebiet geplant, d. h. durch den Schaffhauser Klettgau und das Zürcher Weinland, oder ist die A98 nicht in diesen vier Bereichen?
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Die Frage der A98 ist im weitesten Sinne sicher in einem dieser Bereiche inbegriffen, nämlich dort, wo ich von der Verkehrsinfrastruktur der Strasse gesprochen habe, jedoch niemals in einem so konkreten Sinn, wie Sie das jetzt sagen, betreffend Führung über Schweizer Gebiet. Sie müssen sich vorstellen, dass im weitesten Sinne vielleicht darüber diskutiert werden kann, wie die entsprechende Autobahn in Deutschland und in der Schweiz allenfalls abgenommen werden könnte oder nicht; in welchem Ausmass oder wie überhaupt, das bleibt natürlich innerschweizerischer, demokratischer und föderalistischer Gesetzgebung vorbehalten, unter Einbezug sämtlicher Rechtsmittel und politischer Willensbildung. Es geht nur darum, über diese Frage der allfälligen Abnahme des Verkehrs überhaupt einmal gemeinsam zu diskutieren. Aber es ist noch alles offen.