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Vertiefung und Ausweitung der Wirkungsprüfung im Forschungsbereich

13156 · Amtliches Bulletin

Du 4 mars 2008

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/13156/de/vertiefung-und-ausweitung-der-wirkungsprufung-im-forschungsbereich

Consulté le 11 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Renforcer et élargir l'évaluation de l'efficacité des programmes de recherche (07.3776)

07.3776

Vertiefung und Ausweitung der Wirkungsprüfung im Forschungsbereich

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp

Die vorliegende Motion der Finanzkommission des Nationalrates wurde im Rahmen der Beratungen zum letzten Voranschlag eingereicht. Sie beauftragt den Bundesrat, die in beiden Nationalen Forschungsprogrammen (NFP) begonnene Wirkungsprüfung zu vertiefen, die Innovationsleistung mit einzubeziehen und den Wirkungsbereich auf die Projekte des Nationalfonds und die schweizerische Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen auszuweiten.

Sie sehen die Begründung der Motion in der schriftlichen Stellungnahme bzw. dem schriftlichen Antrag unserer Finanzkommission: Im Wesentlichen wird darauf hingewiesen, dass die Wirkungsprüfung bei den Nationalen Forschungsprogrammen deutliche und verwertbare Ergebnisse erbracht und Handlungsbedarf aufgezeigt habe; es sei nun wichtig, erkannte Schwachstellen zu bewerten und die Prüfung auf die Nationalfondsprojekte und die EU-Forschungsprogramme auszuweiten. Innovations- und Erfolgskontrolle seien im Übrigen von Verfassung und Gesetz vorgesehen, und vonseiten der Geber sei eine verstärkte Kontrolle von Aufwand und Ertrag erforderlich.

Der Bundesrat legt in seiner Stellungnahme - auch diese finden Sie in unserem Antrag - detailliert dar, wie die Wirksamkeit in den Bereichen NFP, Normalförderung des Schweizerischen Nationalfonds sowie im Gesamtbereich Bildung, Forschung und Innovation überprüft wird. Für die Überprüfung der EU-Forschungsrahmenprogramme habe das Staatssekretariat für Bildung und Forschung auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 14. Dezember 2006 zur Finanzierung der EU-Programme in den Jahren 2007-2013 ein Controllingsystem aufgebaut, welches die Wirksamkeit der Schweizer Beteiligung überprüfe. Weiterer Handlungsbedarf bestehe aufgrund der dargelegten laufenden und eingeleiteten Überprüfungsmassnahmen nicht.

Der Nationalrat hat die Motion in der letzten Session trotz des bundesrätlichen Ablehnungsantrages angenommen.

Unsere Kommission hat sich bei ihrer Meinungsbildung insbesondere auch mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterhalten. Aus deren Sicht werden im Bereich Bildung und Forschung relativ viele Wirkungsprüfungen bereits in Form von Evaluationen oder Peer Reviews durchgeführt. Solche führen vor allem das Bundesamt für Bildung und Technologie, die Förderagentur für Innovation, das Staatssekretariat für Bildung und Forschung, der Nationalfonds, aber auch die Universitäten und die beiden ETH selbst durch; dazu kommen Überprüfungen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle und der Finanzkontrolle selbst. Allerdings fehlten bisher teilweise die bereichsübergreifenden Evaluationen. Dieses Manko wird nun aber mit der Schaffung der departementsübergreifenden Arbeitsgruppe Bildung, Forschung und Innovation behoben, welche auch das Controlling in diesem Bereich wahrzunehmen hat. Wir durften somit feststellen, dass die von der Motion verlangten Wirkungsüberprüfungen auf den verschiedenen Ebenen teilweise bereits Standard oder mindestens eingeleitet sind. Es ist davon auszugehen, dass die von der Motion geforderten Prüfmechanismen im Forschungsbereich für alle angesprochenen Programme ausreichen.

Die Kommission unterstützt zwar das Anliegen der Motion und will insbesondere keine Bereiche aus der Wirkungskontrolle ausklammern. Sie hat sich des Anliegens auch schon angenommen, indem ihre Subkommission 3 sich letzten Herbst vom Nationalfonds dessen Evaluationsmechanismus präsentieren liess und davon befriedigt war. Was die EU-Forschungsprogramme betrifft, so evaluiert nach Meinung unserer Finanzkontrolle die EU diese schon recht stark. Der schweizerische Blickwinkel wird von unseren eigenen Instanzen, wie ausgeführt, nun ebenfalls wahrgenommen. Bei den neuen Programmen ist eine Wirkungsanalyse integriert und der Return on Investment für die Schweiz durchaus auch positiv. Die Motion rennt somit heute bereits weitgehend offene Türen ein. Bei aller Unterstützung dieser Anliegen wünschen wir dennoch keine Übersteuerung in der Prüfung und wollen auch allzu grossen Administrativaufwand vermeiden.

Früher hätte diese Motion formell als erledigt betrachtet und abgeschrieben werden können. Nach heutiger Ordnung ist dies nicht mehr möglich. Wir müssen Ihnen deshalb wie der Bundesrat Ablehnung der Motion beantragen.

Couchepin Pascal · BPR-M · Bundesrat · Wallis

Monsieur Stähelin a conclu par quelque chose qui correspond à l'opinion du Conseil fédéral. Ce dernier considère en effet que les préoccupations de cette motion sont justifiées, mais que ses objectifs sont atteints et que, par conséquent, il n'y a pas lieu de l'adopter. Dans le système antérieur qui réglait le traitement des motions, il était possible de déclarer que les buts d'une motion étaient réalisés; par conséquent, on pouvait la classer. Aujourd'hui, ce n'est plus possible: il faut dire oui ou non.

Sur le fond, nous sommes d'accord avec l'auteur de la motion pour dire qu'il est important de renforcer, chaque fois que cela est possible, les moyens pour évaluer l'efficacité des programmes de recherche. C'est ce qui se fait par le biais des recommandations de l'analyse d'impact des programmes nationaux de recherche. Ces recommandations seront suivies au cours de la période 2008-2011. Ensuite, le Fonds national suisse de la recherche scientifique contrôlera, conjointement avec la Commission pour la technologie et l'innovation, la performance sur le plan de l'innovation des résultats des recherches financées par les deux agences, selon l'article 8 alinéa 3 de la loi sur la recherche.

Dans le domaine de la recherche fondamentale libre, il y a aussi un contrôle qui se fait. Mais dans ce cas, c'est plus difficile dans la mesure où la recherche fondamentale libre ne débouche pas immédiatement sur des effets mesurables.

L'efficacité obtenue dans le domaine "Formation, recherche et innovation" fait l'objet d'une évaluation continue. Le rapport final sur le controlling stratégique de la période 2004-2007 sera établi au cours de l'année 2008 et adressé au Parlement en 2009.

Il y a aussi un système de controlling qui veille à l'efficacité de la participation suisse aux programmes de recherche de l'Union européenne.

Pour toutes ces raisons, nous vous invitons à suivre la commission et à rejeter la motion, non pas parce que nous la considérons comme dénuée de fond dans ses intentions, mais parce que nous la considérons comme étant réalisée dans la pratique.

Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abgelehnt - Rejeté