08.5108
Droit des marchés publics
Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein volkswirtschaftlich bedeutendes Segment der schweizerischen Wirtschaft. Bund, Kantone und Gemeinden wenden nämlich pro Jahr für die Beschaffung von Bauten, Waren und Dienstleistungen über 30 Milliarden Franken auf. Das entspricht 25 Prozent der gesamten Staatsausgaben und ist ein Volumen von etwa 8 Prozent des Bruttoinlandproduktes.
Der Bundesrat will das Beschaffungsrecht des Bundes mit einer Totalrevision modernisieren und flexibilisieren. Gleichzeitig strebt er eine Teilvereinheitlichung mit den Kantonen an, wodurch die Zersplitterung reduziert werden kann. Diese Revision ist Teil des Wachstumspaketes des Bundesrates. Sie wird positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum nach sich ziehen.
Die Revision zielt nicht darauf ab, den Arbeitnehmerschutz zu schwächen. Sie stärkt im Gegenteil die schweizerische Volkswirtschaft und schützt unsere Errungenschaften eben gerade auch im Bereich der Arbeits- und der Arbeitsschutzbestimmungen. Die Revision des Beschaffungsrechtes sieht für Schweizer Anbieter analog dem Binnenmarktgesetz die bereits in den Kantonen geltende Regelung des sogenannt eingeschränkten Herkunftsprinzips vor. Damit gilt das Herkunftsprinzip vorbehältlich des Sozialdumpings. Für ausländische Anbieter hingegen sieht die Gesetzesvorlage das sogenannte Leistungsortsprinzip vor. So muss ein ausländischer Bauunternehmer für Bauleistungen in der Schweiz die schweizerischen Vorschriften beachten. Mit diesem Leistungsortsprinzip ist garantiert, dass die schweizerischen Vorschriften eingehalten werden müssen.
Rennwald Jean-Claude · Mit-M · Conseil national · Jura · Groupe socialiste
Monsieur le conseiller fédéral Merz, j'ai bien compris votre démonstration, mais il me semble qu'il y a quand même un problème assez sérieux, en ce sens qu'on a dans notre pays des différences de salaire assez importantes, par exemple de l'ordre de 16 pour cent entre Genève et le Tessin. Alors, dans ces conditions, ne pensez-vous pas que dans son esprit, ce projet va à l'encontre de l'esprit des mesures d'accompagnement liées à la libre circulation des personnes et qu'il n'est pas de nature à favoriser une acceptation de la prochaine étape de la libre circulation des personnes?
Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Ich habe im Vorfeld dieses Geschäftes, das der Bundesrat am letzten Freitag in die Vernehmlassung gegeben hat, gehört, dass solche Befürchtungen namentlich aus Gewerkschaftskreisen geäussert wurden. Ich glaube aber, Ihnen versichern zu können, Herr Nationalrat Rennwald: Wenn Sie jetzt die Vernehmlassungsunterlagen sehen, werden Sie feststellen, dass hier ein Missverständnis vorgelegen haben muss. Es gilt das Binnenmarktprinzip. Dieses Gesetz ist keine Relativierung und kein Ausserkraftsetzen des Binnenmarktgesetzes, sondern es ist die Revision des Beschaffungswesens; neu sind gewisse Bestimmungen für ausländische Anbietende, die ich genannt habe. Wir wollen eine Teilvereinheitlichung, wir wollen also die Kantone einschliessen, ihnen aber noch gewisse Freiheiten lassen. Das ist ein Ausfluss der kantonalen Souveränität. Es ist aber nicht als eine Einschränkung des Binnenmarktgesetzes oder eine Verschlechterung der Anstellungsbedingungen von Mitarbeitenden gedacht. Sie werden das in der Vernehmlassungsunterlage selber erkennen können.