04.3412
Verkehrsmilchproduzenten. Umlagerung des Abbaus von Marktstützungen in Raufutterbeiträge
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Der Nationalrat hat die Motion am 15. Juni 2006 angenommen. Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt ohne Gegenstimme, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kann es kurz machen. Ich möchte aber diese zusätzlichen Ausführungen hier anbringen, weil doch vom Nationalrat her ein sehr deutliches Resultat vorliegt: Der Nationalrat hat diese Motion mit 116 zu 28 Stimmen angenommen.
Inzwischen haben wir ja die Beratungen zum Landwirtschaftsgesetz aufgenommen und für die Abfederung dieses Abbaus von Marktstützungen im Bereich der Milchwirtschaft eine Lösung gefunden. Er soll durch Raufutterbeiträge für Verkehrsmilchproduzenten kompensiert werden. Sie wissen, dass man - mindestens bis 2011 - die Verkäsungszulage von 15 Rappen und die Siloverzichtszulage von plus 3 Rappen ins Gesetz aufgenommen hat. So ist die Kommission der einhelligen Auffassung, dass das Anliegen des Motionärs erfüllt sei.
Inzwischen ist meines Wissens auch der Nationalrat dieser Auffassung gefolgt. So kann man wirklich sagen: Wir desavouieren die grosse Mehrheit des Nationalrates nicht, sondern wir sagen einfach: Das Anliegen ist erfüllt, wenn auch nur - das sei eingeräumt - bis 2011; aber länger können wir das nicht machen, weil sich die Agrarpolitik immer nur auf einen Rahmen von vier Jahren erstreckt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dem Bundesrat und der Kommission zu folgen und die Motion aus formellen Gründen abzulehnen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Auch der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Der Herr Kommissionssprecher hat zu Recht auf die Beschlüsse zur "AP 2011" hingewiesen.
Nur nochmals ergänzend: Rückwirkend, mit Bundesbeschluss vom 5. Juni 2003, hat das Parlament dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt, Finanzmittel von der Marktstützung hin zu Direktzahlungen umzulagern. Im Jahr 2007 haben wir bereits 66 Millionen Franken von der Marktstützung zu den Direktzahlungen über RGVE-Beiträge exklusiv zugunsten der Milchproduzenten umgelagert. Bereits damit wäre an sich das Anliegen des Motionärs erfüllt.
Wie der Herr Kommissionssprecher zu Recht erwähnt hat, hat inzwischen auch der Nationalrat wie Ihr Rat beschlossen, die Verkäsungs- und Silageverzichtszulage beim heutigen Stand zu belassen und auch hier eben die Kompensation, sofern noch möglich und nötig, bei den RGVE-Beiträgen vorzunehmen. Insofern sind die finanziellen Mittel sowohl aus der Marktstützung als auch aus den RGVE-Beiträgen in den Bereich der Milchproduzenten geflossen, was ja die Absicht des Motionärs ist.
Somit ist sein Anliegen erfüllt, und die Motion ist dementsprechend abzulehnen.
Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Abgelehnt - Rejeté