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Appauvrissement des sols
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Die Schweiz verfügt seit 1986 mit dem Umweltschutzgesetz über eine rechtliche Grundlage für den Bodenschutz. Das Thema ist heute auf politischer Ebene anerkannt, und das Bewusstsein für den Bodenschutz nimmt in der Bevölkerung zu. Dennoch sind die personellen und finanziellen Ressourcen beim Bund und bei den meisten Kantonen noch immer sehr begrenzt.
Vor diesem Hintergrund sind die Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure in einem Leitbild festgelegt worden. Dazu gehören die folgenden Schwerpunkte: Der Bundesrat unterstützt die Sensibilisierung der Bevölkerung, die vor allem auch durch die privaten Natur- und Umweltschutzvereinigungen geleistet wird. Er stellt den betroffenen Kreisen die nötigen technischen Grundlagen zur Verfügung, zum Beispiel Vollzugshilfen, methodische Anleitungen und Handbücher. Daneben fördert er die Information, um die Anliegen des Bodenschutzes der Öffentlichkeit bekanntzumachen.
Der Bundesrat sorgt dafür, dass der Schutz der Lebensgrundlage Boden in alle Verordnungen des Umweltschutzrechtes eingebaut wird, welche die Begrenzung von Emissionen betreffen. Auch die Reglemente, die sich mit der Nutzung des Bodens befassen, insbesondere in der Land-, Forst- und Bauwirtschaft, müssen dem Bodenschutz Rechnung tragen. Der Bundesrat setzt sich für die langfristige Sicherung der Forschungsbedürfnisse und eine koordinierte Überwachung der Böden ein. So betreibt der Bund seit 1984 ein nationales Referenznetz. Die Kantone ergänzen dieses wo nötig und überwachen vor allem diejenigen Böden, die tatsächlich oder vermutlich belastet sind. Die privaten Büros wiederum müssen den Bodenschutz bei der Erstellung von Umweltverträglichkeitsberichten berücksichtigen, und Spezialisten, sogenannte bodenkundliche Fachpersonen, begleiten die Arbeiten auf den Baustellen. Zentral ist, dass der qualitative Bodenschutz bei der Raumplanung berücksichtigt wird. Es geht darum, die Nutzung der Böden optimal auf ihre Leistungsfähigkeit und ihre Empfindlichkeit abzustimmen. Damit wird der in der Bundesverfassung geforderten nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen Rechnung getragen.
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, den nicht vermehrbaren Boden in ausreichender Menge und in einem Zustand zu übergeben, der es den künftigen Generationen erlaubt, ihn standortgemäss und gefahrlos zu nutzen.
Zisyadis Josef · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Monsieur le conseiller fédéral, cela fait dix ans maintenant que l'ordonnance sur les atteintes portées aux sols est entrée en vigueur. Ne croyez-vous pas qu'il serait grand temps de passer la vitesse supérieure? Jusqu'à maintenant, par l'intermédiaire d'un réseau de surveillance d'une centaine de points environ, on fait des contrôles tous les cinq ans. Vu la situation dramatique, tant au niveau helvétique qu'au niveau européen, ne faudrait-il pas faire des contrôles plus fréquemment que tous les cinq ans?
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wir sind nicht unbedingt der Meinung, dass die Lage sehr dramatisch ist, und zwar deswegen nicht, weil sich in den Kantonen und Gemeinden die Regelung entwickelt hat, beispielsweise bei Neubauprojekten die totale Untersuchung der Bodenqualität als eine Bedingung für ein Neubauprojekt zu fordern. Wenn hier Schäden festzustellen sind, müssen diese auch tatsächlich repariert werden.
Hier ist natürlich zu sagen, dass die Kadenz solcher Untersuchungen mit der Zufälligkeit von geplanten Abbrüchen und Neubauten zu tun hat; da mögen Sie Recht haben. Was aber eine Kadenz von weniger als fünf Jahren angeht, sehen wir im Moment keine Möglichkeit, diese mit den verfügbaren finanziellen Mitteln zu fördern.