08.5087
Billets d'avion à des prix de dumping
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Attraktive Luftverkehrsverbindungen in wichtige ausländische Handelszentren sind eine zentrale Voraussetzung für eine international ausgerichtete, wettbewerbsfähige schweizerische Volkswirtschaft. Deshalb setzen wir uns beim Abschluss von Luftverkehrsabkommen für möglichst liberale Regelungen ein, wobei die Interessen der Fluggesellschaften und der Flughäfen berücksichtigt werden. Das im Jahre 2006 geänderte Luftverkehrsabkommen mit Katar gehört zu diesen liberal ausgestalteten Abkommen. Der Markt wurde nicht unbedacht geöffnet, und zwar genau aus der Sorge heraus, die Herr Hurter zum Ausdruck bringt, indem er seine Frage stellt. Qatar Airways wurde die fünfte Freiheit im Verkehr nach den USA nur über den Flughafen Genf gewährt, hingegen nicht über den Flughafen Zürich. Im Gegenzug erhielt die Schweiz einen reellen Gegenwert, es wurde nämlich die Nationalitätenklausel aufgehoben, womit nun auch unsere ausländisch beherrschte schweizerische Fluggesellschaft frei nach Katar fliegen kann. Der Bundesrat sieht sich deshalb derzeit nicht veranlasst, eine Änderung des Luftverkehrsabkommens mit Katar vorzunehmen.
Hurter Thomas · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundesrat, besten Dank für Ihre Ausführungen. Ich muss aber sagen: Eine liberale Regelung setzt auch gleich lange Spiesse voraus, und das ist hier nun wirklich nicht der Fall. Wenn wir als Gegenleistung von der Schweiz nach Katar fliegen können, ist das wirklich nicht in unserem Interesse und bringt verkehrstechnisch nichts. Ich finde es schade, dass hier die Frage der gleich langen Spiesse nicht angeschaut worden ist, weil der CEO dieser Airline, der Qatar Airways, in verschiedenen Gremien sitzt.
Wie gesagt: Der Wettbewerb mit dieser Airline ist nicht fair.
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Sehen Sie, es gibt hier verschiedene Interessen. Es gibt auch die Interessen der Schweizerinnen und Schweizer, die beispielsweise von Genf nach New York fliegen wollen. Indem die Qatar Airways Flüge auf dieser Strecke anbietet, ist das für Genf - für den Flughafen Genf und auch für die Passagiere, die diese Strecke benützen können - zweifellos ein Vorteil.
Dem stehen die Interessen der Swiss gegenüber. Die Swiss macht natürlich geltend, dass die Kostenrechnung, die hier gemacht wurde, in Wirklichkeit eine versteckte Subventionierung durch eine staatlich beherrschte Gesellschaft darstellt. Rudimentär wurde das beim eingereichten Gesuch durchaus geprüft, aber wir prüfen heute diese Umstände nicht mehr bis ins letzte Detail. In diesem Fall haben wir es auch deswegen nicht getan, weil es notwendig ist, dass der Swiss einzelne Landerechte in anderen Ländern übertragen werden - weil sie ja nun kapitalmässig durch die Lufthansa beherrscht ist. Da war es für die Swiss durchaus wichtig, dass sie das Recht hat, direkt nach Qatar zu fliegen - zunächst einmal als ein Element im Kampf um andere Landerechte, die immer noch da sind. Denn: Je weniger Länder es noch sind, die sich gegen die Übertragung der Rechte der Swiss auf Lufthansa wehren, desto einfacher ist es für uns, in den Verhandlungen das Recht auch zu bekommen.
Dann muss ich noch sagen: Die Strecke nach Katar ist nicht ganz unbedeutend. Es finden dort sehr viele internationale Kongresse statt. Aus wirtschaftlicher Sicht hat Katar vielleicht nicht dieselbe Bedeutung wie Dubai, aber die Vereinigten Arabischen Emirate und auch ihre Nachbarstaaten sind für Fluggesellschaften mit direkten Fluglinien äusserst interessant.