07.066
Financement spécial en faveur du transport aérien. Modification de l'article 86 Cst
Bruderer Pascale · 2VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Der Nationalrat ist am 6. Dezember 2007 bereits auf diese Vorlage eingetreten.
Binder Max · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wie die Frau Vizepräsidentin gesagt hat, ist unser Rat bereits am 6. Dezember 2007 dem Antrag Ihrer Kommissionsminderheit für Eintreten auf das Geschäft gefolgt. Die Detailberatung konnte damals nicht stattfinden, weil die Kommission das Geschäft in der Gesamtabstimmung in der Vorberatung mit einer knappen Mehrheit abgelehnt hatte. Dieser Umstand ist gleichbedeutend mit Nichteintreten. Eine wirklich geordnete Detailberatung hat damals in der Kommission nicht stattgefunden. Deshalb hat sie ihrem Auftrag entsprechend die Detailberatung zur Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung an ihrer Sitzung vom 12. Februar 2008 durchgeführt.
Zur Ausgangslage: Im Gegensatz zur Verbrauchssteuer auf Treibstoffen für Fahrzeuge werden die Erträge der Mineralölsteuer auf Flugtreibstoffen bis heute nicht für den Luftverkehr verwendet. Das ist seit je als nicht verursachergerecht betrachtet worden. Die Forderung aus Luftfahrtkreisen, diese Gelder dem Luftverkehr zukommen zu lassen, stand schon immer im Raum. Nach intensiven Beratungen in einer Subkommission der KVF - nämlich bei der Beratung der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler - kam diese zum Schluss, dass dieses Ziel nur mit einer Änderung der Bundesverfassung erreicht werden könne.
Der Bundesrat seinerseits hat aber diese Absicht bereits im luftfahrtpolitischen Bericht vom 10. Dezember 2004 festgehalten. Er schreibt dort auf Seite 1860: "Er (der Bundesrat) prüft hingegen, inwieweit die Erträge aus der heutigen Kerosinbesteuerung für den Binnenluftverkehr, welche jährlich ungefähr 60 Millionen Franken betragen, künftig zugunsten von Umweltschutz-, Security- und Safetymassnahmen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden können." Nun, der Bundesrat hat diese Absicht in die Tat umgesetzt und präsentiert uns den vorliegenden Verfassungstext. Dabei liessen er und auch die Kommissionsmehrheit sich von der Verfassungskonformität, der sachlichen Richtigkeit, aber auch von der Chance eines positiven Resultates in der zwingend notwendigen Volksabstimmung leiten.
Wenn wir das im Detail betrachten, so können wir sagen: Der Grundsatz, wonach die Hälfte des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf allen Treibstoffen in die allgemeine Bundeskasse geht, bleibt bestehen und gilt damit auch für die Erträge aus der Kerosinbesteuerung. Artikel 86 Absatz 3 bestimmt, dass die andere Hälfte nicht für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet wird. Damit reduzieren sich die Einnahmen der bestehenden Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Diese Auswirkungen können aber als marginal bezeichnet werden. Der Ausfall macht prozentual sehr wenig aus. Die Kommission ist sich bei diesem Absatz eigentlich völlig einig.
Artikel 86 Absatz 3bis definiert die Einsatzmöglichkeiten der neu für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr zur Verfügung stehenden 50 Prozent des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen. Hier geschah in der Kommission, was ganz natürlich immer geschieht, sobald es ums Geldverteilen geht: Die unterschiedlichen Ansprüche konnten nicht zu einem einheitlichen Ergebnis zusammengeführt werden. Ich bitte Sie, nun zu beachten, dass wir uns hier auf der Verfassungsstufe befinden und nicht in einer Detailberatung zu einem Gesetz. Es ist mir durchaus klar, dass Regelungen auf Verfassungsstufe auf längere Frist verbindlichen Charakter haben, können sie doch nur in einer Volksabstimmung auch wieder verändert werden. Das mag im Moment vielleicht als Vorteil betrachtet werden. Allerdings nimmt diese Haltung keine Rücksicht auf zum heutigen Zeitpunkt nicht bekannte Entwicklungen oder Veränderungen in der Zukunft, die sinnvollerweise eine Ausweitung oder eine Verlagerung des Verwendungszweckes des Ertrages bedingen würden.
Deshalb bleibt die Kommissionsmehrheit bei Buchstabe a sehr allgemein und offen und erwähnt als Verwendungszweck "Beiträge an Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht". Wir waren uns in der Kommission aber einig - das scheint mir hier wichtig zu sein -, dass der Fluglärm in der Bevölkerung das primäre und prioritäre Problem der Luftfahrt in Bezug auf die Umwelt darstellt. Die Minderheit I (Hurter Thomas) will diesem Umstand und auch dem Anliegen der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler 00.414, "Lärmschutz auf Landesflughäfen. Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen", Rechnung tragen. Das ist ein durchaus verständliches und ehrenwertes Ziel. Die Kommissionsmehrheit ist aber ganz klar der Meinung, dass diese Bestimmung für die Verfassungsstufe zu eng formuliert ist. Wir sollten hier eigentlich verfassungskonform offen bleiben und diese Regelungen dann in der Spezialgesetzgebung im Luftfahrtgesetz einführen.
Bei Buchstabe b ist sich die Kommission einig, dass die hoheitlichen Sicherheitsmassnahmen, die bis heute Bundesaufgabe gewesen sind, nicht in dieses Gefäss transferiert werden dürfen. Sie sollen Bundesaufgabe bleiben. Beiträge sollen für Massnahmen nichthoheitlicher Art eingesetzt werden. Beim Antrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) geht es um einen Grundsatz: Sie will nur an konzessionierte Regionalflughäfen Beiträge ausrichten und damit die Landesflughäfen ausschliessen. Für die Mehrheit kommt das aus sachlichen Gründen nicht infrage. Zum einen würde es zu einer Benachteiligung der Landesflughäfen führen, deren Wettbewerbsfähigkeit mit dieser Vorlage ja auch gestärkt werden soll. Zum anderen ist die Bundesverfassung für diese Formulierung - Analoges gilt für die Formulierung der Minderheit I - nicht stufengerecht. Dasselbe gilt für Buchstabe c gemäss Minderheit I. Hier wollen wir auch nicht, dass Kosten für Eurocontrol transferiert, also auch aus diesem Gefäss finanziert werden können.
Die Minderheit III (Germanier) will Buchstabe b streichen. Die Überlegung dabei ist, dass angesichts der verschiedenen Verwendungszwecke zu wenig Mittel für Lärmschutzmassnahmen bleiben und somit die parlamentarische Initiative Hegetschweiler nicht erfüllt werden könnte. Dazu ist anzumerken, dass es nie das Ziel des Bundesrates war, dieses Anliegen mit dieser Vorlage zu befriedigen. Immerhin darf festgestellt werden, dass es keinen Antrag auf Abschreibung der parlamentarischen Initiative Hegetschweiler gibt, sie bleibt also bestehen. Zum andern ist zu bedenken, dass diese Vorlage eine Volksabstimmung bestehen muss und deshalb verschiedene Anliegen zu berücksichtigen sind.
In Absatz 3ter will die Minderheit Fehr Jacqueline mindestens 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für Aufgaben im Umweltschutzbereich gemäss Artikel 86 Absatz 3bis Buchstabe a einsetzen. Die Mehrheit lehnt diese Einschränkung entschieden und klar ab. Es gilt auch hier zu bedenken, dass wir uns auf Verfassungsstufe befinden und nicht in einer Gesetzgebung. Absatz 4 wird lediglich mit der Nennung des Luftverkehrs ergänzt.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass Ihnen die Kommission beantragt, überall der Mehrheit zuzustimmen und dementsprechend alle Minderheitsanträge abzulehnen. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage mit 14 gegen 8 Stimmen zugestimmt.
Ich bitte Sie, dieser Vorlage ebenfalls zuzustimmen.
Simoneschi-Cortesi Chiara · 1VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL
Ich mache eine kurze Einführung. Auf die Details zu Absatz 3bis Literae a, b und c werde ich später eingehen.
Je fais un bref rappel des faits. Le 6 décembre 2007, le Conseil national a décidé, par 106 voix contre 76, de soutenir la proposition de la minorité Binder qui prévoyait d'entrer en matière sur le projet de modification de la Constitution fédérale afin d'introduire un nouvel alinéa 3bis à l'article 86. Que ce soit en commission ou au conseil, la discussion a été très vive. Finalement, le Conseil national a partagé les arguments et l'avis de la minorité de la commission en décidant d'entrer en matière.
La première raison résidait dans le fait que le projet de nouvelles dispositions constitutionnelles était cohérent avec le rapport du Conseil fédéral sur la politique aéronautique de la Suisse 2004. En effet, dans ce rapport le Conseil fédéral a manifesté son intention de s'engager en faveur d'une politique aéronautique cohérente, globale et prévoyante tenant compte des principes du développement durable. Dans cette perspective, il a proposé de mettre à l'étude les possibilités d'affecter le produit de l'impôt sur le kérosène, qui alimente aujourd'hui la caisse fédérale et le financement spécial de la circulation routière, au trafic aérien, notamment en faveur de mesures de protection de l'environnement, de mesures de protection contre les actes illicites et de mesures de sécurité.
Le Parlement a approuvé cette intention et, avec le projet qui vous est soumis maintenant, le Conseil fédéral a concrétisé sa promesse.
Le 12 février 2008, la Commission des transports et des télécommunications a analysé et discuté les articles du projet. Je vais vous en informer après avoir entendu les porte-parole des minorités.
Bruderer Pascale · 2VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Bundesbeschluss zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr (Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung)
Arrêté fédéral sur la création d'un financement spécial en faveur de tâches dans le domaine du trafic aérien (Modification de l'article 86 de la Constitution fédérale)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 86
Antrag der Mehrheit
Abs. 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3bis
...
b. Beiträge an Sicherheitsmassnahmen nicht-hoheitlicher Art zur Abwehr ...
...
Antrag der Minderheit I
(Hurter Thomas, Binder, Föhn, Hutter Markus, Rickli Natalie, Wasserfallen)
Abs. 3bis
...
a. Beiträge an Lärmschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht;
b. Beiträge an Sicherheitsmassnahmen nicht-hoheitlicher Art zur Abwehr ...
...
Antrag der Minderheit II
(Fehr Jacqueline, Berberat, Hämmerle, Levrat, Pedrina)
Abs. 3bis
...
b. Beiträge für konzessionierte Regionalflughäfen an Sicherheitsmassnahmen nicht-hoheitlicher Art zur Abwehr ...
c. Beiträge für konzessionierte Regionalflughäfen an Massnahmen zur Förderung ...
Antrag der Minderheit III
(Germanier, Berberat, Brélaz, Huber, Hutter Markus, Lachenmeier, Levrat, Teuscher)
Abs. 3bis Bst. b
Streichen
Antrag der Minderheit
(Fehr Jacqueline, Berberat, Hämmerle, Levrat, Pedrina)
Abs. 3ter
Für die Aufgaben gemäss Artikel 86 Absatz 3bis Buchstabe a steht mindestens die Hälfte der Mittel zur Verfügung.
Art. 86
Proposition de la majorité
Al. 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3bis
...
b. ... de sûreté ne relevant pas de l'Etat et destinées à protéger ...
...
Proposition de la minorité I
(Hurter Thomas, Binder, Föhn, Hutter Markus, Rickli Natalie, Wasserfallen)
Al. 3bis
...
a. ... mesures de lutte contre le bruit que le trafic aérien rend nécessaires;
b. ... de sûreté ne relevant pas de l'Etat et destinées à protéger ...
...
Proposition de la minorité II
(Fehr Jacqueline, Berberat, Hämmerle, Levrat, Pedrina)
Al. 3bis
...
b. contributions pour les aérodromes régionaux concessionés pour des mesures de sûreté ne relevant pas de l'Etat et destinées à protéger ...
c. contributions pour les aérodromes régionaux concessionés pour des mesures visant à promouvoir ...
Proposition de la minorité III
(Germanier, Berberat, Brélaz, Huber, Hutter Markus, Lachenmeier, Levrat, Teuscher)
Al. 3bis let. b
Biffer
Proposition de la minorité
(Fehr Jacqueline, Berberat, Hämmerle, Levrat, Pedrina)
Al. 3ter
Au moins la moitié des moyens est affectée au financement des tâches décrites à l'article 86 alinéa 3bis lettre a.
Hurter Thomas · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich möchte Ihnen kurz den Antrag der Minderheit I begründen.
Gemäss Artikel 86 Absatz 3bis Litera a in der Fassung des Bundesrates soll ein Teil des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen für Beiträge an Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht, verwendet werden. Eine Kommissionsminderheit beantragt Ihnen nun, dass die aus dem Reinertrag fliessenden Gelder nicht den allgemeinen Umweltschutzmassnahmen zugutekommen, sondern spezifisch für Lärmschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht, verwendet werden.
Auch im luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates wird erwähnt, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bezüglich Lärmschutzmassnahmen geprüft werden sollte. Lärm und Lärmschutzmassnahmen im Bereich des Luftverkehrs sind je länger, je mehr bestimmend für die Luftfahrt und deren Existenz. Die Bevölkerung denkt bei Umweltschutzmassnahmen im Bereich des Luftverkehrs vorwiegend an die Lärmproblematik und ist dementsprechend sensibilisiert. Es ist daher durchaus sinnvoll, wenn wir mit der von unserer Minderheit vorgeschlagenen Präzisierung klarstellen, dass der Fokus bei den Umweltschutzmassnahmen auf die Lärmschutzmassnahmen zu richten ist. Ein haushälterischer Umgang mit den aus der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen fliessenden Erträgen gebietet es, dass sie dort eingesetzt werden, wo die Bevölkerung am meisten profitiert. Dies ist eindeutig bei Lärmschutzmassnahmen der Fall. Eine Verzettelung der Gelder auf verschiedene Umweltschutzmassnahmen ist hingegen keine befriedigende Lösung.
Ich bitte Sie daher, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen, damit für die Lösung der Lärmproblematik mehr Mittel vorhanden sind.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Für die SP-Fraktion stellt sich die Situation folgendermassen dar: Wir stehen dieser Vorlage skeptisch gegenüber, weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, die in der Substanz dann doch nur eine relativ kleine Auswirkung hat. Auf der anderen Seite leuchtet die Logik grundsätzlich ein, dass Einnahmen, die vom Luftverkehr stammen, auch für den Luftverkehr eingesetzt werden sollen. Das ist weiterhin unsere etwas ambivalente Position.
Wir möchten aber die Gewichte im Konkreten verschieben, und zwar in zweierlei Hinsicht: Erstens soll mindestens die Hälfte der Einnahmen für Umweltmassnahmen eingesetzt werden, speziell für Lärmschutzmassnahmen, weil wir der Meinung sind, dass dort der grösste Handlungsbedarf besteht, und weil das ja auch der ursprüngliche Anlass für diese ganze Debatte war. Wir sind zweitens der Meinung - wie auch die Mehrheit -, dass keine hoheitlichen Aufgaben mit diesen Geldern finanziert werden sollen. Und wir sind drittens der Meinung, dass nur konzessionierte Regionalflughäfen von diesen Mitteln profitieren sollen - indirekt werden die Landesflughäfen damit auch entlastet.
Diese Anliegen finden Sie im Antrag der Minderheit II zu Absatz 3bis und in meinem Minderheitsantrag zu Absatz 3ter, die wir ja gleichzeitig beraten.
Germanier Jean-René · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral
Le subventionnement public concernant les tâches de surveillance doit être adapté pour que cela ne soit pas imputé aux usagers et que les conditions de financement soient au moins comparables à ce qui se pratique dans les pays voisins. Pour le groupe radical-libéral, la capacité concurrentielle de nos aéroports, qu'ils soient internationaux ou régionaux, est l'élément central qui doit être pris en compte. Ces aéroports de différentes catégories remplissent des missions complémentaires et représentent un véritable service public à l'échelon de la nation. La mobilité par les airs contribue fortement à l'importance de la place économique suisse. Le sort de ces aéroports doit être inscrit dans la politique fédérale des transports, car leur utilité dépasse de beaucoup les intérêts des communes et des cantons.
Les aérodromes régionaux sont déjà frappés, dans un environnement réglementé, par les charges croissantes et qui se densifient de manière préoccupante. Ils doivent pouvoir bénéficier de nouveaux moyens pour faire face à leur mission.
Il y a lieu de prendre en compte la double affectation, civile et militaire, de certains aéroports, qui contribue aussi à notre défense nationale.
Pour cette modification de l'article 86 de la Constitution, notre groupe approuve le principe de rendre à l'aviation les recettes prélevées sur les carburants utilisés pour les vols intérieurs. Nous voulons cependant que ces nouveaux moyens soient réellement utilisés pour de nouvelles tâches qui ne sont pas couvertes actuellement par la caisse fédérale. Ces nouveaux moyens, s'ils sont approuvés, ne représentent que de faibles montants, alors que les besoins, notamment en matière de lutte contre les nuisances sonores, sont très importants. L'affectation de ces moyens pour la lutte antibruit est prioritaire. Notons que ces nouveaux moyens sont sans rapport avec les besoins réels de la région zurichoise, notamment, ce qui rend nécessaire la mise en oeuvre du projet issu de l'initiative parlementaire Hegetschweiler.
La prise en charge par la Confédération des pertes enregistrées sur les prestations fournies en pays limitrophes est inévitable. En prenant en charge les contributions à Eurocontrol - comme le font d'ailleurs les autres pays -, la Confédération ne fait que contribuer à rendre la Suisse concurrentielle en tant que place aéroportuaire. Pour notre groupe, il est important que les conditions d'exploitation du marché mondial, pour Swiss notamment et pour les autres compagnies, soient comparables aux conditions en vigueur dans les pays limitrophes, ceci afin de conserver l'attractivité de nos aéroports.
Pour revenir à la modification de l'article 86 de la Constitution fédérale et à ma proposition de minorité III, le groupe radical-libéral estime en effet qu'il est juste que les recettes de l'impôt sur les carburants, je vous l'ai dit, puissent être affectées à des tâches entièrement liées au trafic aérien, et nous voulons créer la base constitutionnelle adéquate pour permettre cette utilisation des recettes. Notre groupe défendra le principe, sur le plan financier, que ce fonds soit réellement attribué à des tâches qui ne sont pas encore couvertes par la Confédération. Il ne s'agit en aucune manière de recettes qui alimentent la caisse fédérale.
En ce qui concerne les mesures de sûreté, les compagnies aériennes doivent assurer elles-mêmes la sécurité dans leurs avions, de même que les aéroports dans le domaine du contrôle des passagers et des bagages. La Confédération investit, pour sa part, plus de 9 millions de francs pour la formation du personnel. Il faut établir une claire définition des tâches de l'Etat dans ce domaine et observer ce qui se fait dans les pays voisins en matière de sûreté aérienne. Il me semble donc discutable de capter les nouvelles recettes de l'impôt à la consommation sur les carburants pour financer une tâche qui est déjà remplie aujourd'hui, et nous le contestons.
Nous proposons, par conséquent, avec cette minorité, que cette tâche de sûreté soit confiée à l'Etat, ce qui nous permettra de disposer de plus de moyens pour des mesures environnementales, en premier lieu pour la lutte contre le bruit également aux abords des petits aéroports. Nous visons une augmentation des moyens attribués à la sécurité technique, moyens qui ne doivent pas être dilués avec les quelque 40 millions de francs que pourrait apporter ce nouvel article 86 de la Constitution fédérale.
La proposition de la majorité va dans ce sens, puisqu'elle prévoit de limiter le champ d'application, soit de limiter l'affectation de ces montants véritablement à des tâches de sûreté ne relevant pas de l'Etat.
Faire comprendre au peuple l'importance de cette modification de la Constitution est essentiel et prioritaire. Comme nous ne voulons pas que la suppression de la lettre b à l'alinéa 3bis, qui est prévue par ma proposition de minorité III, puisse nuire à cette modification de la Constitution lors de la votation populaire, je vais la retirer et soutenir la proposition de la majorité qui délimite clairement l'utilisation de ces nouvelles ressources financières pour des mesures de sûreté ne relevant pas de l'Etat.
Nous rejetons aussi la proposition de la minorité II qui est trop restrictive et qui risque également de faire échouer cette modification de la Constitution nécessaire au financement spécial.
Au nom du groupe radical-libéral, je vous demande instamment de soutenir la proposition de la majorité de la commission et de rejeter les propositions de la minorité I et de la minorité II.
Je vous rappelle que ma proposition de minorité III a été retirée.
Intervention de procédure
Präsidentin (Bruderer Pascale, zweite Vizepräsidentin): Herr Germanier hat den Antrag der Minderheit III zurückgezogen.
Hurter Thomas · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Wir werden der Schaffung der Spezialfinanzierung Luftverkehr zustimmen.
Es ist nun an der Zeit, dass der Bund den Luftverkehr als wichtigen Verkehrsträger neben der Schiene und der Strasse anerkennt. Mit der zunehmenden Globalisierung wird die Erreichbarkeit eines Standortes zu einem immer relevanteren Faktor für dessen wirtschaftliche Entwicklung. Die Gesamtwertschöpfung der Luftfahrt in der Schweiz liegt heute bei rund 22 Milliarden Franken, und das mit 155 000 Beschäftigten. Das Mauerblümchendasein der Luftfahrt hat also schon längst ein Ende gefunden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Zivilluftfahrt wurde ja bereits im luftfahrtpolitischen Bericht anerkannt. Zusätzlich hat sich der Bundesrat in der Antwort auf das Postulat Joder 05.3851 dafür ausgesprochen, die Frage zu prüfen, inwieweit die Beträge aus der Kerosinbesteuerung für Umweltschutz-, Security- und Safetymassnahmen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr eingesetzt werden können.
Nun geht es also darum, diese Erkenntnisse umzusetzen. Die Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung ist ein erster Schritt dazu. Aus wirtschaftlicher Sicht muss diese Vorlage unterstützt werden, da damit ein Teil der von der Luftfahrt generierten Erträge wieder zweckgerichtet dem Luftverkehr zufliesst, die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Schweiz verbessert wird und die Gleichbehandlung des Luftverkehrs angestrebt wird. Mit dieser Vorlage wird also lediglich der Verwendungszweck der Verbrauchssteuer geändert.
Den Minderheitsantrag II (Fehr Jacqueline) wird die SVP-Fraktion ablehnen. Ich verzichte hier auf eine weitere Begründung; diese hat der Kommissionssprecher bereits erwähnt. Dieser Antrag ist einfach viel zu restriktiv.
Zusammengefasst: Da die konkrete Verwendung der finanziellen Mittel später im Einzelnen geregelt wird, geht es heute nur um die allgemeine Stossrichtung und um die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Mit der Zustimmung zur Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung machen wir im Prinzip das Gleiche, was seit Jahren im Strassenverkehr erfolgreich praktiziert wird: Wir führen einen Teil der Kerosinsteuererträge wieder der Luftfahrt zu und leisten damit einen Beitrag zur Stärkung des schweizerischen Luftverkehrs und damit letztlich des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Lachenmeier-Thüring Anita · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe des VERT-E-S
Beiträge an Umweltschutz- und Sicherheitsmassnahmen - wer kann da dagegen sein? Auch die grüne Fraktion befürwortet, dass möglichst viele Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht, getätigt werden. Trotzdem sind wir gegen diese Vorlage. Warum?
Die Treibstoffsteuer, bei welcher die Flugbenzinsteuer noch immer ausgeschlossen ist, soll nicht zweckgebunden sein. Steuern dienen dem Steuern. Wir wollen nicht, dass nach und nach immer mehr Steuern zweckgebunden sind, dass wir dann keine Flexibilität mehr haben und unter Umständen der soziale Ausgleich in Schieflage gerät.
Die Vorlage bedeutet für den Bund Mehrausgaben von 20 Millionen Franken jährlich. Diese 20 Millionen Franken kann man nicht als Umweltschutz- und Sicherheitsmassnahmen verbuchen, sondern es sind 20 Millionen Franken, welche einzig und alleine der Förderung des Flugverkehrs dienen. Der Flugverkehr deckt seine Kosten schon heute bei Weitem nicht. Der Flugtreibstoff wird im internationalen Verkehr nicht besteuert; das Fliegen, welches zu einem grossen Teil mitverantwortlich ist für die Klimaerwärmung, ist dadurch viel zu billig. Die Flughafenbetreiber sind bereits heute verpflichtet, die Umweltschutz- und Sicherheitsauflagen einzuhalten; sie sind z. B. dafür verantwortlich, dass lärmgeplagte Anwohnende Schallschutzfenster erhalten. Sie erhalten dafür vom Bund sogar Subventionen. Unter dem Strich würden diese mit der heutigen Vorlage um 20 Millionen Franken erhöht.
Um die nötigen Massnahmen zu ergreifen, hätten die Flughäfen die Möglichkeit, die Flughafengebühren zu erhöhen. Wer fliegen will, soll die Kosten selber bezahlen, nicht die Allgemeinheit. Dass der Flugtreibstoff international nicht besteuert wird und darum die Kostenwahrheit auf diesem boomenden, umweltbelastenden Markt nicht gegeben ist, ist ärgerlich. Wir wollen diese Ungerechtigkeit mit dem vorliegenden Geschäft nicht noch verstärken. Wir wehren uns gegen jegliche weitere Subventionierung des Flugverkehrs und sagen darum Nein zur Spezialfinanzierung.
Im Weiteren möchte ich jetzt noch auf die einzelnen Bestimmungen eingehen, welche wir mitgestalten, falls der Verfassungsartikel doch durchkommt. Bei Artikel 86 Absatz 3bis unterstützen wir die Mehrheit, damit das Gesetz wenigstens Lärm- und Umweltschutzmassnahmen aufnimmt. Bei Absatz 3bis Buchstabe b möchten wir weiterhin am Antrag der Minderheit III (Germanier) festhalten, also diesen Buchstaben streichen. Auf keinen Fall können wir die Minderheit II (Fehr Jacqueline) bei Absatz 3 Buchstaben b und c unterstützen. Dieser Zusatz stärkt die Regionalflughäfen, welche vor allem dem Privat- und dem Freizeitverkehr dienen, und darum wollen wir die Regionalflughäfen auch nicht weiter quersubventionieren. Bei Artikel 86 Absatz 3ter werden wir die Minderheit unterstützen, und zwar, damit die Aufnahme des Gesetzes mit genügend Umweltkriterien unterstützt wird.
Ich bitte Sie, uns zu folgen.
Bruderer Pascale · 2VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Frau Lachenmeier nimmt den zurückgezogenen Antrag der Minderheit III (Germanier) wieder auf.
Hany Urs · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe PDC/PEV/PVL
Mit der Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung schaffen wir die verfassungsmässige Grundlage für die zweckgebundene Verwendung der Erträge aus der Mineralölsteuer auf Flugtreibstoffen für Inlandflüge für die Zwecke des Luftverkehrs. Die Schaffung der Spezialfinanzierung Luftverkehr über die Änderung von Artikel 86 ist derzeit der einzige Weg, der Luftfahrt die für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit benötigten Mittel zukommen zu lassen.
Welche Vorhaben beziehungsweise Ausgaben in den vorgesehenen Bereichen Safety, Security und Umwelt im Einzelnen finanziert werden sollen, steht heute noch nicht zur Diskussion. Dies wird eine Spezialgesetzgebung regeln, wenn Artikel 86 der Bundesverfassung geändert worden ist. Wir werden nach einer erfolgreichen Volksabstimmung zu gegebenem Zeitpunkt hierzu Stellung nehmen müssen. Ich erwähne dies deshalb, weil es Abänderungsanträge zum vorliegenden Verfassungsartikel gibt, die man bei der Diskussion der nachfolgenden Spezialgesetzgebung abhandeln könnte respektive müsste.
Für eine rasche Realisierung der Spezialfinanzierung Luftverkehr sprechen insbesondere:
1. die Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandortes Schweiz insgesamt zu verbessern;
2. eine zweckgerichtete Verwendung von Erträgen aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen für die öffentlichen Aufgaben des Luftverkehrs;
3. die Notwendigkeit, einen Schritt in die Richtung der Gleichbehandlung des Luftverkehrs als wichtiger Träger des öffentlichen Verkehrs zu unternehmen.
Auch wenn die Details erst in einer noch zu schaffenden Ausführungsgesetzgebung zu regeln sind, müssen aus unserer Sicht folgende Grundsätze für die künftige Verwendung der Mittel in den genannten Bereichen Safety, Security und Umwelt gelten:
1. In der Fassung des Bundesrates steht unter Absatz 3bis Buchstabe a: "Beiträge an Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht". Eine Minderheit will das Wort "Umweltschutzmassnahmen" durch das Wort "Lärmschutzmassnahmen" korrigiert wissen. Uns scheint es jedoch verfehlt, in einem Verfassungsartikel solche Präzisierungen vorzunehmen. Hat das Stimmvolk die Änderung des Verfassungsartikels angenommen, kann das Parlament in der folgenden Gesetzgebung solche Präzisierungen einfliessen lassen. Allfällig später notwendige Gesetzesänderungen lassen sich einfacher durchführen als eine erneute Änderung des Verfassungsartikels.
2. Es dürfen keine hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder der Kantone finanziert werden. In der Fassung des Bundesrates steht unter Absatz 3bis Buchstabe b: "Beiträge an Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen gegen den Luftverkehr" usw. Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit, nämlich: "Beiträge an Sicherheitsmassnahmen nicht-hoheitlicher Art zur Abwehr ..." Die aus der Spezialfinanzierung Luftfahrt resultierenden Gelder dürfen nicht für bereits bestehende Finanzierungen von Security-Massnahmen verwendet werden, sondern explizit nur für nichthoheitliche Aufgaben. Die detaillierte und abschliessende Regelung der hier zu unterstützenden Massnahmen erfolgt dann, wie bereits erwähnt, in einem zweiten Schritt auf Gesetzesstufe und wird dann von diesem Parlament noch einmal beraten.
Die Minderheit II (Fehr Jacqueline) will Beiträge nichthoheitlicher Art für Sicherheitsmassnahmen nur für konzessionierte Regionalflughäfen vorsehen. Die Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen aus der Spezialfinanzierung für nur eine Kategorie von Flughäfen, nämlich die Kategorie 2, ist aus grundsätzlichen Überlegungen nicht richtig, und schon gar nicht richtig ist es, dies in der Verfassung zu verankern. Es gelten unter anderem die gleichen Überlegungen, die ich bereits bei Buchstabe a ausgeführt habe.
Ich fasse zusammen: Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt den Entwurf des Bundesrates zur Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung, mit Ausnahme von Absatz 3bis Buchstabe b. Dort bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Anträge der Minderheiten I (Hurter Thomas) und II (Fehr Jacqueline) lehnen wir ab.
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Weil wir das letzte Mal schon auf die Vorlage eingetreten sind, nehme ich auf die grundsätzliche Kritik von Frau Lachenmeier nicht mehr Bezug.
Was die Detailabstimmungen betrifft, zu denen Sie jetzt dann schreiten werden, möchte ich Folgendes zu bedenken geben: Es geht um eine Verfassungsänderung, und eine Verfassungsänderung sollte auf eine lange Zeit ausgerichtet sein. Von daher wählen Sie doch bitte einfach diejenige Fassung, die am weitesten gefasst ist, weil es für die Konkretisierung ohnehin noch ein Gesetz braucht. Sie werden also ohnehin noch zum Zuge kommen, wenn es dann um die Details - um Sicherheitsmassnahmen oder auch anderes - geht. Von daher ist die Vorlage des Bundesrates immer noch die verfassungskonformste. Sie wurde jetzt allerdings von niemandem aufgenommen, und ich beharre natürlich nicht auf einer Abstimmung. Aber im Ständerat werde ich die Bundesratsfassung doch wieder zur Diskussion bringen, nur dass das gesagt ist.
Über die vielen Minderheitsanträge und den Mehrheitsantrag, die Sie hier vorliegen haben, muss ich sagen, dass die Mehrheitsfassung am nächsten bei der bundesrätlichen Fassung ist. Sie ist wenigstens noch die offenste Variante. Also wenn schon, bitte ich Sie, sich an die Fassung der Mehrheit zu halten.
Hurter Thomas · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundesrat, ich habe noch eine Frage zu den Umweltschutzmassnahmen: Sehen Sie es ebenfalls so, dass die Lösung der Lärmproblematik bei den Umweltschutzmassnahmen das wichtige Thema ist?
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ihre Frage lautet, ob in der bundesrätlichen Vorlage die Lärmschutzmassnahmen mit einbezogen wären. Da muss ich sagen: ja, und zwar in Absatz 3bis Litera a, und zwar auch diejenigen, die Sie genannt haben.
Intervention de procédure
Präsidentin (Bruderer Pascale, zweite Vizepräsidentin): Herr Hurter, es kann nur eine Frage gestellt werden.
Binder Max · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundesrat, ich habe die Chance, Ihnen jetzt die zweite Frage von Herrn Hurter doch noch zu stellen. Herr Hurter hat natürlich gefragt, ob auch Sie es so sehen, wie es eigentlich alle Sprecher gesagt haben, dass mit Umweltschutzmassnahmen erster bzw. hoher Priorität eben Lärmschutzmassnahmen gemeint sind. Dazu möchte ich von Ihnen vielleicht dann noch eine Antwort hören. Ich stelle fest, dass sich alle einig sind, dass in Artikel 86 nicht heutige Bundesaufgaben aufgenommen werden sollen, die vom Bund, aber nicht durch dieses neue Gefäss finanziert werden sollen, sondern nur die nichthoheitlichen. Ich glaube, das wird von allen Sprechern anerkannt. Alle sind sich auch einig - ich wiederhole das nochmals -, dass mit Umweltschutzmassnahmen in erster und höchster Priorität Lärmschutzmassnahmen gemeint sind, weil das in der Bevölkerung im Zusammenhang mit der - wenn man es so sagen will - "Belastung" durch den Luftverkehr, durch die Luftfahrt, erwiesenermassen auch das Thema Nummer 1 ist. Ich kann auch feststellen, dass anerkannt wird, dass der Bundesrat in seinem luftfahrtpolitischen Bericht die grosse Bedeutung der Luftfahrt auch anerkennt.
Vielleicht ein, zwei Worte zu Frau Lachenmeier: Sie haben gesagt, Sie wollten keine neue Zweckbindung. Frau Lachenmeier, diese Kerosinsteuer ist heute schon zweckgebunden, nur eben für die Strasse; ein Teil geht in die Bundeskasse, wie das beim Strassenverkehr auch der Fall ist. Es ist also keine neue Zweckbindung. Wenn Sie so wollen, ist es eine Neuwidmung der Erträge dieser Kerosinsteuer, die neu verursachergerecht in den Bereich der Luftfahrt gehen; bis anhin gingen sie in den Bereich des Strassenverkehrs. Sie haben gesagt, Luftfahrttreibstoff werde nicht besteuert. In der Binnenluftfahrt wird er selbstverständlich besteuert. Von daher kommen ja diese Erträge. International werden wir das im Alleingang nicht schaffen. Die Schweiz hat sich aber in internationalen Gremien immer wieder für eine solche Lösung eingesetzt. Im Übrigen haben Sie gesagt, Sie wollten nicht, dass der Luftverkehr weiter oder noch mehr subventioniert werde. In der Schweiz werden die Fluggesellschaften nicht subventioniert, im Unterschied zum Ausland.
Im Übrigen kann ich eigentlich allen Sprechern aus der Kommission folgen. Es wird nun über den Antrag der Minderheit III trotzdem abgestimmt, weil Frau Lachenmeier den Antrag der Minderheit Germanier wieder aufgenommen hat. Ich bitte Sie nochmals, alle Minderheiten abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Simoneschi-Cortesi Chiara · 1VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe PDC/PEV/PVL
Je réponds ici aux questions qui ont été posées et aux positions que l'on a exposées. Je réponds aux Verts que le fait d'affecter à l'aviation les recettes de l'impôt à la consommation sur les carburants utilisés par l'aviation est une question de justice. Si ce sont les transports aériens à l'intérieur du pays qui génèrent ces recettes de 44 millions de francs, il est juste que cet argent leur revienne.
En ce qui concerne l'alinéa 3bis de l'article 86, on en a beaucoup discuté en commission et la majorité a proposé cette formulation à la lettre b: " contribution pour des mesures de sûreté ne relevant pas de l'Etat et destinées à protéger ..." Cela signifie que nous ne voulons pas qu'avec l'argent du financement spécial du trafic aérien, on finance des dépenses qui sont déjà couvertes par les ressources générales de la Confédération, et qui sont des tâches de l'Etat. Nous sommes d'avis que l'on ne doit pas prendre l'excuse de ce financement pour financer des tâches de l'Etat, comme c'est le cas des mesures de sûreté. La Confédération dépense déjà 9 millions de francs, par exemple, pour les personnes qui accompagnent les vols de refoulement. Cette tâche incombe à l'Etat. Nous ne voulons pas que l'on prenne ces 9 millions de francs du financement spécial.
La minorité I (Hurter Thomas) propose de mentionner spécifiquement les mesures de lutte contre le bruit au lieu de mentionner, comme la majorité et le projet du Conseil fédéral, que ce sont des mesures de protection de l'environnement. Nous estimons que nous sommes ici au niveau de la Constitution et que la formulation du projet du Conseil fédéral et de la majorité de la commission est plus appropriée. Quand on modifie la Constitution, on doit veiller à ce que les formulations n'entrent pas trop dans les détails. Elles doivent être cohérentes avec celles contenues dans d'autres articles constitutionnels. Or, la "protection de l'environnement" comprend aussi la nuisance la plus évidente, surtout près des aéroports, causée par le trafic aérien, c'est-à-dire le bruit. Mais, si on analyse les conséquences globales du trafic aérien sur l'environnement, il y a aussi les problèmes dus aux émissions de substances nocives. Or, on est en train d'étudier des idées novatrices pour améliorer cette situation, surtout dans le secteur recherche et développement.
Au nom de la commission, je vous prie donc d'accepter la proposition défendue par la majorité, qui a été adoptée par 14 voix contre 8, et qui reprend la formulation du projet du Conseil fédéral à la lettre a.
A la lettre b, la minorité II (Fehr Jacqueline) veut compléter la proposition de la majorité en stipulant que les contributions pour des mesures de sûreté sont destinées aux aéroports régionaux concessionnés. La majorité estime qu'il ne faut pas procéder à cette distinction. Je rappelle encore une fois que nous sommes ici au niveau de la Constitution et qu'il ne faut absolument pas aller dans les détails parce que ceux-ci seront réglés dans la loi d'application. En outre, il faut préciser que les mesures de sûreté que nous avons décrites sont celles en vigueur dans les aéroports nationaux, et qu'elles sont actuellement financées par la Confédération. Cela n'a rien à voir avec les aéroports régionaux. A ce stade, on ne sait pas encore exactement combien d'argent parviendrait aux aérodromes régionaux et le niveau exact des coûts. On doit donc encore étudier de manière approfondie tous ces aspects. La proposition de la minorité II (Fehr Jacqueline) limite fortement la façon de répartir l'argent entre les trois tâches et les différents acteurs, ce n'est pas responsable.
La commission, par 13 voix contre 8 et 1 abstention, vous demande de rejeter la proposition défendue par la minorité II.
La minorité III (Germanier) propose de biffer la lettre b, alors que la majorité reprend la formulation du Conseil fédéral. Enfin, à l'alinéa 3ter, la minorité Fehr Jacqueline propose qu'au moins la moitié des moyens soit affectée au financement des tâches décrites à l'article 86 alinéa 3bis lettre a. Cette proposition limite fortement la façon d'affecter les moyens aux différentes tâches, ce n'est pas raisonnable. Cette proposition a été rejetée par 14 voix contre 8.
Je vous invite à soutenir les propositions de la majorité de la commission.
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ich möchte gerne noch auf die Fragen von Herrn Binder bzw. von Herrn Hurter antworten. Wir verstehen unter "Beiträge an Umweltschutzmassnahmen, die der Luftverkehr nötig macht" in erster Linie die Förderung von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen, das heisst die Installation von Schallschutzfenstern, den Bau von Schalldämpfern für Standläufe an den Flugzeugtriebwerken oder die Sanierung von Häusern. Das sind alles Lärmschutzmassnahmen, die heute von den Flughäfen bezahlt werden.
Bruderer Pascale · 2VP-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Abs. 3bis Bst. a - Al. 3bis let. a
Präsidentin (Bruderer Pascale, zweite Vizepräsidentin): Aufgrund der Antwort des Bundesrates hat Herr Hurter diesen Teil des Antrages der Minderheit I zurückgezogen.
Vote
Abs. 3bis Bst. b - Al. 3bis let. b
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 47 Stimmen
Vote
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 58 Stimmen
Vote
Abs. 3bis Bst. c - Al. 3bis let. c
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 46 Stimmen
Vote
Abs. 3ter - Al. 3ter
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
Dagegen ... 111 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Intervention de procédure
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 110 Stimmen
Dagegen ... 61 Stimmen