07.495
Regroupement familial. Test ADN obligatoire pour les ressortissants des pays à problèmes
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Hutter Jasmin, Fehr Hans, Heer, Joder, Perrin, Reimann Lukas, Reymond, Wobmann)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Hutter Jasmin, Fehr Hans, Heer, Joder, Perrin, Reimann Lukas, Reymond, Wobmann)
Donner suite à l'initiative
Heer Alfred · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die parlamentarische Initiative bezweckt, dass für den Familiennachzug von Personen aus bestimmten Ländern zwingend DNA-Profile zur Feststellung von Abstammung und Identität erstellt werden.
Es ist unbestritten, dass es beim Familiennachzug zu Missbräuchen kommt. Sonst wäre es ja nicht bereits heute möglich, in Zweifelsfällen einen DNA-Test zu verlangen. Wie der Weisung des Bundesamtes für Migration vom 1. Dezember 2005 zu entnehmen ist, ist die Praxis beim Inland- und beim Auslandverfahren nicht einheitlich. Es fehlen klare Kriterien für die Frage, wann und in welchem Umfang eine Prüfung der Dokumente zu erfolgen hat und wann ein DNA-Test angeordnet werden kann. Wenn ein DNA-Test für obligatorisch erklärt würde, würde eine klare Grundlage für solche Entscheide geschaffen.
Ein weiteres Problem stellt der Umstand dar, dass es in verschiedenen Ländern relativ einfach ist, Dokumente, die falsche Angaben beurkunden, zu kaufen. Damit gibt auch die Feststellung der Echtheit eines Dokumentes keine Garantie dafür, dass ein Kind tatsächlich das Kind der Mutter ist, welche den Familiennachzug verlangt. Hinzu kommt, dass verschiedene Schweizer Auslandvertretungen die bestehenden Bestimmungen unterschiedlich handhaben. Deshalb ist es sinnvoll, festzulegen, bei welchen Ländern ein DNA-Test obligatorisch ist. Dass im Übrigen auch den Angaben der Schweizer Auslandvertretungen nicht immer Glauben geschenkt werden darf, wird daraus ersichtlich, dass beispielsweise im Fall Pakistan die schweizerische Auslandvertretung in Fälle von Visa-Fälschungen involviert war.
In Kosovo, das ist ein weiteres Beispiel, war oder ist die Lage besonders speziell. Zwar wurde Kosovo von der Schweiz als eigener Staat anerkannt. Bis dato war es aber so, dass die Unmik, die Uno-Behörde, für die Ausstellung von Dokumenten zuständig war. Es ist ein offenes Geheimnis, dass diese Behörde mehr oder weniger alles ausstellt, was verlangt wird. Geschieden und geheiratet wird dort in Rekordzeit, wenn es darum geht, eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu ergattern. Wieso soll dies im Rahmen des Familiennachzuges anders sein?, frage ich Sie. Nachdem für Frau Bundesrätin Calmy-Rey die Uno und somit auch die Uno-Behörde Unmik Heiligenstatus haben, hat sich bisher auch nie jemand getraut, Dokumente aus Kosovo in Zweifel zu ziehen.
Die Beratungen in der Kommission haben ebenfalls ergeben, dass auch die Verwaltung bestätigt, dass Gesuche um Familiennachzug zurückgezogen werden, sobald die Aufforderung ergeht, einen DNA-Test zu machen. Die Verwaltung bestätigt auch, dass mit den DNA-Tests das Verfahren durchaus beschleunigt wird, da aufwendige Dokumentenüberprüfungen wegfallen. Interessanterweise hält die Verwaltung auch fest, dass es Gesuchsteller gebe, die sich mit der Durchführung von Tests einverstanden erklärten, aber plötzlich nur noch einen DNA-Test für drei Kinder durchführen liessen, obwohl das Gesuch ursprünglich den Nachzug von vier Kindern beinhaltete. Es ist bereits heute so, dass Gesuche beim Verlangen eines DNA-Tests zurückgezogen werden, weshalb es logischerweise statistisch gesehen auch keine genauen Zahlen gibt, wie viele negative Entscheide es aufgrund von DNA-Tests gegeben hat. Logischerweise ziehen Missbraucher ihr Gesuch heute zurück, wenn ein Test verlangt wird, da bekannt ist, dass der DNA-Test eine sichere und zuverlässige Methode ist.
Umso mehr wäre ein Obligatorium für verschiedene Länder angezeigt, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass der Missbrauch hoch ist. Dies würde erstens die Gesuchszahlen reduzieren, was natürlich auch den administrativen Aufwand der Migrationsämter in der Schweiz reduzieren würde, und zweitens würden nur noch Gesuche für tatsächliche Familienangehörige gestellt. Es ist keine allzu grosse Einschränkung. Wer ehrlich ist, hat nichts zu befürchten. Die DNA-Proben könnten nach erfolgtem Test auch vernichtet werden, sodass die Gefahr, dass sie unberechtigterweise in einer Datenbank landen, ausgeschlossen werden kann.
Es ist klar, dass aufgrund des Elends in vielen Ländern dieser Welt der Familiennachzug ein Mittel ist, um diesem Elend zu entfliehen. Ist der Familiennachzug gerechtfertigt, gibt es dagegen nichts einzuwenden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dem so ist, und dafür gibt es heute die Möglichkeit der DNA-Analyse.
Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Hutter-Hutter Jasmin · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Das neue Ausländergesetz kennt die Bestimmung, dass in Zweifelsfällen für den Familiennachzug eine DNA-Probe verlangt werden kann. In der Praxis ist es jedoch so, dass gerade wegen dieser Kann-Formulierung dieser Test heute nur in wenigen Fällen verlangt wird, auch wenn starke Indizien darauf hinweisen, dass Dokumente für den Familiennachzug in verschiedenen Ländern und Gebieten, beispielsweise in Kosovo, käuflich erworben werden können.
Wir fordern darum, dass der DNA-Nachweis obligatorisch ist, und zwar für den Familiennachzug aus Ländern, bei welchen vermutet werden muss, dass Dokumente missbräuchlich erworben werden können. Dazu zählen nebst den heute schon vom Bundesamt für Migration als problematisch erachteten Ländern auch die Türkei und Kosovo. Angestellte der kantonalen Migrations- und der kommunalen Einwohnerämter schätzen den Missbrauch als erheblich ein. Ich fordere Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, bei Ihren kantonalen Ämtern, in Ihren Gemeinden einmal nachzufragen.
Ich bitte Sie darum aus drei Gründen, der parlamentarischen Initiative Heer Folge zu geben: Sie bekämpfen so erstens den Missbrauch, zweitens reduzieren Sie die Gesuchszahlen, und drittens hat, wer ehrlich handelt, nichts zu befürchten. Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Tschümperlin Andy · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe socialiste
Frau Nationalrätin Hutter, ich hätte noch eine Frage zur parlamentarischen Initiative. Sind Sie nicht der Ansicht, dass mit dem neuen Ausländergesetz, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist und mit dem der Familiennachzug nur bis zum Alter von 12 Jahren gestattet ist, diese parlamentarische Initiative gar nicht mehr nötig ist? Denn es ist ja gar nicht mehr möglich, dass entsprechende Leute nachgezogen werden können. Ihre Initiative kommt meiner Ansicht nach zu spät.
Hutter-Hutter Jasmin · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Tschümperlin, ich fordere Sie noch einmal auf, in das Einwohneramt Ihrer Gemeinde zu gehen und nachzufragen, ob die Beamten denken, dass jetzt ein Missbrauch beim Familiennachzug besteht - ob bei Kindern bis 12 Jahren oder bei Kindern über 12 Jahren, das spielt gar keine Rolle. Gerade weil wir jetzt das neue Ausländergesetz haben, gerade weil wir jetzt die Möglichkeit haben, Missbräuche zu bekämpfen, müssen wir dies auch tun. Ich forderte auch Sie als SP-Politiker dazu auf.
Schmidt Roberto · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC/PEV/PVL
Die parlamentarische Initiative Heer verlangt, dass für den Familiennachzug von Ausländern zwingend, obligatorisch ein DNA-Profil zur Feststellung von Abstammung und Identität erstellt werden muss, wenn die Ausländer aus Ex-Jugoslawien, aus der Türkei und aus jenen 34 Ländern stammen, die vom Bundesamt für Migration als problematisch eingestuft werden. Der Initiant ist somit der Meinung, dass die Feststellung der Echtheit eines Ausweises an der Grenze noch keine Garantie dafür sei, dass ein Kind tatsächlich auch das Kind der Eltern ist, welche den Nachzug verlangen.
Die Staatspolitische Kommission unseres Rates möchte auf eine solche obligatorische und zwingende Analyse des menschlichen Erbgutes verzichten und beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit unserer Kommission ist der Meinung, dass die geltenden Bestimmungen im neuen Ausländergesetz und im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen völlig genügend sind. Bereits heute können beim Familiennachzug in Zweifelsfällen DNA-Tests durchgeführt werden. Pro Jahr werden auch rund vierzig bis fünfzig solcher Tests gemacht. Es braucht also keine neue Regelung. Ein obligatorischer DNA-Test wäre auch unverhältnismässig und ist in den meisten Fällen gar nicht nötig oder gar nicht begründbar. Denken wir an den grossen Aufwand, den das brauchen würde. Allein 2007 wurde in der Schweiz der Familiennachzug für 45 000 Personen bewilligt. Jeder Test würde etwa 1400 Franken pro Person kosten. Das kann es doch nicht sein, so können wir Menschen, die in gutem Glauben in die Schweiz ziehen, nicht bestrafen! Zudem gibt ein DNA-Test nur Aufschluss über die Abstammung der betreffenden Person und nicht über deren Identität, sodass trotzdem Dokumente und Papiere im Ausland beschafft werden müssen.
Ein obligatorischer Test ohne hinreichenden Verdacht auf Vorliegen irgendeines Straftatbestandes verstösst zudem gegen das verfassungsmässige Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und würde wohl auch die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen. Die Beschränkung des obligatorischen Tests nur auf die sogenannten Problemländer würde überdies eine rechtsungleiche Behandlung bewirken. Auch den Adoptionen von Kindern, was heute gang und gäbe ist, sowie den neuen Familienformen in der heutigen Gesellschaft würde ein solches Obligatorium nicht gerecht, weil heute die familiären Bindungen und die biologische Abstammung oftmals nicht mehr übereinstimmen; der Begriff der Familie wird ohnehin nicht in allen Ländern gleich definiert. Vergleichbare zwingende Vorschriften wurden im Ausland eingeführt, zum Beispiel in Frankreich, und haben dort zu ganz grossen praktischen Umsetzungsproblemen und zu heftiger Kritik geführt. Eine summarische Umfrage in unseren Kantonen hat klar ergeben, dass die Kantone von einem solchen Obligatorium überhaupt nicht begeistert sind.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Moret Isabelle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe radical-libéral
L'initiative parlementaire Heer prévoit que le test ADN inscrit dans la loi fédérale sur les étrangers en cas de doute sur la filiation de la personne qui demande un regroupement familial devienne obligatoire.
La commission a auditionné les responsables de l'administration. Suite à ces auditions, la majorité de la commission est convaincue que la disposition légale actuelle et les directives d'application de l'ODM sont suffisantes. En effet, lorsque des doutes subsistent quant à l'authenticité des documents présentés par la personne demandant le regroupement familial, la représentation suisse signale à cette personne qu'elle peut lever ces doutes en acceptant, de son propre gré, de passer un test ADN. Ce test ADN ne peut être effectué sans l'accord de la personne concernée, mais si cette dernière n'est pas prête à donner son accord, elle devra assumer les conséquences de son refus: en clair, sa demande sera rejetée.
Il n'est donc pas nécessaire de rendre ce test obligatoire, car soit il n'existe aucun doute sur la validité des documents présentés et la filiation est prouvée, soit il existe un doute sur la validité de ces documents et alors, si la personne refuse le test ADN, la demande sera rejetée.
L'administration a également relevé qu'il arrive parfois que, suite à la requête de passer un test ADN, la demande de regroupement familial soit simplement retirée.
Je vous livre encore quelques éléments techniques. Par année, environ 700 enfants provenant des pays figurant sur la liste des pays à risque sont mis au bénéfice du regroupement familial. Environ 40 à 50 tests ADN sont pratiqués par année, soit pour presque 10 pour cent de ces enfants. Le test ADN est simple à réaliser, puisqu'il s'effectue à partir d'un échantillon de salive qui est envoyé en Suisse. Là, il est comparé avec l'échantillon de la personne en Suisse. Par contre, le coût de ce test est assez élevé puisqu'il est de 1400 francs, soit 700 francs pour chaque échantillon prélevé.
Lorsque la demande est déposée par les deux parents, le test ADN est pratiqué par comparaison avec l'ADN de la mère de l'enfant plutôt qu'avec celui du père, afin d'éviter d'éventuels drames familiaux.
En conclusion, la directive d'application de l'ODM est adéquate: sévère, tout en préservant les droits de la personne. Une généralisation de ce test entraînerait des dépenses disproportionnées au regard du bénéfice escompté. Enfin, obliger une personne à se soumettre à un test ADN sans que celle-ci soit soupçonnée d'avoir commis une infraction est contraire au principe de protection de la sphère privée, inscrit dans la Constitution.
La commission vous recommande, par 15 voix contre 8, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Heer.
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Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 51 Stimmen
Dagegen ... 117 Stimmen