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Pokers libres
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 13. August 2008 lediglich festgehalten, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) auch während des laufenden Verfahrens, das der Schweizer Casino-Verband gegen die Qualifikationsentscheide der ESBK angestrengt hat, mit der Qualifikation von Spielen fortfahren kann. Das heisst: Die ESBK ist nach wie vor befugt, Spiele als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele zu qualifizieren. Nur Geschicklichkeitsspiele können ausserhalb von Spielbanken angeboten werden und fallen in die Kompetenz der Kantone. Gewisse Kantone haben bereits Regelungen in Bezug auf Geschicklichkeitsspiele getroffen. Das bedeutet, dass Pokerturniere, bei denen die Gewinnaussicht überwiegend von Geschick abhängig ist, nur frei ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden können, soweit sie nicht von kantonalen Gesetzen verboten oder reglementiert werden. Aus diesem Grund besteht nach Auffassung des Bundesrates diesbezüglich kein Handlungsbedarf.
Zisyadis Josef · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Madame la conseillère fédérale, ne trouvez-vous pas qu'il y a déjà assez de problèmes sociaux dans notre pays pour ne pas en ajouter encore avec des jeux d'argent, qu'on qualifie de jeux d'adresse, comme les jeux de poker? Ne faudrait-il pas que le Conseil fédéral prenne le problème par le bon bout et décide qu'on interdise, qu'on ne reconnaisse pas les jeux de poker comme étant des jeux d'adresse, mais tout simplement des jeux de hasard?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Wir sind daran, zum einen im Bereich des Spielbankengesetzes, zum anderen auch bei den Lotterien - die gewerbsmässigen Lotterien sind Sache der Kantone - die Regelungen zu überprüfen. Die Kantone sind dabei, das Konkordat auch noch einmal anzugehen und zu schauen, wie sich das jetzt auswirkt. Wir werden im Jahr 2009 Bericht erstatten und die Frage aufnehmen: Wieweit muss man diese Spiele allenfalls neu qualifizieren, wieweit ist es richtig, wie man das heute handhabt? Aber für den Bereich Geschicklichkeitsspiele sind die Kantone zuständig, für den Bereich Glücksspiele ist es das Spielbankengesetz.