08.5452
Crise des marchés financiers 3. Bases légales
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Der Bundesrat, die Nationalbank und die EBK haben ein Massnahmenpaket zur Stabilisierung des schweizerischen Finanzsystems erarbeitet, in dessen Zentrum die Stabilisierung der UBS steht. Die rechtliche Grundlage für die Massnahme zur Stärkung der Eigenmittelbasis der UBS bildet eine Verordnung nach den Artikeln 184 und 185 der Bundesverfassung. Der Bundesrat hat damit der Dringlichkeit der Kapitalerhöhung angesichts der ungünstigen Entwicklungen an den Finanzmärkten Rechnung getragen. Die auf ein einzelnes börsenkotiertes und systemrelevantes Institut fokussierten Massnahmen erforderten dieses auf einer Notverordnung basierende Vorgehen.
Historisch betrachtet stellen die Finanzkrise und die dadurch ausgelösten staatlichen Interventionen eine absolute Ausnahmesituation dar. Der Bundesrat hat mit seinem Handeln kein Präjudiz geschaffen. Was allfällige Garantien für Bankverbindlichkeiten auf dem Kapitalmarkt betrifft, sei auf die Aussagen in der Botschaft zum Massnahmenpaket verwiesen. Darüber hinausgehend sieht der Bundesrat im heutigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf für gesetzliche Anpassungen.
Stöckli Hans · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Herr Bundesrat, Sie haben vorhin bei der Beantwortung der Frage Leutenegger Oberholzer das Versprechen abgegeben, dass bei weiteren notwendigen Interventionen in das marktwirtschaftliche System der ordentliche Gesetzgebungsweg gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werde. Können Sie dieses Versprechen bei meiner Frage wiederholen?
Leuenberger Moritz · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Ich habe gesagt, wir würden uns darum bemühen. Dasselbe kann ich auch Ihnen zur Antwort geben.