10.5004
Code de procédure pénale. Nouvelles dispositions régissant les procès-verbaux des auditions
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Die Strafprozessordnung führt nicht völlig neue Protokollierungsvorschriften ein, sondern übernimmt ein System, das bereits in zahlreichen Kantonen bekannt ist und ohne Probleme angewendet wird. Die übrigen Kantone werden jedoch ihre Praxis anpassen müssen, was zu einem gewissen Mehraufwand führen wird. Wie hoch dieser ausfallen wird, lässt sich angesichts der grossen Unterschiede in der heutigen Praxis der Kantone jedoch nicht erheben.
Das Bundesamt für Justiz hat sich nicht "geweigert", auf einen Vorschlag des Obergerichtes des Kantons Zürich einzugehen. Es hat diesem vielmehr dargelegt, dass das Gesetzgebungsverfahren der Strafprozessordnung abgeschlossen ist - wir haben es im Dezember abgeschlossen, und das entsprechende Schreiben des Obergerichtes des Kantons Zürich datiert vom 16. Dezember - und es nicht einem Bundesamt obliegt, nachträgliche Änderungen an einem bereits verabschiedeten Gesetz vorzunehmen. Das ist die Situation.
Rickli Natalie Simone · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, ich danke für Ihre Antwort. Es wurde mir aber anders zugetragen: Sie hätten nämlich einfach ablehnend geantwortet, ohne auf die Problematik einzugehen. Das Obergericht rechnet jetzt damit, dass die ganze Prozedur zwei- bis dreimal länger geht, wenn das so umgesetzt werden muss. Sehen Sie wirklich keine Möglichkeit, da entgegenzukommen?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Frau Rickli, Sie haben die Vorlage im Dezember 2009 hier im Parlament verabschiedet. Das Schreiben des Obergerichtes des Kantons Zürich datiert vom 16. Dezember, also nach Abschluss eines lange dauernden Gesetzgebungsverfahrens, während dem verschiedene Anliegen hätten eingebracht werden können. Am 21. Dezember 2009 hat das Bundesamt für Justiz Antwort gegeben und darauf hingewiesen, dass es der falsche Zeitpunkt sei und wir zuerst Erfahrungen sammeln müssten. Es gibt verschiedenste Kantone, die die Protokollierungsvorschriften, wie sie von der neuen Strafprozessordnung vorgesehen sind, bereits kennen und damit kein Problem haben. Der Kanton Zürich hat ein etwas anderes System. Wir werden jetzt schauen und nach der Umsetzung im Jahr 2011 evaluieren, wie sich das auswirkt.