09.3066
Création de postes à temps partiel et de postes partagés
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Tschümperlin, Bänziger, Daguet, Fluri, Heim, Hiltpold, Hodgers, Marra, Moret, Leuenberger-Genève, Roth-Bernasconi, Schenker Silvia, Schmidt Roberto)
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Tschümperlin, Bänziger, Daguet, Fluri, Heim, Hiltpold, Hodgers, Marra, Moret, Leuenberger-Genève, Roth-Bernasconi, Schenker Silvia, Schmidt Roberto)
Approuver la modification
Schibli Ernst · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2010 die durch den Ständerat beschlossenen Änderungen der vom Nationalrat angenommenen Motion Prelicz-Huber beraten. In der Fassung des Ständerates will die Motion den Bundesrat beauftragen, in der Bundesverwaltung das Angebot an Teilzeitstellen auszubauen und vermehrt Jobsharing-Stellenangebote zu schaffen.
Die SPK beantragt mit Stichentscheid des Präsidenten, die abgeänderte Motion abzulehnen.
Warum sagt die Kommissionsmehrheit Nein zu dieser Motion? Die Mehrheit ist der Auffassung, dass der Bund betreffend Teilzeitstellen bereits heute ein vorbildlicher Arbeitgeber ist und somit kein Handlungsbedarf besteht. Auch in der abgeschwächten Form des Ständerates geht die Motion zu weit. Mit ihrer Annahme würde ein falsches Zeichen gesetzt. Zusätzliche Infrastrukturkosten und Effizienzverluste wären die Folge einer noch weiter gehenden Förderung von Teilzeitstellen und Jobsharing; dies im Speziellen auf der Stufe Kader.
Die Kommissionsminderheit kann auch der weniger weit gehenden Fassung des Ständerates zustimmen. Sie ist allerdings der Ansicht, dass die Streichung des Begriffs "öffentliche Betriebe" nicht nötig gewesen wäre, weil die Zuständigkeit für die Setzung von strategischen Zielen für diese Unternehmungen beim Bundesrat liege.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.
Tschümperlin Andy · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe socialiste
Am 17. September 2009 wurde die Motion zum Ausbau von Teilzeitarbeit und Jobsharing hier im Nationalratssaal mit 116 zu 71 Stimmen angenommen. Die Auswertung des Abstimmungsverhaltens zeigt auf, dass die Grünen, die BDP und meine Partei die Motion zu 100 Prozent, die CVP und die FDP zu 77 Prozent unterstützen. Eine Partei lehnte die Motion zu 100 Prozent ab. Mit überzeugenden 61 Prozent wurde dieser Vorstoss zum Ausbau von Teilzeitarbeit und Jobsharing im Herbst 2009 angenommen.
In der Wintersession wurde das Geschäft vom Ständerat behandelt. In zwei Punkten schwächte die Staatspolitische Kommission des Ständerates den Vorstoss vorher aber noch ab. Einerseits soll kein Eingriff in die Personalpolitik der Bundesbetriebe erfolgen, andererseits sollen damit keine Massnahmen für die Privatwirtschaft verbunden sein. Der Ständerat hat die Motion daraufhin sogar mit 88 Prozent angenommen. Der Ständerat hat also den Entscheid des Nationalrates noch deutlich übertroffen.
Eigentlich ist alles entschieden: Der Bundesrat will, der Nationalrat will, der Ständerat will - und jetzt will die Staatspolitische Kommission des Nationalrates plötzlich nicht mehr. Wie kommt ein solcher Entscheid überhaupt zustande? Die Zusammensetzung der Räte hat in der Zwischenzeit keine grundlegende Veränderung erfahren, und die Forderung der Motion wurde nicht etwa verstärkt, im Gegenteil, sie wurde abgeschwächt. Meine Schlussfolgerung daraus: Hier spielt jemand mit falschen Karten.
Die Minderheit spielt nicht mit falschen Karten. Wir sind überzeugt, dass die Familienfreundlichkeit im Berufsalltag zu unterstützen ist. Die Bundesverwaltung hat eine Vorbildfunktion für private Betriebe in diesem Land. Darum ist es absolut richtig und wichtig, dass wir dieses Signal aussenden und Taten folgen lassen. Diese Ansicht teilt auch das Eidgenössische Personalamt. In seinem jährlichen Bericht zum Personalmanagement geht das Personalamt auf die Entwicklung der Teilzeitarbeit in der Bundesverwaltung ein. In seinem letzten Reporting aus dem Jahr 2008 präzisiert das Personalamt, dass "eine Förderung von Teilzeitarbeit in allen Funktionen dazu führt, dass die Bundesverwaltung als fortschrittliche und familienfreundliche Arbeitgeberin wahrgenommen wird, die bestrebt ist, Frauen auch nach der Familiengründung im Erwerbsleben zu behalten".
Ich bitte Sie darum, die geänderte Motion anzunehmen.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Wir haben mit dem Ständerat etwas an dieser Motion gearbeitet. Wir haben sie, es ist dargestellt worden, in gewisser Weise entschärft. Wir sind der Meinung, dass man sie in der Form, in der sie der Ständerat verabschiedet hat, annehmen kann.
Der Bund ist in Bezug auf Teilzeitarbeit schon heute vorbildlich. Wir offerieren diesbezüglich fortschrittliche Arbeitsbedingungen. Es gibt eigentlich keinen Grund, davon abzuweichen. Freilich haben wir da und dort, besonders in Spitzenpositionen, manchmal etwas Mühe, weil die Präsenzzeit je nach Position eine gewisse Rolle spielen kann, aber das ist systeminhärent, es kann absorbiert werden.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass sich die ständerätliche Fassung durchsetzen sollte. Er empfiehlt Ihnen, einen entsprechenden Entscheid zu fällen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 64 Stimmen