10.5214
Affaire Polanski
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Im Auslieferungsverkehr mit den USA ist der Auslieferungsvertrag vom 14. November 1990, welcher seit dem 10. September 1997 in Kraft ist, anwendbar. Dieser Vertrag verpflichtet die beiden Staaten zur gegenseitigen Auslieferung gemäss den darin enthaltenen Voraussetzungen. Das schweizerische Auslieferungsverfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. März 1981. Im Übrigen ist auf die ausführliche Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Freysinger 09.4269 vom 11. Dezember 2009 hinzuweisen. Hinsichtlich allfälliger Rügen, welche eine verfolgte Person im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens geltend macht, ist darauf hinzuweisen, dass deren abschliessende Prüfung dem Bundesstrafgericht und letztlich dem Bundesgericht obliegt.