10.5281
Accord avec la Russie sur la protection des indications géographiques
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Nein, es handelt sich hier um kein Versäumnis. Das bilaterale Abkommen Schweiz/Russland bezweckt den gegenseitigen Schutz der geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen der Parteien. Wie der Fragesteller selbst erwähnt, ist die Bezeichnung "De Champagne Suisse" beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum für verschiedene Waren, u. a. auch für Backwaren, als Marke registriert. Als Marke fällt sie somit nicht unter das bilaterale Abkommen mit Russland über den Schutz geografischer Angaben. Der Abkommensentwurf und die im Anhang des Abkommens enthaltenen Listen mit einer Anzahl wichtiger schweizerischer und russischer geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen wurden im Rahmen des Verhandlungsprozesses und vor der Unterzeichnung mit den betroffenen Ämtern verwaltungsintern konsolidiert. Die Schweizer Liste basiert auf einem Inventar, das im Rahmen einer Umfrage Ende 2003 bei den interessierten Kreisen und bei den Kantonen erhoben wurde. Die Bezeichnung "De Champagne Suisse" wurde hierbei von niemandem gemeldet.