09.3517
Ehemalige Mitglieder von Schweizer Widerstandsorganisationen. Redefreiheit und Anerkennung der erbrachten Dienste
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Maissen, êtes-vous satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral ou demandez-vous la discussion?
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich möchte vorweg dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Interpellation danken. Mit der Beantwortung hat er im Wesentlichen meine Anliegen erfüllt. Ich möchte aber noch ein Anliegen konkretisieren und beantrage deshalb Diskussion.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Maissen demande l'ouverture de la discussion. - Ainsi décidé.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp
Sie erinnern sich sicher an die Diskussionen um das Projekt 26 oder kurz P-26 Anfang der Neunzigerjahre. Es wurde damals eine PUK eingesetzt, die über dieses Projekt 26 einen Bericht ausarbeitete. In den Medien geisterten Begriffe wie "Geheimarmee" herum; man vermutete, da sei etwas ausserhalb der staatlichen Kontrolle geschehen. Das war aber nicht so, tatsächlich handelte es sich beim Projekt 26 um eine Widerstandsorganisation für den Ernstfall, dass die Armee in einem Verteidigungsfall hätte kapitulieren müssen und die Schweiz feindbesetzt gewesen wäre. Diese Widerstandsorganisation war eingebunden in das damalige EMD, und es ist klar, dass eine solche Widerstandsorganisation nur Sinn macht, wenn sie unter grösster Geheimhaltung steht, sonst wird sie obsolet.
Nun ist anzuerkennen: Die Männer und Frauen, die sich für diese Widerstandsorganisation zur Verfügung stellten, wären in einem Einsatz, wäre er nötig geworden, den grössten Risiken ausgesetzt gewesen. Damit verdienen diese Männer und Frauen, die sich in dieser Widerstandsorganisation für unser Land zur Verfügung stellten, unseren Respekt und unseren Dank. Nun ist es so, dass diese ehemaligen Angehörigen der Kaderorganisationen für den Widerstand von 1941 bis 1990 bis heute unter einer absoluten Geheimhaltungspflicht standen, unter Strafandrohung gemäss dem Militärgesetz. Der damalige Generalstabschef Heinz Häsler verpflichtete die Angehörigen der Widerstandsorganisation im Jahre 1991 zu zeitlich unbegrenzter Geheimhaltung. Diese Verpflichtung ist nie zurückgenommen worden. Nun müssen wir sehen, dass das für die Betroffenen eine grosse Belastung darstellt: Sie können mit ihren Lebenspartnern, mit ihren Kindern, mit ihren Freunden über diese Tätigkeit, darüber, was sie damals persönlich erlebt haben, nicht reden. Daher bin ich sehr froh über die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation, in der er festhält, dass sich "die Veteraninnen und Veteranen der von 1940 bis 1991 bestehenden Kaderorganisationen für den Widerstand im feindbesetzten Gebiet und weitere Armeeangehörige, welche von den Planungen Kenntnis hatten, ohne den Organisationen anzugehören, offen, frei und unbefangen über ihre eigenen persönlichen Diensterlebnisse äussern" können. "Sie sind demnach, was ihre persönliche Zugehörigkeit betrifft, von der Schweigepflicht entbunden." Diese Antwort des Bundesrates ist erfreulich. Er kann sich des Dankes der Betroffenen gewiss sein.
Nun zu meinem Anliegen: Bei den ehemaligen Angehörigen der Kaderorganisationen für den Widerstand handelt es sich grossenteils um betagte Menschen, die kaum einen Zugang zu den heute gängigen Informationsmitteln wie dem Internet haben. Ich denke, der Bund hat diesen Menschen gegenüber eine Bringschuld bezüglich der Information. Es handelt sich um etwa 250 Personen, die schriftlich über die nun erfolgte Entbindung von der Schweigepflicht zu informieren wären. Mit der Information soll in einem Schreiben an diese Menschen der Dank verbunden werden, den der Bundesrat ja in der Antwort zu meiner Interpellation festhält. Bei der IOS - das ist die Abteilung Informations- und Objektsicherheit beim VBS - sind die Adressen der Angehörigen dieser Organisationen im Tresor vorhanden. Sie können also dort eruiert werden, sodass eine persönliche schriftliche Benachrichtigung dieser Personen über das Resultat dieser Interpellation erfolgen könnte.
Herr Bundesrat, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meinem Anliegen entsprechen könnten.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich möchte vorab für diese Interpellation danken. Sie gibt die Gelegenheit, einmal öffentlich all den Personen, die sich in dieser Widerstandsorganisation engagiert haben, herzlich zu danken. Als das allgemein bekanntwurde, kam es in ein etwas schiefes Licht. Aber es ist so, wie es Herr Ständerat Maissen ausgeführt hat: Es war eine immer klar geführte Organisation; man wusste immer, wer was tat, wer wozu verpflichtet war. Wir haben die Leute während Jahrzehnten zur Geheimhaltung verpflichtet, sie haben sich daran gehalten. Es kam in all diesen Jahren nirgends zum Vorschein, dass sich die Schweiz auf einen Widerstand vorbereitet hat, der durch und durch organisiert war. Wenn ich jetzt rückblickend diese Vorbereitungsarbeiten sehe, muss ich sagen: Das war wirklich generalstabsmässig, echt Schweizer Qualität, wie das entsprechend vorbereitet wurde. Dafür gebührt allen Dank.
Nun haben sich all diese Leute verpflichtet, mit niemandem darüber zu sprechen. Es ist richtig, sie wurden dieser Verpflichtung offiziell nie enthoben. Wir konnten jetzt mit dieser Interpellationsantwort die Befreiung von dieser Pflicht geben; sie war immer mit einer Strafandrohung verbunden. Das ist nicht mehr der Fall.
Nun stellt sich die Frage, die Herr Maissen aufgeworfen hat, ob diese Leute noch mit einem Brief persönlich informiert werden sollen, ob ihnen gedankt werden soll. Wir haben diese Frage eingehend geprüft und sind zum Schluss gekommen, das nicht zu tun. Es gibt darunter auch Personen, die das gar nicht möchten. Sie leben z. B. in einem Altersheim, ihre ganze Familie hat davon nichts gewusst. Sie haben jetzt Söhne, Töchter, Schwiegertöchter, Enkel, die den Handstand machen würden - so hat man mir gesagt -, wenn sie wüssten, dass ihr Vater oder ihre Mutter in einer Geheimorganisation war. Wenn das jetzt bekanntwürde, würde das zu Familienfehden, zu grossen Diskussionen führen. Zum Teil sind diese Leute in Altersheimen, sind pflegebedürftig und können das nicht mehr realisieren. Wir sind zum Schluss gekommen, auf einen persönlichen Dank, auf ein persönliches Schreiben zu verzichten, weil wir sonst Gefahr laufen, alte Geschichten aufzuwärmen, Familienstreitigkeiten auszulösen. Dieser Preis wäre hoch.
Ich bin überzeugt, dass zum Teil Kollegen, die das jetzt hören, ihre Kameraden aus dieser Zeit informieren werden - sofern sie davon wissen, denn das ist eine Organisation, die wirklich im Verborgenen gearbeitet hat.
Wir sind der Meinung, dass wir es bei diesem offiziellen Dank und bei dieser offiziellen Entbindung von der Geheimhaltungspflicht belassen sollten, in der Hoffnung, dass die Betroffenen davon hören. Wir möchten aber nicht mit persönlichen Briefen und Dankesschreiben noch Zwist in Familien bringen und nachträglich Diskussionen auslösen, die ja ganz bewusst während Jahrzehnten unterbunden wurden. Das ist die Haltung des Bundesrates. Wir haben diese Frage aber sehr ernsthaft überlegt und hin und her diskutiert, auch mit Betroffenen, und sind mehrheitlich zum Schluss gekommen, auf diese pauschale Art Danke zu sagen und die Betroffenen von der Pflicht der Geheimhaltung zu entbinden.