10.5407, 10.5408, 10.5456
Interrogatoire à l'étranger par un collaborateur du Ministère public de la Confédération. Un cas isolé? / Ministère public de la Confédération. Interrogatoire mené à l'étranger sans commission rogatoire / Ministère public de la Confédération. Frédéric Hainard a-t-il agi sur ordre?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Ich möchte diese drei Fragen gemeinsam beantworten, weil sie alle den gleichen Gegenstand zum Inhalt haben. Der Bundesrat äussert sich nicht zu rechtlichen und damit fachlichen Fragen, welche unmittelbar eine laufende Strafuntersuchung betreffen; ich habe das schon verschiedentlich betont. Gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege steht die Bundesanwaltschaft nur administrativ - aber immerhin - unter der Aufsicht des Bundesrates; die fachliche Aufsicht dagegen wird gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Bundesstrafgericht vom Bundesstrafgericht ausgeübt.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Besten Dank, Frau Bundesrätin. Teilen Sie meine Auffassung, dass der umgekehrte Fall, wenn beispielsweise ein amerikanischer Staatsanwalt in der Schweiz solche Befragungen durchgeführt hätte, hier im Inland eine gewaltige Empörung auslösen würde?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Das würde zumindest eine Diskussion auslösen, Herr Nationalrat Mörgeli. Die Tatsache, dass wir die Angelegenheit hier nicht öffentlich diskutieren, heisst ja nicht, dass sie nicht zu Fragen geführt hätte. In erster Linie ist hier aber, weil es um Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft geht - ich verwende jetzt mit Absicht den Plural -, der Bundesanwalt verantwortlich. Erst wenn der Bundesanwalt selbst nicht tätig werden sollte, wäre das Ganze Sache der administrativen Aufsicht, die im Moment noch - allerdings nur bis Ende Dezember - bei der Vorsteherin des EJPD liegt. Danach wird es ja Ihre Angelegenheit sein, die Bundesanwaltschaft zu beaufsichtigen. Ich werde dann mit Interesse verfolgen, wie Sie Ihre Aufgabe wahrnehmen.
Baumann J. Alexander · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, haben Sie den Eindruck, dass man, wenn sich das Verfahren weiterentwickelt hat bzw. die Untersuchung abgeschlossen ist, als Parlamentarier erfahren kann, worum es ging, auch wenn das Departement dann nicht mehr von einer Juristin besetzt sein sollte?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Sie haben ja eigentlich zwei Fragen gestellt. Zur ersten Frage, wie es nach Abschluss der laufenden Untersuchung sei: Dann wird informiert, das ist so. Aber jetzt ist die Untersuchung am Laufen, und wir können, das muss ich Ihnen als Fachmann nicht sagen, nicht während laufender Untersuchungen kommunizieren, auch der Bundesanwalt nicht. Aber nach abgeschlossener Untersuchung ist die Situation eine andere. Dann wird kommuniziert. Die Aufsicht wird ab 1. Januar 2011 beim Parlament liegen. Dann ist es Ihre Angelegenheit, sich auf die Sache zu werfen.