10.5576, 10.5579, 10.5580, 10.5583, 10.5585, 10.5586
Protection des prix dans le domaine de l'élimination des déchets? / Détiennent les Salines suisses du Rhin une participation dans la décharge souterraine de Heilbronn? / Décharges souterraines pour les usines d'incinération des ordures ménagères / Stockage définitif des cendres volantes / Usines d'incinération des ordures ménagères / Usines d'incinération des ordures ménagères
Leuthard Doris · BPR-F · Conseil fédéral · Argovie
Zu diesen sechs Fragen folgender allgemeiner Teil: Für die Entsorgung der bei der Abfallverbrennung in Kehrichtverbrennungsanlagen anfallenden Filterstäube erlaubt die geltende Abfallgesetzgebung drei Möglichkeiten: erstens die Deponierung auf Reststoffdeponien nach vorhergehender Behandlung; zweitens die Deponierung zusammen mit der Schlacke auf Reaktordeponien nach vorgängiger Entfernung von Schadstoffen; drittens den Export der Filterasche als Sonderabfall in Untertagedeponien. Die Wahl des Entsorgungsweges wird nach technischen und marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten von jeder Kehrichtverbrennungsanlage selber getroffen; der Bund hat keine Möglichkeit, auf diese Entscheidung und auf die Preisgestaltung der Deponien Einfluss zu nehmen. Weder der Bund noch die Kantone können Einfluss auf ein Unternehmen in Deutschland ausüben.
Zu den Fragen der Nationalräte Borer, Miesch, Scherer und Schibli: Im angefragten Fall ging es vermutlich in erster Linie um unterschiedlich hohe Transportkosten. Die deutsche Untertagedeponie Heilbronn ist grundsätzlich frei zu entscheiden, wie und in welcher Form die Filterstäube angenommen werden. Die Preisgestaltung ist kein Kriterium, das bei der Erteilung von Exportbewilligungen berücksichtigt wird. Es ist Sache der Weko zu beschliessen, ob sie hier aktiv werden will.
Zur Frage von Frau Flückiger: Es gibt drei abfallrechtlich genehmigte Untertagedeponien: Kali und Salz Herfa-Neurode, Salzbergwerk Heilbronn und Salzbergwerk Sondershausen. Von der Schweiz aus werden lediglich die ersten beiden Salzminen beliefert. Für Sondershausen wurde bis heute noch kein Exportgesuch eingereicht. Die deutschen Kehrichtverbrennungsanlagen liefern ihre Stäube auch an Bergwerke. Solche Ablagerungen werden vom Bafu als nicht umweltverträglich beurteilt und deshalb nicht bewilligt.
Zur Frage von Herrn Giezendanner: Es besteht kein Zwang zur Anlieferung an die Untertagedeponie in Heilbronn, da sich in Deutschland andere Untertagedeponien anbieten, in die Filterstäube geliefert werden können.
Borer Roland F. · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundespräsidentin, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Anscheinend ist es aber doch so, dass sich die Weko lieber mit den Tarifen der Kaminfeger hier in der Schweiz befasst als mit Geschäften, die zwei- bis dreistellige Millionenbeträge ausmachen. Konkret: Sind Sie aufgrund der Feststellungen, die gemacht wurden, bereit, auf die Weko Einfluss zu nehmen, damit sie sich einmal mit diesem Problem befasst? Es scheint nämlich tatsächlich so, dass hier Preisabsprachen getroffen werden.
Leuthard Doris · BPR-F · Conseil fédéral · Argovie
Herr Nationalrat, Sie wissen, dass die Weko ein unabhängiges Organ ist und dass wir auch keine Weisungen erlassen werden und auch nicht erlassen können. Aber wir nehmen an, dass sie auch die Fragestunden liest, und wir werden sie mit den Unterlagen zu diesem Problem bedienen. Aber es ist dann natürlich Sache der Weko zu entscheiden, ob sie eine Untersuchung eröffnet oder nicht.
Miesch Christian · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundespräsidentin, Sie haben soeben ausgeführt, dass Sie keinen Einfluss auf ein deutsches Unternehmen nehmen können. Ist Ihnen bekannt, dass Heilbronn mit 10 Prozent an den Schweizer Rheinsalinen beteiligt ist? Kann es sein, dass deshalb vonseiten der Schweiz keine Interventionen erfolgen?
Leuthard Doris · BPR-F · Conseil fédéral · Argovie
Nein, das spielt keine Rolle. Es gibt verschiedene Eigentumsverhältnisse, die Mischformen sind. Aber es gilt die Souveränität eines jeden Staates, Herr Nationalrat, und diese respektieren wir auch im Falle von Deutschland.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin, ich bin sehr erstaunt über Ihre Antworten. Sie sind bekannt als Marktwirtschafterin, als Vertreterin des freien Marktes, und hier lassen Sie diese Grundsätze fallen. Ich weiss, dass das nur die Spitze des Eisberges ist. Ich frage Sie an: Sind Sie bereit, in Deutschland zu intervenieren? Da werden ganz klar Preisabsprachen betrieben, ich werde es Ihnen beweisen. Sie können damit rechnen, dass wir jede Session damit kommen. Ich frage Sie nochmals: Sind Sie bereit, in Deutschland gegen die unmarktwirtschaftliche Art und Weise zu intervenieren, wie Filterstäube entsorgt werden?
Leuthard Doris · BPR-F · Conseil fédéral · Argovie
Ich verstehe Ihren Unmut, Herr Nationalrat. Nur nochmals: Für Preisabsprachen ist die Weko zuständig und nicht das UVEK. Die Weko hat die Möglichkeiten für Untersuchungen; sie agiert aber unabhängig. Was ich Ihnen versichern kann, ist, dass wir die Weko mit diesen Unterlagen bedienen. Ich ermuntere Sie auch, wenn Sie solche Beweise für Preisabsprachen haben, damit die Weko zu bedienen, weil sie die kompetente Behörde dafür ist.
Schibli Ernst · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundespräsidentin, beim Zusammenzug der verschiedenen Fragen haben Sie vergessen, meine Fragen zu beantworten. Ich möchte Sie bitten, meine Fragen etwas detaillierter zu beantworten. Mit der Antwort, die Sie vorhin gegeben haben, kann ich leider nicht zufrieden sein.
Leuthard Doris · BPR-F · Conseil fédéral · Argovie
Ich glaube, ich habe diese Frage beantwortet, soweit der Bund von dieser Sache Kenntnis hat. Wir führen natürlich keine solche Liste, wir führen nur die Liste der Exporte, die wir bewilligen müssen. Für alle Exporte, für die wir keine Bewilligung erteilen, haben wir logischerweise auch keine Statistik.