99.069, 99.070
Voranschlag 2000 / Voranschlag 1999. Nachtrag II
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Angesichts der grossen Zahl von neuen Ratsmitgliedern möchte ich kurz etwas über die Staatsrechnung des Bundes allgemein sagen. Die Staatsrechnung des Bundes umfasst die Verwaltungsrechnung, die ihrerseits in die Finanzrechnung und die Erfolgsrechnung gegliedert ist. Dann gibt es eine Bestandesrechnung mit Bilanz und schliesslich noch Sonderrechnungen. Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ausgaben und Einnahmen des Bundes, sowohl die laufenden Ausgaben wie auch die Investitionsausgaben. Der Saldo zeigt, in welchem Umfang die Aufgaben des Bundes mit Steuern und weiteren Einnahmen finanziert werden können. Die Finanzrechnung steht im Mittelpunkt der finanzpolitischen Diskussionen, und daher werde ich mich auch schwergewichtig mit der Finanzrechnung befassen. Die Erfolgsrechnung könnte man mit der laufenden Rechnung der Kantone und auch mit der privatwirtschaftlichen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichen. Schliesslich kennt der Bund wie die privaten Betriebe auch eine Bilanz; hinzu kommen Sonderrechnungen, nämlich betreffend die Pensionskasse des Bundes, den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte und schliesslich den ETH-Bereich.
Nun schwergewichtig zur Finanzrechnung: Der Voranschlag der Finanzrechnung gemäss Entwurf des Bundesrates sieht Ausgaben von 47,375 Milliarden und Einnahmen von 45,634 Milliarden Franken vor. Dadurch ergibt sich ein Defizit von 1,741 Milliarden Franken. Der Vergleich mit dem Voranschlag 1999 zeigt einen Zuwachs der Ausgaben um 2,3 Prozent und der Einnahmen um 7,7 Prozent. Lassen Sie mich zunächst diese Ausgaben und Einnahmen kurz analysieren.
Zunächst zu den Ausgaben: Sie erfahren gegenüber dem Vorjahr, wie erwähnt, einen Zuwachs um gesamthaft 2,3 Prozent. Die grössten Zuwachsraten verzeichnen die folgenden Aufgabenbereiche: Beziehungen zum Ausland: plus 5,9 Prozent; soziale Wohlfahrt: plus 5,6 Prozent; Finanzen und Steuern: plus 4,9 Prozent; Verkehr: plus 2,5 Prozent. Bei den Ausgaben sind aber auch Rückgänge zu verzeichnen; sie betragen im Bereich Landwirtschaft und Ernährung 4,4 Prozent und bei der Landesverteidigung 2,5 Prozent.
Kurz einige Bemerkungen zu den Aufgabenbereichen mit den grössten Zuwachsraten; zunächst zu den Beziehungen zum Ausland: Die markante Erhöhung um 5,9 Prozent ist vor allem auf die Entwicklung im Asyl- und Flüchtlingsbereich und hier speziell auf die Entwicklung in Kosovo zurückzuführen. Es geht um Leistungen unseres Landes in Form von politischer, technischer und finanzieller Hilfe.
Zum Bereich der sozialen Wohlfahrt mit einem Zuwachs um 5,6 Prozent: Dieser Bereich ist mit insgesamt 12,7 Milliarden Franken der weitaus grösste Ausgabenposten. Gut zwei Drittel davon entfallen auf Leistungen des Bundes an die AHV/IV und die Ergänzungsleistungen, 13,7 Prozent entfallen auf die Krankenversicherung und 12,8 Prozent auf die Flüchtlingshilfe im Inland. Wichtigste Erhöhungsfaktoren im Bereiche der sozialen Wohlfahrt verzeichnen die Flüchtlingshilfe mit plus 24,9 Prozent, die IV mit plus 5,2 Prozent - hier haben wir vor allem eine weitere Zunahme der IV-Rentenbezüger zu verzeichnen - und schliesslich die AHV mit plus 2,2 Prozent.
Zum Bereich Finanzen und Steuern mit einer Zunahme um 4,9 Prozent: Dieser Bereich umfasst die Ausgaben für Schuldzinsen, die Anteile der Kantone an der direkten Bundessteuer, an der Verrechnungssteuer und am Wehrpflichtersatz sowie den Anteil der AHV an der Mehrwertsteuer. Die Zinsausgaben betragen 3,5 Milliarden Franken pro Jahr - oder pro Tag immerhin 10 Millionen Franken. Der Anteil der AHV an der Mehrwertsteuer - 83 Prozent des Ertrages des zusätzlichen Mehrwertsteuerprozentes - steigt um 450 Millionen Franken.
Schliesslich zum Bereich Verkehr: Hier ist ein Zuwachs um 2,5 Prozent zu verzeichnen, der in erster Linie auf den öffentlichen Verkehr - hier sind es plus 6,1 Prozent -, und zwar praktisch ausschliesslich auf die Realisierung der Eisenbahn-Grossprojekte, zurückzuführen ist.
Die Reduktion bei den Ausgaben für die Landesverteidigung entspricht den Abmachungen am "runden Tisch" bzw. den Beschlüssen gemäss Stabilisierungsprogramm.
Nun einige Bemerkungen zu den Einnahmen: Wie gesagt, erfahren diese eine Erhöhung um zusammen 7,7 Prozent. Diese Entwicklung der Einnahmen hat zwei Hauptgründe: zum einen die konjunkturelle Erholung. Diese hat besonders eine substantielle Erhöhung der Mehrwertsteuer als der Haupteinnahmenquelle zur Folge. Zulegen werden aber auch die Einnahmen aus Verrechnungssteuer und Stempelabgabe, während die Erträge aus der direkten Bundessteuer stagnieren bzw. zurückgehen. Zum anderen tragen Erhöhungen von Steuern und Abgaben im Ausmass von etwa einem Drittel zu dieser gesamthaften Erhöhung der Einnahmen bei, nämlich die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozent, die sich nun erstmals für das ganze Jahr voll auswirkt, die Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe zur Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte - plus 180 Millionen Franken -, die Spielbankenabgabe - plus 50 Millionen -, schliesslich die Lenkungsabgabe auf den flüchtigen Verbindungen - plus 160 Millionen Franken. Diese Mehreinnahmen machen gesamthaft etwa 900 Millionen Franken aus, wobei allerdings festzuhalten ist, dass sie keinen unmittelbaren Beitrag an die Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Bundeshaushalt beisteuern.
Lassen Sie mich diesen Voranschlag nun beurteilen, und zwar anhand von zwei Arten von Beurteilungskriterien, zunächst von allgemeinen, dann von speziellen. Dabei möchte ich zunächst als allgemeine Beurteilungskriterien die voranschlagsrelevanten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie Wachstum, Teuerung, Entwicklung der Zinsen, Zahl der Arbeitslosen nennen, als so genannte Diagnosewerte dann aber auch Grössenordnungen wie Staatsquote, Fiskalquote, Defizitquote, Schuldenquote, Zinslast usw.
Der Voranschlag 2000 geht von einem nominellen Wachstum von etwa 3 Prozent bei einer Teuerung von 1,25 Prozent aus, so dass sich ein reales Wachstum von 1,75 Prozent ergibt. Dies kann als realistisch bezeichnet werden, ebenso wie die Entwicklung der Arbeitslosenquote; da lassen die neuesten Entwicklungen allerdings etwas aufhorchen.
Was die so genannten Diagnosewerte anbetrifft, so sind die Schulden und die Passivzinsen - sowohl absolut als auch in Relation zum BIP - nach wie vor hoch. Die Verschuldungsquote wird zwar von 28,7 auf knapp 25 Prozent zurückgehen; wenn man aber berücksichtigt, dass dieser Wert im Jahr 1990 noch bei 12,1 Prozent lag, so relativiert sich diese positive Feststellung natürlich etwas.
Die Zinsausgaben - ich habe es erwähnt - betragen 3,5 Milliarden jährlich oder 10 Millionen Franken pro Tag und übersteigen damit immer noch die Ausgaben des Bundes für Bildung und Grundlagenforschung. Als kennzeichnend möchte ich in diesem Zusammenhang auch die Nettozinslast, d. h. die Differenz zwischen den Passivzinsen und dem Kapitalertrag, erwähnen. Sie wird 2,3 Milliarden Franken oder 5,1 Prozent der Gesamteinnahmen erreichen; 1988 belief sie sich noch auf 3,3 Prozent, während sie in der Rechnung 1998 bei 4,8 Prozent lag. Dieses Ansteigen der Zinslast macht natürlich auch deutlich, dass der Bund nach wie vor über seine Verhältnisse lebt.
Die Fiskalquote des Bundes pendelt sich bei 10,6 Prozent ein. Gesamthaft - bezogen auf die öffentlichen Haushalte insgesamt - beträgt sie 34,6 Prozent. Zwar ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass wir im internationalen Vergleich gut dastehen; nur die USA und Japan haben tiefere Fiskalquoten. Man muss aber bedenken, dass zwischen 1990 und 1996 die Fiskalquote in der Schweiz um immerhin etwa 4 Prozent gestiegen ist, während der Anstieg im OECD-Bereich lediglich etwa bei 1,6 Prozent lag.
Der Zuwachs der Gesamtausgaben liegt mit 2,3 Prozent unter dem voraussichtlichen Wachstum von nominell 3 Prozent. Bereinigt um den AHV-Anteil an den Mehrwertsteuererträgen reduziert sich die Wachstumsrate gar um 1,4 Prozent, was etwa der erwarteten Teuerung entspricht. Diese Entwicklung kann bestimmt als positiv bezeichnet werden. Da die Gesamtausgaben auch Mehrausgaben umfassen, die mit neuen zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, hat dies zur Folge, dass es trotz Wirtschaftswachstum nicht gelingt, die Steuerquote zu senken, was natürlich wünschbar wäre. Bei der Staatsquote ist wenigstens festzustellen, dass diese nicht weiter ansteigt, sondern bei 11,9 Prozent stagniert.
Wenn man die Entwicklung der Ausgaben nach Sachgebieten im Zeitraum zwischen 1980 bis 1999 bzw. 2000 verfolgt, dann stellt man fest, dass sich vor allem zwei Bereiche wesentlich - und zwar in unterschiedliche Richtung - verändert haben, nämlich der Bereich soziale Wohlfahrt, der eine Erhöhung von 20,4 Prozent auf 26,9 Prozent erfahren hat, und der Bereich Landesverteidigung, der eine Reduktion von 20,3 Prozent (im Jahre 1980) auf 10,5 Prozent (im Jahre 2000) erfährt. Bedenkt man, dass im Bereich Landesverteidigung die Zitrone im Grunde genommen ausgepresst ist, dann bestätigt sich hier auf sehr eindrückliche Weise, wie wichtig nun eine Gesamtstrategie für die Zukunft der Sozialwerke ist. Eine Strategie notabene, welche eine Antwort auf die Frage geben muss, wie wir in unserer globalisierten - vor allem wirtschaftlich globalisierten - Zeit den gesellschaftlichen und politischen Zusammenhalt bewahren und stärken können.
Zum speziellen Beurteilungskriterium, zum "Haushaltziel 2001": Sie wissen, das verfassungsmässig verordnete "Haushaltziel 2001" enthält den Grundsatz, dass die Ausgabenüberschüsse in der Finanzrechnung des Bundes durch Einsparungen zu verringern sind, bis der Rechnungsausgleich im Wesentlichen erreicht ist.
Im Rechnungsjahr 2001 muss der Ausgabenüberschuss auf höchstens 2 Prozent der Einnahmen abgebaut sein, das sind etwa 900 Millionen Franken. Und im Rechnungsjahr 2000 - hier besteht ein Zwischenziel - darf der Ausgabenüberschuss 2,5 Milliarden nicht überschreiten. Mit dem budgetierten Überschuss von 1,7 Milliarden Franken wird dieses Ziel erreicht, es wird sogar um 800 Millionen unterschritten. Diese Sicherheitsmarge ist zu begrüssen, denn Schätzungen im Hinblick auf das Budget sind natürlich immer mit Unsicherheiten verbunden, das ist ein allgemeiner Erfahrungswert, und es können - auch dies ist ein Erfahrungswert - stets neue, unvorhergesehene, dringende Aufgaben dazukommen.
Kurz etwas zu den Arbeiten und zu den Anträgen der Kommission: Die Kommission hat den Voranschlag in der gewohnten Weise geprüft. In unseren Subkommissionen wurden die entsprechenden Beratungen durchgeführt und dann die Anträge zuhanden der Gesamtkommission verabschiedet und von dieser beschlossen. Sie sehen die entsprechenden Anträge auf der Fahne. Ich möchte diese Anträge kurz begründen:
Wir haben zunächst eine Änderung bei der Position 101.3190.000, Übrige Sachausgaben. Die Abweichung ist gering, es geht um 141 000 Franken mehr. Die Begründung liegt in der Erhöhung der Fraktionsbeiträge gemäss Entscheid des Parlamentes in der Herbstsession.
Bei den Parlamentsdiensten beantragen wir gesamthaft eine Erhöhung um 1,24 Millionen Franken. Diese Erhöhung ist im Wesentlichen durch den administrativen Transfer des Sekretariates der Finanzkommissionen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in die Parlamentsdienste bedingt. Gleichzeitig erhielten das Sekretariat der Finanzkommissionen und die Parlamentsdienste je eine zusätzliche Stelle bewilligt.
Beim EDI beantragen wir eine Reduktion um 450 000 Franken, und zwar beim Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, konkret beim Institut für Qualitätssicherung. Die Begründung liegt darin, dass dieses Institut erst ab Mitte des nächsten Jahres operativ tätig wird.
Beim EJPD haben wir beim Generalsekretariat einen Transfer der Kredite der Abteilung Presse und Funkspruch vom EJPD ins VBS. Dadurch werden fünf Budgetpositionen im Gesamtbetrag von 8,41 Millionen Franken verändert. Dieser Transfer wurde vom Bundesrat Anfang Oktober 1999 beschlossen und hat natürlich entsprechende Erhöhungen beim Generalsekretariat des VBS zur Folge.
Beim Bundesamt für Flüchtlinge haben wir im Einvernehmen mit dem Departement eine Kürzung vorgenommen. Die Rückerstattungen von Fürsorgeauslagen für Asylsuchende an die Kantone können um 100 Millionen Franken gekürzt werden, da der Zustrom der Asylsuchenden glücklicherweise stark zurückgeht.
Beim VBS, Generalsekretariat, haben wir die Gegenbuchung im Zusammenhang mit dem Transfer der Kredite der Abteilung Presse und Funkspruch.
Bezüglich Finanzdepartement habe ich bereits den Transfer der Kredite des Sekretariates der Finanzkommissionen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu den Parlamentsdiensten erwähnt. Hier ist noch darauf hinzuweisen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle seit dem 1. September 1999 für ihren Voranschlag selber verantwortlich ist. Dieser wird aufgrund eines Beschlusses der Finanzkommissionen von der Finanzdelegation vorbereitet.
Beim Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartementes geht es um einen Budgetposten im Zusammenhang mit der Expo. Ursprünglich waren hier 29,8 Millionen eingestellt. Der Bundesrat hat dann zusätzlich 150 Millionen Franken anbegehrt. Hier hat die Kommission, allerdings mit einem relativ knappen Entscheid, beschlossen, einstweilen lediglich 50 Millionen zusätzlich aufzunehmen, der Rest könnte allenfalls mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2000 beantragt werden. Hier ist wahrscheinlich das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Schliesslich ist noch der Bereich Zivildienst zu erwähnen. Hier beantragen wir bei der Rückvergütungen von Sozialhilfen für Härtefälle eine Kürzung auf 50 000 Franken, da es sich um sehr selten genutzte Leistungen handelt. Diese Kürzung beantragen wir im Einverständnis mit der Verwaltung. Dieser Bereich wird neu als Flag-Amt geführt.
Durch die Beschlüsse der Finanzkommission ergibt sich eine Abweichung von gut 49 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, und zwar im Sinn von Minderausgaben.
Nun werde ich noch kurz etwas zum Nachtrag II zum Voranschlag 1999 sagen. Auch hier zunächst einige allgemeine Bemerkungen zum Nachtragsverfahren: Wenn sich eine Ausgabe, die nicht voraussehbar war, nicht auf das folgende Jahr verschieben lässt, muss ein Nachtragskredit angefordert werden, wie dies auch in den Kantonen üblich ist. Auch neue Verpflichtungskredite oder Zusatzverpflichtungskredite können im Nachtragsverfahren anbegehrt werden. Eine besondere Form des Kreditnachtrages ist die Kreditübertragung, d. h.: Ein für das Vorjahr bewilligter, aber nicht voll beanspruchter Kredit kann zur Fortsetzung oder Beendigung eines Vorhabens auf das laufende Jahr übertragen werden, wenn dafür kein ausreichender Kredit budgetiert worden ist. Jetzt ist es möglich, dass eine Ausgabe keinen Aufschub erträgt und deshalb die Bewilligung des Nachtragskredites durch die Bundesversammlung nicht abgewartet werden kann. In diesem Fall darf sie der Bundesrat mit Zustimmung der Finanzdelegation selbst erteilen. Man spricht dann von einem gewöhnlichen Vorschuss. Wenn die Ausgabe derart eilt, dass auch die Finanzdelegation nicht mehr konsultiert werden kann, beschliesst der Bundesrat selbstständig. Man spricht dann von einem dringlichen Vorschuss.
Zum Nachtrag II im Besonderen: Es geht gemäss Entwurf des Bundesrates um Kreditnachträge von insgesamt 726,2 Millionen Franken. Zusammen mit dem Nachtrag I ergibt sich eine Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 914 Millionen oder 2 Prozent. 446,5 Millionen oder mehr als 60 Prozent der beantragten Kredite im Nachtrag II stehen im Zusammenhang mit der Balkankrise, nämlich: für die Flüchtlingshilfe in der Schweiz 314,9 Millionen, für Aktionen vor Ort 131,6 Millionen und schliesslich für die Beteiligung der Schweiz an der multinationalen Einsatztruppe "Kosovo-Force" 18,6 Millionen. Die übrigen Kreditnachträge von 280 Millionen betreffen schwergewichtig die Verzinsung der Guthaben der Pensionskasse des Bundes beim Bund, 177 Millionen, und die Sozialversicherungen mit 33 Millionen. Von den beantragten 45 Krediten wurden 25 Kredite durch Entscheid der Finanzdelegation bewilligt.
Die Finanzkommission beantragt grundsätzlich Zustimmung mit einigen Ausnahmen, die Sie aus der Fahne ersehen und die wir dann in der Detailberatung behandeln.
Eintreten auf den Voranschlag und auch auf den Nachtrag II ist obligatorisch. Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission, unseren Anträgen zuzustimmen.
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Finanzrechnung des Bundes wird im kommenden Jahr - wir haben es gelesen und jetzt wieder gehört - um 2,3 Prozent auf 47,3 Milliarden Franken anwachsen. Das erscheint viel, zieht man aber die Durchlaufposten zur Finanzierung der Sozialversicherungen ab, verbleibt effektiv nur noch ein Wachstum von 0,8 Prozent. Zum ersten Mal seit Jahren bewegt sich dieses Wachstum unter den volkswirtschaftlichen Erwartungen. Mit anderen Worten: Der Bund befindet sich jetzt zum ersten Mal mit seinem Wachstumstempo nicht mehr auf der Überhol-, sondern auf der Normalspur.
Der Bundesrat beantragt uns aber ein solch moderates Wachstum nicht nur in den Ausgaben, sondern er präsentiert uns auch ein Budget mit einem Defizit von 1,7 Milliarden Franken. Zulässig wäre, gemäss unseren Beschlüssen und im Rahmen dessen, was wir für die Haushaltsanierung vorsehen, ein solches von bis zu 2,5 Milliarden Franken gewesen. Wir befinden uns also nicht nur auf der Normalspur, sondern wir sind jetzt auch auf Sanierungskurs.
Die Finanzwissenschaft, die sich mit den Zusammenhängen zwischen Staatsausgaben und Staatstätigkeit befasst, kennt eine Reihe von Theoremen: Das Popitz'sche Gesetz der wachsenden Staatsausgaben ist ein solches Beispiel, ein altes, aber heute noch gültiges. Ein weiteres Beispiel ist die ricardianische Theorie.
Im Lichte aller solcher Theorien ist das, was der Bundesrat und das Parlament vor zwei Jahren angefangen haben - eine konjunktur- und sozialverträgliche Sanierung des Bundeshaushaltes -, hieb- und stichfest. Volkswirtschaftlich war und ist es ohnehin richtig. Die derzeitige Entwicklung zeigt, auch wenn zwei, drei spektakuläre Fälle von Restrukturierungen in der Industrie vorgekommen sind, dass gesunde Staatsfinanzen der beste Nährboden für die Wohlfahrt unseres Landes sind. Man darf heute insbesondere auch unserem Finanzminister, Herrn Bundesrat Villiger - ich sage das nicht, weil, sondern obwohl wir in der gleichen Partei sind -, danken und gratulieren. Das vorgelegte Budget liegt in einer ausgezeichneten Marschrichtung zum "Haushaltziel 2001".
Nun gibt es aber leider in der Finanzwissenschaft auch noch ungeschriebene Gesetze, und eines dieser Gesetze lautet, dass man die Finanz- und Budgetpolitik gar nie rühmen darf, auch wenn sie noch so virtuos und filigran betrieben wird. Man unterschiebt ihr nämlich Masslosigkeit und Expansionslust. Dieses Phänomen beruht auf einem Bild, das Sie alle kennen und das man das Schneckengesetz nennen könnte:
Sie kennen den Vorgang, wenn sich eine beharrlich kriechende Schnecke voranbewegt und bei der geringsten Bewegung oder Berührung ihre Fühler einrollt und blitzartig tut, als wäre sie tot. Aber wenn Sie eine halbe Stunde später nachsehen, dann kriecht die gleiche Schnecke mit hoch aufgestellten Fühlern wieder frohgemut ihrem Blätterfrasse entgegen. Genau so verhalten sich die Staatshaushalte: Wenn man ihnen nicht dauernd an die Fühler greift, kriechen sie immer ihrem Blätterfrasse entgegen.
Der Voranschlag 2000 fällt besser aus, als im Sanierungsprogramm geplant worden ist; insofern kriecht die Schnecke jetzt langsamer. Die Gründe sind in der Botschaft und jetzt auch durch die Ausführungen des Vizepräsidenten der Kommission dargelegt worden.
Wenn man einen zweiten Blick auf die Erfolgsrechnung wirft, dann wird ersichtlich, dass sie einen zahlenmässig befriedigenden Eindruck macht, dass aber hinter diesen Zahlen sowohl Heil wie Unheil stecken.
Zuerst kurz zum Heil: Dieses entspringt leider nicht der Weisheit unserer finanzpolitischen Entscheidungen; dieses Heil ist schlicht die Folge der besser gewordenen Konjunktur. Allein die Fiskaleinnahmen wachsen innert einem Jahr um ganze 7,7 Prozent! Dieses Geld fliesst vor allem aus den Taschen der Steuerzahler, und es fliesst aus den Taschen der Wirtschaft. Zusätzliche 2,8 Milliarden Franken müssen sie an die Bundeskasse abliefern, allein deshalb, weil die Konjunktur zu diesen Ausgaben führt. Das muss man ganz klar als Heil - aber mit einem Wermutstropfen - bezeichnen. Das Heil verdanken wir dann aber auch Minderausgaben. Hier sind es in erster Linie die um fast 20 Prozent abnehmenden Kosten im Personalbereich des VBS und die um 8 Prozent geringeren Kosten im Rüstungsbereich der Armee - beides Posten, welche mit der Landesverteidigung zusammenhängen. Diese Minderausgaben zeigen gleichzeitig auch das Ausmass des Opfers, mit dem das VBS zur Gesundung des Bundeshaushalts beitragen muss.
Im Budget gibt es aber anderseits auch Unheil. Ich reflektiere in erster Linie die Beiträge an die laufenden Ausgaben. Diese wachsen um etwa 10 Prozent auf fast 25 Milliarden Franken. Das Besondere und das - finanzpolitisch gesprochen - Bedrohliche an diesem Wachstum ist, dass es sich hier eben um Subventionen handelt, vor allem um Subventionen an Sozialversicherungen, welche sich in absehbarer Zeit nicht mehr zurückbilden werden. Es sind vor allem drei Gründe, welche die Rigidität, die schwache Beeinflussbarkeit dieser Ausgaben, ausmachen:
1. Es ist die demographische Entwicklung, also schlicht und einfach die Erweiterung des Empfängerkreises, namentlich bei den Rentnern.
2. Es ist eine Mentalitätsfrage: Bei vielen Menschen greift eine Art "Verrentungsdenken" um sich. Anders ist es doch nicht erklärbar, weshalb es Kantone gibt, in denen jeder 20. Einwohner eine IV-Rente bezieht. Das muss doch mit einer Änderung der Mentalität zu tun haben.
3. Gesetzesänderungen irgendwelcher Art können politisch nur schwer realisiert werden, wenn sie zum Nachteil von Renten- oder Leistungsbezügern ausfallen. Sie erinnern sich an die Revision der Arbeitslosenversicherung und an die Anpassung der Invalidenversicherung, wo das Volk klare Grenzen gesetzt hat.
In der Botschaft wird das allerdings sehr "soft", sehr weich, beschrieben. Es heisst dort: "Die Ausgaben reagieren mehrheitlich nur schwach und vielfach mit einer Verzögerung auf konjunkturelle Änderungen." In der Tat haben wir hier nur den Beweis für das "Schneckengesetz".
Welche Probleme in diesem Bereich auf uns zukommen, zeigt - als Beispiel - ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Invalidenversicherung. Wir haben uns in unserer Subkommission mit diesem Phänomen befasst. Die Ausgaben der IV betrugen vor 20 Jahren noch etwa 2 Milliarden Franken. Für das Jahr 2000 sehen wir fast 9 Milliarden Franken vor. Damit kostet diese Sozialversicherung heute im Jahr doppelt so viel wie die Armee. Ich sage das nicht der materiellen Gegenüberstellung halber, sondern einfach deshalb, weil wir in der Subkommission diese beiden Departemente miteinander behandeln und dabei die Entwicklung dieser Zahlen vergleichen können. Die Verantwortlichen der IV machen es sich dabei nicht leicht. Sie versuchen, die Gründe dafür ausfindig zu machen, weshalb Jahr für Jahr 4 Prozent neue IV-Rentner dazukommen und weshalb Jahr für Jahr das Wachstum an Renten in Geldbeträgen zwischen 4 und 8 Prozent beträgt. Aber sie sind ausserstande, detailgenaue Angaben über die Gründe dieser Dynamik zu machen, und sie können auch mittelfristig gar keine Prognose stellen. Dementsprechend fehlt eine klare Strategie - da schliesse ich mich den Worten des Vizepräsidenten der Finanzkommission an -, um nur schon Missbräuche zu bekämpfen, geschweige denn das Ausgabenwachstum zu dämpfen.
Nun muss man klarstellen - und ich möchte das gerne tun -, dass natürlich die Leistungen der IV zu den unverzichtbaren Errungenschaften unseres Sozialstaates gehören. Darüber darf kein Zweifel aufkommen. Aber diese Ausgabenentwicklung wirkt sich infolge der angesprochenen Rigidität eben in bedrohlicher Weise aus. Wenn nämlich die Konjunktur und die Staatseinnahmen wieder einmal stagnieren oder vielleicht zurückgehen, verharren diese Beträge auf dem Niveau, auf dem sie heute sind. Wir schieben ein Problem vor uns her, das dringend gelöst werden muss, nämlich die künftige Finanzierung unserer Sozialversicherungen.
Zum Schluss aber zurück zur lobenswerten Marschrichtung: Um diese nicht zu verlassen, braucht es weiterhin klare Ziele, es braucht weiterhin Grundsätze, und es braucht weiterhin Instrumente der Art, wie sie jetzt durch Bundesrat Villiger und sein Departement im Finanzleitbild vorgeschlagen werden. Das Allerwichtigste ist eine für Wachstum und Stabilität sorgende, disziplinierte Ausgaben- und Finanzpolitik.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen ebenfalls Zustimmung zu allen Anträgen der Finanzkommission.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich komme überraschend schnell zu Wort. Ich gehe davon aus, dass das ein Kompliment für das Budget ist, sonst hätten Sie wahrscheinlich mehr kritisiert. Dafür möchte ich Ihnen danken. Ich möchte auch den beiden Vorrednern, Herrn Inderkum und Herrn Merz, für ihre Würdigung danken und kann mich auf ein paar politische Akzente beschränken, die ich - vor allem auch an die Adresse der neuen Mitglieder, die zum ersten Mal an einer Budgetberatung sind - gerne setze.
Ich kann es bei den Nachtragskrediten kurz machen, Herr Inderkum hat sie erklärt. Vielleicht einfach zuhanden der neuen Mitglieder: Nachtragskredite gibt es im Prinzip immer. Es gibt immer Bedarf für ein paar Prozent Nachtragskredit, und es gibt auch immer Kreditreste. Meistens gleicht sich das einigermassen aus. Ich würde sagen, wir seien bei den Nachtragskrediten dieses Jahr sogar relativ bescheiden. Es sind im Ganzen 900 Millionen Franken, das sind 2 Prozent. Im Vorjahr waren es noch etwas weniger, aber man muss auch sehen, dass mehr als die Hälfte der Nachtragskredite vom Frühjahr und vom Herbst 1999 in einem Zusammenhang mit der Balkankrise, also mit einem ausserordentlichen Ereignis, stehen. Wir gehen heute davon aus, dass die Kreditreste und auch die Mehreinnahmen bei den Steuern das mehr als kompensieren werden, und wir hoffen, dass der Abschluss des laufenden Jahres vielleicht um etwa eine Milliarde Franken besser ausfallen wird als budgetiert. Es ist immer noch ein grosses Defizit, aber immerhin ist auch hier so ein bisschen Morgenröte in Sicht.
Darauf, ob diese Morgenröte von Dauer ist, möchte ich im Folgenden eingehen, auch auf die Frage, ob das Bild der Schnecke, der man immer wieder eins auf die Fühler geben muss, richtig oder falsch ist; ich kann es vorwegnehmen: Es ist natürlich leider richtig.
Eine Gesamtwürdigung: Mit dem Defizit von unter 2 Milliarden Franken können wir das Verfassungsziel unterschreiten, das ist erfreulich. Wir sind auf Sanierungskurs, die Finanzpläne zeigen sogar gegen Ende der Finanzplanperiode einen kleinen Überschuss - aber der liegt doch wohl eher im Zufallsbereich. Dies ist um so mehr positiv zu würdigen, als Sie Ihr Augenmerk vielleicht auf zwei Aspekte richten müssen. Nicht nur im Budget, sondern vor allem in den Finanzplänen ist das Asylwesen, in welchem die Ausgaben explodiert sind, eingerechnet, und es sind auch schon die Ergebnisse aus den bilateralen Verhandlungen eingerechnet. Auf der anderen Seite müssen Sie sehen, wenn Sie dieses Defizit mit den Riesendefiziten - 7 bis 8 Milliarden Franken - von vor einigen Jahren vergleichen, dass die Rechnung damals noch um rund 2 Milliarden Franken geschönt war, weil wir die SBB und die Pensionskasse des Bundes eigentlich nicht korrekt verbucht hatten. Das wusste jedermann. Es braucht etwas, um das zu ändern. Das heisst also: Der Fortschritt ist heute signifikant.
Wir werden Ihnen, sobald wir die Auswirkungen der Geschäfte, welche die Legislaturrichtlinien betreffen, ungefähr beziffern können, den neuen Legislaturfinanzplan unterbreiten. Normalerweise wird der Finanzplan mit dem Budget vorgelegt; das ist nur am Anfang der Legislatur anders.
Ich muss vielleicht noch etwas sagen: Ein Budget und ein Finanzplan "leben" ständig; sie verändern sich ständig mit den Annahmen. Wir publizieren das immer. Dann sagt man hin und wieder: Ihr seid sprunghaft! Aber es geht nicht anders, wir wollen Transparenz schaffen. Die ehemaligen Finanzdirektoren unter Ihnen kennen das. Wir konnten seit August 1999 verschiedene Schätzkorrekturen, bei der Arbeitslosenversicherung usw., vornehmen, so dass das Ziel im Jahr 2001 - noch vor einem halben Jahr schien das Jahr 2001 ein grosses Problemjahr zu sein; aber es ist das verfassungsmässige Zieljahr - ohne Sonderprogramme knapp zu erreichen sein dürfte. Ich komme darauf zurück, welche Bedingungen hier noch erfüllt sein müssen.
Wir haben aber im Zusammenhang mit der Schätzung der finanzpolitischen Konsequenzen der Legislaturplanung festgestellt, dass das erstens sehr schwierig ist und dass zweitens ein Timelag besteht. Das, was Sie bei der Legislaturplanung besprechen werden, wirkt sich im Finanzplanjahr eigentlich nicht sehr stark aus, sondern erst nachher. Weil es erst längerfristig wirksam ist, muss man sehr aufpassen, dass man nicht Weichenstellungen vornimmt, die später in ein Desaster führen. Aber wir dürfen, glaube ich, mit den Perspektiven insgesamt zufrieden sein. Die Ziele sind realistisch, der Weg ist begehbar; die Chancen sind intakt. Es gibt Gefahren, aber wir kennen sie. Ich will nicht weiter auf die Annahmen eingehen, Herr Inderkum hat sie im Detail erklärt. Wir glauben, dass wir in Bezug auf Zinsannahmen, Perspektiven des Arbeitsmarktes, Auslastung der Wirtschaft usw. ungefähr im Rahmen der Voraussagen der renommierten Prognoseinstitute liegen. Ich glaube, wir haben realistische Zahlen. Aber es ist klar: Wenn sich diese Zahlen verändern, kann sich auch das ganze Zahlenwerk verändern.
Ich darf vielleicht noch etwas dazu sagen: In der Politik wird sonst ja immer kritisiert. Ich danke für das Kompliment von Herrn Merz; wir haben einige Komplimente bekommen, die ich hier gerne erwähne, weil man ja meistens, vor allem im Wahlkampf, eigentlich nur Kritik hört. Das grösste Kompliment haben wir wahrscheinlich vom Internationalen Währungsfonds bekommen, der jährlich unsere Wirtschafts- und Finanzpolitik überprüft. Ein Mitarbeiter von mir hat gesagt, wir hätten ein "magna cum laude" bekommen - aber nur deshalb, weil der Währungsfonds nie ein "summa" gibt. Ich glaube, mit Ausnahme von ein paar Haaren in der Suppe, die es natürlich immer gibt, haben wir eine Beurteilung bekommen, die das, was wir mit der Wirtschafts- und der Finanzpolitik erreichen wollen, sehr bestätigt. Wir sind auf guten Wegen. Ich komme auf die paar Aber schon zurück. Es ist auch richtig, was wir jetzt tun; wir sanieren nämlich jetzt, wo die Wirtschaft besser läuft. Ich glaube, dass sich die Kombination einer leicht restriktiven Finanzpolitik mit einer eher grosszügigen Geldpolitik unter diesen Umständen als genau richtig erwiesen hat - zusammen natürlich mit flexiblen Arbeitsmärkten usw. Hier müssen wir sehr aufpassen, dass wir das, was schon gut ist, nicht mit der Zeit schlechter machen.
Ich will auf die Ausgaben nicht näher eingehen, sondern etwas bekräftigen, was Herr Merz gesagt hat. Auf den ersten Blick ist das Ausgabenwachstum von 2,3 Prozent nicht so positiv - wenn man davon ausgeht, dass man überhaupt sanieren will -, weil es nur leicht unter dem BIP liegt, und es liegt noch über dem Niveau der Teuerung. Davon sind aber die Durchlaufposten abzuziehen, z. B. die erhöhte Ausschüttung der Verrechnungssteuer an die Kantone - das geht ja ein und geht sofort wieder weg - und auch bestimmte Einnahmen im Verkehrsbereich und vor allem die Erhöhung des Mehrwertsteuerprozentes für die AHV, welche auch nur ein Durchlaufposten ist. Mit einem Netto-Ausgabenzuwachs von 0,8 Prozent liegen wir also erheblich unter der Teuerung und durchaus im Bereich, den man als befriedigend bezeichnen kann.
Ich darf darauf hinweisen, was wir gestern im Bundesrat bei den Ausgaben in Bezug auf die Personalmassnahmen beschlossen haben. Wir haben im Budget 1 Prozent Teuerungsausgleich eingesetzt. Wir haben mit den Verbänden Gespräche geführt; sie hatten sich etwas mehr vorgestellt. Wir haben uns dann auf einen Teuerungsausgleich von 1 Prozent geeinigt. Das ist wahrscheinlich etwas weniger, als die Teuerung in diesem Jahr betragen wird, aber wir haben letztes Jahr, obwohl die Teuerung leicht im Minus war, 0,3 Prozent Ausgleich ausbezahlt. Wenn wir das zusammenrechnen, sind wir in etwa bei der Teuerung dieses Jahres.
Ich muss aber darauf hinweisen, dass das Bundespersonal in den letzten Jahren ein "Teuerungsopfer" gebracht hat, das wir nicht kompensieren können und wollen; das ist sein Beitrag an die Sanierung der Bundesfinanzen; dazu kommt die Streichung bzw. Kürzung der Ortszuschläge, an denen die Personalverbände natürlich keine Freude haben.
Wir haben uns zudem entschieden - das ist nicht budgetiert, aber das müssen wir durch Druck bei der Bewirtschaftung der Personalkosten halt "herausschinden" -, das sogenannte Kaderlohnopfer, abgekürzt KLO, ganz aufzuheben. Warum? Wir stellten fest, dass die Abkürzung in etwa die Haltung des Kaders dieser Massnahme gegenüber widerspiegelt. (Heiterkeit)
Wenn Sie die Personalkosten analysieren, stellen Sie fest, dass wir im unteren Bereich, bei Jahreseinkommen bis etwa 106 000 Franken, eher über dem Niveau des Marktes liegen. Das hat sich aber wegen der verschiedenen Massnahmen, die ich angedeutet habe, sehr stark ausgeglichen. Dagegen liegen wir bei Einkommen über 106 000 Franken, vor allem bei den Spitzenkadern, signifikant unter dem Marktniveau. Es ist deshalb nicht richtig, wenn wir ausgerechnet in dieser schwierigen Zeit, da alle anderen wieder den Teuerungsausgleich ausbezahlen und man wieder von Reallohnerhöhungen spricht, diese "Strafe" für unsere Kader beibehalten. Das wird uns zwar auf dem Arbeitsmarkt nicht wesentlich konkurrenzfähiger machen, aber die Symbolik ist für das Kader wichtig. Diese Massnahme wird uns 3 bis 4 Millionen Franken kosten, die wir halt irgendwo herauswirtschaften müssen, um die Kredite aufzustocken. Ich stelle Ihnen aber diesbezüglich keinen Antrag.
Kurz zu den Einnahmen: Herr Merz hat Recht; die 7,7 Prozent Mehreinnahmen sind natürlich eine Folge der Konjunktur; Steuern müssen auch automatische Stabilisatoren sein. Wenn wir einmal die Gegenwartsbesteuerung haben, ist das ökonomisch für alle noch viel besser. Das bedeutet, dass die Steuern mit der Konjunktur reagieren: Bei anziehender Konjunktur gehen sie hinauf, und bei schlechter Konjunktur wieder hinunter und wirken somit antizyklisch. Es ist aber nicht nur das: Es sind auch die Sondersteuern, die jetzt hinzukommen - Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe, dann der Zusatz beim Mehrwertsteuerprozent, wobei wegen der Quartalsberechnung noch ein Quartal hinzukommt, die VOC-Lenkungsabgabe , die Spielbankenabgabe usw. Das sind aber nicht Abgaben, mit denen wir den Haushalt sanieren, sondern das sind Durchlaufposten, die z. B. direkt in den Fonds für den öffentlichen Verkehr oder in den AHV-Fonds fliessen. Hätten wir das anders verbucht, wie das Mehrwertsteuerprozent, was wir ursprünglich wollten, so würde das in der Rechnung gar nicht erscheinen.
Aber es ist richtig, dass dank der Konjunktur die Steuerzahlenden etwas stärker zur Kasse gebeten werden, natürlich aber nur für das, was sie mehr verdienen; es bleibt auch in ihrer Kasse letztlich mehr zurück. Aber ich muss doch auf etwas hinweisen: Sie sehen, dass wir bei der direkten Bundessteuer eine Einnahmeneinbusse haben; ich höre immer nur von den Steuererhöhungen - die alle durch das Volk, zum Teil in schwierigen Abstimmungen, legitimiert sind -, aber wir haben natürlich auch Steuerausfälle. Nächstes Jahr gewähren wir bei der Unternehmensbesteuerung 400 Millionen Franken Steuerermässigung, was den Standort Schweiz ganz klar aufwertet. Wir werden übernächstes Jahr - in der Finanzplanung kommt das zur Sprache - bei der Mehrwertsteuer ungefähr 250 Millionen Franken an Ausfällen haben. Das sind also gegen 700 Millionen Franken Steuererleichterungen, die man eben auch sehen muss, statt immer nur von Steuererhöhungen zu sprechen.
Helfen tut natürlich auch die Entspannung auf dem Arbeitsmarkt, die Darlehen werden jetzt zurückbezahlt. Das Stabilisierungsprogramm rettet jetzt auch die Arbeitslosenversicherung, die in einer gefährlichen Schieflage war. Nachher müssen wir die Arbeitslosenversicherung dann mit einer Reform neu gestalten. Hierbei mache ich einfach darauf aufmerksam, dass etwa 800 Millionen Franken nicht mehr hereinkommen werden, wenn die Arbeitslosenkasse einmal saniert ist. Nach unserer Verbuchungspraxis sind das jetzt in dieser Cashflow-Kasse Einnahmen. Die Rechnung wird sich also ab etwa 2002, 2003 schlagartig wieder um 800 Millionen Franken verschlechtern. Auch das ist ein kleines Unheil. Herr Merz hat von Heil und Unheil gesprochen, wobei er, wenn ich ihn richtig verstanden habe, beim Heil da und dort auch etwas Unheil geortet hat.
Ich möchte jetzt noch eine Gesamtbeurteilung zur Finanzlage generell wagen: Ich glaube, man darf sagen, dass die Bundesfinanzen auf dem Weg der Genesung sind, deshalb sind sie auch kaum mehr ein politisches Thema. Das ist eigentlich falsch. Die Finanzminister jammern ja immer, aber ich sehe eben doch schon wieder die ersten Wolken am Horizont, die nicht zuletzt deshalb kommen, weil sich die Morgenröte zeigt. Ich möchte einfach noch einmal sagen, dass die Sanierung der Finanzen absolut zwingend ist. Sie haben es gehört - Herr Inderkum hat es gesagt -: Der Bund zahlt 3,5 Milliarden Franken jährlich an Zinsen; was könnte man mit diesem Geld Schönes machen! Wenn die Zinsen, bei einer tiefen Zinslage, immer weiter explodieren, verhindern wir den politischen Handlungsspielraum. Die Sanierung ist zwingend, weil sonst die nächste Generation für unseren Konsum Zinsen bezahlen wird - wegen Investitionen sage ich ja nichts. Das heisst: Diese Generation hat, wenn wir nicht sanieren, für die Steuern, die sie zahlt, keine adäquate Gegenleistung mehr. Das ist unfair. Einem Wirtschaftsstandort mit zerrütteten Finanzen bringt auch die Wirtschaft kein Vertrauen mehr entgegen, weil sie befürchtet, es kämen Steuererhöhungen, und weil auch ein Zinseffekt - "crowding-out" - eintreten kann. Das hat man damals in Amerika anlässlich der Steuersenkungen und gewaltigen Defizite klar gesehen. Zudem müssen wir doch jetzt eigentlich den finanzpolitischen Spielraum für sicher wieder kommende, spätere Rezessionen schaffen. Wenn wieder eine Rezession kommt, wollen wir ja wieder gewisse Defizite in Kauf nehmen können. Das können wir nur, wenn wir in diesen guten Zeiten - jetzt geht es diesem Lande im internationalen Vergleich hervorragend - eben wieder etwas Spielraum gewinnen können.
Die Gesundung der Bundesfinanzen hat verschiedene Gründe. Sie ist auch die Folge der verbesserten Konjunktur, was den konjunkturellen Teil der Defizite betrifft. Aber sie ist auch die Folge einer klaren Strategie, die der Bundesrat mit Ihnen zusammen in den letzten Jahren beschlossen hat: Ich bin für Ihre Hilfe bzw. die Hilfe derer, die damals schon dabei waren, sehr dankbar.
1. Wir haben uns zusammen mit dem Volk ein klares, zeitlich und sachlich definiertes Ziel gesetzt; das war psychologisch wichtig: das Volk stimmte mit 71 Prozent Jastimmen zu.
2. Wir haben es mit diesem Haushaltziel im Hintergrund praktisch in allen Aufgabenbereichen ausser im Sozialbereich - wiederum die Ausnahme: die Arbeitslosenversicherung - fertig gebracht, die Wachstumsraten signifikant, bis ins Negative hinein, vor allem real zu dämpfen.
3. Wir haben mit dem Stabilisierungsprogramm die Lücke, die noch vorhanden ist, aufgefüllt.
4. Wir haben Lecks im Steuerbereich - zum Teil unter politischen Schwierigkeiten - verhindert.
Aber ein solcher Sanierungserfolg - ich komme auf das Bild von der Schnecke zurück - ist nie gesichert. Es bestehen Risiken beim Wirtschaftswachstum, z. B. die Wechselkurse. Hier könnte einmal etwas passieren, was das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen könnte; ich betrachte es nicht als wahrscheinlich, aber auch nicht als unmöglich. Es wäre ein Misserfolg bei der Konsolidierung der Sozialwerke. Ich behaupte: Das Schicksal der Bundesfinanzen entscheidet sich an den Sozialwerken und kaum am normalen Finanzhaushalt.
Ich will nicht ins Detail gehen, aber hier stehen wir vor grossen Herausforderungen, vor grösseren, als viele vielleicht denken. Es sind neue Krisen im Asylbereich denkbar: Mehr Menschen könnten wieder in unser Land kommen, was halt Geld kostet. Dann gibt es auch das ständige Risiko der Steuerausfälle durch fahrlässige Reformen im Steuerbereich.
Das grösste Risiko aber ist der Rückfall in die undisziplinierte Ausgabenpolitik. Ich habe alle Vorstösse studiert, die wir im Bundesrat behandelt haben. Der Finanzminister pflegt zu kostenträchtigen Vorstössen Mitberichte zu machen. Ich muss Ihnen sagen: Ich gebe es langsam auf, weil ich zu fast jedem Vorstoss einen Mitbericht machen müsste. Es ist unglaublich, wie die Begehrlichkeiten wieder kommen, und zwar wie die Schnecke, schleichend: Hier 20 Millionen Franken, hier 5 Millionen, hier 3 Millionen und dort etwas, das geht vom Tourismus über die Landwirtschaft, über gewisse Sanierungen, über den Wohnbau und die "Lex Bonny" bis zur Regionalhilfe. Überall fängt das wieder an.
Ich muss Ihnen sagen: Wir müssen wahnsinnig aufpassen, dass wir nicht in dieser Legislatur den Grundstein für eine Finanzkrise in vier oder fünf Jahren legen. Deshalb sage ich immer: Der Finanzminister hat es in zwei Situationen recht schwer: Wenn es schlecht geht, ohnehin, aber auch, wenn es gut geht. Deshalb muss ich der "Chnörzeli" bleiben, der überall jede Million Franken an Ausgaben nach dem Grundsatz "Wer die Million nicht ehrt, ist der Milliarde nicht wert" zu bremsen versucht. Ich bitte Sie schon jetzt um Verständnis dafür - sofern Sie mir am 15. Dezember noch eine Chance geben -, dass ich mich nicht ändern werde, was immer auch geschehen wird.
Um diese Entwicklung möglichst zu verhindern, haben wir dieses Finanzleitbild verabschiedet, das Leitplanken für eine wachstumsorientierte, rationale Finanzpolitik setzt. Wir müssen drei Aufgaben, das "magische Dreieck", erfüllen:
gesunde Finanzen; ich habe gesagt warum;
eine tiefe Steuerquote, damit wir international als Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig sind;
trotzdem gute Staatsleistungen bieten, die auch für eine moderne Wirtschaft nötig sind: Forschung, Bildung, Infrastrukturen usw., und dies möglichst effizient.
Diese drei Eckpunkte - gesunde Finanzen, eine tiefe Steuerquote und effiziente Staatsleistungen - müssen das Ziel in der Finanzpolitik sein. Diese ist kein Selbstzweck, sondern die notwendige Basis des Wirtschaftswachstums, einer gerechten Verteilung und sozialer Stabilität.
Das Budget 2000 ist mit einer solchen soliden Haushaltpolitik vereinbar. Die wichtigere und schwierigere Aufgabe wird es sein, dafür zu sorgen, dass dies in den nächsten Jahren so bleiben wird.
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Namens der Subkommission, die sich aus je drei Mitgliedern der Finanzkommission und der GPK zusammensetzt, erstatte ich Ihnen kurz Bericht über die Flag-Ämter. Diese Ämter sind in sechs verschiedenen Departementen angesiedelt. Zur Erinnerung: Es handelt sich um zusammen elf Bundesämter, die im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung, des New Public Management, über Leistungsaufträge und Globalbudgets geführt werden. Die gesamte Tätigkeit dieser Ämter wird in mehrere Produktegruppen strukturiert; dabei entstehen homogene Verwaltungs- und Rechnungsbereiche. Bei der Meteorologischen Anstalt (SMA) gibt es z. B. Produktegruppen - "Wetterprognosen", "Flugwetterdienst", "Klimainformationen" usw. Dank derartigen Leitplanken haben diese Ämter in Zukunft eine grössere Gestaltungsfreiheit. Bei einer solchen Freiheit erwartet man aber effektiv auch mehr Effizienz bei der Tätigkeit. Das primäre Ziel der Flag-Ämter ist mithin nicht deren Privatisierung, sondern die schlankere, effizientere und angemessenere Erfüllung der Aufgaben. Darauf lege ich einen gewissen Wert, weil Flag-Ämter mit Globalbudgets oft als Privatisierungskandidaten gesehen werden; bei näherer und nüchterner Betrachtung sind sie dies in praktisch keinem einzigen Fall.
Gesamthaft betragen die für das kommende Jahr budgetierten Ausgaben etwa 450 Millionen Franken - plus 74 Millionen, die Sie an Subventionen ausschütten müssen. Total geht es also um etwas über 500 Millionen Franken; gemäss Finanzrechnung ist dies kaum 1 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. Auch die Zahl der Beschäftigten ist begrenzt; ich glaube, es sind etwa 500.
Trotz ihres relativ bescheidenen quantitativen Stellenwertes wird diesen Ämtern eine grosse Bedeutung beigemessen; sie werden im Rahmen eines auf vier Jahre terminierten Pilotprojektes begleitet. Im Jahr 2001 wird zu entscheiden sein - jetzt ist Halbzeit des Experimentes -, ob und wie man diese Flag-Philosophie weiterführen will.
Die Arbeit der Flag-Subkommission wird nun einerseits immer umfangreicher, da es inzwischen um elf Ämter aus sechs Departementen geht, andererseits aber auch immer unübersichtlicher, weil diese Ämter sich in ganz verschiedenen Stadien der Metamorphose - wie ich einmal sagen möchte - befinden. Vereinfacht gesagt haben wir es mit fünf Typen von Ämtern zu tun:
1. mit solchen, die als Flag-Amt funktionieren;
2. mit solchen, die in der Pilotphase noch die Produktegruppen oder ihre Struktur anpassen müssen, die also gewissermassen während der Theatervorstellung die Kulisse umzubauen haben;
3. mit solchen, die vor neuen Leistungsaufträgen stehen;
4. mit solchen, die "dahinfliessen" - früher hatte man bei den Autos hinten einen Kleber, auf dem es "en rodage" hiess; darunter stand "wird eingefahren";
5. mit solchen, die erst ab kommendem Januar neu in den Flag-Zustand versetzt werden.
Bei diesen fünf verschiedenen Kategorien gibt es sehr unterschiedliche Erfahrungen, es handelt sich um eine bunten Schar von Ämtern. Für mich gilt etwa das Bild der Bremer Stadtmusikanten. Alle wollen singen; eine gemeinsame Tonart und die gemeinsame Geschwindigkeit für ihren Gesang haben sie jedoch noch nicht gefunden.
Die Subkommission begreift deshalb nicht recht, weshalb der Bundesrat jetzt, trotz eindeutiger Empfehlungen aus der Sicht der Finanzkommission, so rigide an der Vermehrung dieser Flag-Ämter festhält, statt die Ergebnisse dieser Pilotphase abzuwarten. Denn die Begleitung dieser Ämter braucht sehr viel Zeit und Energie. Es besteht bereits ein Handbuch, das meiner Meinung nach sehr professionell und zufriedenstellend gestaltet ist und beste Voraussetzungen bietet, um mit diesem Versuch weiterzufahren.
Zur Flag-Philosophie gehört auch, dass man den Ämtern innerhalb des Leistungsauftrages und des Budgets in der Tat nun mehr Freiheiten gewährt und - das ist das Schwierige für die Finanzkommission - von Korrekturen Abstand nehmen muss, die im Verfolg der Finanzrechnung in der bisherigen Weise vielleicht da und dort erwogen oder sogar vollzogen worden wären. Man muss im Umgang mit diesen Ämtern etwas grosszügiger sein.
Die Frage, ob dadurch das Parlament immobilisiert und gleichzeitig die Verwaltung entfesselt wird, stellt sich unseres Erachtens nicht in der Härte, wie sie gelegentlich öffentlich diskutiert wird. Die Einführung eines betrieblichen Rechnungswesens und eines guten Controllings, verbunden mit einer systematischen Geschäftsberichterstattung - beispielsweise mit Quartals- oder Halbjahresberichten -, sorgen ja dafür, dass wir als Parlament entweder direkt oder via Kommissionen im Bild bleiben. Dann kommen die Kennzeichen und Indikatoren als Messlatten für die Verwaltungsleistungen dazu. Wenn man diese Zahlen ernst nimmt und auswertet, wird meines Erachtens sogar mehr Transparenz geschaffen, als es bisher der Fall war, weil die Verwaltungstätigkeit anhand von messbaren Grössen beurteilt werden muss, die man letztlich in Zahlen ausdrücken kann.
Dementsprechend sieht der Auftrag der Flag-Subkommission während der Pilotphase in der Tat vor, dass wir uns erstens auf die Zahlen in der Finanzrechnung konzentrieren, dass wir zweitens jede Produktegruppe mit ihrem Saldo anschauen, dass wir drittens die Subventionen beurteilen, die durch die Flag-Ämter fliessen, und dass wir uns viertens auch der Investitionen annehmen. Genau diese vier Punkte haben wir erfüllt; wir haben uns an diese Vorgaben gehalten.
Im Sinne einer effizienten Berichterstattung verzichte ich jetzt auf die Erwähnung von Einzelheiten aus der Budgetprüfung. Erwähnenswert ist vielleicht, dass die Wettbewerbskommission hinsichtlich der Tarifgestaltung bei den Wetterdiensten tätig wurde. Die SMA hat jedoch Rekurs gegen diesen Entscheid eingelegt, u. a. mit der Begründung, die Verwendung der Daten durch die SRG sei mit einer klaren Nutzungsbeschränkung verbunden und der SRG-Vertrag sei zudem mit einer nicht diskutierten Offerte verglichen worden. Der Ausgang dieses Verfahrens, das in der Öffentlichkeit doch eine gewisse Publizität erlangte, wird einerseits Hinweise zur Handhabung vor allem der internen Verrechnungspreise bei Leistungen für Dritte geben - das wird ein betriebswirtschaftliches Problem sein - und andererseits gewisse Korrekturen in den Produktegruppenkalkulationen bringen.
Zum Schluss weise ich noch darauf hin, dass sich die Flag-Subkommissionen des National- und Ständerates im Januar 2000 erneut zu einem gemeinsamen Seminar treffen werden. An dieser Tagung wollen wir dann die Grundlinien für den Schlussbericht miteinander vorbesprechen, der im Jahr 2001 vorzulegen ist.
Zu den Anträgen der Finanzkommission im Bereich der Flag-Ämter kann ich vorwegnehmen, dass wir hier keine Veränderungen vorschlagen werden, mit Ausnahme der Abteilung Zivildienst beim BWA (Rubrik 735.3600.603), wo es sich um eine Rückvergütung von Sozialhilfen für Härtefälle handelt. Diese wurde vom Vizepräsidenten der Kommission begründet, und ich verzichte darauf, nochmals darauf einzugehen.
Ich empfehle Ihnen, den Budgets aller elf Flag-Ämter zuzustimmen.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Den "Flaggenträgern" des Parlamentes möchte ich für ihre intensive Arbeit danken. Wir teilen die Beurteilung von Herrn Merz voll und ganz. Er hat jedoch die Frage gestellt, warum der Bundesrat jetzt eigentlich keine völlige Pause machen, sondern noch fortfahren will. Dazu vielleicht Folgendes: Heute gibt es einfach noch ein paar Ämter, die sich auf diese Sache vorbereiten, einen gewissen Schwung haben; da wird einiges gearbeitet. Wenn Sie ihnen dies jetzt verdenken, dann setzen Sie natürlich ein sehr negatives Signal. Ich glaube, wir sehen, dass wir bei jedem Amt, das neu dazukommt, Fortschritte gemacht haben - beim Rechnungswesen usw.
Mit der Einführung von Flag ist aber natürlich auch ein Kulturwandel verbunden; dies ist nicht ganz einfach. Wir sind zuversichtlich, dass es noch gelingen wird, das Unterfangen in den Griff zu bekommen. Auf den 1. Januar 2000 hin geht es nun um das Eidgenössische Gestüt, die Forschungsanstalten der Landwirtschaft und um das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe. Ich gehe davon aus, dass danach nur noch ganz wenige dazukommen. Im Gespräch sind das Institut für Berufspädagogik, das Bundesamt für Sport, das Bundesamt für Statistik - viel mehr sehe ich eigentlich nicht. Auch dies wird man natürlich noch anschauen müssen. Ich glaube, dass die Bedeutung von Flag in der Bundesverwaltung begrenzt sein wird; Flag wird vielleicht einmal ein, zwei Prozent des gesamten Budgets betreffen. Dies ist nicht viel; und trotzdem ist Flag wichtig. In eine bestimmte Richtung wollen wir nämlich in der ganzen Bundesverwaltung etwas vorstossen: Die Mechanismen des Flag-Managements - also das Führen mit Zielsetzungen, Vereinbarungen usw. - möchten wir in der Zukunft Schritt für Schritt in der ganzen Bundesverwaltung einführen, zusammen mit Leistungslohn usw. Hier möchten wir den Kulturwandel, der schon begonnen hat, fortsetzen. In diesem Sinne sind die Flag-Erfahrungen natürlich ausserordentlich wichtig. Irgendeinmal wird Flag dann wahrscheinlich eingespielt sein und nicht mehr viel zu reden geben. Was wir in der übrigen Bundesverwaltung daraus machen, wird Sie aber wohl mehr beschäftigen müssen; dies wollen wir anpacken.
Verfahrensbeitrag
99.069
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Examen de détail
Sofern nichts anderes vermerkt ist:
- beantragt die Kommission Zustimmung
zum Entwurf des Bundesrates;
- stimmt der Rat den Anträgen der Kommission zu.
Sauf indication contraire:
- la commission propose d'adhérer
au projet du Conseil fédéral;
- le Conseil adhère aux propositions de la commission.
1. Finanzrechnung
1. Compte financier
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux
101 Eidgenössische Räte
Antrag der Kommission
Parlament
3190.000 Übrige Sachausgaben
Fr. 3 477 500
Parlamentsdienste
3010.110 Plafonierte Personalbezüge
Fr. 16 576 000
3180.100 Dienstleistungen Dritter
Fr. 76 200
3190.100 Übrige Sachausgaben
Fr. 366 300
101 Chambres fédérales
Proposition de la commission
Parlement
3190.000 Autres biens et services
Fr. 3 477 500
Services du Parlement
3010.110 Rétribution plafonnée du personnel
Fr. 16 576 000
3180.100 Prestations de service de tiers
Fr. 76 200
3190.100 Autres biens et services
Fr. 366 300
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich referiere hierzu anstelle des in der Kommission federführend gewesenen und heutigen alt Kollegen Hans Bisig. Aber auch er hätte Ihnen wohl nichts anderes mitgeteilt, als dass die Dinge in Ordnung sind und wir die entsprechenden Budgetpositionen genehmigen können, mit einigen formellen, nicht materiellen Zahlenänderungen, die Sie aus der Fahne ersehen. Diese Änderungen sind deshalb nötig, weil die sieben Stellen des Sekretariates der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte neu und richtigerweise bei den Parlamentsdiensten angesiedelt und von der Eidgenössischen Finanzkontrolle, also vom Eidgenössischen Finanzdepartement, abgezogen werden. Entsprechend verschiebt sich ein Gesamtbetrag in der Höhe von etwas mehr als einer Million Franken zulasten des Parlamentes; die Entlastung ersehen Sie weiter hinten unter der entsprechenden Position "Eidgenössische Finanzkontrolle".
Weitere Bemerkungen habe ich keine anzubringen. Ich beantrage Ihnen folglich, erstens diese Änderungen - sprich: Querverschiebungen vom EFD zu den eidgenössischen Räten - zu genehmigen und zweitens der gesamten Budgetposition "Behörden und Gerichte" zuzustimmen.
Verfahrensbeitrag
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Département des affaires étrangères
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Unter dem Titel des Departementes für auswärtige Angelegenheiten finden Sie auf Ihrer Fahne keine Veränderungen gegenüber den uns vom Bundesrat vorgelegten Budgetzahlen. Wir beantragen Ihnen also, diesen Teil des Budgets so zu genehmigen. Erlauben Sie mir aber doch noch drei Bemerkungen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Richtigstellung gewisser, in der Öffentlichkeit immer wieder verzerrt dargestellter Fakten:
1. Es ging uns darum zu eruieren, wie viel unser Land gesamthaft für die internationale Entwicklungszusammenarbeit ausgibt. Wir werden in diesem Punkt bekanntlich immer wieder gerügt, weil wir nicht auf die von der OECD empfohlenen 0,4 Prozent des Gesamtetats kommen. Momentan liegen wir, glaube ich, bei etwa 0,3 Prozent. Ich meinerseits kann Ihnen nach Abklärung der Fakten versichern, dass sich unser Land kein schlechtes Gewissen zu machen braucht. Entscheidend ist nämlich die Berechnungsmethode. Diese ist international stark umstritten, obwohl an sich die OECD dafür Kriterien aufgestellt hat. Wie diese Kriterien von den einzelnen Ländern aber umgesetzt werden, daran scheiden sich die Geister. Die Schweiz gehört zu den Puristen, andere Länder sind viel grosszügiger und weisen unter der Rubrik Entwicklungshilfe Zahlen aus, die kaum dorthin gehören. Bedenken Sie nur einmal Folgendes: Wenn wir sämtliche oder auch nur einen Teil der Ausgabenpositionen im Bereich Asylwesen der Entwicklungszusammenarbeit anrechnen würden, lägen auch wir weit über der international erwünschten Richtmarke.
2. Zur Kontrolle unserer Zahlungen und Kreditmittel in Krisengebieten oder in Ländern mit grassierender Korruption: Wir hatten einen aktuellen Fall, den Zusammenbruch einer Bank in Bosnien, in Sarajevo, aufgrund dessen auch 1,5 Millionen Franken an schweizerischen Entwicklungshilfegeldern als verloren zu betrachten sind. Wir konnten in der Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die Problematik dieser Kontrolle voll erkannt ist, dass man jeglichen Risiken und Gefahren vorbeugt, dass es aber unmöglich ist, eine hundertprozentige Kontrolle zu gewährleisten.
3. Zur Ungereimtheit bei der Vergabe des Architekturauftrages zur Erweiterung unseres Botschaftsgebäudes in Peking, die indirekt auch mit dem Budget zu tun hat: Bei diesem Auftrag musste die Rekurskommission die Ausschreibung als unkorrekt verurteilen. Der Fall hat uns in der Kommission beschäftigt, gehört aber letztlich ins Eidgenössische Finanzdepartement, ins Bundesamt für Bauten und Logistik. Erlauben Sie mir aber dazu eine einzige abschliessende Bemerkung, Herr Bundesrat: Aus diesem Vorfall müssen die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Ausschreibungen, auch für Bauten im Ausland, müssen den Submissionsvorschriften entsprechen. Es darf niemals auch nur ein leiser Verdacht aufkommen, dass hier etwa Vetternwirtschaft betrieben werden könnte. Ich glaube, Herr Bundesrat, mit dieser Bemerkung renne ich bei Ihnen offene Türen und Tore ein.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Kurz zur letzten Bemerkung von Herrn Reimann: Das war ein Fehler, für den ich mich entschuldigen möchte, aber dahinter stand keine böse Absicht. Das wird so nicht mehr geschehen.
Verfahrensbeitrag
Departement des Innern - Département de l'intérieur
327 Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Antrag der Kommission
3600.017 Institut für Qualitätssicherung
Fr. 450 000
327 Office fédéral de l'éducation et de la science
Proposition de la commission
3600.017 Institut pour l'assurance de la qualité
Fr. 450 000
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Das EDI ist in Bezug auf die Finanzrechnung des Bundes das absolut grösste Departement. Mit seinen mehr als 14 Milliarden Franken beansprucht es fast jeden dritten Bundesfranken, und mit seinen 19 Ämtern und Anstalten deckt es die wesentlichsten Bereiche von Bildung, Forschung, Sozialversicherungen, Kultur und Umwelt ab. Die Ausgangslage für das kommende Jahr zeigt sich für dieses grösste aller Departemente wie folgt:
1. Aufgrund der Verwaltungs- und Regierungsreform fällt die Landeshydrologie und -geologie nicht mehr in die Zuständigkeit des EDI. Teilweise auch mit dieser Reform hängt die Schaffung des vorgesehenen Heilmittelinstitutes im dritten Kreis der Verwaltung auf den 1. Juli 2000 zusammen, und vom Bundesamt für Gesundheit werden auf diesen Zeitpunkt hin etwa 60 Stellen in dieses Heilmittelinstitut transferiert werden. Aus diesen Veränderungen in der Zusammensetzung des Departementes ergeben sich notwendigerweise auch Veränderungen im Budget.
2. Eine gänzlich neue Situation wird im ETH-Bereich entstehen. Dieser Bereich wird mittels Globalbudget in den so genannt dritten Kreis entlassen. Wir können deshalb künftig im ETH-Bereich beim Budget keine Detailkorrekturen mehr vornehmen. Es gibt also für uns bei dieser Budgetberatung künftig nur noch eine einzige Transferrubrik. Für das Jahr 2000 beträgt dieser Finanzierungsbeitrag des Bundes 1,7 Milliarden Franken. Für die Finanzkommission vereinfacht sich damit natürlich der Budgetprozess. Insgesamt aber ist die Aufsplitterung der parlamentarischen Zuständigkeiten für die ETH - es geht immerhin um einen Betrag von 1,7 Milliarden und später sogar noch mehr - auf vier Kommissionen nach meiner Meinung zu stark. An diesem ETH-Bereich wirken mit: die WBK da, wo es um den Leistungsauftrag geht, die Finanzkommission im Hinblick auf Budget und Indikatoren, die KöB im Hinblick auf die Investitionen und in allen Sonderfällen noch die GPK, so dass eigentlich keine Kommission mehr für diesen Bereich wirklich verantwortlich ist. Darin sehe ich eine gewisse Gefahr, und ich glaube, wir müssen uns überlegen, wie wir hier wieder eine bessere Struktur und eine Bündelung der Aufsichtsfunktion erhalten.
3. In erster Linie sind im EDI die Sozialversicherungen und die von uns verabschiedete Vorlage über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 (98.070) für die Mehrausgaben verantwortlich. Die Ausgabenentwicklung geht unvermindert - wenn auch verlangsamt - nach oben. Der Ausgabenanstieg gegenüber dem Vorjahr beträgt 465 Millionen Franken oder 3,4 Prozent. Die prozentual grössten Ausgabensteigerungen fallen im Bundesamt für Gesundheit (10 Prozent), im Bundesamt für Statistik (20 Prozent) - das ist mit der bevorstehenden Volkszählung zu erklären - und im Bundesamt für Sozialversicherung an. Das Bundesamt für Sozialversicherung beansprucht nun 70 Prozent der gesamten Ausgaben des Departementes.
Wir haben in der Subkommission einige wenige Einzelfragen behandelt: Schwierig ist der Budgetprozess seit einiger Zeit im Bundesamt für Gesundheit geworden. Dieses Amt wird durch äussere und politische Umstände immer wieder und teils völlig überraschend mit neuen Projekten konfrontiert - ich nenne BSE und Aids als Beispiele. In den meisten Bereichen, wie etwa im Suchtmittelbereich oder im Heilmittelwesen, gibt es zudem mehrere Projekte; das erschwert die Aufgabe des Bundesamtes, aber natürlich auch die unsere.
Wie schon im Vorjahr befasste sich die Kommission mit den Positionen Dienstleistungen Dritter. Es war unsere Absicht zu verhindern, dass diese zu "Verschiebebahnhöfen" für unerfüllte Budgetwünsche ausarten; denn im Allgemeinen konnten diese Positionen früher dazu benutzt werden. Wir stellten aber fest, dass dieser Trend deutlich abgenommen hat und dass die meisten Positionen Dienstleistungen Dritter begründet werden konnten.
Auf die alarmierende Entwicklung der Ausgaben im Bereich der Invalidenversicherung wurde bereits hingewiesen. Die Gründe für das seit Jahren überdurchschnittliche Wachstum sowohl der Zahl der Rentenbezüger als der Rentenausgaben liegen erstens darin, dass immer mehr auch jüngere Jahrgänge Neurentner werden; diese bleiben dann auch länger Versicherungsbezüger. Zweitens werden immer mehr Frauen Rentenbezügerinnen; drittens spielt die Arbeitslosigkeit eine gewisse Rolle, wobei es sehr schwer ist, den Stellenwert der Arbeitslosigkeit bezüglich der IV zu ermitteln; genaue Zahlen wird man hier wahrscheinlich nie erhalten.
Es gibt IV-Stellen, die je länger, je mehr die Gutachten von gewissen Ärzten bezweifeln. Man kann hier durchaus von Missbrauch sprechen. Die regionalen Unterschiede sind dabei sehr gross. Der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung und die Leitung der IV haben uns ausführlich über ihre Bemühungen in Bezug auf die Erfassung solcher Entwicklungen und auf entsprechende Massnahmen samt Wirkungsanalysen orientiert. Die Beurteilung dieser Entwicklung ist aber natürlich vor allem eine sozialpolitische und nicht eine budgetrechtliche Frage. Insofern ist der Handlungsbedarf ein politischer und nicht ein budgetrechtlicher.
Ähnlich verhält es sich mit dem AHV-Fonds. Gemäss AHV-Gesetz darf dieser Fonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken. Im Jahr 2000 wird er aber bereits auf 76 Prozent sinken. Nun haben die beiden GPK einen Bericht erarbeitet, der Empfehlungen zu diesem Ausgleichsfonds enthält. Angesichts dieses Berichtes hat die Subkommission darauf verzichtet, einen weiter gehenden Handlungsbedarf zu signalisieren, als er aus diesen Empfehlungen ohnehin hervorgeht.
Mit dem Präsidenten des ETH-Rates haben wir die Frage diskutiert, welche Möglichkeiten der Einflussnahme Bundesrat und Parlament in diesem Bereich künftig überhaupt noch haben werden. Obwohl die ETH-Produkte interdependent sind, also sowohl Lehre wie Forschung beinhalten - anders gesagt: man kann Lehre und Forschung nicht immer trennen -, gibt es gewisse plausible Methoden, mit denen man auch wissenschaftliches Arbeiten bewerten und messen kann. Auch an Fachuniversitäten ist in einem vernünftigen Mass ein Benchmarking möglich, auch nach Meinung des ETH-Vorsitzenden. Zudem arbeiten die ETH mit einem parlamentarischen Leistungsauftrag, und hier werden natürlich wichtige Weichen gestellt. Schliesslich hat der ETH-Rat verschiedene Instrumente erarbeitet. Er hat z. B. ein neues Rechnungswesen eingeführt, ein Reporting-Konzept ist unterwegs, und der Rat verfügt über Indikatoren.
Zur Herleitung des Finanzierungsbeitrages des Bundes haben wir künftig noch eine einzige Zahl zur Verfügung. Sie stimmt mit der Zusatzdokumentation des ETH-Rates überein, so dass wir Ihnen die Annahme des Bundesbeschlusses, der sich auf die Finanzierung der ETH bezieht, empfehlen können.
Verfahrensbeitrag
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
401 Generalsekretariat
Antrag der Kommission
3010.010 Plafonierte Personalbezüge
Fr. 22 856 300
3110.000 Infrastruktur
Fr. 150 000
3180.000 Dienstleistungen Dritter
Fr. 898 639
3190.000 Übrige Sachausgaben
Fr. 285 620
3191.001 Einsatzvorbereitungen für ausserordentliche Lagen
Fr. 0
401 Secrétariat général
Proposition de la commission
3010.010 Rétribution plafonnée du personnel
Fr. 22 856 300
3110.000 Infrastructure
Fr. 150 000
3180.000 Prestations de service de tiers
Fr. 898 639
3190.000 Autres biens et services
Fr. 285 620
3191.001 Préparatifs d'engagement pour des situations extraordinaires
Fr. 0
415 Bundesamt für Flüchtlinge
Antrag der Kommission
3600.010 Asylsuchende/vorläufig Aufgenommene:
Rückerstattungen von Fürsorgeauslagen an Kantone u. a.
Fr. 1 050 000 000
415 Office fédéral des réfugiés
Proposition de la commission
3600.010 Requérants d'asile/admis provisoirement:
remboursement des frais d'assistance aux cantons etc.
Fr. 1 050 000 000
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Unsere Kommission wurde durch freiwillige und unfreiwillige Rücktritte derart reduziert, dass heute leider niemand mehr von der entsprechenden Subkommission 4 im Rate anwesend ist. Ich kann Sie aber versichern, dass die Subkommission 4 unter der Leitung von alt Kollege Ulrich Zimmerli den Voranschlag des EJPD eingehend durchleuchtet und der Finanzkommission unseres Rates grundsätzlich Zustimmung beantragt hat.
Ich kann Ihnen generell mitteilen, dass der Ausgabenzuwachs beim EJPD gegenüber dem Budget 1999 rund 314 Millionen Franken oder knapp 20 Prozent beträgt und dass einmal mehr festzustellen ist, dass die Ausgaben im Asylbereich gestiegen sind. Die Zunahme beträgt 244 Millionen Franken und überlagert die Reduktionen beim Bundesamt für Justiz im Bereich Strafvollzug und Erziehungseinrichtungen. Es gibt hier - ich habe schon in der allgemeinen Debatte darauf hingewiesen - zunächst eine Reduktion beim Generalsekretariat, bedingt durch den Transfer der Abteilung Presse und Funkspruch vom EJPD ins VBS, mit einem Gesamtbetrag von gut 8,4 Millionen Franken. Das ist die erste Änderung, die wir Ihnen beantragen, die sich aber aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates ergibt.
Dann haben wir eine Reduktion beim Bundesamt für Flüchtlinge, Position 415.3600.010. Ich habe bereits auf diese Budgetposition und auf diesen Antrag hingewiesen, insbesondere auf die Tatsache, dass wir hier ein Einvernehmen mit dem Departement feststellen können.
Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission, diesen Anträgen zuzustimmen.
Verfahrensbeitrag
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
500 Generalsekretariat
Antrag der Kommission
3010.010 Plafonierte Personalbezüge
Fr. 35 958 700
3110.001 Infrastruktur
Fr. 7 822 000
3180.001 Dienstleistungen Dritter
Fr. 2 992 000
3190.001 Übrige Sachausgaben
Fr. 1 093 500
500 Secrétariat général
Proposition de la commission
3010.010 Rétribution plafonnée du personnel
Fr. 35 958 700
3110.001 Infrastructure
Fr. 7 822 000
3180.001 Prestations de service de tiers
Fr. 2 992 000
3190.001 Autres biens et services
Fr. 1 093 500
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Hier kann ich jetzt wieder aus eigener Kognition schöpfen, da ich ja Mitglied dieser Subkommission bin. Ich möchte an die Adresse der neuen Kolleginnen und Kollegen einleitend festhalten, dass das VBS-Budget die Ausgaben für die Bereiche Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sport und Landestopographie enthält, wobei die Landestopographie als Flag-Amt geführt wird. Die Ausgaben des VBS gegenüber dem gedruckten Budget erhöhen sich um die bereits mehrfach erwähnte Position von etwas mehr als 8,4 Millionen Franken - bedingt durch den Transfer der Abteilung Presse und Funkspruch ins VBS. Wenn man von diesen 8,4 Millionen Franken absieht, die jetzt neu dazukommen, dann betragen die Ausgaben des VBS 4,654 Milliarden Franken; das sind heute 9,8 Prozent der Bundesausgaben. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Abnahme um 124 Millionen Franken, wobei der Löwenanteil aus der Gruppe Rüstung stammt. Würde man noch andere, hier nicht näher zu erwähnende Sonderfaktoren berücksichtigen, ergäbe sich gar eine Abnahme um 190 Millionen Franken.
Zunächst zum Bereich Verteidigung: Er umfasst das Generalsekretariat, das Heer, die Luftwaffe und die Gruppe Rüstung. Hier war das primäre Beurteilungskriterium der Subkommission und auch des Plenums der Kommission die Einhaltung der Sparvorgabe des "runden Tisches" von 1,1 Milliarden Franken für die Jahre 1999 bis 2001. Hier möchte ich kurz festhalten, dass der Ausgangswert auf dem Finanzplan vom 29. März 1997 gründet. Um die zulässigen Faktoren bereinigt, macht der Ausgangswert 4,792 Milliarden aus, wobei die Umsetzung des Stabilisierungsprogrammes zu Kürzungen von 370 Millionen führt, so dass der Ausgabenplafond für den Bereich Verteidigung bei 4,359 Milliarden Franken liegt. Wir können feststellen, dass diese Zielvorgabe des "runden Tisches" eingehalten wird. Diese 4,359 Milliarden Franken bilden die zweite Tranche des durch den "runden Tisch" gesprochenen Ausgabenplafonds von 12,88 Milliarden Franken für die Jahre 1999 bis 2001. Dieser Plafond - auf diesen Umstand möchte ich doch hingewiesen haben - wurde gewährt, um dem VBS in der Phase der Neuorientierung eine gewisse Flexibilität und vor allem eine erhöhte Planungssicherheit zu geben.
Im Sinne einer weiteren Bemerkung möchte ich auf das Verhältnis der Rüstungsausgaben zu den Betriebsausgaben hinweisen. Dieses Verhältnis beträgt - gemäss dem Voranschlag 2000 - 40 Prozent Rüstungsausgaben zu 60 Prozent Betriebsausgaben. Ein kurzer Vergleich: 1991 machten die Rüstungsausgaben 53 Prozent aus und die Betriebsausgaben 47 Prozent. Diese Relation ist vor allem durch die Kosten im Zusammenhang mit dem Abbau des Personals bedingt, also durch Sozialplankosten und zusätzliche Leistungen an die Pensionskasse des Bundes. Sie ist gerechtfertigt, da nur diejenigen Investitionen getätigt werden sollen, die für die neue Armee mit Sicherheit gebraucht werden. Die Schere wird sich aber wieder schliessen, und das Verhältnis wird sich bei etwa 45 zu 55 Prozent einpendeln.
Zum Bereich Bevölkerungsschutz: Die Ausgaben liegen um 20,2 Millionen oder 20,7 Prozent unter dem Vorjahreswert. Hier fallen vor allem die Reduktionen bei baulichen Massnahmen und beim Zivilschutzmaterial ins Gewicht.
Schliesslich der Sportbereich: Er enthält das Bundesamt für Sport und das sogenannte Centro sportivo Tenero (CST), das nicht als Flag-Amt, aber doch als Flag-Abteilung geführt wird. Hier haben wir eine Erhöhung um 14,1 Millionen Franken oder 14,5 Prozent; diese Erhöhung ist namentlich mit ersten Ausgaben für das Nationale Sportanlagenkonzept und den Ausbau des CST begründet.
Mit Ausnahme der bereits erwähnten Erhöhungen, bedingt durch den Transfer der Abteilung Presse und Funkspruch, haben wir hier keine Änderungsanträge, so dass ich Ihnen beantragen darf, das Budget für das VBS zu genehmigen.
Verfahrensbeitrag
Finanzdepartement - Département des finances
611 Finanzkontrolle
Antrag der Kommission
3010.010 Plafonierte Personalbezüge
Fr. 10 236 300
3180.000 Dienstleistungen Dritter
Fr. 1 240 000
3190.000 Übrige Sachausgaben
Fr. 437 400
611 Contrôle des finances
Proposition de la commission
3010.010 Rétribution plafonnée du personnel
Fr. 10 236 300
3180.000 Prestations de service de tiers
Fr. 1 240 000
3190.000 Autres biens et services
Fr. 437 400
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Damit ich als Vielredner heute nicht negativ auffalle, fasse ich mich hier kurz, zumal der zuständige Departementsvorsteher, Bundesrat Villiger, bei uns anwesend ist:
Was den Bereich der Einnahmen anbetrifft, dürfen wir auf die Ausführungen hinweisen, die im Rahmen der allgemeinen Debatte gemacht worden sind. Ich möchte mich hier auf zwei Ergänzungen beschränken:
1. Eine Frage, auf welche Herr Bundesrat Villiger heute bereits eingetreten ist, betrifft den Teuerungsausgleich. Es geht darum, ob wir mit den 31 Millionen Franken bei einem Teuerungsausgleich von 1 Prozent überhaupt über genügend Mittel verfügen. Herr Bundesrat, Sie haben bereits gesagt, dass diese Mittel nicht genügen werden. Ich möchte Ihnen seitens der Finanzkommission die Frage stellen: Befinden wir uns da auf gesichertem Pfad, oder werden gegebenenfalls noch irgendwelche Überraschungen kommen?
2. Noch eine Bitte, Herr Bundesrat Villiger: Könnten Sie zu den Erfassungsgeräten für die LSVA noch etwas sagen?
Im Übrigen kann ich Ihnen beantragen, dem Voranschlag des Departementes zuzustimmen. Auf die formellen Änderungen im Zusammenhang mit der Finanzkontrolle wurde bereits hingewiesen.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich möchte kurz auf die zwei Fragen eingehen, die mir Herr Inderkum gestellt hat. Wie gesagt wurde, hat der Bundesrat beschlossen, 1 Prozent Teuerungsausgleich auszurichten. Das kostet 30,4 oder 31,4 Millionen Franken, ich habe das nicht detailliert im Kopf. Das sollte reichen. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass das Kaderlohnopfer hier nicht eingeschlossen ist. Ich habe auch festgestellt, dass es die Personalverbände nicht verstanden hätten, wenn wir den ganzen budgetierten Betrag noch geteilt hätten und einen Teil nur dem Kader hätten zukommen lassen. Das ist der Grund dafür, dass wir das Kaderlohnopfer über mögliche Kreditreste "herausschinden" müssen. Wir stellen fest, dass die Kostensteuerung im Personalbereich eigentlich besser funktioniert als früher die Kopfsteuerung, weil alle versuchen, so durchzukommen, dass sie am Schluss nicht irgendwo Kreditüberschreitungen haben oder gar Nachtragskredite verlangen müssen. Eine Rolle spielt auch der Respekt vor dem Parlament. Die Finanzkommissionen haben uns immer wieder bedeutet, dass sie natürlich eisenhart bleiben würden, falls wir hier mehr Kredite möchten. Das hat zur Folge, dass wir dieses Jahr möglicherweise etwas Kreditreste haben werden. Wir wissen heute schon, dass es nächstes Jahr weniger sein wird, weil wir zum Beispiel im Zollbereich etwas aufstocken, und zwar bei bestehenden Funktionen, Grenzwachtkorps usw.
Deshalb wird es nicht ganz einfach sein, den Verzicht auf dieses Kaderlohnopfer in den Personalkosten unterzubringen. Aber wir werden selbstverständlich alles daransetzen, das zu tun. Sollten wir gegen Ende Jahr sehen, dass es nicht geht, dann müssten Instrumente wie Einstellungsstopp oder ähnliche zum Tragen kommen.
Die Finanzkommission des Nationalrates hat uns auch klar bedeutet, dass sie nie einen Antrag akzeptieren würde, z. B. mehr als die 31,4 Millionen Franken an das Personal auszuzahlen, falls wir mit den Verbänden eine andere Vereinbarung getroffen hätten.
Ich kann Ihre Frage so beantworten: Es reicht.
Die zweite Frage betreffend die berühmten Geräte für die LSVA werden wir morgen im Detail diskutieren, deshalb kann ich es kurz machen. Es geht einfach darum, ob der Bund diese Geräte den Lastwagenhaltern verkaufen soll - der Bund hat das Entwicklungs- und Produktionsrisiko voll übernommen - oder ob man sie, wie das Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen will und wie auch der Nationalrat in der letzten Session beschlossen hat, unter gewissen Bedingungen (Einbau bezahlen usw.) gratis abgeben sollte.
Ihre Kommission wird Ihnen morgen beantragen, die Geräte gratis abzugeben, aber den Einbau den Lastwagenhaltern zu überlassen und das Ganze sozusagen als Einführungsrabatt auf zwei Jahre zu begrenzen. Das ist nicht die Lieblingslösung des Bundesrates, aber er wird sich wohl fügen müssen, so wie ich, es sei denn, nach den Wahlen hätte sich alles geändert. So ganz sicher bin ich da nicht. Das würde bedeuten, dass es für den Bund etwas schlechter wäre, aber sicher ist es eine Lösung, an der der Bund nicht zugrunde gehen wird. Wir sollten hier eine Differenz gar nicht erst entstehen lassen. Sie sehen im Budget auf Seite 482 unter der Position 620.5350.003 bei den Einnahmen 50 Millionen Franken, welche die nationalrätliche Kommission zu streichen beantragt. Wir können heute schon sagen: Welchen Entscheid Sie auch immer fällen werden, diese Einnahme wird ohnehin nicht kommen, so dass ich hier etwas Ungewöhnliches mache. Ich beantrage Ihnen, diese 50 Millionen Franken spontan zu streichen. Sie sind gegenstandslos, wie immer Sie entscheiden. Damit würde eine Differenz gar nicht erst entstehen, was die Arbeit nachher ein bisschen erleichtern würde.
In diesem Sinne beantrage ich, diese 50 Millionen Franken zu streichen.
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Zur Position 620.5350.003: Ich darf Ihnen im Namen meiner Kollegen beliebt machen, diesem Antrag zuzustimmen. Er ist die logische Konsequenz.
Präsident (Schmid Carlo, Präsident): Beim Bundesbeschluss I ist dieser Änderung Rechnung zu tragen. - Sie stimmen hier dem Antrag des Bundesrates zu.
Verfahrensbeitrag
Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie
701 Generalsekretariat
Antrag der Kommission
3600.005 Expo 2001
Fr. 79 800 000
701 Secrétariat général
Proposition de la commission
3600.005 Expo 2001
Fr. 79 800 000
735 Zivildienst
Antrag der Kommission
3600.603 Rückvergütung von Sozialhilfen für Härtefälle
Fr. 50 000
735 Service civil
Proposition de la commission
3600.603 Remboursement de prestations financières dans des cas de rigueur
Fr. 50 000
Paupe Pierre · Ständerat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion
Le budget 2000 du Département fédéral de l'économie est légèrement inférieur à celui de 1999, soit 255 millions de francs de moins aux dépenses, et des recettes supplémentaires de 172 millions de francs, ce qui constitue une différence effective de charges de 427 millions de francs.
En ce qui concerne l'Exposition nationale 2002 ou 200X, le Conseil fédéral a proposé d'ajouter les 250 millions de francs supplémentaires, qui sont l'objet d'une décision indépendante des Chambres, dans le budget et portait ainsi la position 701.3600.005, à la page 483, à 279,8 millions de francs. Notre commission n'a pas suivi le Conseil fédéral et n'a finalement retenu que 50 millions de francs supplémentaires, de telle sorte que la rubrique se monte à 79,8 millions de francs, à savoir les 29,8 millions de francs auxquels on ajoute les 50 millions de francs. Nous aurons vraisemblablement là une divergence avec le Conseil national qui, lui, a retenu 150 millions de francs.
A l'Office fédéral des affaires économiques extérieures et au Secrétariat d'Etat à l'économie, on relève une diminution de 132 millions de francs, dont 25 millions de francs de réduction de la prestation de la Confédération à l'assurance-chômage et 139 millions de francs de moins au programme d'investissement 1997, programme d'investissement qui touche à sa fin. Mais il y a une augmentation de 18 millions de francs pour la coopération avec les Etats de l'Est. Vous connaissez la situation internationale et la situation très difficile dans laquelle se trouvent plusieurs de ces pays. Dans les recettes, le remboursement de prêts à l'assurance-chômage est de 750 millions de francs, soit 300 millions de francs de plus qu'en 1999. On note, on le sait, une nette amélioration dans le domaine du chômage.
Formation et recherche: Le budget 2000 ouvre la période 2000-2003 consacrée à la promotion de la science, afin d'atteindre une meilleure cohérence en matière de formation et de recherche ainsi que de technologie. Les moyens qui doivent être investis dans ces domaines sont pour la première fois soumis aux Chambres fédérales en un message unique. Dès le 1er janvier 2000, le Domaine des Ecoles polytechniques fédérales fait l'objet d'un budget présenté en annexe au message, afin que les Chambres puissent se prononcer séparément.
A l'Office fédéral de la formation professionnelle et de la technologie, on note une augmentation des dépenses de 39 millions de francs, mais avec des fluctuations diverses. Il y a 18 millions de francs de moins pour la formation professionnelle, moins 22 millions de francs aux contributions aux frais d'exploitation (formation professionnelle), mais plus 15 millions de francs, c'est nouveau, pour le deuxième arrêté sur les places d'apprentissage. Il y a également un montant de 3 millions de francs qui est prévu pour le programme de formation du Kosovo. Cette dépense a été contestée en disant: "Est-ce qu'elle est vraiment nécessaire?" Apparemment, il est indispensable de disposer de personnes qui puissent s'entretenir avec ces requérants d'asile, avec ces réfugiés, notamment des conditions qui leur sont faites pour leur retour éventuel au pays.
Quant aux hautes écoles spécialisées, c'est également nouveau, elles reçoivent 50 millions de francs supplémentaires pour leurs frais d'exploitation.
L'Office fédéral de l'agriculture voit son budget se réduire comme la conception de la politique agricole le prévoit. Cette réduction est de 220 millions de francs. On note, dans ce budget de l'Office fédéral de l'agriculture, une augmentation de 100 millions de francs pour l'amélioration des structures agricoles, notamment 80 millions de francs pour les crédits d'investissements. Vous connaissez évidemment les exigences qu'il y a actuellement pour la qualité des étables, qui nécessitent d'importants investissements de la part de nos agriculteurs.
Le budget de l'économie laitière est fondamentalement modifié. Vous l'avez réduit de 329 millions de francs. Vous connaissez aussi les mutations qui sont intervenues dans le domaine de l'industrie laitière.
Quant aux paiements directs à l'agriculture, ils restent stables avec 33 millions de francs de moins pour les paiements directs généraux, mais 53 millions de francs supplémentaires pour les paiements directs écologiques. Là aussi, cette volonté de transformation d'une agriculture plus écologique fait partie de l'objectif de la nouvelle politique agricole.
Quant à la charge de l'Office fédéral du logement, elle ascende à 405 millions de francs, soit 25 millions de francs de plus qu'en 1999. Ici également, la situation a de la peine à s'assainir. On note que 143 millions de francs seront consacrés à l'abaissement des loyers et à l'accès à la propriété privée.
La situation du marché immobilier. Bien qu'elle semble s'améliorer, il faudra encore quelques années pour assainir la situation de grandes sociétés immobilières engagées dans de vastes projets.
Au service civil, le remboursement de prestations est ramené à 50 000 en lieu de 169 800 francs. Là, ce sont les responsables de l'office eux-mêmes qui ont considéré que le montant de 169 800 francs était au-dessus des besoins et que 50 000 francs y suffiraient.
L'examen du budget du Département fédéral de l'économie constitue l'occasion pour quelques réflexions sur la situation actuelle, notamment dans l'agriculture, qui traverse une période difficile.
Monsieur le Conseiller fédéral, comme chef du Département fédéral des finances, M. Couchepin encore davantage comme chef du Département fédéral de l'économie, vous savez aussi bien que moi que nos paysans, actuellement, sont inquiets, fort inquiets. A tel point que de nombreux jeunes agriculteurs, qu'il s'agisse de producteurs de lait, de viande ou de vignerons, hésitent à reprendre le domaine familial.
S'il est vrai que la nouvelle politique agricole se met en place, la mondialisation du commerce, notamment des produits agricoles, fait peur à beaucoup de monde. Ce mécontentement des paysans de notre pays se traduit par des révoltes qui ont déployé leurs effets jusque dans les élections fédérales d'octobre dernier, où on a assisté à des alliances surprenantes.
Il ne s'agit pas de courber l'échine, mais toutefois de prendre la situation au sérieux et de rechercher des solutions offrant aux travailleurs de la terre un revenu garantissant leur dignité et la vie de leurs familles.
Nous savons parfaitement bien qu'il ne s'agit pas d'un problème suisse, mais d'un problème mondial; les récentes séances de l'OMC l'ont rappelé et démontré. Toutefois, un pays ne peut pas abandonner son agriculture. Nous devons à nouveau rechercher des solutions à long terme.
Votre commission s'est également intéressée aux synergies résultant de la collaboration entre l'Office fédéral des affaires économiques extérieures et l'Office fédéral du développement économique et de l'emploi. L'expérience est certes courte, mais des économies sont-elles déjà perceptibles? Il s'agira pour nous prochainement d'entendre la réponse du chef du département.
Votre commission propose d'approuver le budget du Département fédéral de l'économie avec les deux modifications apportées, à savoir la réduction à 50 millions de francs supplémentaires pour l'Expo.02 - ou 0X - ainsi que le service civil où on ramène à 50 000 francs le remboursement de prestations financières dans les cas de rigueur.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe in der "BauernZeitung" vor nicht allzu langer Zeit ein Bild von Bundesrat Villiger bei einer grossen Rede im Kanton Luzern gesehen. Deshalb erlaube ich mir, im Anschluss an das, was Herr Paupe gesagt hat, doch noch eine Bemerkung zum Landwirtschaftsbereich zu machen, weil ich mich, da ich zu Zeiten von "AP 2000" Kommissionspräsident war, dazu verpflichtet fühle.
Es ist richtig: Die Landwirtschaft hat eine schwierige Phase durchzumachen; sie spürt den Markt in seiner ganzen Härte. Deshalb habe ich eine Frage zur Position 708.3600.230 (Ausfuhrbeihilfen Zucht- und Nutzvieh) auf Seite 497 - immerhin geht es um einen Beitrag von 18,5 Millionen Franken! Die Landwirtschaft und viele Bauern fragen sich: Was soll das Geld hier? Wir können ja nicht exportieren, wir leben immer noch im Bannstrahl der EU! Vor allem die Berggebiete haben ja enorme Probleme, ihre Lebendware zu exportieren. Ganz abgesehen davon, dass natürlich der Bundesrat mit aller Härte und Wucht nun endlich diese Türen in der EU wieder aufwuchten müsste. Wir kennen die Problematik: Wir können nicht exportieren, haben für diesen Bereich aber 18,5 Millionen Franken vorgesehen. Auf der anderen Seite haben die Bauern wegen dieser Tierdatenbank jetzt Post bekommen. Da staut sich gewaltiger Unmut an; die Leute haben grosse Schwierigkeiten, mit diesen modernen Markierungsinstrumenten umzugehen. Sie haben viel Arbeit damit, haben administrativen Aufwand und müssen dann noch selber für die Kosten aufkommen. Sie erinnern sich: Wir haben einmal diese Tierdatenbank eingeführt, um wieder exportieren zu können - und genau das können wir nicht mehr!
Nun zur entscheidenden Frage: Wäre es möglich, Herr Bundesrat, ohne Mehrausgaben einen vernünftigen Teil dieses Budgetpostens in den Bereich der Tierdatenbank zu transferieren, die mit der Exportproblematik ja auch etwas zu tun hat? Man könnte damit den Bauern helfen, die Kosten für ihren Aufwand zu senken. Das wäre gescheit und vernünftig. Gerade weil sie ja nicht exportieren können, können sie den Umsatz nicht hinaufschrauben. Es gibt nach meinem Wissen eine gesetzliche Grundlage, wonach sich der Bund am Aufbau dieser Tierdatenbank beteiligen kann. Wenn wir diese Strategie wählen würden, dann hätten wir keine Mehrausgaben, wir könnten den Bauern helfen, es wäre in der heutigen Situation gescheit, und es bräuchte keinen Vorstoss, sondern wir könnten das hier bereinigen. Wir haben ja in der Zeitung gelesen, dass Vorstösse Geld kosten!
Deshalb möchte ich den Bundesrat auffordern, sich Überlegungen in diese Richtung zu machen.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Das Bild, das Herr Büttiker von mir entdeckte, entstand nicht im Kanton Luzern, sondern im Kanton Aargau, in einer Gegend, wo alle Villiger heissen. Es war auch nicht in Villigen, sondern an der Bauernlandsgemeinde, einer eindrücklichen Versammlung.
Ein Wort zur Landwirtschaft: Herr Paupe hat das Thema auch aufgeworfen. Ich habe an der Bauernlandsgemeinde auch gespürt, dass eine gewisse Verunsicherung da ist. Auf der anderen Seite erkennen die Bauern, dass es einen Paradigmenwechsel gegeben hat und dass sie sich anpassen müssen. Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass wir einen Bauernstand mit Zukunft brauchen. Eine Schweiz ohne einen gesunden Bauernstand ist undenkbar. Auf der anderen Seite wissen die Bauern - und weiss auch der Bundesrat -, dass die Strukturbereinigung weitergehen wird und auch weitergehen muss.
Für den Finanzminister ist an der neuen Landwirtschaftspolitik unglücklich, dass die Preisstützung, die der Konsument getragen hat, wegfällt und dass wir das nun über Direktzahlungen kompensieren. Der Konsument hat billigere Nahrungsmittel und sagt dafür nicht danke. Der Bund zahlt sehr viel mehr als früher, und die Bauern haben trotzdem nicht mehr in der Kasse. Das ist das Paradoxon, aber mit dem Zahlungsrahmen, den Sie den Bauern zur Verfügung gestellt haben, der natürlich eng ist und der nicht leicht einzuhalten ist, haben die Bauern immerhin die Gewissheit, dass ihnen diese Zahlungen für einige Zeit gesichert sind. Damit können sie rechnen, darauf können sie zählen. Ich bin auch froh, dass die ganzen Horrorszenarien - was alles mit dem Milchpreis passieren werde, wenn man diesen liberalisiere - glücklicherweise nicht eingetroffen sind. Ich verstehe die Unruhe der Bauern, aber ich glaube, tüchtige Bauern haben eine Chance. Aber man wird die Situation aufmerksam verfolgen müssen.
Zu den konkreten Fragen von Herrn Büttiker kann ich nicht spontan Stellung nehmen, weil ich die Sachlage zu wenig genau kenne. Ich weiss, dass die Bauern an sich wieder exportieren müssten und dass wir diese BSE-Sperre immer noch haben. Ich werde meinem Kollegen Couchepin sagen, er solle einen Anlauf nehmen, um die Türe aufzubrechen. Das wäre selbstverständlich die beste Lösung. Ich werde gerne die Idee klären lassen und Ihnen vielleicht auch brieflich kurz mitteilen, wie die Lage rechtlich ist, ob es Möglichkeiten gibt. Sie werden die Auskunft bekommen. Ich bitte meine Mitarbeiter, das zu veranlassen.
Zu einer weiteren Frage, möchte ich eine Bemerkung machen, Ihnen aber keinen Antrag stellen, denn Ihre Kommission hat den Entscheid gefällt: Es betrifft die Reduktion um 100 Millionen auf 50 Millionen Franken des Expo-Zahlungskredites. Trotz der an sich wie gewohnt hervorragenden Arbeit Ihrer Kommission halte ich diesen Entscheid für falsch, und zwar deshalb, weil wir nach Finanzhaushaltgesetz absehbare Ausgaben ins Budget aufnehmen müssen. Nun sind die 150 Millionen entweder absehbar oder nicht, je nachdem, wie wir bei der Botschaft entscheiden. Aber sie kommen entweder ganz oder gar nicht. Die Stückelung bringt in diesem Sinne nichts. Der Bundesrat hat ein relativ enges Korsett definiert, innerhalb dessen die Expo realisiert werden soll. Er hat dies deshalb getan, weil die Expo aus finanzieller Sicht kein Fass ohne Boden werden darf. Sie werden noch in dieser Session die entsprechende Botschaft im Dringlichkeitsverfahren behandeln. In dieser Botschaft werden die Bedingungen definiert, die erfüllt sein müssen, damit diese 250 Millionen Franken Verpflichtungskredit gesprochen werden können. Ein Teil davon wird dann im nächsten Jahr wirksam.
Wenn Sie hier nun um 100 Millionen Franken kürzen, reichen die 50 Millionen für den Fall, dass die Bedingungen erfüllt sind, nicht sehr weit, weil der Grossteil der 150 Millionen im ersten Semester des nächsten Jahres anfallen wird. Das bedeutet, dass die Finanzdelegation einen einfachen Vorschuss auf den Nachtragskredit - der erst im Juni behandelt wird, was viel zu spät ist - von ungefähr 100 Millionen sprechen muss. Dafür ist eigentlich das Instrument des einfachen Vorschusses nicht gemacht, nämlich für etwas, das schon sicher ist, sofern wir dem Kredit zustimmen. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, fällt gar nichts an, dann fallen die ganzen 150 Millionen Franken weg. Deshalb ist diese Lösung, obwohl ich dafür Verständnis habe, weil damit ein gewisser Druck ausgeübt werden könnte, nicht zweckmässig, und ich signalisiere Ihnen, dass ich dem Nationalrat empfehlen werde, beim ganzen Betrag zu bleiben. In der Differenzbereinigung werde ich mir erlauben, Sie zu bitten, sich dem Nationalrat anzuschliessen.
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte bei dieser Position Expo meinem geschätzten Kollegen Pierre Paupe doch Schützenhilfe leisten und gegen den Bundesrat argumentieren. Der Antrag der Finanzkommission, erst 50 Millionen Franken und nicht bereits 150 Millionen Franken des neu zu beschliessenden Kredites freizugeben, ist in keiner Weise gegen die Expo.02 als solche gerichtet. Im Gegenteil, mit den 50 Millionen Franken wollen wir bekunden, dass die Expo ihre Arbeit jetzt weiter machen kann.
Wir sind allerdings gegen eine Verschleuderung der Mittel bei den Bauten. Bei den Salären und Honoraren haben wir bereits mitbekommen, wie dort mit den Geldern umgegangen worden ist. Der grösste Ausgaben- bzw. "Geldverschleuderungsbrocken" sind nun einmal die Arteplages auf Pfählen. Aus dem Bericht Hayek wissen wir, dass diese Projekte, wenn alle verwirklicht würden, etwa 450 Millionen Franken kosten würden. Wir hätten, so Herr Hayek, überdies mit Abbruchkosten von weiteren 60 Millionen Franken zu rechnen - von Nachhaltigkeit also überhaupt keine Spur. In Neuenburg hat man mit der Pfählerei bereits begonnen, und man fährt damit munter weiter. Das ist meines Erachtens fragwürdig. Ich meine, diese Übung sollte abgebrochen werden - oder wenn sie schon nicht abgebrochen werden kann, dann sollte man mindestens nicht auch noch an den anderen Orten mit der Pfählerei der Seeböden beginnen. Es gibt Alternativprojekte: Entweder geht man ganz aufs Land, oder man prüft die Variante mit den schwimmenden Hohlkörpern aus Leichtbeton. Dazu liegt ja bereits eine konkrete Offerte vor.
Wir möchten einfach zuwarten - das ist der Sinn des Antrages -, bis das von Franz Steinegger präsidierte Steuerungsgremium der Expo.02 über die Bücher gegangen ist. Meines Wissens wird die Frage der Arteplages da entschieden. Was will man, will man noch mehr als einen Arteplage usw.? Bis dann, meine ich, sollten wir mit unseren Finanzen und auch mit dem neuen Kredit einfach zurückhaltend vorgehen. Wir sollten die weiteren 100 Millionen Franken erst dann beschliessen, wenn wirklich klare Sicht besteht, ob die Expo überhaupt kommt und ob die Wirtschaft die von ihr erwarteten Mittel zur Verfügung stellen wird. Wir sollten nicht bereits jetzt die vollen 150 Millionen Franken freigeben. Wir sind nicht gegen die Expo, aber wir wollen warten, bis klare Verhältnisse geschaffen, klare Ziele vorgegeben sind. Dann kann man immer noch auf dem Nachtragsweg weitere Mittel aus dem zu beschliessenden Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken freigeben.
Ich bitte Sie also, hier die Kommission zu unterstützen. Wir sind auf dem Weg sparsamen Haushaltens; ich glaube, diesen Weg der Tugend sollten wir jetzt nicht verlassen.
Paupe Pierre · Ständerat · Jura · Christlichdemokratische Fraktion
Il est clair que la situation aujourd'hui semble devenir plus limpide. Lorsque nous avons pris ces décisions, c'était évidemment l'embrouille totale au niveau de l'Exposition nationale. Nous ne savions même pas quels étaient les membres du nouveau Comité directeur. Je crois qu'il faut, évidemment, bien tenir compte du fait que cette décision a été prise après que le Conseil fédéral ait demandé à la Délégation des finances d'approuver les 50 premiers millions de francs qui permettaient à l'Expo au moins de poursuivre ses travaux jusqu'à la fin de cette année 1999. Alors, il est bien clair que si les Chambres fédérales, dans cette session, ce matin - je ne connais pas le résultat du vote du Conseil national -, acceptent les 250 millions de francs qui devraient financer la part totale de la Confédération qui sera de 380 millions de francs, puisqu'on a déjà voté en 1996 un crédit de 130 millions de francs, alors, Monsieur le Conseiller fédéral, il sera bien plus facile de demander à la Délégation des finances de voter encore une fois un crédit extraordinaire, dans la mesure où les Chambres auront déjà approuvé les 250 millions de francs, ce que je souhaite et que je soutiendrai. Mais aussi vous aurez, vous le Conseil fédéral, reçu des conclusions, comme le dit M. Reimann, du nouveau Comité directeur et la situation sera beaucoup plus limpide. C'est vrai, on peut hésiter à toujours avoir recours à des crédits extraordinaires soumis à la Délégation des finances, parce qu'il y a urgence et que l'on ne peut pas attendre la nouvelle session, mais c'est évidemment relativement facile d'approuver de tels crédits supplémentaires dans la mesure où les bases ont été prises par anticipation au niveau du financement par les Chambres.
Je considère que l'on ne doit pas entraver l'Exposition nationale. C'est une question de clarté. Il est vrai que l'on aura peut-être à examiner une divergence avec le Conseil national, puisqu'on sait déjà qu'il ne s'agit pas seulement d'un supplément de 50 millions, mais de 150 millions de francs.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Zwei Bemerkungen: Erstens werden Sie über die 250 Millionen Franken in der dritten Sessionswoche entscheiden. Das hat mir Herr Lanz soeben gesagt.
Zweitens gelten die Bedingungen, die Herr Reimann erwähnt hat - was man noch alles wissen sollte, bis man auch die 100 Millionen Franken spricht -, für die ganzen 250 Millionen Franken. Aber ich habe ja keinen Antrag gestellt.
Hingegen haben wir zu seiner Idee der schwimmenden Expo.02 noch keine Rückmeldung. Diese Idee hat Herr Reimann schon in der Kommission geäussert. Wir haben das weitergeleitet und warten mit Interesse auf den Bericht. Das Einzige, das wir gehört haben, ist, dass die Wassertiefe um Neuenburg mit 80 Zentimetern für eine schwimmende Baute zu gering wäre. Das ist eine Vorinformation, die ich nicht zu bewerten wage.
Wir haben versucht, diese Verbilligungsidee an das Comité directeur weiterzugeben. Wir sind selber auch gespannt, in welche Richtung die Arbeiten nun fortgesetzt werden.
Verfahrensbeitrag
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Grund dafür, dass ich noch einmal spreche, liegt darin, dass wir in der Finanzkommission einen Engpass hatten. Wir hatten einen grossen personellen Umbau, und deshalb müssen einige über Departemente berichten, ohne der entsprechenden Subkommission angehört zu haben.
Das UVEK plant im nächsten Jahr einen Ausgabenplafond von 7,55 Milliarden Franken oder 16 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes gemäss Finanzrechnung. Fast jeder sechste Bundesfranken fliesst also im nächsten Jahr durch das UVEK. Die Steigerung gegenüber dem Budget 1999 beträgt 160 Millionen Franken oder 2,3 Prozent. Damit bewegt sich das Departement zahlenmässig genau im Bundestrend, von dem eingangs die Rede war - also gewissermassen stromlinienförmig.
Der Schub im Ausgabenwachstum hat zwei Gründe, die genannt werden müssen:
1. Ab dem kommenden Jahr werden die Ausgaben für den öffentlichen Verkehr stark ansteigen. Es werden 210 Millionen Franken mehr ausgegeben. Das ist die erste grössere Folge der Eisenbahn-Grossprojekte. Demgegenüber figurieren die Betriebe von Post und Swisscom nicht mehr im Departementshaushalt. Das ist eine dynamische, gegenläufige Bewegung.
2. Die flankierenden Massnahmen zum Landverkehr mit der EU führen zu Mehrausgaben im kombinierten Verkehr, und dies in erster Linie im Zusammenhang mit der Änderung der Kombiverkehrsordnung, also mit der Bahnreform, wo ja der gesamte Kombiverkehr abgeltungsberechtigt wurde. Das führt zu Mehrausgaben.
Die Subkommission beantragt keine Budgetänderungen. Sie hat sich mit einer Reihe von Einzelfragen auseinander gesetzt, die ich kurz erwähnen möchte:
1. Gemäss neuem Postgesetz gilt der Bund jedes Jahr die ungedeckten Kosten aus der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften ab. Dieser Betrag nähert sich allmählich der Hundert-Millionen-Grenze. Das ist natürlich letztlich eine Subvention. Im Departement wird nun zu Recht überlegt, ob man nicht - wenn überhaupt - vom bisherigen Giesskannenprinzip zu einem gezielteren Konzept wechseln könnte, zu einem Konzept, mit welchem letztlich wieder Kostendeckung angestrebt werden sollte.
2. In den 3,7 Milliarden Franken Ausgaben im Bundesamt für Verkehr sind die Zuweisungen an den Fonds für den öffentlichen Verkehr, die Investitionen für die Infrastruktur und die Substanzerhaltung der SBB, einschliesslich des Baus des Terminals in Galarate für den kombinierten Verkehr am Lötschberg, inbegriffen. Hier handelt es sich vielfach um gesetzlich gebundene Ausgaben, die im Budget des UVEK einen gewissen Durchlaufcharakter haben.
Unter dem Titel Dienstleistungen Dritter - das ist der Titel, der uns als Querschnittfrage bei allen Departementen interessiert hat - findet man das Projekt Easy Ride: Stichwort: billettfreier Verkehr. Dieses Projekt kostet 16 Millionen Franken, und es soll später einmal für den öffentlichen Verkehr einen Quantensprung bringen. Der Bund beteiligt sich an diesem Projekt, weil es Sinn mache und flächendeckend sei. Wir werden später sehen, welche Verbesserungen es tatsächlich bringt.
Infolge Umwandlung der SBB in eine spezialrechtliche AG gehen gewisse hoheitliche Aufgaben, z. B. Plangenehmigungen, technische Aufsicht usw., an das Bundesamt für Verkehr über, und das hat einen Personaltransfer zur Folge. Dafür sind 11,5 Millionen Franken eingestellt.
3. Das Bundesamt für Energie befindet sich nach den Belastungen durch ein mehrjähriges Energieprogramm - "Energie 2000" - laut den Worten seines Direktors wieder im Courant normal. Indessen steht natürlich mit der Öffnung des Strommarktes eine neue, noch viel grössere Herausforderung bevor.
4. Im Bundesamt für Strassen werden aufgrund des Wegfalls des Investitionsprogrammes 35 Millionen Franken weniger für den Unterhalt der Nationalstrassen budgetiert. Die Ausgaben für den Nationalstrassenbau halten sich mit etwa 1,5 Milliarden Franken auf Vorjahreshöhe. Ein ursprünglich vorgesehener Vorbezug zur Planung von Strassen für die Expo wurde fallen gelassen. Im Jahr 2000 wird, soweit wir in Erfahrung bringen konnten, ein einziges Strassenstück neu eröffnet werden.
5. Ich sage zuhanden der neuen Kolleginnen und Kollegen, wie der Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte funktioniert:
In der Finanzrechnung des Bundes sehen Sie die Steuereinnahmen. Diese setzen sich aus 0,1 Prozent der zweckgebundenen Mehrwertsteuer, die seit dem 1. Januar dieses Jahres erhoben wird, der Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe ab dem 1. Januar des nächsten Jahres und - als drittem Einnahmenposten - dem Anteil aus den Mineralölabgaben zusammen. Das sind die drei Einnahmenposten in der Finanzrechnung des Bundes. Dann gibt es eine zweite Quelle für diesen Fonds. Das ist die Quelle, die über die Bestandesrechnung eigentlich Mittel aus dem Kapitalmarkt in den Fonds hineinbringt. Diese Mittel werden in Form von kumulierten Darlehen und Bevorschussungen erbracht, wobei es eine gesetzliche Obergrenze von 4,2 Milliarden Franken gibt. Sie fliessen via Bestandesrechnung in den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte.
In einer ersten Phase wird nun ein Investitionsüberhang entstehen. In einer zweiten Phase soll später durch Finanzierungsüberschüsse - in erster Linie natürlich durch die LSVA - dieser Überhang wieder abgebaut und zurückgeführt werden. In Budgetzahlen ausgedrückt sieht die Situation für nächstes Jahr so aus, dass dem Fonds 1,6 Milliarden Franken entnommen werden. 800 Millionen werden dabei für das Projekt "Bahn 2000" verwendet, 766 Millionen für die Neat - die mittlerweile munter im Bau ist, da hört man schon von ersten Bohrergebnissen. Die Fondseinlagen aus zweckgebundenen Mitteln, also das, was quasi aus den Taschen der Steuerzahler fliesst, betragen 528 Millionen.
Infolge dieser Finanzierung verbleibt dem Fonds Ende des Jahres ein Fehlbetrag von 768 Millionen. Diese Finanzierungslücke muss gemäss Fondsreglement via Kapitalmarkt durch den Bund bevorschusst werden. Die kumulierte Bevorschussung steigt dadurch - sie bestand bereits dieses Jahr, und jetzt kommt das nächste Jahr noch dazu - auf 1,6 Milliarden Franken. Wie gesagt: auf maximal 4,2 Milliarden dürfte sie an sich ansteigen, so dass hier noch keine Warnlampen leuchten.
Bau und Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte, namentlich der Neat, werden stets - das muss man sich vergegenwärtigen - mit Unwägbarkeiten verbunden sein. Im Augenblick sind diese Unwägbarkeiten noch relativ gering. Neueste Studien scheinen zu bestätigen, dass die LSVA-Einnahmen in der seinerzeit vor der Volksabstimmung prognostizierten Höhe anfallen werden. Dennoch haben wir in der Finanzkommission diskutiert, wie klug und wie sinnvoll es ist, für die Entwicklung dieser Kosten den Zürcher Index für Wohnbauten (ZIW) heranzuziehen, gehen doch derzeit die Entwicklungen der Hoch- und der Tiefbaukosten stark auseinander. Wir müssen uns die Frage, wie wir die Kosten für die Neat-Entwicklung indexieren wollen, nochmals überlegen.
Ich beantrage Ihnen nun:
1. Zustimmung zum Budget des UVEK;
2. Zustimmung zu den Nachtragskrediten im Rahmen des UVEK;
3. Zustimmung zum Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2000.
Verfahrensbeitrag
Verpflichtungskredite
Crédits d'engagements
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Kurz zu den Verpflichtungskrediten, zunächst im Allgemeinen: Von einem Verpflichtungskredit spricht man dann, wenn über das laufende Voranschlagsjahr hinaus wirkende finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden. Solche Verpflichtungskredite sind gemäss dem Finanzhaushaltgesetz insbesondere für Massnahmen erforderlich, bei denen nur Zweck und Kreditbedarf bestimmt sind, und vor allem für Bauvorhaben und den Kauf von Grundstücken. Verpflichtungskredite werden je nach Bedeutung dem Parlament entweder mit besonderer Botschaft - Sie konnten heute Morgen ein solches Beispiel zur Kenntnis nehmen - oder mit dem Voranschlag oder allenfalls seinen Nachträgen unterbreitet.
Mit dem Voranschlag 2000 werden Verpflichtungskredite von 2,3 Milliarden Franken beantragt. Davon entfallen etwa 60 Prozent auf militärische Beschaffungen. Mehr als die Hälfte der Verpflichtungskredite werden Zahlungen im Jahre 2000 auslösen. Im Ausmass von 2,14 Milliarden Franken sind die Verpflichtungskredite der Ausgabenbremse unterstellt. Das bedeutet neue einmalige Ausgaben von über 20 Millionen Franken oder jährlich wiederkehrende Ausgaben von 2 Millionen Franken. Der Beschluss dieser Ausgaben bedarf der Mehrheit aller Ratsmitglieder in beiden Räten.
Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission, den beantragten Verpflichtungskrediten zuzustimmen.
Verfahrensbeitrag
Sonderrechnungen
Comptes spéciaux
Eidgenössische Versicherungskasse
Caisse fédérale d'assurance
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir diesen Voranschlag so gut wie möglich geprüft haben. Ich beantrage Ihnen Zustimmung.
2. Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2000
2. Arrêté fédéral I concernant le budget pour l'année 2000
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1
....
.... von 47 325 500 452 Franken
....
.... von 1 691 725 987 Franken
.... von 2 802 733 818 Franken
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1
....
.... de 47 325 500 452 francs
....
.... de 1 691 725 987 francs
.... de 2 802 733 818 francs
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion
Präsident (Schmid-Sutter Carlo, Präsident): Bei Artikel 1 gibt es aufgrund der heutigen Beratung folgende Änderungen: Bei den Einnahmen handelt es sich nicht um 45 633 774 465 Franken, sondern um 45 583 774 465 Franken. Entsprechend ist der Ausgabenüberschuss im Finanzvoranschlag um 50 Millionen Franken höher. Auch der Fehlbetrag in der Erfolgsrechnung erhöht sich um diese 50 Millionen Franken.
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
.... 140 nicht übersteigen. Die Personalbezüge werden auf 16 576 000 Franken begrenzt.
Abs. 4
.... 80 nicht übersteigen. Die Personalbezüge werden auf 10 236 300 Franken begrenzt.
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
.... 140 postes. La rétribution du personnel est limitée à 16 576 000 francs.
Al. 4
.... 80 postes. La rétribution du personnel est limitée à 10 236 300 francs.
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 33 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Art. 4, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
3. Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2000
3. Arrêté fédéral II concernant les prélèvements sur le fonds pour les grands projets ferroviaires pour l'année 2000
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1-3
Titre et préambule, art. 1-3
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 34 Stimmen
(Einstimmigkeit)
4. Bundesbeschluss III über den Voranschlag 2000 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich)
4. Arrêté fédéral III concernant le budget du domaine des écoles polytechniques fédérales (domaine des EPF) pour l'année 2000
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 34 Stimmen
(Einstimmigkeit)
5. Verordnung der Bundesversammlung über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer in den Jahren 2000-2003
5. Ordonnance de l'Assemblée fédérale concernant l'affectation du produit de la taxe sur la valeur ajoutée pour les années 2000-2003
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Verfahrensbeitrag
99.070
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Finanzrechnung
1. Compte financier
Detailberatung - Examen de détail
Departement des Innern - Département de l'intérieur
316 Bundesamt für Gesundheitswesen
Antrag der Kommission
3180.000 Dienstleistungen Dritter
Streichen
316 Office fédéral de la santé publique
Proposition de la commission
3180.000 Prestations de service de tiers
Biffer
Finanzdepartement - Département des finances
600 Generalsekretariat
Antrag der Kommission
3181.001 Delegierter des Bundesrates für die Jahr-2000-Fähigkeit der Informatiksysteme
Streichen
600 Secrétariat général
Proposition de la commission
3181.001 Délégué du Conseil fédéral aux questions informatiques liées au passage à l'an 2000
Biffer
Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie
701 Generalsekretariat
Antrag der Kommission
3600.005 Expo 2001
Fr. 50 000 000
701 Secrétariat général
Proposition de la commission
3600.005 Expo 2001
Fr. 50 000 000
703 Bundesamt für Ausssenwirtschaft
Antrag der Kommission
3180.000 Dienstleistungen Dritter
Streichen
703 Office fédéral des affaires économiques extérieures
Proposition de la commission
3180.000 Prestations de service de tiers
Biffer
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Ich beantrage Ihnen, den Nachträgen grundsätzlich zuzustimmen, ausser dort, wo unsere Kommission einstimmig beantragt, gewisse Positionen zu streichen, nämlich zum Ersten die Position 316.3180.000 (Dienstleistungen Dritter). Ich möchte darauf hinweisen, dass wir nicht gegen diese Position als solche sind. Wir haben diese Position aber letztes Jahr im Budget generell gekürzt. Wir sind der Auffassung, dass es nicht angeht, Nachträge zu missbrauchen, um sich nicht erfüllte Budgetwünsche im Nachhinein erfüllen zu lassen. Es ist ein finanzrechtliches, finanzpolitisches Kriterium.
Wir beantragen weiter, die 70 000 Franken bei der Position 600.3181.001 (Delegierter des Bundesrates für die Jahr-2000-Fähigkeit der Informatiksysteme) zu streichen. Die Situation ist die, dass dieser Antrag von der Verwaltung bereits zurückgezogen worden ist.
Bei der Position 701.3600.005 (Expo 2001) handelt es sich um einen neuen, nachträglich durch den Bundesrat verlangten Betrag mit gewöhnlichem Vorschuss.
Bei der Position 703.3180.000 (Dienstleistungen Dritter) beantragen wir, die knapp 700 000 Franken zu streichen; dies wiederum aus finanzrechtlichen Gründen. Wir sind der Überzeugung, dass diese Position voraussehbar war und demzufolge auf dem ordentlichen Budgetweg hätte positioniert werden müssen.
Mit diesen Änderungsanträgen beantrage ich Ihnen Zustimmung.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich bin mir der Chancen eines bundesrätlichen Antrages gegen eine einstimmige Kommission bewusst. Deshalb werde ich hier keinen Antrag stellen. Aber ich signalisiere Ihnen: Wenn der Nationalrat bei diesen beiden Positionen nichts kürzt - es geht um das Gesundheitswesen und das Generalsekretariat EVD -, dann werde ich Sie in der Differenzbereinigung bitten, sich dem Nationalrat anzuschliessen, weil es bei beiden Bereichen um wichtige Ausgaben geht, die nicht ohne Not gekürzt werden sollten. Es geht beim Bundesamt für Gesundheitswesen um Fragen im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen, um die Frage nämlich, wie viele davon normalen Lebensmitteln beigemischt sein dürfen. Man kann es gar nicht mehr mit einer "Nullbeimischung" machen. Hier ist die Schweiz pionierhaft mit einer Lösung vorangegangen, die aber geprüft und erforscht werden muss, aus der Sicht der Nahrungsmittelindustrie, aber auch aus der Sicht der Konsumenten. Das ist dieses Jahr neu dazugekommen und konnte nicht vorhergesehen werden. Ich begreife natürlich, dass gekürzte Positionen grundsätzlich nicht aufgestockt werden sollten, das ist auch der Wille des Finanzministers, aber hin und wieder muss man Prinzipien durchbrechen.
Beim Generalsekretariat des Volkswirtschaftsdepartementes geht es um verstärkte Bedürfnisse betreffend Information wegen der bilateralen Verhandlungen, die im letzten Dezember noch nicht vorausgesehen werden konnten.
Ich werde Sie in der zweiten Runde bitten einzuschwenken; zurzeit verzichte ich auf einen Antrag, ich wollte Sie aber trotzdem darauf aufmerksam machen.
Angenommen - Adopté
Verfahrensbeitrag
2. Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 1999
2. Arrêté fédéral concernant le supplément II au budget 1999
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
....
.... 773 164 812 Franken als Nachtragskredite.
Art. 1
Proposition de la commission
....
.... 773 164 812 francs de crédits supplémentaires.
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 34 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 11.20 Uhr
La séance est levée à 11 h 20