11.3317
Aufgabenüberprüfung
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zur Änderung
Antrag der Minderheit
(Carobbio Guscetti, Aubert, Gysi, Hadorn, Quadranti, Schelbert, Vischer Daniel, Wermuth)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Approuver la modification
Proposition de la minorité
(Carobbio Guscetti, Aubert, Gysi, Hadorn, Quadranti, Schelbert, Vischer Daniel, Wermuth)
Rejeter la motion
Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La motion de la Commission des finances telle qu'elle avait été adoptée par notre conseil prévoyait que le projet de réexamen des tâches soit poursuivi avec pour objectif de permettre un allégement budgétaire d'au moins 1 milliard de francs par an. Elle chargeait le Conseil fédéral d'élaborer d'ici la fin de l'année 2011 un message sur le réexamen des tâches ainsi que sur les mesures qui devraient être mises en oeuvre. Tous les excédents réalisés ces prochaines années devaient être affectés à la poursuite de la réduction de la dette. Cette motion a été adoptée par notre conseil par 121 voix contre 57. Elle a ainsi été transmise au Conseil des Etats.
La commission du Conseil des Etats a procédé à l'examen préalable et a intégralement reformulé le texte de la motion. Le nouveau texte a été accepté par 7 voix contre 3 et 1 abstention, selon la procédure parlementaire prévue à l'article 121 de la loi sur le Parlement, article qui permet la modification d'une motion après son acceptation par le premier conseil. Le président de la commission du Conseil des Etats a souligné que la motion telle qu'adoptée par le Conseil national était impossible à mettre en oeuvre. Soutenant toutefois les objectifs visés, la commission a modifié le texte de cette motion qui a maintenant la teneur suivante:
"1. Le Conseil fédéral est chargé de poursuivre le réexamen des tâches.
2. Il est chargé de soumettre au Parlement, d'ici à la fin 2012, un message global portant sur le réexamen des tâches qui, vu leur faible complexité et le peu de temps requis pour leur réexamen (par ex. parce qu'une large consultation n'est pas indispensable), ne nécessitent pas de message distinct.
3. Pour les tâches qui ne peuvent pas être incluses dans le message global mentionné au chiffre 2, le Conseil fédéral indiquera, dans ce même message, le délai de publication des messages distincts.
4. Dans l'ensemble, le réexamen des tâches vise, à long terme, à alléger le budget de manière substantielle. Le montant ainsi économisé sera affecté, dans la mesure du possible, à la réduction de la dette et, le cas échéant, au financement de nouvelles tâches hautement prioritaires."
Le Conseil des Etats a adopté, par 19 voix contre 13, le nouveau texte de la motion. La Commission des finances de notre conseil, dans sa séance du 17 février 2012, a examiné le nouveau texte de cette motion. Pour la majorité de la commission, ce nouveau texte peut convenir, car les prévisions conjoncturelles actualisées en décembre dernier tablent sur un ralentissement économique plus important que prévu dans le plan financier de la législature, ce qui provoquera une baisse modérée de la croissance des recettes.
De plus, notre Parlement a pris, l'année dernière, des décisions importantes concernant des dépenses supplémentaires, d'une part pour notre armée et, d'autre part, pour augmenter l'aide au développement de manière importante. Ainsi, avec tous les arrêtés fédéraux proposés par le Conseil fédéral et le montant de la prévoyance sociale, cela représentera une part d'environ 50 pour cent des dépenses liées pour notre prochaine législature. Cela entraînera bien sûr des déficits structurels qu'il faudra adapter au frein à l'endettement par des réductions de dépenses dans certains domaines.
Avec ces constatations, la majorité de la commission estime nécessaire de poursuivre le réexamen des tâches afin d'alléger de manière substantielle - et surtout durable - les budgets à venir, car si dans un premier temps le budget 2013 peut être ajusté par le biais de mesures rapides et modérées, les budgets suivants devront faire l'objet de réductions plus importantes. Le Conseil fédéral propose pour la deuxième étape du plan d'ajustement des budgets des réductions de dépenses proportionnelles aux dépenses influençables de chaque département. Pour élaborer ces mesures de réduction, les départements pourront s'appuyer sur les travaux préalables de réexamen des tâches que propose cette motion.
Une minorité de la commission estime, quant à elle, que le réexamen des tâches est superflu et que ce mandat provoquerait pour l'administration un surcroît de travail inutile. Pour réduire les dépenses, la minorité propose de renoncer aux investissements prévus pour notre défense nationale.
La Commission des finances qui s'est penchée sur la motion modifiée vous propose, par 16 voix contre 8, de l'adopter telle que modifiée par le Conseil des Etats.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Der Nationalrat nahm die Motion 11.3317 betreffend die Aufgabenüberprüfung am 30. Mai 2011 mit 121 zu 57 Stimmen an. Danach befasste sich der Ständerat am 20. Dezember 2011 mit dieser Motion, änderte sie ab und genehmigte sie in der geänderten Fassung. Nun hat sich die Finanzkommission an der Sitzung vom 17. Februar 2012 mit dieser vom Ständerat geänderten Motion befasst. Aufgrund der Rechtslage kann die Motion nun nur noch angenommen oder abgelehnt werden. Eine Änderung ist hier nicht mehr möglich.
Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Meinung, dass diese Motion anzunehmen ist. Sie ist der Meinung, dass es zur Führungsaufgabe gehört, von Zeit zu Zeit die Aufgaben zu überprüfen und allenfalls neu zu definieren. Die Absicht ist es, damit den Bundeshaushalt längerfristig substanziell zu entlasten. Der Bundesrat hat deshalb die Aufgabenüberprüfung fortzusetzen. Die durch die Entlastung freiwerdenden Mittel sind so weit wie möglich für den weiteren Abbau von Schulden und in Einzelfällen für die Finanzierung neuer Aufgaben mit hoher Priorität zu verwenden. Damit diese Überprüfung für das Parlament auch transparent wird, wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis Ende 2012 eine Botschaft vorzulegen. Den Text der Motion lese ich Ihnen nicht vor, Sie finden diesen auf Seite 2 des heute verteilten Berichtes.
Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Wie bereits erwähnt, beantragt dagegen die Mehrheit der Finanzkommission, dieser Motion in der geänderten Form zuzustimmen; das Verhältnis betrug 16 zu 8 Stimmen. Eine Minderheit der Finanzkommission beantragt, diese Motion abzulehnen. Sie ist der Meinung, dass eine solche Aufgabenüberprüfung nicht nötig ist.
Im Namen der Mehrheit der Finanzkommission bitte ich Sie, dem geänderten Motionstext zuzustimmen.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Die Minderheit und auch die SP-Fraktion sind nicht grundsätzlich gegen eine Aufgabenüberprüfung, wir denken aber, dass es richtig ist, Prioritäten zu setzen. Weder die nationalrätliche noch die heute zur Diskussion stehende ständerätliche Version dieser Motion sehen eine solche Priorisierung vor, weshalb wir die Motion nicht unterstützen werden.
Dazu kommt, dass die Motion sowohl in der ständerätlichen Version wie auch in der ursprünglichen Version des Nationalrates unnötig ist. Wie die Bundespräsidentin in der Kommission gesagt hat, wird diese Motion nichts an der Planung des Bundesrates ändern. Der Bundesrat wird aufgrund der Entscheide dieses Parlamentes für die Beschaffung der Flieger und die Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee sowieso ein Sparprogramm vorlegen. Mit der Botschaft zum Sparprogramm, zum sogenannten Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramm, wird der Bundesrat die Motion zur Abschreibung beantragen, weil das Sparprogramm notwendigerweise Massnahmen zur Aufgabenüberprüfung enthalten wird.
Die Mehrheit der Finanzkommission will hier einfach eine ideologische Debatte führen und gleichzeitig Druck auf die Staatsaufgaben machen, ohne aber die letzten Herbst entschiedenen Zusatzausgaben für die Armee infrage zu stellen. In dieser Debatte wäre es heute interessant zu wissen, ob es eine Liste der neuen Aufgaben gibt, die das Parlament selbst in jeder Session zu den bestehenden Aufgaben hinzufügt.
Ich komme zurück auf die Motion: Für uns und vor allem für die SP-Fraktion ist klar, dass wir eine Finanzpolitik wollen, die die Ausgaben durch klare Prioritäten steuert. Für die SP-Fraktion bedeutet eine Überprüfung der Aufgaben aber auch, dass auch Subventionen und Steuervergünstigungen periodisch auf ihre Zweckmässigkeit überprüft werden sollen. Ein System der permanenten Aufgabenüberprüfung und eine blosse Aufgabenverlagerung auf Kantone und Gemeinden sind keine nachhaltigen finanzpolitischen Ansätze.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden
Zunächst einmal Folgendes: Der Bundesrat lehnt die Motion auch in dieser abgeänderten Form ab, und zwar darum, weil sie nicht nötig ist und - wie auch Frau Nationalrätin Carobbio gesagt hat - an sich an der Planung des Bundesrates gar nichts ändert. Wir haben bereits gesagt, dass wir Ihnen ohnehin ein Sparprogramm vorlegen werden. Der Bundesrat hat diesen Beschluss Anfang Februar gefasst, weil er gesehen hat, dass das strukturelle Defizit ab dem Jahr 2014 zunehmen wird. Es wird in einen Bereich kommen, wo wir ohne ein Konsolidierungsprogramm wohl nicht über die Runden kommen werden, wenn wir weiterhin gewillt sind - das sind wir -, die Schuldenbremse einzuhalten. Wir wollen dieses Sparprogramm Mitte 2012, im Juni oder Juli, in die Vernehmlassung geben.
Es gibt verschiedene Gründe, warum wir ein solches Sparprogramm machen müssen bzw. machen wollen: Es ist die Aufstockung des Ausgabenplafonds der Armee, die Sie mit einem Planungsbeschluss vorgesehen haben, es sind aber auch andere Bereiche, die uns beschäftigen werden, und es ist auch die wirtschaftliche Entwicklung, die schlechter ist als die Annahme, die wir der Planung ursprünglich zugrunde gelegt haben.
Inhaltlich kann ich Ihnen noch keine detaillierten Angaben machen, wir sind dabei, die Massnahmen zu erarbeiten. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die bestehenden Massnahmen der Aufgabenüberprüfung, die wir Ihnen im April 2010 vorgelegt haben, auch Eingang in diesen Auftrag finden. Das gilt auch für die kurzfristigen Massnahmen aus dem Konsolidierungsprogramm 2012/13, die wir noch nicht umgesetzt haben, über die wir ja bei jeder Rechnung, bei jedem Rechnungsabschluss - jetzt zum ersten Mal - berichten. Wir werden mit diesen Massnahmen das notwendige Entlastungsvolumen von 750 Millionen Franken aber nicht erreichen, wir brauchen zusätzliche Massnahmen. Auch die Aufgabenüberprüfung als solche - d. h. ohne Ihre Motion, die ja von zusätzlichen substanziellen Einsparungen spricht - wird nicht reichen, um diese Vorgaben einzuhalten.
Wenn man die 25 tiefgreifenderen Massnahmen in unserer Aufgabenüberprüfung anschaut, dann sieht man, dass es wenige gibt, die ohne Gesetzesänderungen umgesetzt werden können. Sie haben aber kein grosses Entlastungspotenzial. Die grösseren Massnahmen müssen und wollen wir Ihnen mit Botschaften unterbreiten. Es geht dort nicht in erster Linie darum, dass wir tatsächlich sparen, sondern darum, dass wir die geplante Entwicklung etwas bremsen, also die Ausgaben nicht so stark ansteigen lassen, wie es geplant war.
Ich sage Ihnen noch etwas: In der Botschaft zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur, der Fabi-Botschaft, versuchen wir, die Benutzer stärker in die Finanzierung einzubeziehen, und im Netzbeschluss bzw. mit dem Sachplan Strasse wollen wir die nichtfinanzierten Mehrausgaben von 300 Millionen Franken in einer adäquaten Weise auffangen. Es geht also nicht um eigentliche Einsparungen, sondern es geht um Einsparungen gegenüber der Finanzplanung.
Bei den kurzfristig realisierbaren Massnahmen gibt es ein Sparpotenzial von 200 bis 300 Millionen Franken; darüber haben wir schon gesprochen. Da möchte ich Sie immerhin daran erinnern, dass Sie einen Teil der Massnahmen bereits selbst liquidiert haben bzw. gegenteilige Beschlüsse gefasst haben. Ich erinnere Sie an die indirekte Presseförderung. Da haben Sie jetzt im Postgesetz aufgestockt. Ich erinnere Sie an das Gestüt in Avenches. Das haben Sie zur nationalen Aufgabe erklärt. Ich erinnere Sie an die familienergänzende Kinderbetreuung, wo wir etwas zurückfahren wollten. Sie haben die Finanzhilfen aufgestockt und verlängert. Das sind alles Teile dieses Konsolidierungsprogramms 2012/13, bei denen Sie gegenteilig entschieden haben. Was am Schluss übrigbleibt, werden wir dann noch sehen.
Dazu kommen die verschiedenen Mindereinnahmen, die Sie auch beschlossen haben, und zusätzliche Aufgaben, die Sie auch bereits beschlossen haben. Also, insofern wird das Aufgabenüberprüfungsprogramm, weil Sie bereits entgegengesetzte Entscheide gefällt haben, schon etwas anders aussehen.
Was passiert also, wenn Sie die Motion annehmen? Wir werden Ihnen Ende dieses Jahres ein Entlastungsprogramm vorschlagen, im Zusammenhang mit der Entwicklung, wie wir sie heute sehen, nach all Ihren Beschlüssen zu den Ausgaben in den nächsten Jahren. Wir werden Ihnen entsprechend die vorliegende Motion zur Abschreibung beantragen. An sich könnte ich sagen, es spiele keine Rolle, ob Sie jetzt der Motion zustimmen oder nicht. Wir werden Ihnen das Sparprogramm ohnehin vorlegen. Aber Sie verringern sich selbst und auch dem Bundesrat den Handlungsspielraum, wenn Sie der Motion zustimmen. Das heisst, Sie sagen dann ganz klar, dieses Sparprogramm müsse mit einem substanziellen Betrag umgesetzt werden, also in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken, denke ich. Davon war einmal die Rede. Es muss umgesetzt werden, entweder für die Aufgaben- oder für die Schuldenreduktion. Das ist Ihr Ansatz. Wenn wir Ihnen dann dieses Sparprogramm in diesem substanziellen Rahmen vorlegen, müssen Sie entscheiden, wofür Sie es umsetzen wollen.
Ich möchte Sie bitten, sich selbst und uns den Handlungsspielraum zu lassen. Noch einmal: Wenn wir sehen, wie die Finanzplanung in den nächsten Jahren aussieht, ist klar, dass wir Ihnen ohnehin ein Sparprogramm vorlegen werden. Ob es dann einen substanziellen Wert von einer Milliarde Franken hat oder eben nur einen von 500 oder 600 Millionen, das werden Sie dann entscheiden.
Abstimmung
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt Zustimmung zum geänderten Motionstext. Eine Minderheit und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 51 Stimmen