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SRG. Keine zusätzlichen Gebührengelder
Müller Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit meiner Motion will ich den Bundesrat beauftragen, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen nicht weiter ansteigen zu lassen und den von der SRG geltend gemachten zusätzlichen Finanzbedarf auch nicht durch andere Einnahmen wie Online-Werbung decken zu lassen. Zur Online-Werbung im Internet habe ich einen separaten Vorstoss eingereicht, wir werden dieses Thema bei dessen Behandlung separat diskutieren.
Der Bundesrat hat das Anliegen meines Vorstosses aus dem Jahre 2010 teilweise erfüllt, indem er im Jahre 2010 eine damals von der SRG gewünschte Erhöhung der Empfangsgebühren nicht bewilligte. Die Motion hat aber auch die Zukunft im Auge. Mit 462 Franken pro Jahr bezahlen die Schweizer Haushalte eine der weltweit höchsten Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Auch wenn der Betrag im Jahre 2010 nicht zusätzlich erhöht wurde, ist zu beachten, dass allein schon aufgrund der Einwanderung und der zusätzlichen Haushalte der gesamte Gebührenertrag Jahr für Jahr angestiegen ist und ansteigt, ohne dass die SRG dadurch einen Mehraufwand hatte oder hat.
Es ist Zeit, die Kostenstruktur der SRG durchgehend zu überprüfen. Die im internationalen Vergleich sehr hohen Empfangsgebühren lassen sich zwar zum Teil mit dem kleinen Inlandmarkt und der Mehrsprachigkeit begründen. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn der Bundesrat darlegt, dass von 100 in der deutschsprachigen Schweiz einbezahlten Gebührenfranken 40 in die Romandie und in die italienischsprachige Schweiz fliessen, so ist diese Zahl mit Blick auf die Struktur und die Organisation der SRG zu hinterfragen. Wie lässt sich beispielsweise begründen und rechtfertigen, dass die SRG im Tessin zehnmal mehr Mitarbeitende hat als Tele Ticino, obwohl beide Stationen das genau gleiche Sendegebiet bedienen?
Zurückhaltung bei der Festsetzung der Höhe der Zwangsgebühren verlangt auch die Rücksicht auf das veränderte Verhalten der schweizerischen Radiohörer und Fernsehzuschauer. Sie hören und sehen nicht allein SRG-Programme, sondern auch Programme privater und ausländischer Stationen. In der Gründerzeit von Radio und Fernsehen mag es richtig gewesen sein, die Kräfte auf die SRG zu bündeln; daraus ist über die Jahrzehnte ein faktisches Monopol entstanden, das heute nicht mehr gerechtfertigt ist. Es gefährdet letztlich auch die Meinungsvielfalt.
Hohe Zwangsgebühren verschaffen der SRG einen Wettbewerbsvorteil, ohne dass sie wie andere Unternehmen einem effektiven Kostendruck ausgesetzt ist. Umgekehrt sind die privaten Verleger einem enormen Kostendruck ausgesetzt und können ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt nur noch unter erschwerten Bedingungen leisten, weil ihnen deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen als der SRG. Diese Wettbewerbsverzerrung schadet auf lange Sicht der Demokratie, weil diese auf eine Vielzahl von publizistischen Informations- und Meinungsträgern angewiesen ist.
Ich empfehle Ihnen meine Motion zur Annahme. 114 Mitglieder des Nationalrates haben sie mitunterzeichnet.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Die Motion Müller Thomas wurde am 18. Juni 2010 eingereicht, just an dem Tag, an dem der Bundesrat über die Höhe der Gebühren für die Jahre 2011 bis 2014 entschied. Somit sind die Forderungen der Motion weitgehend überholt; die Forderung, dass die Gebühren gleich hoch bleiben, hat der Bundesrat schon vor zwei Jahren erfüllt. Ich möchte deshalb lediglich noch ein paar Korrekturen am Votum von Herrn Nationalrat Müller anbringen, die meines Erachtens nötig sind.
Erstens hat die SRG während der letzten zehn Jahre tatsächlich mehr Geld erhalten, doch hat das für die Höhe der Gebühren keine Rolle gespielt. Die Gebühren für den Einzelnen sind in den letzten zehn Jahren real, also unter Berücksichtigung der Teuerung, gleich hoch geblieben.
Zweitens betragen die Gebühren nicht 562 Franken, wie Herr Nationalrat Müller behauptet, sondern 462 Franken; das ist doch ein relativ grosser Unterschied.
Drittens fallen 40 Prozent der Kosten der SRG aufgrund der Mehrsprachigkeit der Programme an. Die Mehrsprachigkeit der Programme ist in diesem Land politisch gewollt. Sie hat ihren Preis. Wenn Sie die Kosten für die Mehrsprachigkeit abzögen, wären die Gebühren bei uns sogar tiefer als in Deutschland oder in Österreich. Ich bitte Sie deshalb, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Mehrsprachigkeit der Radio- und Fernsehprogramme als Teil des Service public zu finanzieren ist.
Viertens haben wir in den letzten Jahren diverse Wünsche der SRG gestrichen. Wir haben ihr ein Sparprogramm verordnet: Sie musste 58 Millionen Franken einsparen - Herr de Weck hat das geschafft -, und 30 Millionen Franken des geltend gemachten Finanzbedarfs wurden nicht anerkannt. Insofern sind wir nicht allen Wünschen der SRG nachgekommen.
Fünftens haben wir ein Gebührensplitting. In den vergangenen Jahren haben wir einen Teil der Gebühreneinnahmen für die privaten Sender verwendet, und zwar zu Recht, weil sie in diesem Sinne einen Teil des Service public erfüllen.
Sechstens werden wir Ihnen in Kürze die Botschaft über die Umstellung des Systems, den Wechsel hin zu Haushaltgebühren, vorlegen. Dieser Ansatz wird, das ist auch die Meinung des Bundesrates, zu einer Reduktion für die Haushalte führen.
Siebtens ist der Service public Bestandteil des Demokratieprozesses, des Prozesses der Rechtsstaatlichkeit. Wir brauchen die über Radio, Fernsehen und die Printmedien verbreiteten Informationen, deshalb wird es immer auch eine staatliche Unterstützung brauchen. Aber das System muss modernisiert werden.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 81 Stimmen
Dagegen ... 82 Stimmen