08.302, 08.308
Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Änderung von Artikel 7 StHG / Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Änderung von Artikel 7 StHG
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Kommission
Festhalten
(= den Initiativen keine Folge geben)
Antrag Schwaller
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= den Initiativen Folge geben)
Proposition de la commission
Maintenir
(= ne pas donner suite aux initiatives)
Proposition Schwaller
Adhérer à la décision du Conseil national
(= donner suite aux initiatives)
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Die zwei Standesinitiativen St. Gallen und Aargau verlangen, dass Kinder- und Ausbildungszulagen bei der Veranlagung der Kantonssteuern - wir reden von den Kantonssteuern - vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Das formelle Umfeld ist folgendes: Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden gilt das Prinzip, dass alle Einkünfte, die einer Person zufliessen, steuerbar sind. Einige wenige Ausnahmen sind im Gesetz ausdrücklich erwähnt. Kinderzulagen werden deshalb im geltenden Recht als Lohnbestandteil behandelt und entsprechend besteuert.
Zum Verlauf des Geschäfts: Im Juni 2010 hat Ihre WAK der Standesinitiative mit 9 zu 1 Stimmen, also klar, keine Folge gegeben, und im September 2010 hat dieser Rat oppositionslos beschlossen, ihr keine Folge zu geben. Im März dieses Jahres hat der Nationalrat entgegen dem Antrag seiner WAK entschieden, ihr Folge zu geben, allerdings sehr knapp, mit 87 zu 84 Stimmen.
Zur Sache: Erstens ist zu sagen, dass es auf jeden Fall ein sympathisches Anliegen ist. Das ist so. Kinder- und Ausbildungszulagen werden bisher systemkonform als Lohnbestandteil behandelt und besteuert. Das entspricht dem Steuergrundsatz, dass nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden soll. Kinderlasten, die gibt es. Kinder kosten tatsächlich, allenfalls sogar sehr viel. Ich möchte aber auch anfügen, dass Kinder zu haben auch ein Reichtum ist und man das nicht nur ökonomisch anschauen kann. Diese Kinderlasten werden mit dem Kinderabzug steuerlich allerdings bereits berücksichtigt.
Bei einer Steuerbefreiung, wie sie jetzt mit diesen Initiativen verlangt wird, wäre eine Folge die, dass Personen mit hohen Einkommen aufgrund der Progression in Franken am Schluss mehr profitieren könnten als Personen mit tieferen Einkommen. Und es stellt sich natürlich die Grundsatzfrage: Wenn wir hier Einkommensbestandteile von den Steuern ausnehmen, wo kommen dann nachher, das wäre ja vermutlich zu erwarten, andere Begehren, ebenfalls Einkommensbestandteile von den Steuern auszunehmen?
Seit Anfang dieses Jahres bestehen für Familien mit Kindern über Betreuungsabzüge und Elterntarif substanzielle Steuererleichterungen, das heisst zusätzliche Abzüge pro Kind bei den Steuern. Das heisst auch, dass wir eigentlich in der Zwischenzeit - die Initiativen stammen aus dem Jahre 2008 - bereits entsprechende Massnahmen getroffen haben, mit denen die Steuergerechtigkeit zwischen Personen mit Kindern und Personen ohne Kinder bereits deutlich verbessert wurde.
Falls man hier Folge gibt, müssen auch Mindereinnahmen in Betracht gezogen werden. Auf Ebene der Kantone ist die Rede von 850 bis 900 Millionen Franken weniger an Steuereinnahmen. Dazu würde ich sagen, dass das auch schlecht in die aktuelle finanzpolitische Situation der Kantone passt. Beim Bund ist die Rede von Ausfällen von bis zu 250 Millionen Franken. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hat sich klar gegen diese Standesinitiativen ausgesprochen; ich weise noch einmal darauf hin, dass wir hier über Kantonssteuern reden.
Im Namen Ihrer Kommission, die sich mit 7 zu 2 Stimmen klar entschieden hat, beantrage ich Ihnen, auch in Übereinstimmung mit früheren Beschlüssen, die in diesem Rat gefasst wurden, diesen Initiativen keine Folge zu geben.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Mit der Geburt eines Kindes haben Eltern eine Kaufkraftminderung von bis zu 40 Prozent zu tragen, was umso stärker ins Gewicht fällt, als schweizweit 72 Prozent der Familien ein steuerbares Einkommen von unter 100 000 Franken haben. In meinem Kanton - er ist bei Weitem nicht der einzige - sind es sogar gegen 90 Prozent der Familien. Um nun diese Kaufkraftminderung bzw. die mit den Kindern entstehenden höheren Auslagen etwas zu kompensieren, wurden von den Arbeitgebern die Kinder- und Ausbildungszulagen eingeführt. 5 Milliarden Franken an Familien-, Kinder- und Ausbildungszulagen werden jährlich ausbezahlt. Von diesem Geld, das eigentlich für die auszubildenden Kinder gedacht ist, nimmt der Staat über die Steuern rund eine Milliarde Franken dann gleich wieder weg. Rund 750 Millionen werden in den Kantonen und rund 250 Millionen werden auf Bundesebene weggenommen; das ist unbefriedigend.
Noch viel unbefriedigender ist, dass viele Familienzulagen für die Familien steuerlich einer Lohnerhöhung gleichkommen, womit dann mehrere Hundert, ja Tausende von Franken mehr an Steuern abzuliefern sind. Das höhere steuerbare Einkommen kann auch zur Folge haben, dass die Eltern mit dem Hineinrutschen in eine höhere Steuerklasse auch keine Prämienverbilligung für die Krankenkasse mehr erhalten, obwohl ein kinderloses Ehepaar mit dem gleichen Nettoeinkommen eine solche Hilfe erhalten würde. Das geht nicht; es ist nicht bloss unsympathisch, es ist zu korrigieren. Das wollen die beiden kantonalen Initiativen tun.
Mit Folgegeben kann diese Problematik in das hängige Dossier der Familien- und Ehegattenbesteuerung aufgenommen werden; auch das ist ein Grund für meinen Antrag. Ich bin ja beileibe nicht bekannt dafür, dass ich dem Staat notwendige Steuermittel entziehen möchte. Für mich ist aber klar, dass eine blosse Revision der Ehegattenbesteuerung - wir müssen da noch die Dossiers von rund 80 000 Ehepaaren korrigieren - zu kurz greifen würde. Für mich geht es um die korrekte Abbildung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare mit Kindern und der Ehepaare ohne Kinder. Da gibt es noch einiges zu tun. Die Annahme dieser beiden kantonalen Initiativen gibt dem Bundesrat die Gelegenheit, die Frage der Besteuerung der Familien- und Ausbildungszulagen in die laufenden Revisionsarbeiten mit einzubeziehen. Wir werden uns mit dem Gesamtdossier im Verlauf des nächsten Jahres befassen können.
Das ist der Grund für den Antrag, den beiden Standesinitiativen Folge zu geben. Ich glaube, es ist richtig, wenn man diese Problematik gesamthaft anschaut, und ich lade Sie ein, hier meinem Einzelantrag zuzustimmen.
Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte drei Punkte kurz ansprechen:
Die Standesinitiativen verlangen, dass Kinder- und Ausbildungszulagen bei den Kantonssteuern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Das ist relativ klar, und daraus kann man meiner Meinung nach nicht ableiten, dass man das dann auf beliebige andere Themen ausdehnen kann.
Ich möchte aber noch zwei andere Dinge aufnehmen, die Kollege Schwaller erwähnt hat. Er hat gesagt, drei Viertel der Steuerpflichtigen mit Kindern hätten Einkommen unter 100 000 Franken. Diese sind von Kinderkosten stark betroffen, damit bin ich einverstanden. Aber ich habe schon darauf hingewiesen, dass mit dieser Lösung genau die Leute eigentlich besser fahren, die hohe Einkommen haben, weil ja die Progression spielt. Wenn das Einkommen sehr hoch ist und aufgrund der Progression auch der Steuersatz, dann werden die Abzüge in Franken entsprechend grösser.
Eine weitere Bemerkung: Herr Schwaller hat zu Recht ausgeführt, es würden Zulagen in der Grössenordnung von 5 Milliarden Franken ausbezahlt und der Staat hole sich dann über Steuern rund eine Milliarde wieder zurück. Damit bin ich einverstanden. Aber da kommt das, was ich schon erwähnt habe: Mit dem gleichen Argument können wir dann sagen, die Eidgenossenschaft zahle mehr als 8 Milliarden Franken an die AHV. Ja, dann werden Sie konsequenterweise sagen: Wenn das Geld vom Staat kommt, dann wird es in Zukunft nicht mehr besteuert. Das ist ja meine Sorge, wenn man sich auf diesen Weg begibt. Da gibt es dann andere Bereiche, wo man mit dem gleichen Argument kommen könnte. Das will ich vermeiden. Denn dann kämen wir in Grössenordnungen, wo wir definitiv Probleme hätten.
Ich beantrage Ihnen noch einmal mit der klaren Mehrheit Ihrer Kommission, hier keine Folge zu geben.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 19 Stimmen
Für den Antrag Schwaller ... 14 Stimmen
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Die beiden Initiativen sind damit erledigt.
Schluss der Sitzung um 11.30 Uhr
La séance est levée à 11 h 30