13.3670
Eigenständiges Doktorat an den Schweizer Fachhochschulen
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Die Interpellantin beantragt eine kurze Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP
Zunächst besten Dank für die Beantwortung meiner Interpellation. Auch wenn die Antwort etwas kurz ausfällt, freue ich mich über zwei Feststellungen des Bundesrates:
Erstens geht der Bundesrat in seiner Antwort davon aus, dass ein dritter Zyklus an den Fachhochschulen nach HFKG grundsätzlich möglich ist. Er schreibt dazu unter Ziffer 3 Folgendes: "Über seine Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über Studienstufen und die Durchlässigkeit gemäss Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a HFKG kann der Hochschulrat Grundsätze zu den einzelnen Studienstufen und zur Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen erlassen. Im Rahmen dieser Kompetenzen wird er unter anderem auch die Verortung und die Merkmale der einzelnen Studienstufen für die universitären Hochschulen sowie die Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen festlegen. Dazu gehört auch die Frage des dritten Zyklus an Fachhochschulen." Wenn der Bundesrat in seiner Antwort den Hochschulrat nach Artikel 12 HFKG als das Organ ansieht, welches einen Entscheid über ein Doktorat an den Fachhochschulen herbeiführen kann, möchte ich dann noch folgende Frage stellen: Was macht der Bundesrat, um zu einer solchen Entscheidungsfindung nach Artikel 12 HFKG beizutragen?
Zweitens freut es mich, dass der Bundesrat in seiner Antwort mehrmals Folgendes betont: "Die Fachhochschulen haben den Auftrag, praxisorientierte und berufsqualifizierende Ausbildungen anzubieten sowie anwendungsorientierte Forschung für die Wirtschaft und Gesellschaft zu erbringen." Oder: "Fachhochschulen sollen auf berufsqualifizierende Abschlüsse vorbereiten und mit ihren Leistungen in der angewandten Forschung ihre Rolle als Innovationsmotoren für Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen."
Zu diesen beiden Zitaten möchte ich drei Fakten nennen, die ich einem Bericht des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2010 zur Ausbildung und beruflichen Situation von Promovierten entnommen habe. Aktuellere Zahlen gibt es leider noch nicht.
1. Allein 34 Prozent aller Promovierten sind ein Jahr nach ihrer Promotion im hochschulorientierten Arbeitsmarkt beschäftigt. Die anderen 66 Prozent sind im Arbeitsmarkt ausserhalb der Hochschulen beschäftigt.
2. Dabei sind Promovierte auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich sehr gefragt. Nur 3,5 Prozent sind ein Jahr nach dem Abschluss erwerbslos, im Gegensatz zu 5,2 Prozent der Diplomierten.
3. Das universitäre Promotionsstudium divergiert deutlich von den im ausserhochschulischen Arbeitsmarkt geforderten praktischen Kompetenzen wie Planung, Organisation, Kommunikation sowie interdisziplinären Kompetenzen wie Sozial- und Selbstkompetenzen.
Zusammengefasst ergibt sich somit folgende Situation: Grundsätzlich sind Promovierte auf dem Arbeitsmarkt ausserhalb der Hochschulen gefragt. Zwei Drittel von ihnen sind auch in diesem Arbeitsmarkt beschäftigt. Sie erwerben aber in ihrem Doktorat nicht die für diesen Arbeitsmarkt notwendigen Kompetenzen. Dann kann die Schlussfolgerung erlaubt sein - und dieser Frage sollte auch nachgegangen werden -: Könnte es sein, dass der Arbeitsmarkt angesichts eines drohenden Fachkräftemangels in der Schweiz in Zukunft von einem PhD der Fachhochschule, zusammengesetzt aus Wissenschaft und Praxis in gleichen Teilen, profitieren würde?
In Ziffer 4 der Antwort ist zu lesen: "Heute führen zahlreiche Fachhochschulen erfolgreiche Kooperationen auf der Master- und Doktoratsstufe mit universitären Hochschulen im In- und Ausland. Solche Kooperationen fördern einerseits die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen, andererseits die Weiterqualifizierung des Nachwuchses von Fachhochschulen in Lehre und Forschung und dienen zudem der Weiterentwicklung des praxisorientierten Profils. Sie sind im Sinne der Effizienz und der Aufgabenteilung zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen in jedem Fall zu priorisieren, weiterzuentwickeln und zu fördern. Die Schweizerische Hochschulkonferenz wird mit dem HFKG solche hochschultypenübergreifende Kooperationen mit projektgebundenen Beiträgen gestützt auf Artikel 59 HFKG unterstützen können." Dazu eine weitere Frage: Welche Kenntnisse hat der Bundesrat heute von gleichberechtigten anwendungsorientierten Doktoratskooperationen zwischen Universität und Fachhochschule in der Schweiz?
Ich habe, dies noch zum Schluss, vor einigen Tagen aufgrund dieses Vorstosses eine Mail von Frau Professorin Dr. Elena Wilhelm, der Leiterin Hochschulentwicklung an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur bekommen. Sie schreibt darin unter anderem: "Ich stelle die These auf, dass unser duales Bildungssystem auf den Stufen des Bachelor-Studiums erodiert und massiv ins Wanken kommt. Die stets postulierte Gleichwertigkeit ist auf diesen Niveaus eine euphemistische Floskel. Die Fachhochschulen verlieren ihre besten Studierenden an die Universitäten (Master-Stufe) und ans Ausland (PhD-Stufe), was ein hochschulbildungspolitisches Armutszeugnis ist, während die Universitäten auf 50 Prozent Promovierende aus dem Ausland zurückgreifen müssen." Weiter schreibt Frau Dr. Wilhelm dann auch, dass an der ZHAW derzeit 66 Mitarbeitende an einer Promotion seien. 10 dieser 66 hätten "lediglich" einen FH-Master als Abschluss. Sie alle promovierten im Ausland. Die Promotionsordnungen unserer Universitäten, führt sie weiter aus, seien teilweise unglaublich rigide, was die Zulassung von Studierenden mit einem FH-Master anbelange, weshalb eben unsere FH-Absolvierenden grossmehrheitlich im Ausland promovierten. Mittlerweile seien dies über 50 Prozent.
Ich freue mich auf weitere Diskussionen zu diesem Thema und danke dem Bundesrat nochmals für seine Antwort.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Die Fachhochschulen haben einen doppelten Auftrag, nämlich einerseits den Auftrag, hervorragende Fachkräfte auszubilden, und andererseits den Auftrag, angewandte Forschung und Entwicklung zu betreiben, und das zugunsten von Wirtschaft und Gesellschaft. Dieser doppelte Hauptauftrag bleibt natürlich auch im HFKG-Kontext bestehen. Das HFKG ist dann für Weiterentwicklungen offen.
Der Hochschulrat wird gestützt auf Artikel 12 Absatz 3 des HFKG die Kompetenz zur Festlegung der Merkmale der Hochschultypen, aber auch zum Erlass von Vorschriften für die Studienstufen haben. Dabei wird der Hochschulrat ebenfalls über die Frage entscheiden, ob die Fachhochschulen auch Programme auf der Doktoratsstufe anbieten können.
Wie Sie wissen, hat die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz einen Auftrag. Sie erarbeitet aktuell Grundlagen zur Frage des dritten Zyklus an Fachhochschulen. Es wird bei diesen Grundlagen vor allem darum gehen müssen, dass die Richtigkeit, die Notwendigkeit sogar, die Funktion, die Form, aber auch die Voraussetzungen für eine allfällige dritte Studienstufe geklärt werden können.
Die Ist-Situation ist - Sie haben es soeben auch angesprochen, Frau Ständerätin Häberli-Koller -, dass die universitären Hochschulen schon heute Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen in den dritten Zyklus aufnehmen können. Kooperationen auf der Doktoratsstufe zwischen Fachhochschulen und Universitäten sind jedenfalls zu fördern. Mit dem HFKG wird die künftige Hochschulkonferenz dies auch über projektgebundene Beiträge tun können.
Ich verzichte auf einen Kommentar zur Aussage von Frau Professorin Wilhelm, wonach die Qualität, wenn ich das richtig verstanden habe, auf Stufe Bachelor erodiert; ich glaube persönlich nicht, dass dem so ist. Auf jeden Fall müssen die Andersartigkeit und die Gleichwertigkeit mit aller Konsequenz in die Zukunft geführt werden.
Ich habe die Zusammenarbeit zwischen universitärer Hochschule und Fachhochschule angesprochen. Es geht um den dritten Zyklus. Ich kann die Frage nicht beantworten, wie viele solche Kooperationen laufen und ob bezüglich des Fachkräftemangels das Anbieten eines PhD im Fachhochschulbereich wesentlich zur Beförderung unserer Wirtschaft und letztlich auch unseres Wohlstandes beiträgt. Das muss der Bericht aufzeigen, der jetzt erarbeitet wird.
Frau Ständerätin Häberli, die Arbeiten zur Klärung und damit auch zur Beantwortung Ihrer Fragen laufen. Es ist mir ganz wichtig, zum Abschluss noch einmal betonen zu können, dass das Fachhochschulsystem als gleichwertiges, aber andersartiges System - es ist nämlich vor allem auch praxisnah - mit aller Konsequenz in die Zukunft geführt werden muss. Es trägt massgeblich dazu bei, dass wir letztlich in diesem Lande so innovativ sind, wie wir sind, so wettbewerbsfähig sind, wie wir sind, und damit auch so gut beschäftigt sind, wie wir sind.