04.3202
KMU- und wachstumsfreundliche rechtliche Umsetzung der Basler Eigenmittelempfehlungen (Basel I und Basel II)
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Sie beantragt ohne Gegenstimme die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Schiesser Fritz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Gestatten Sie, dass ich Ihnen eine Frage stelle: Ist Ihre Hausbank eine sophistizierte Bank? Wenn Sie das nicht wissen, dann fragen Sie Ihre Bank, oder ich versuche zu erklären, worum es geht.
Die Eidgenössische Bankenkommission ist mit der Umsetzung der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) in der Schweiz betraut. Das Parlament hat dazu eigentlich nichts zu sagen, und das ist das Unbefriedigende. Deshalb liegt diese Motion vor.
Zur Umsetzung von Basel II: Im schweizerischen Recht bedarf es dazu nicht einer Änderung des Bankengesetzes, es genügt eine Verordnungsänderung. Wie bisher werden die grundlegenden Entscheide sowie die standardisierten Risikogewichte und der sogenannte Unterlegungssatz - der bleibt unverändert bei 8 Prozent - durch den Bundesrat in der Bankenverordnung sowie in einer neuen Eigenmittelverordnung festgelegt. Die technischen Erläuterungen werden in vier EBK-Rundschreiben zu Kredit-, Markt- und operationellen Risiken sowie zur Eigenmitteloffenlegung erlassen. Diese neue Regulierung tritt ab 1. Januar 2007 gestaffelt in Kraft. Damit schliesst sich die Schweiz dem Zeitplan des Basler Ausschusses an, der auch von der EU übernommen wird.
Basel II legt internationale Mindeststandards im Bereich der Bankenregulierung fest. Auf der Basis eines Dreisäulenprinzips soll mit Basel II, insbesondere durch erhöhte Risikosensitivität bei den Eigenmittelanforderungen, die Stabilität des internationalen Finanzsystems gestärkt und durch eine Harmonisierung der Eigenmittelanforderungen die Gleichbehandlung der Banken im Wettbewerb verbessert werden. Darauf werde ich noch kurz zurückkommen. Die erste Säule regelt die minimalen Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt- und neu auch für operationelle Risiken, während die zweite Säule Grundsätze zur Bankenaufsicht beschreibt. Die dritte Säule schliesslich stellt vereinheitlichte Anforderungen an die Offenlegung und soll dadurch zu erhöhter Markttransparenz führen. Die bisherige Eigenmittelausstattung im gesamten Finanzsystem soll unter Basel II erhalten bleiben.
Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen - das ist ein wesentlicher Punkt im ganzen System - für die drei Risikotypen steht unter Basel II eine "Menuauswahl" verschiedener Ansätze zur Verfügung. Diese Differenzierung ermöglicht es den Instituten, die jeweils am besten auf ihre Bedürfnisse und Verhältnisse zugeschnittenen Ansätze zu wählen. Dabei sind die einfachen Ansätze in der Anwendung weniger aufwendig, führen aber wegen ihrer geringeren Genauigkeit in der Regel zu höheren Eigenmittelanforderungen als die komplexen institutsspezifischen Ansätze, die einer Bewilligungspflicht unterstehen. Im zweiten Fall spricht man von sogenannten sophistizierten Banken.
Dazu kann festgehalten werden, dass sehr wenige Schweizer Banken, darunter die beiden Grossbanken, die komplexen institutsspezifischen Ansätze von Basel II anwenden werden. Die grosse Mehrheit der Institute wird die einfachen Ansätze wählen und damit höhere Eigenmittelanforderungen haben. Es kommt dazu, dass die Privilegien der Kantonalbanken bei der Eigenmittelunterlegung aufgrund der Staatsgarantie und diejenigen der Raiffeisenbanken wegen der Nachschusspflicht der Genossenschafter mit Basel II wegfallen werden.
Die Umsetzung von Basel II in der Schweiz soll die Finanzierung der KMU nicht gefährden, das verlangt die Motion, die wir heute zu behandeln haben. Die Erleichterungen, die Basel II für die Eigenmittelunterlegung bei Krediten an KMU vorsieht, werden in den schweizerischen Vorschriften vollständig übernommen. Wir legen in dieser Motion Wert darauf, dass eine KMU-schonende Umsetzung ohne den sogenannten Swiss Finish erfolgt, einen Swiss Finish, der kleinen Banken immer wieder zum Nachteil gereicht. Auf der einen Seite wollen EBK und Bundesrat nicht nur das Minimum umsetzen, sondern in verschiedenen Bereichen zur Sicherung des Bankensystems weiter gehen. Auf der anderen Seite bringt das, insbesondere für die mittleren und kleinen Bankinstitute, zusätzliche Belastungen mit sich.
Die Motion, die wir hier heute zu beurteilen haben, soll den Bundesrat dazu einladen, bei der Umsetzung auf Verordnungsebene das Gleichgewicht zwischen einer Regulierung zur Sicherung des schweizerischen Bankensystems einerseits und der erforderlichen Flexibilität durch volle Ausschöpfung des Ausnahmenkatalogs von Basel II zugunsten der KMU andererseits zu wahren.
In diesem Sinne bitte ich um Annahme der Motion.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Vorab meine Interessenbindung: Ich bin Präsident der Urner Kantonalbank, welche eine kerngesunde Kleinbank ist.
Ich danke der WAK für die Unterstützung dieser Motion. Das Finanzierungsgeschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen ist und bleibt ein strategisches Kerngeschäft auch für eine kleine Bank. Seit Jahren verfolgen natürlich auch die kleinen Banken die Entwicklung rund um Basel II aufmerksam. Wir haben natürlich auch die Befürchtungen der KMU, dass die Eigenmittelvorschriften für Banken die Kreditkosten für die KMU verteuern würden, zur Kenntnis genommen. Wir können heute jedoch sagen, dass bezüglich der heutigen Kreditpolitik unserer Bank mit Basel II keine grossen Veränderungen eintreten werden. Unsere Bank verfügt wie andere Schweizer Banken auch heute schon über ein gutes internes Ratingsystem. Die individuelle Preisgestaltung basiert natürlich auf diesem Ratingsystem und entspricht bereits einer gängigen Praxis. Diese Kreditpolitik ist somit für die Schweizer KMU nicht etwas grundlegend Neues, Basel II hin oder her. Wichtig ist dabei auch eine gegenseitige transparente Information.
Basel II ist als sogenanntes "soft law" nicht direkt verbindlich, sondern bedarf einer nationalen Umsetzung, wie dies hier auch bereits erwähnt wurde. Die Umsetzung in der Schweiz geschieht durch bundesrätliche Verordnungen und Rundschreiben der EBK. Die geplante Umsetzung geht heute meines Erachtens absolut in die richtige Richtung und ist so zu unterstützen. Man bemüht sich um eine angemessene Differenzierung. Was die Eigenmittelausstattung der Kantonalbanken anbetrifft, ist zu erwähnen, dass die Kantonalbanken im Grossen und Ganzen über eine gute Eigenmittelausstattung verfügen. Der Wegfall der Sonderbehandlung der Kantonalbanken war absehbar. Die Eigenmittelstrategie einer Kantonalbank konnte und musste diese Entwicklung eigentlich seit Jahren mit einbeziehen.
Damit erlaube ich mir noch abschliessend eine grundsätzliche, generelle Bemerkung. Wir wünschen uns vom Bund und von der EBK, dass von der Aufsicht für den Bankenplatz Schweiz differenzierte Lösungen gesucht werden. International tätige Grossbanken und kleine Banken können bei der Reglementierung nicht einfach über den gleichen Leisten geschlagen werden. Gerade kleine Banken werden von der zunehmenden Reglementierung zunehmend erdrückt, was erhebliche Kostenfolgen mit sich bringen kann. Wir brauchen der Grösse der Banken angemessene und differenzierte Lösungen. Das Kerngeschäft der kleinen Banken ist ja das Bankengeschäft und nicht die Veradministrierung der Bank. Ich danke Bundesrat Merz für sein Verständnis - das ist uns bekannt - für dieses Anliegen, und ich danke ihm auch ausdrücklich dafür, dass er diesem Anliegen auch in Zukunft Rechnung trägt.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.
Am liebsten würde ich sagen: Bitte. Dann wäre die Diskussion erledigt; ich nehme nämlich den Dank gerne entgegen. Aber Folgendes: Fast etwas unbemerkt von der Öffentlichkeit sind wir derzeit dabei, uns bei der Aufsicht über den schweizerischen Finanzmarkt - und das ist einer der weltgrössten, wir verwalten in unserem Land etwa ein Drittel sämtlicher Privatvermögen; das sind Vermögenswerte von 4000 Milliarden Franken, das ist eine unvorstellbare Grösse - moderne, risikobasierte Standards zu geben.
Der erste Schritt war das neue Versicherungsaufsichtsgesetz. Im Gefolge dieses Gesetzes haben wir im Bundesamt für Privatversicherungen in Zusammenarbeit mit der Assekuranz den sogenannten Swiss Solvency Test entwickelt. Der Swiss Solvency Test ist ein Aufsichtsinstrument, das zusammen mit den Versicherungen erarbeitet wurde - risikobasiert - und neue Gesichtspunkte in die Beurteilung der Liquidität und der Solvabilität der Versicherungen bringt. Am Anfang war natürlich ein gewisser Widerstand vorhanden. Die Versicherungen hatten das Gefühl, sie würden jetzt gewissermassen geknechtet. Es kamen neue Vorschriften, und das hat ihnen nicht so behagt. Aber wenn Sie heute fragen, stellen Sie fest, dass alle der Überzeugung sind, dass man hier eine gute Lösung gefunden hat.
Das zweite Projekt hier ist jetzt Basel II. Da geht es ebenfalls darum, die Eigenmittelanforderungen und damit eben auch die Solidität der Banken zu verstärken. Hier war - ähnlich wie bei den Versicherungen - am Anfang ein grosser Widerstand spürbar. Das führte dazu, dass man die Zusammenarbeit gesucht und gefunden hat, wie es sich in unserem Land gehört. Die EBK hat dann im Einvernehmen mit den Banken Lösungen entwickelt, die sich jetzt schrittweise und, wie es Herr Stadler gesagt hat, auch stufengerecht realisieren lassen.
Jetzt läuft eine Testphase. In diese Testphase sind 77 Bankinstitute - von den einigen Hundert, die wir in der Schweiz haben - eingebunden. Ich darf Ihnen sagen, dass die ersten Ergebnisse gut, zufrieden stellend sind. Die Banken sagen: Ja, wir glauben, dass Basel II eine Verstärkung der Sicherheit, der Solidität unserer Bilanzen bringt. In diesem Zusammenhang gibt es natürlich gewisse höhere Eigenmittelanforderungen. Aber man muss sehen, wo dies so ist: Sie sind in erster Linie nicht beim Kreditgeschäft mit KMU zu suchen, sondern dort, wo im Bankengeschäft eben auch grössere Risiken eingegangen werden, insbesondere in der Vermögensverwaltung, insbesondere im Handel und insbesondere in der Anlageberatung. In diesen Bereichen werden die Standards etwas nach oben geschraubt. In anderen Bereichen geht es weitaus einfacher zu und her. Wir planen derzeit, Basel II einzuführen. Es ist Sache der EBK, dieses System dann zu begleiten.
Abschliessend mache ich einen Hinweis auf das dritte Projekt in Zusammenhang mit der Aufsicht über unsere Finanzmärkte: das Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finmag). Der Bundesrat hat dieses Projekt ins Parlament geleitet, die nationalrätliche WAK wird sich nächste Woche zum zweiten Mal damit befassen. Das Projekt Finmag wird dann die Anstrengungen bei der Aufsicht über unsere Finanzmärkte sowohl organisatorisch wie auch inhaltlich zusammenfassen, konzentrieren und zum Teil auch neu gestalten, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir in Bezug auf die Beaufsichtigung der Finanzmärkte auch international an der Spitze bleiben. Daran muss uns angesichts der Wichtigkeit des Finanzplatzes Schweiz sehr viel gelegen sein. In diesem Zusammenhang bin ich dankbar für die Anstrengungen, die gemacht wurden: bei den Versicherungen, bei den Banken. In diesem Zusammenhang - jetzt komme ich auf das Votum von Herrn Stadler zurück - freue ich mich ganz besonders, dass hier ein Praktiker bestätigt, dass der Weg, den wir eingeschlagen haben, sich als der richtige erweist. Ich bin der Überzeugung, dass er auch am Ende der richtige sein wird.
Büttiker Rolf · P-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté