12.3008
Inscrire les sites d'implantation d'éoliennes dans les plans directeurs cantonaux
Parmelin Guy · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La sortie à terme du nucléaire avec la technologie actuelle nécessite des mesures en matière de promotion des énergies renouvelables et au niveau de l'efficacité énergétique. Dans le domaine des énergies renouvelables, le Parlement, à l'article 1 de la loi sur l'énergie, a fixé comme objectif d'augmenter la production de 5400 gigawattheures jusqu'en 2030. Pour y parvenir, nous devons veiller à développer dans des conditions de marché tous nos potentiels en matière d'énergies renouvelables - énergies renouvelables qui doivent contribuer à assurer notre sécurité d'approvisionnement à des prix compétitifs. Pour atteindre ces objectifs, nous devons veiller à mettre les meilleures conditions-cadres possibles. Parmi ces conditions-cadres figurent les autorisations à délivrer par rapport aux sites. La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie est de l'avis que la Confédération doit définir avec les cantons les sites les plus favorables et les plus appropriés pour la production d'énergie éolienne. Selon les estimations, l'énergie éolienne devrait, à l'horizon 2050, couvrir environ 7 à 10 pour cent de nos besoins en électricité. Ces sites les plus favorables devraient être inscrits dans les plans directeurs cantonaux. Si ces sites se trouvent en zone forestière, ils devront par définition être considérés comme imposés par leur destination, en allemand "standortgebunden". Une fois définies, les procédures d'autorisation devraient être simplifiées. Cette façon de procéder permettrait ainsi de mettre fin à de nombreuses querelles sur l'implantation ou non de parcs éoliens dans notre pays. Nous devons nous donner les moyens d'atteindre nos objectifs.
La commission vous recommande par conséquent, par 14 voix contre 6 et 3 abstentions, d'adopter cette motion de commission.
Girod Bastien · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie schlägt Ihnen mit dieser Motion vor, dass der Bund zusammen mit den Kantonen in einer Positivplanung die geeigneten Windenergie-Standorte festlegt, dass das Bewilligungsverfahren vereinfacht wird und Standorte, die sich im Waldgebiet befinden, als standortgebunden gelten und entsprechend für die Nutzung der Windenergie zugelassen werden können. Die ursprüngliche Hauptmotivation für diese Motion war die Möglichkeit der Zulassung solcher Standorte im Waldgebiet, denn hier besteht ein beträchtliches Potenzial für die Gewinnung von Windenergie.
Erlauben Sie mir ganz kurz eine allgemeine Ausführung zum Potenzial der Windenergie. Ich verweise auf die kostendeckende Einspeisevergütung und die entsprechende Warteliste, wie sie der Kommission und wie sie auch öffentlich vorliegt: Da sieht man, dass bei den bereits geförderten Projekten der Anteil der Windenergie mit 4 Prozent sehr klein ist. Wenn man aber die Projekte in Projektierung anschaut, sieht man, dass dort die Windenergie 50 Prozent der voraussichtlichen Jahresproduktion der Projekte umfasst. Auch auf der Warteliste machen die Projekte der Windenergie 50 Prozent aus. Wenn man also das ganze Volumen der Projekte betreffend kostendeckende Einspeisevergütung nimmt, die wir fördern, sind ein Drittel davon Windprojekte. Mit diesem Drittel könnte man eines der alten AKW ersetzen. Die Windenergie hat also ein beträchtliches Potenzial; das Problem ist, dass viele Projekte bei der Umsetzung Mühe haben.
Wie ich angetönt habe, geht es mit der Motion vor allem darum, die Standorte im Wald zuzulassen. Der Bund hat ein Windkonzept Schweiz erstellt. Dort steht zu den potenziellen Standorten geschrieben, dass Standorte in geschlossenem Wald ausgeschlossen sind und dass der Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter beträgt. Bis jetzt ist das eine weisse, nichterschliessbare Zone für die Windenergie. Das wollen wir mit dieser Motion ändern. Wir wollen, dass das auch betrachtet wird. Ein Waldstandort hat gewisse Nachteile in Bezug auf die Windgeschwindigkeit, was man mit höheren Anlagen ausgleichen muss. Der Vorteil ist aber, dass gewisse andere Konflikte, zum Beispiel mit der Bevölkerung, reduziert werden können, wenn wir die Projekte näher beim Wald oder im Wald realisieren können. Es ist deshalb sinnvoll, wenn man dieser Motion zustimmt; die Motion wurde in der Kommission mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen unterstützt.
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, wie ich gesehen habe. Aber das Anliegen stellt er grundsätzlich nicht infrage. Es besteht aber eine Differenz, inwiefern innerhalb der Zone, die der Kanton festlegt und die als geeignet gilt, noch einmal eine Standortprüfung gemacht werden muss. Es ist jetzt nicht explizit gemeint, dass man das nicht mehr macht. Wichtig ist einfach, dass dann nicht mehr infrage gestellt werden kann, dass in diesem Gebiet solche Anlagen erstellt werden. Wenn man die Antwort des Bundesrates liest, sieht man auch, dass die verlangte Vereinfachung des Verfahrens durchaus noch gewisse Möglichkeiten eröffnet: Die verschiedenen Prüfungen, die aufgeführt sind, können sicher auch noch vereinfacht werden.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion entsprechend der Kommissionsmehrheit anzunehmen.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Ich kann es kurz machen. Inhaltlich, also dazu, dass man sich für Windenergiestandorte einsetzt, haben wir keine Differenz. Die Motion verlangt aber eben bereits, dass man geeignete Standorte in Richtplänen ausscheidet. In Richtplänen scheiden Sie Gebiete für allfällige spätere Standorte aus. Das ist somit formaljuristisch ein Unterschied; der Begriff "Gebiete" wäre eben der richtigere als "geeignete Standorte".
Mit dem zweiten Satz der Motion und der generellen Standortgebundenheit einer solchen Anlage stehen Sie fast ein bisschen im Widerspruch zu Ihren Beschlüssen von vorhin zum Waldgesetz. Auch hier müsste man den Einzelfall anschauen und überprüfen, weil auch hier natürlich die Prüfung des konkreten Projekts und des konkreten Standortes dann auf der nächstfolgenden Planungsstufe der kommunalen Ebene noch erfolgen müsste. Deshalb haben wir gesagt: Wenn Sie die Motion annehmen würden, würden wir uns erlauben, im Zweitrat die formal richtige Formulierung vorzuschlagen.
Vote
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 139 Stimmen
Dagegen ... 15 Stimmen