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Définition du service public
Leutenegger Filippo · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Ich möchte mit dieser Motion den Service public genauer definieren, und zwar aus einem einfachen Grund. Bisher waren die Kanäle getrennt; man wusste: Die SRG betreibt Radio und Fernsehen. Letztlich ist der Grund dafür ein historischer: Diese Kompetenz der SRG wurde in der Zwischenkriegszeit begründet, insbesondere um den ausländischen Einfluss nicht zu gross werden zu lassen. Das heisst, man wollte einen Radiosender und einen TV-Sender gegen die ausländische Konkurrenz betreiben. Gleichzeitig ging es um die Versorgung, um die Sicherstellung von Information und Kultur in den verschiedenen Sprachregionen.
Nun wissen Sie ja selber, wie das Internet die Realität überholt hat: Die Systeme sind konvergent geworden, alle sind auch online, betreiben Internetplattformen. Radio und Fernsehen verschmelzen immer mehr, auch zu einer Internetplattform. Wir haben ja schon sehr intensive und heftige Diskussionen zwischen den Verlegern und der SRG erlebt: Warum soll überhaupt eine Online-Zeitung betrieben werden? Wie viele Zeichen soll man da überhaupt zulassen? Gleichzeitig machen die privaten Verlage eben auch Radio und Fernsehen. Sie sehen: Wir haben eine Institution, die von den Konzessionszahlern subventioniert wird und die immer direkter auch die Printverlage konkurrenziert, welche natürlich sehr stark an Einfluss und vor allem auch an Einkommen verloren haben. Diese direkte Konkurrenzierung führt zu massiven Problemen.
Es gibt natürlich noch andere Fragen, die uns interessieren: Muss eine staatlich konzessionierte Organisation wie die SRG Webseiten betreiben, wie die Privaten sie ebenfalls betreiben? Soll sie diese konkurrenzieren? Soll sie beispielsweise einen Online-Newsticker betreiben? Wie weit soll sie gehen, wie breit soll das Angebot sein? All das machen alle Privaten auch, aber sie müssen es selber finanzieren. Eine lange Diskussion gab es beispielsweise auch über die Frage, ob die SRG Endemol-Formate einkaufen muss oder ob sie Serien einkaufen soll, die auch bei den Privaten laufen können. Sie sehen: Es geht hier um Angebote, nicht um publizistische Kontrolle. Letztlich geht es um die Definition dessen, wieweit ein öffentlicher Sender, der staatlich und über die Konzessionen subventioniert wird, überhaupt die privaten Sender konkurrenzieren dürfen soll.
Service public würde gemäss meiner Definition dann geleistet, wenn die Privaten Angebote nicht erbringen können. Es wäre fatal, mit staatlichen Geldern wie Konzessionsgebühren die privaten Angebote zu konkurrenzieren. Das ist heute leider immer stärker und immer häufiger der Fall. Das ist keine gute Entwicklung. Sie müssen das auch im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Realität anschauen. Die SRG hat natürlich jedes Jahr mehr Mittel, weil die Bevölkerungszahl steigt. Die privaten Printmedien, die alles machen müssen, auch online, haben wegen der darbenden Werbeindustrie immer weniger Mittel. Deshalb ist heute die SRG und nicht mehr Tamedia oder Ringier der grösste Medienkonzern in der Schweiz. Wir müssen solche Entwicklungen auch mit einer gewissen Vorsicht anschauen.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion zu unterstützen, weil der Service public jetzt nicht mehr einfach im RTVG geschichtlich analysiert respektive in der Konzession festgelegt werden kann. Wir müssen ein neues Gesamtsystem definieren. Welche Leistung muss die SRG heute erbringen? Welche Leistungen sollen die Privaten erbringen? Es darf nicht sein, dass immer mehr private Angebote, die auch gut sind, durch subventionierte Angebote konkurrenziert werden.
Deshalb bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Das Parlament hat ja bei der RTVG-Revision lange darüber diskutiert, wie detailliert der Service public der SRG im Gesetz umschrieben werden soll. Man hat schliesslich eine moderate Form gewählt, weil sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass eine zu konkrete Formulierung des Service public nicht zielführend ist. Der Gesetzgeber hat aber der SRG einen klaren Leistungsauftrag gegeben, wie sie diese Leistungen somit umzusetzen hat. Dafür erhält sie Gebühren, und im Rahmen der Konzession sind diese Vorgaben konkretisiert.
Der Service-public-Gedanke ist aus staatspolitischer Sicht enorm wichtig, auch aus Sicht der Demokratie, und ich glaube, es ist auch nicht das Ziel von Herrn Leutenegger, ihn grundsätzlich infrage zu stellen. Wenn Sie dazu ein Postulat eingereicht hätten, hätte ich wahrscheinlich den Antrag auf Annahme gestellt, dies weil, wie Sie richtig erwähnt haben, heute das RTVG wohl eine Spur zu einengend konzipiert ist, weil das Internet ganz andere Quellen bereithält und auch hier Information betrieben wird und diese Leistungen erbracht werden. Da stellen sich Fragen, die durchaus berechtigt sind. Der Bundesrat hat deshalb auch in diesem Jahr mit den Verlegern und der SRG beschlossen, dass wir in diesem Bereich tätig werden und versuchen, diesen heute aktuellen und im Lichte der technologischen Entwicklung sich verändernden Service public neu zu fassen.
Ihre Motion in diesem Sinne muss ich aber ablehnen, weil Sie etwas vorausnehmen, was ich schlichtweg noch nicht beantworten kann. Dass wir aber neu anschauen - auch im Lichte der Social Media, des Internets -, was Service public für die kommende Generation bedeutet und was das Interesse des Staates ist, das ist zentral, und das ist erkannt.
Davon unabhängig sind aber Ihre Fragen: Wie viel Werbung darf es sein? Wie viel publizistische Leistung darf es sein? Das hat zu tun mit der Frage: Werbeeinschränkung im Online-Bereich - ja oder nein? Und dort, das wissen Sie, hat der Bundesrat auch einen Grundsatzentscheid gefällt. Im Moment läuft die Diskussion über die Konzessionsanpassung. Insofern ist das, denke ich, schon eine separate Frage, die jetzt geklärt wird. Aber sie ist natürlich immer noch an den klaren Auftrag gemäss RTVG gekoppelt, der natürlich weiterhin die Grundlage bildet.
In diesem Sinne hätte ich ein Postulat gerne entgegengenommen, weil es um eine wichtige Frage geht. Die Motion muss ich nach dem geltenden Parlamentsgesetz zur Ablehnung empfehlen.
Leutenegger Filippo · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Ich nehme Ihr Angebot gerne an, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen. Deshalb ziehe ich die Motion zurück und werde ein entsprechendes Postulat einreichen.
Intervention de procédure
Zurückgezogen - Retiré