12.095
Loi fédérale sur la réduction du bruit émis par les chemins de fer. Révision
Amherd Viola · Mit-F · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV
In Vorlage 1 geht es um die Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen und in Vorlage 2 um den damit verbundenen Finanzierungsbeschluss. Mit der aktuellen Vorlage sollen die Lärmemissionen der Eisenbahnen reduziert werden, und zwar durch die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020, durch die Förderung von lärmarmem Rollmaterial und lärmarmer Infrastruktur sowie durch Massnahmen an der Fahrbahn.
Die vorerwähnten Massnahmen können dabei auf eine Vorlage aus dem Jahre 2000 aufbauen, welche in erster Priorität auf die Sanierung des Rollmaterials, in zweiter Priorität auf die Erstellung von Lärmschutzwänden und in dritter Priorität auf den Einbau von Schallschutzfenstern zielte. In den letzten Jahren wurden sehr grosse Fortschritte erzielt. Das Programm aus dem Jahre 2000 kann als Erfolg angesehen werden. Alle Personenverkehrswagen sind lärmsaniert. Die Güterwagen der SBB sowie die schweizerischen Privatgüterwagen sind etwa zur Hälfte lärmsaniert. Seit 2000 wurden über 9000 Güterwagen lärmtechnisch verbessert. Das ist positiv, genügt aber nicht, weil rund 30 Prozent der in unserem Land verkehrenden Güterwagen aus dem Ausland stammen. 178 Kilometer Lärmschutzwände sind erstellt, für 250 Kilometer liegen Baubewilligungen vor. Der Löwenanteil der vorgesehenen Lärmschutzwände von 290 Kilometern Länge ist also realisiert. Ähnlich erfolgreich war der Einbau von Schallschutzfenstern. 81 000 waren vorgesehen, für 77 000 wurde die Baubewilligung erteilt, 29 000 sind eingebaut.
Mit all diesen im Jahre 2000 beschlossenen Massnahmen konnte die Lärmbelastung im Schienenverkehr massgeblich reduziert werden. Dies ist wichtig, weil der Gütertransport auf der Schiene ein zentraler Bestandteil der schweizerischen Verkehrs- und Verlagerungspolitik ist, der bekanntermassen aber auch eine erhebliche Lärmbelastung darstellt. Weitere Anstrengungen bei der Lärmbekämpfung sind angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens unumgänglich.
Mit der heute zur Diskussion stehenden Vorlage soll das Ziel der Lärmsanierung mit einem Schutzgrad von mindestens 66,7 Prozent übertroffen und eine Erhöhung der Lärmbelastung durch den prognostizierten Mehrverkehr verhindert werden, und zwar durch folgende Massnahmen:
1. Ab 2020 sollen in der Schweiz Emissionsgrenzwerte auch für bestehende Güterwagen, also nicht nur für neue, eingeführt werden. Das kommt einem faktischen Verbot von lärmintensiven Graugussbremssohlen gleich, womit eine der grössten Lärmquellen eliminiert wird. Davon erfasst werden auch die internationalen Wagen, welche die Schweiz im Transitverkehr queren. Die Einführung der Grenzwerte für bestehende Wagen stellt eine Ergänzung zu den lärmabhängigen Trassenpreisen dar.
2. Es sollen neuentwickelte lärmbegrenzende Massnahmen wie Schienenschallabsorber oder das akustische Schienenschleifen an der Fahrbahn umgesetzt werden.
3. Es wird dem Bund die Möglichkeit gegeben, Investitionsbeihilfen an besonders lärmarmes Rollmaterial zu leisten und lärmarme Produkte zu fördern.
4. Es sollen Härtefälle beseitigt werden, beispielsweise durch das Schliessen von Lücken bei den Lärmschutzwänden oder durch die Sanierung von Stahlbrücken.
Mit den vorerwähnten Massnahmen, welche das bestehende Lärmsanierungskonzept ergänzen, können zusätzlich über 50 000 Menschen vor Eisenbahnlärm geschützt werden, der über die Immissionsgrenzwerte hinausgeht.
Damit wird das gesetzlich verankerte Ziel, mindestens zwei Drittel der Bahnanwohnerinnen und -anwohner vor zu viel Lärm zu schützen, deutlich übertroffen. Dieses Ziel kann mit einem Betrag von 1,5 Milliarden Franken erreicht werden, sodass der Verpflichtungskredit von 1,8 auf 1,5 Milliarden reduziert werden kann.
Angesichts dieses sehr positiven Resultates war es für die KVF klar, auf den Gesetzentwurf sowie den entsprechenden Verpflichtungskredit einzutreten, was einstimmig erfolgte. Zu den Detailfragen werden wir uns in der anschliessenden Beratung melden.
Français Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Ce message propose un projet de modification de la loi sur la réduction du bruit émis par les chemins de fer du 24 mars 2000, et par voie de conséquence un projet d'arrêté fédéral sur son financement.
Depuis la mise en application de cette loi, divers projets ont été mis en oeuvre afin de protéger du bruit près de deux tiers de la population proche d'une voie ferrée. A ce jour, de nombreuses actions ont été mises en oeuvre et l'on peut se féliciter que d'ici 2015, globalement, l'objectif politique sera atteint grâce à des mesures concernant principalement le matériel roulant, l'amélioration de la voie et l'aménagement à proximité des voies.
Ce sont 10 700 wagons de marchandises et de voyageurs, propriétés des CFF et des compagnies privées, qui seront ainsi conformes aux exigences politiques en 2015. C'est une diminution de près de dix décibels du bruit émis par le matériel roulant qui aura pu être obtenue grâce à des modifications techniques des wagons, essentiellement du système de freinage. C'est un résultat satisfaisant et la population a déjà pu constater que l'intensité sonore, essentiellement des wagons de marchandises, a pu être diminuée de moitié, soit de près de dix décibels.
Ce sont également des modifications structurelles de la voie qui ont été engagées ainsi que la construction de 300 kilomètres de murs antibruit, et d'ici 2015, ce seront près de 410 kilomètres de ces murs qui seront achevés. Enfin, des fenêtres antibruit ont été financées et près de 85 000 fenêtres seront installées d'ici 2015.
Les montants engagés pour les travaux d'assainissement du bruit, qui seront achevés d'ici 2015, seront inférieurs d'environ 500 millions de francs à ceux projetés initialement en 2000 sur la base des devis d'octobre 1998. En l'état, il ne serait pas cohérent de ne pas poursuivre l'effort engagé et de ne pas poursuivre l'assainissement du bruit du réseau ferroviaire. Aussi le Conseil fédéral propose-t-il une deuxième étape de mesures qui consiste à investir à hauteur de 185 millions de francs dans les mesures de protection contre le bruit.
Cela permettra de poursuivre l'effort sur le matériel roulant, sur les infrastructures ferroviaires et les murs antibruit, et d'entreprendre des recherches appliquées pour améliorer la technologie des bogies. Aussi votre commission a-t-elle accepté l'entrée en matière à l'unanimité.
Afin de s'assurer que tout le matériel roulant circulant sur notre territoire soit conforme aux exigences d'ici 2020, il est demandé une évolution de notre législation qui permettra d'inciter les propriétaires des wagons de marchandises suisses et étrangers en particulier de transformer les wagons de marchandises actuels, voire de se doter de wagons neufs: ceux-ci seront équipés de semelles de frein performantes et peu bruyantes. Ces mesures permettront d'atteindre une amélioration de la situation pour les personnes affectées par le bruit ferroviaire, pour environ 80 pour cent de la population en 2020, au lieu des 64 pour cent prévus pour 2015.
Ayant une incidence internationale, il est à relever que la procédure de consultation a été étendue à l'Union européenne et que ces mesures ont fait l'objet d'une concertation.
Le bruit occasionné durant les manoeuvres et particulièrement durant la nuit, ainsi que bien d'autres points, seront traités dans le cadre des propositions de minorité. J'interviendrai à nouveau à ce sujet dans le cadre de ce débat.
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe socialiste
"Für Güter die Bahn" - das ist ein zentraler Bestandteil unserer bewährten Schweizer Verkehrs- und Verlagerungspolitik. Gleichzeitig gilt die Tatsache, dass Güterverkehr auch erheblichen Lärm verursacht. Mehrere Tausend Personen in der Schweiz sind tagsüber lästigem Eisenbahnlärm ausgesetzt, in der Nacht sind es eher doppelt so viele. Lärm schränkt die Lebensqualität empfindlich ein und kann krank machen. Massnahmen zur Lärmreduktion sind deshalb zwingend und dringend. Seit dem Jahr 2000 ist zur Lärmreduktion einiges gegangen. Die Lärmsanierung von etwa 1200 Normalspur-Reisezugwagen sowie von über 6200 Güterwagen von SBB-Cargo und SBB-Infrastruktur sind abgeschlossen. Die Sanierung der 3300 in der Schweiz immatrikulierten Privatgüterwagen wird noch bis 2015 dauern. Zu diesem Zeitpunkt soll die Lärmsanierung der Schweizer Fahrzeuge abgeschlossen sein. Dieses Ziel muss unbedingt eingehalten werden.
Sorgen machen uns die lauten ausländischen Güterwagen, die durch unser Land fahren und viele Menschen nachts nicht schlafen lassen. Ihre veraltete Bremstechnologie ist der grösste Lärmfaktor. Deshalb muss neues Rollmaterial in Europa seit 2006 mit lärmarmer Technologie ausgerüstet sein. Wenn wir die alten Wagen erst an ihrem Lebensende ausmustern, belästigen sie uns noch bis 2040.
Allein mit Massnahmen am Rollmaterial und baulichen Massnahmen würden voraussichtlich nur 60 bis 64 Prozent der Bevölkerung geschützt, die im Jahr 2000 von Überschreitungen der Grenzwerte betroffen waren. Damit würde das gesetzliche Sanierungsziel von mindestens zwei Dritteln nicht erreicht. Insgesamt verbleiben rund 80 000 Personen, die teilweise hohen Überschreitungen der Grenzwerte ausgesetzt sind. Die SP setzt sich dafür ein, dass die Lärmemissionen der Eisenbahnen trotz Verkehrszunahme nicht ansteigen und die Bahnanwohner dauerhaft vor Lärm geschützt werden. Der Anteil lauter Güterwagen muss rasch gesenkt werden, und Massnahmen sollen mehr auf die Lärmentstehung an der Quelle konzentriert werden.
Die Evaluation des Bundesamtes für Verkehr hat ergeben, dass der Lärm nur mit einem Verbot der sogenannten Graugussbremse spürbar reduziert werden kann. Der Kern der Botschaft, über die wir heute diskutieren, ist deshalb dieses Verbot. Grauguss-Bremssohlen sollen durch Komposit-Bremssohlen ersetzt werden. Diese Massnahme gewährleistet glatte Radlaufflächen, sodass weniger Durchfahrtslärm entstehen wird.
In der Schweiz ist heute ungefähr die Hälfte der Wagen saniert. Wir haben aber einen hohen Anteil von rund 28 Prozent an internationalen Wagen, die vor allem im Transitverkehr durch die Schweiz fahren. In zweiter Priorität soll die Ausbreitung des Schalls mit baulichen Massnahmen wie Lärmschutzwänden oder -dämmen reduziert werden. Die Schweiz richtet seit dem Jahr 2000 für lärmarme Güterwagen einen Lärmbonus in der Höhe von 1 Rappen pro Achskilometer aus. Auch die Niederlande haben einen lärmabhängigen Trassenpreis eingeführt. Diese wirtschaftlichen Anreizsysteme vermögen aber nicht zu genügen, weil es an einer Umrüstungspflicht fehlt und Fahrzeugeigentümer höhere Kosten bei Güterwagen mit Verbundstoff-Bremssohlen befürchten. Lärmabhängige Trassenpreise führen daher erst dann zur Umrüstung.
Wir sind auf dem richtigen Weg, nur dürfen wir nicht stehenbleiben, sondern müssen diesen Weg konsequent und rasch hin zum Ziel gehen. 2015 müssen die Sanierungen der Güterwagen in der Schweiz abgeschlossen sein, 2017 sollen nach Ansicht der SP die ausländischen Güterwagen auf dem gleichen Stand sein.
Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge der SP-Fraktion zu unterstützen.
Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Für uns Grünliberale ist das Ziel der Vorlage, die Lärmemission der Eisenbahn zu senken, selbstverständlich unbestritten. Sowohl die Einführung von Emissionsgrenzwerten für bestehende Güterwagen ab 2020 wie auch die Förderung von lärmarmem Rollmaterial und lärmarmer Infrastruktur sind dafür zielführende Instrumente.
Wir stehen klar dafür ein, dass die Emissionsgrenzwerte für Güterwagen auf dem Normalspurnetz ab dem 1. Januar 2020 gelten. Diese Emissionsgrenzwerte ergänzen das bestehende wirtschaftliche Anreizsystem zur Umrüstung des Rollmaterials ideal. Wir sind uns bewusst, dass mit diesen Grenzwerten Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen faktisch verboten werden. Das ist aber mit den vorgesehenen Übergangsfristen absolut vertret- und verkraftbar. Die Graugussbremse ist eine über hundertjährige Technologie, zu der es seit langer Zeit guterprobte und deshalb bereits bewährte Alternativen gibt.
Weil wir klar für Planungssicherheit und damit für die Einführung der Grenzwerte per 1. Januar 2020 einstehen, lehnen wir den Antrag der Minderheit Graf-Litscher ab, welche eine Vorverlegung auf den 1. Januar 2017 verlangt.
Wir wollen dem Bundesrat auch keine vorsorgliche Kompetenz geben, aus wichtigen Gründen das Inkrafttreten der Grenzwerte um höchstens zwei Jahre zu verschieben. Deshalb folgen wir in diesem Punkt ausnahmsweise dem Antrag der Minderheit Hardegger, welche diese Bestimmung aus dem Gesetz streichen möchte.
Wie bereits eingangs erwähnt, unterstützen wir es, dass der Bund Investition und Forschung für besonders lärmarme Technologien im Eisenbahnbereich unterstützt. Wir halten es aber nicht für angemessen, dass der Rangierverkehr im Gesetz besonders herausgestrichen wird, wie es eine Minderheit der Kommission verlangt. Selbstverständlich sind Lärmemissionen des Rangierverkehrs ein Problem, das wir angehen müssen; das gilt aber auch für alle anderen Lärmemissionen.
Beim Verpflichtungskredit unterstützen wir die Variante der Mehrheit. Die Verwaltung hat klar und einleuchtend dargelegt, dass der Finanzrahmen auf die notwendigen Massnahmen abgestimmt ist und die von der Minderheit beantragte Erhöhung des Kredits um 300 Millionen Franken und damit die Angleichung an den ursprünglich geplanten Kredit nicht notwendig ist. Es ist doch angenehm und schön, wenn wir für einmal weniger Geld als ursprünglich geplant ausgeben müssen. Es wäre ein falsches Signal, wenn wir in einem solchen Fall Geld auf Vorrat sprechen würden.
Ausser bei Artikel 4 Absatz 4 werden wir also überall der Mehrheit folgen und das revidierte Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen auch in der Schlussabstimmung unterstützen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC-PEV
Nous nous penchons aujourd'hui sur la révision de la loi fédérale sur la réduction du bruit émis par les chemins de fer. Elle découle d'une motion déposée en 2009 par le conseiller aux Etats Bieri et adoptée par les deux chambres (09.3154).
Le chemin de fer est un moyen de transport performant et écologique. Mais c'est aussi une source de bruit désagréable pour les personnes qui habitent ou qui travaillent à proximité des lignes ferroviaires. En Suisse, près de 70 000 personnes sont encore exposées à des niveaux de bruit excessif ou incommodant dus aux chemins de fer pendant la journée, chiffre qui double durant la nuit.
Le trafic ferroviaire est en constante augmentation; les trains empruntant le réseau sont toujours plus nombreux, plus longs et toujours plus lourds. Cette évolution ne doit toutefois pas se traduire par une augmentation de l'exposition des riverains au bruit ferroviaire. C'est pourquoi il est primordial pour le groupe PDC/PEV de prendre des mesures efficaces pour que la qualité de vie des personnes habitant le long des axes de transport soit maintenue, voire améliorée.
En vigueur depuis le 1er octobre 2000, la loi fédérale sur la réduction du bruit émis par les chemins de fer vise à protéger la qualité de vie de la population. L'assainissement du bruit est une réussite: 170 000 personnes ont déjà pu être protégées contre l'exposition à des niveaux de bruit ferroviaire excessifs.
Ce nouveau train de mesures pour lutter contre le bruit des chemins de fer qui nous est proposé aujourd'hui permettra de soulager quelque 50 000 personnes supplémentaires. L'introduction de valeurs limites d'émission pour les wagons de marchandises y contribuera pour environ 80 pour cent. Il sera ainsi possible d'aller bien au-delà de l'objectif fixé dans la loi, à savoir protéger au moins deux tiers des riverains du rail d'émissions dépassant les valeurs limites, ce qui est tout à fait réjouissant.
Le groupe PDC/PEV attache une grande importance à la poursuite du transfert du trafic de marchandises sur le rail. Celui-ci ne doit dès lors pas être menacé par les nuisances sonores qu'il occasionne pour la population. C'est pourquoi nous considérons que l'introduction de valeurs limites d'émission auxquelles devront satisfaire les wagons existant à partir de 2020 constitue un instrument approprié et important pour lutter de manière durable contre le bruit émis par le fret ferroviaire.
Le groupe PDC/PEV se rallie ainsi à la totalité de ce projet proposé par le Conseil fédéral. Nous approuvons également le crédit d'engagement de 1,515 milliard de francs.
Nous vous invitons donc à suivre le Conseil fédéral et la majorité de la commission sur l'ensemble des propositions de modifications de cette loi.
Huber Gabi · Mit-F · Conseil national · Uri · Groupe libéral-radical
Die FDP-Liberale Fraktion erachtet und anerkennt den Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen des Eisenbahnverkehrs als ein wichtiges Anliegen. Deshalb unterstützen wir die Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen, mit welcher das ursprüngliche Ziel der Lärmsanierung übertroffen werden und ein Ansteigen der Lärmbelastung durch den zu erwartenden Mehrverkehr verhindert werden soll. Das quellenorientierte Lärmschutzkonzept, welches prioritär bei der Lärmreduktion am Rollmaterial ansetzt, erachten wir als sinnvoll und zweckmässig.
Wir begrüssen auch die Absicht des Bundesrates, den Verpflichtungskredit um 339 Millionen Franken zu kürzen und sich bei den zusätzlichen Lärmschutzmassnahmen auf jene mit dem grössten Zusatznutzen zu beschränken. Die Wirtschaft ist auf ein effizient funktionierendes Gütertransportsystem auf Schiene und Strasse angewiesen. Nachdem das Lärmschutzkonzept offenbar sowohl mit der EU als auch mit den Nachbarstaaten abgesprochen ist und auf grosse Akzeptanz gestossen sein soll, erscheint die bis 2020 vorgesehene Übergangsfrist zur Umrüstung auf lärmarmes Rollmaterial als sachgerecht.
Insbesondere Deutschland und die Niederlande wollen ebenfalls bis 2020 ein Sanierungsprogramm für lärmige Güterwagen vorantreiben. Die EU will sogar in Abstimmung mit der Schweiz aktiv werden. Es macht deshalb keinen Sinn, die Übergangsfrist zu verkürzen, wie dies eine Kommissionsminderheit beantragt. Damit würde man in der Schweiz die notwendigen Schienengüterkapazitäten sogar gefährden. Die Förderung von besonders lärmarmem Rollmaterial können wir in der vorgeschlagenen Form unterstützen, nachdem die Vorlage ja auch bis 2028 befristet ist.
Trotzdem sei hier daran erinnert, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs prioritär über die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen hergestellt werden muss. Aus einer verkehrsträgerübergreifenden Optik bergen einseitige finanzielle Förderungen immer das Potenzial von Wettbewerbsverzerrungen. Uneingeschränkt anerkennen wir aber die Notwendigkeit der Technologieentwicklung im Rahmen der Ressortforschung, um die veraltete Fahrwerktechnologie weiterzuentwickeln. Diese Forschung hat jedoch praxisnah zu erfolgen und ist deshalb mit der Bahngüterbranche abzusprechen.
Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf diese Vorlage ein und wird in der Detailberatung stets die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen.
Hurter Thomas · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP begrüsst es grundsätzlich, dass die Lärmsanierung der Eisenbahnen weitergeführt wird. Sie muss aber auch einmal abgeschlossen werden. Es gilt festzuhalten, dass die Schweiz in diesem Bereich wieder einmal Vorreiter ist und eine Umsetzung an die Hand nimmt, von der unsere Nachbarländer schon lange reden, bei der sie aber nicht vorwärtsmachen. Sämtliche Personenverkehrswagen sowie rund 50 Prozent der Güterwagen der Schweiz sind lärmsaniert. Die EU hingegen ist noch nicht so weit, unterstützt aber den Grundsatz.
Interessant ist im Zusammenhang mit dieser Vorlage die Diskussion um den Lärm. Bei der Bahn spricht man von einem Grenzwert von 84 Dezibel, und bei der Luftfahrt zum Beispiel spricht man übrigens bei weniger als 60 Dezibel von Lärm - notabene der Wert, den keine deutsche Gemeinde erreicht. Auch mir ist klar, dass Lärm mit Distanz zu tun hat. Trotzdem ist interessant, dass für einige Menschen Lärm nur schon vorhanden ist, wenn sie ein Objekt sehen.
Zurück zur Vorlage: Für die SVP ist es wichtig, dass mit der Lärmsanierung den schweizerischen Unternehmen nicht übermässig viele Bedingungen aufgezwungen werden, bevor sich auch unsere Nachbarländer dazu bekennen. Ebenso ist es wichtig, dass unseren Unternehmen genügend Zeit für eine Umstellung eingeräumt wird; ansonsten gibt es eine unnötige Wettbewerbsverzerrung. Es ist daher wichtig, dass gerade bei den Investitionsförderungen genügend Flexibilität vorhanden ist. Ebenfalls ist es angebracht, bei der Prioritätensetzung den Massnahmenkatalog nicht beliebig zu erweitern, da ja auch die finanziellen Mittel nicht in beliebiger Höhe vorhanden sind.
Bei der Festlegung der Emissionsbegrenzungen sollten wir nicht zu stark die typisch schweizerische Haltung einnehmen, sondern für einmal mehr oder weniger im Gleichschritt mit der EU marschieren. Eine Vorreiterrolle einzunehmen ist sicher lobenswert, aber auch unsere Unternehmen brauchen einen gewissen Spielraum. Denn vergessen Sie nicht: Nur wer Geld verdient, kann auch in Sanierungen investieren.
Die SVP-Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten und beim Thema Prioritäten in Artikel 2 die Minderheit unterstützen; ansonsten unterstützt sie die Mehrheit.
Bei Vorlage 2, dem Bundesbeschluss, wird die SVP-Fraktion der Kürzung des Verpflichtungskredites zustimmen.
Rytz Regula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Die grüne Fraktion unterstützt selbstverständlich alle Bemühungen zur Verbesserung des Lärmschutzes im Eisenbahnverkehr. Die Vorlage des Bundesrates geht in die richtige Richtung. Sie schafft bei der Bevölkerung entlang den Eisenbahn-Transitachsen auch die nötige Akzeptanz, um den Güterverkehr weiterhin auf die Schiene zu verlagern und dort einen Ausbau umzusetzen.
Differenzen hat es in der ganzen Kommissionsberatung eigentlich nur zum Tempo der Umsetzung gegeben, das haben Sie vorhin gehört. Die Frage ist, wie rasch die weiteren Verbesserungen umgesetzt werden können. Hier kann ich bekanntgeben, dass sich die grüne Fraktion klar am Modell TGV orientiert. Wir wollen natürlich, dass die weiteren Verbesserungen so rasch als möglich umgesetzt werden, und werden deshalb auch die entsprechenden Minderheitsanträge unterstützen.
Ansonsten ist die Vorlage in sehr grosser Einigkeit beraten worden. Wir sind sehr froh, dass der Bundesrat beim Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm, den auch der öffentliche Verkehr verursacht, weitere Massnahmen umsetzen will. Wir dürfen vor dem durch den öffentlichen Verkehr verursachten Lärm nicht einfach die Augen verschliessen, sondern sollten uns auch da weiterhin auf den Weg der Verbesserungen begeben.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Ich danke der Kommission und den Fraktionssprecherinnen und -sprechern für die positive Aufnahme dieser Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen. Lärm ist etwas, was unsere Gesellschaft beschäftigt. Lärm ist von der Strasse über die Schiene bis hin zum Flugverkehr in einem dichtbesiedelten Land wie der Schweiz ernst zu nehmen, weil wir auch wissen, dass Lärm gesundheitliche Auswirkungen hat. Lärmfrei wird die Schweiz aber nie sein. Unter Berücksichtigung der steigenden Mobilität und der wachsenden Bevölkerung ist Lärm auch etwas, mit dem wir leben müssen. Was die Lärmsanierung der Eisenbahnen betrifft, haben wir beim derzeitigen Massnahmenpaket aber festgestellt, dass das Sanierungsziel - zwei Drittel der von Grenzwertüberschreitungen betroffene Anwohner bestehender Bahnstrecken zu schützen - nicht ganz erreicht werden kann. Der Bundesrat hat daher mein Departement beauftragt, zusätzliche Schritte zu prüfen, die wir Ihnen jetzt zur Disposition stellen.
Das Massnahmenpaket, das Sie heute beraten, hat zum Ziel, dass das minimale Ziel der Lärmsanierung - nämlich einen Schutzgrad von 67 Prozent der Betroffenen - erreicht, wenn nicht gar übertroffen wird. Wir haben trotz zu erwartender Verkehrszunahme das Ziel, die Lärmemissionen an bestehenden Strecken nicht erneut ansteigen zu lassen und die Bewohner nachhaltig zu schützen. Wir haben das Ziel, die Entwicklung, Erprobung und Zulassung von Massnahmen zur Lärmsanierung am Rollmaterial und an der Infrastruktur, somit direkt an der Quelle, mit Beiträgen zu fördern.
Die Vorlage beinhaltet vier wesentliche Massnahmen:
1. Die Einführung von Emissionsgrenzwerten für Güterwagen auf dem gesamten Schweizer Schienennetz ab dem Jahr 2020, was ist meines Erachtens der wichtigste Bestandteil der Vorlage ist;
2. lärmbegrenzende Massnahmen an der Fahrbahn, indem wir an neuralgischen Streckenabschnitten Schienenschallabsorber und akustisches Schienenschleifen einsetzen;
3. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Schalls, zum Beispiel die Sanierung von Stahlbrücken, die Lärm übertragen;
4. die Förderung von Innovationen und Investitionen in lärmarmes Rollmaterial und lärmarme Infrastruktur.
Die Vernehmlassung hat eine breite Zustimmung ergeben. Kritik - und das werden wir heute in der Detailberatung auch wieder hören - wurde vornehmlich zu den Emissionsgrenzwerten für Güterwagen geäussert und zum Zeitpunkt, an dem die Schweiz diese zusätzlichen Massnahmen einführen wird.
Wir haben seit 2006 bestehende Emissionsgrenzwerte für Güterwagen, welche neu in Betrieb gesetzt werden. Diese Grenzwerte wollen wir ab 2020 auch für die älteren bestehenden Güterwagen einführen. Die Güterverkehrsbranche befürchtet teilweise, dass bis 2020 kein genügend grosser lärmarmer Güterwagenpark für den Verkehr in der Schweiz zur Verfügung stehen wird. Wir haben aber im Rahmen der Gespräche mit der Branche auch feststellen dürfen, dass die Wichtigkeit der geplanten Massnahme für die künftige Akzeptanz des Schienengüterverkehrs und für weitere Investitionen und die Zunahme des Güterverkehrs anerkannt ist.
Emissionsgrenzwerte sind das wirksamste Mittel für einen nachhaltigen Schutz der Bahnanwohner, vor allem in den aus Sicht des Gesundheitsschutzes besonders sensiblen Nachtstunden. Mit dieser Massnahme können, ohne Investitionskosten des Bundes, netzweit rund 40 000 Personen zusätzlich vor Eisenbahnlärm über den Grenzwerten geschützt werden. Der Einsatz von Zügen mit ausschliesslich lärmarmen Fahrzeugen wird alle Anwohner von Güterverkehrsstrecken erheblich entlasten. Die Einführung verbindlicher Emissionsgrenzwerte ist auch deshalb verhältnismässig, weil eine Übergangsfrist bis 2020 vorgesehen ist und der Bundesrat den Lärmbonus für lärmarme Wagen bereits verdoppelt hat - wir haben heute 2 Rappen pro Achskilometer.
Schliesslich reduzieren Emissionsgrenzwerte nicht nur die Lärmbelastung, sie fördern auch die Akzeptanz des Schienengüterverkehrs. Die Reduktion von Bahnlärm ist daher angesichts des prognostizierten Verkehrswachstums eine Voraussetzung für das Gelingen der Verlagerungspolitik. Die Schweiz unternimmt grosse finanzielle Anstrengungen, um den Schienengüterverkehr zu stärken. Daher dürfen wir von der Branche auch ein Entgegenkommen fordern. Die gewährte Übergangsfrist ermöglicht ihr, allfällige organisatorische Massnahmen an die Hand zu nehmen.
Ohne Emissionsgrenzwerte für den Güterwagenbestand fehlt es in Europa an einem genügenden Anreiz, den Wagenpark in nützlicher Frist umzurüsten. Wie wir wissen, gibt es Tausende von sehr, sehr alten Güterwagen, die einen entsprechenden Lärm verursachen. Die bestehenden oder angekündigten lärmabhängigen Trassenpreissysteme allein reichen nach Ansicht des Bundesrates nicht aus. Es wurde von Frau Nationalrätin Huber darauf hingewiesen, dass die Niederlande und Deutschland ihre Trassenpreise lärmabhängig ausgestalten und sich auch die EU generell auf diesem Weg befindet. Lärmarme Güterwagen werden mit den Massnahmen der Niederlande und Deutschlands auf rund 80 Prozent der Strecke Rotterdam-Genua preislich bevorzugt, sodass die Umrüstung und die geringfügig höheren Betriebs- und Unterhaltskosten finanziert werden können. Sie wissen, wie wichtig dieser Korridor für uns ist. Wir sind hier denn auch sehr kongruent mit den Vorhaben unserer Nachbarn und unserer europäischen Partner, und das faktische Verbot von lauten Güterwagen steht daher im Einklang mit den Zielen der Europäischen Kommission. Deutschland hat zudem ein Förderprogramm gestartet, um bis Ende 2020 alle deutschen Güterwagen umzurüsten.
Ich beantrage Ihnen aus diesen Gründen, auf dieses Geschäft einzutreten und der Linie der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Graf Maya · P-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die Kommissionsberichterstatter verzichten auf ein weiteres Votum.
In Absprache mit den Berichterstattern und den Vertretern der Minderheiten schlagen wir vor, eine einzige Debatte über sämtliche Minderheitsanträge in den Vorlagen 1 und 2 zu führen. - Sie sind damit einverstanden.
Hardegger Thomas · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Es ist tatsächlich so: Die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist ein grosser Erfolg. Beim Personenverkehr erbringt das Rollmaterial heute eine sehr gute Leistung. Auch beim Güterverkehr sind wir auf gutem Weg, auch wenn schneller für uns natürlich besser wäre. Wir anerkennen das vorläufige Ergebnis aber ausdrücklich und hoffen, dass man jetzt wirklich nicht nachlässt, denn noch sind viele Anwohnerinnen und Anwohner von übermässigem Lärm betroffen.
Ein Bereich ist jetzt noch sehr wenig beachtet worden; dort gibt es nur wenig Verbesserungen. Dieser Bereich ist der Rangierlärm. Darum möchte ich Artikel 1 Absatz 2 so erweitern, dass die Lärmsanierung auch da ernsthaft vorangetrieben wird. Beim Rangieren entstehender Lärm ist nicht vergleichbar mit dem Lärm rollender Güterzüge. Bei den Rangieranlagen entsteht Lärm erstens beim Bremsen, zweitens beim Schieben und drittens beim Aufprallen der Güterzüge. Der Lärm stört je nach Windverhältnissen auch noch kilometerweit entfernt. Er ist so gross, dass die Schonung von Siedlungsgebiet gar nicht immer möglich ist. In der Nacht ist er besonders unangenehm. Indem man den Mittelwert des Lärms misst und nicht den Lärm der viel lauteren Einzelereignisse, zum Beispiel eben das Knallen der Bremsen und das Aufprallen der Wagen, wird man den Schutzansprüchen der Bevölkerung nicht gerecht.
Sie kennen meine Sensibilität als Fluglärmbetroffener bezüglich Lärmimmissionen. Ich kann aber sagen: Wenn der Flugbetrieb in der Nacht eingestellt ist, wird es still, doch das ist beim Rangierbetrieb viel weniger der Fall. Um den Güterverkehr in der Fläche weiterzuentwickeln, sind auch neue Anlagen notwendig. Um die Akzeptanz der Gemeinden und der Bevölkerung zu erlangen, müssen wir die bestehenden Konflikte ernst nehmen. Wir sind darauf angewiesen, dass innerhalb der engen räumlichen Verhältnisse in unserem Land neue Anlagen gebaut oder bestehende umgebaut und erweitert werden können. Das Vertrauen der Bevölkerung und der Gemeinden in der Umgebung, aber auch die Bereitschaft, sich des Rangierlärms anzunehmen, sind Zeichen dafür, dass man die Bevölkerung ernst nimmt.
Der Rangierbahnhof Limmattal, den ich erwähnen möchte, ist ein Beispiel für viele Anlagen in der Schweiz. In den Sechzigerjahren hat man den Gemeinden einen "Flüsterbahnhof" versprochen, und wenn die dortigen Leute jetzt in der Nacht aus dem Schlaf gerissen werden, ist es nicht wegen "flüsternder" Güterwagen. Erst nach jahrelangen Anstrengungen wurden die Forderungen der Gemeinden von den SBB ernst genommen, auch weil ihnen bewusst war und ist, dass eine Erweiterung der Anlage um den Gateway-Terminal auch am Widerstand der umliegenden Gemeinden scheitern kann.
Mein zweiter Antrag betrifft die Finanzierung laut Artikel 1 Absatz 1 des Beschlussentwurfes. Das hat einen Zusammenhang zum Antrag zum Rangierlärm. Der Kredit ist nicht ausgeschöpft, und jetzt soll er um 300 Millionen Franken gekürzt werden. Wenn wir die Problematik des Rangierlärms ernst nehmen, müssen wir uns aber überlegen, welches Signal wir der Bevölkerung senden, wenn jetzt auf der einen Seite nichts getan wird, um den Rangierlärm zu reduzieren, und man gleichzeitig sagt, wir bräuchten die 300 Millionen Franken nicht für die Lärmsanierung.
Diese 300 Millionen Franken sollen eingesetzt werden für Verbesserungen, für den passiven Lärmschutz und auch für die Forschung an Technologien, mit denen langfristig eine Reduktion des Lärms an der Quelle erreicht wird. Ein Verpflichtungskredit heisst ja auch nicht, dass man verpflichtet ist, das Geld auszugeben, aber das Geld steht bereit für sinnvolle, effiziente Lösungen. Die sollen nicht am Geld scheitern.
Der Minderheitsantrag zu Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzentwurfes betrifft die Kompetenz des Bundesrates, die Frist zu verlängern, bis zu der alle Güterwagen die Emissionsgrenzwerte einhalten müssen. Wir finden, es ist ein falsches Signal, wenn dem Bundesrat bereits die Kompetenz für die Fristerstreckung gegeben wird. 2020 sollen alle Güterwagen umgerüstet sein. Wenn wir jetzt schon signalisieren, es dürfe auch zwei Jahre später sein, dann werden sich die Betreiber darauf einstellen, und sie werden Anträge stellen, die Frist zu verlängern. Sollte der Termin nicht eingehalten werden können, dann soll das Parlament noch einmal dazu Stellung nehmen können.
Zuletzt nehme ich noch Stellung zur Minderheit Hurter Thomas zu Artikel 2 Absatz 2: Dieser Antrag versucht, die verpflichtenden Massnahmen aufzuweichen, und zwar gerade dort, wo die Sanierungen an den Fahrzeugen nicht ausreichen - gerade auch bei den Rangieranlagen ist das der Fall. So sollen Massnahmen gegen die Lärmausbreitung nur noch fakultativ ergriffen werden müssen. Die Kann-Formulierung im Antrag anstelle der verpflichtenden Formulierung eröffnet die Möglichkeit, Sanierungen hinauszuschieben. Ausreden finden sich immer. Denken Sie aber daran, dass die Bevölkerung wahrnimmt, ob sie mit Verbesserungen rechnen kann oder ob sie hingehalten werden soll.
Wenn es Ihnen ernst ist mit der Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene, zeigen Sie dies, indem Sie meine Minderheitsanträge unterstützen und den Antrag der Minderheit Hurter Thomas ablehnen.
Hurter Thomas · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Erlauben Sie mir, nicht nur meine Minderheit zu begründen, sondern - im Sinne der Effizienz - auch die Haltung der SVP-Fraktion zu den anderen Minderheitsanträgen kundzutun. Wie ich bereits im Eintretensvotum erwähnt habe, bittet Sie die SVP-Fraktion, bei Artikel 2 die Minderheit und ansonsten überall die Mehrheit zu unterstützen.
Es geht darum, dass diese Vorlage für die schweizerischen Unternehmen erträglich gehalten wird und dass die Wettbewerbsspiesse gegenüber der EU nicht unnötig gekürzt werden. Zu viel vorauseilender Gehorsam schadet schlussendlich auch der Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene. In dem Sinn gehen hier auch einige Minderheitsanträge viel zu weit und gefährden damit auf längere Sicht die Schweizer Unternehmen.
In Artikel 1 werden die Massnahmen aufgezählt und die Investitionsförderung der Lärmsanierung geregelt. Hier will eine Minderheit dem Rangierverkehr eine besondere Stellung einräumen. Wollte man dies umsetzen, würden die finanziellen Mittel aber bei Weitem nicht ausreichen. Gerade bei Investitionsförderung ist es wichtig, dass dem technologischen Fortschritt Rechnung getragen wird und nicht in einen Bereich speziell investiert wird. Hier muss unbedingt die Mehrheit unterstützt werden.
Bei Artikel 2 bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Der Lärmschutz soll in erster Linie durch Massnahmen an Schienenfahrzeugen und an der Fahrbahn erreicht werden. Soweit diese Massnahmen nicht ausreichen, können weitere Massnahmen getroffen werden. Die Fassung der Mehrheit ist zu ultimativ, zu unklar. Die Minderheit will weitere Massnahmen zulassen, aber nur dort, wo es wirklich nötig ist. Zusätzlich ist Artikel 2 Absatz 2 subsidiär zu Artikel 2 Absatz 1. Die Massnahmen in Absatz 1 bezahlen die Eigentümer, die Massnahmen in Absatz 2 bezahlt die öffentliche Hand. Mit der jetzt vorliegenden Mehrheitslösung könnte sich der Eigentümer der Verantwortung entziehen. Deshalb ist der Minderheitsantrag die bessere Variante. Es ist keine Aufweichung, es ist eine Klärung der Situation.
Bei Artikel 4 will eine Mehrheit die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auf den 1. Januar 2020 festlegen. Diese Zielsetzung ist mehr oder weniger mit der EU abgestimmt. Deshalb wird in Absatz 4 auch die Möglichkeit eingeräumt, dass der Bundesrat aus wichtigen Gründen die Inkraftsetzung um höchstens zwei Jahre verschieben kann. Diese Möglichkeit muss aus zwei Gründen so belassen werden: Einerseits muss man auf die Verzögerung innerhalb der EU reagieren können, andererseits braucht die Branche auch genügend Gelegenheit und Zeit, um zu reagieren. Schlussendlich geht es hier um Wettbewerb. Wenn dieser beeinflusst wird, dann haben die Schweizer Unternehmen eine schlechtere Position innerhalb Europas. Ich bitte Sie deshalb, auch hier bei der Mehrheit zu bleiben.
Ich komme noch zur Vorlage 2, dem Bundesbeschluss: Hier wird die SVP-Fraktion den Finanzrahmen von 1,515 Milliarden Franken unterstützen. Dieser ist absolut genügend, das wurde uns auch von der Verwaltung mehrmals gesagt. Es ist daher unnötig, dass dieser Verpflichtungskredit um über 300 Millionen Franken aufgestockt wird.
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Conseil national · Thurgovie · Groupe socialiste
Die SP-Fraktion ist ganz klar für die Einführung von Emissionsgrenzwerten. Diese Massnahmen sind wirkungsvoll und führen faktisch zu einem Verbot von Grauguss-Bremssohlen. Der Durchfahrtslärmpegel eines Güterzuges wird dadurch um 10 Dezibel gesenkt, womit der Lärm halbiert wird und für die betroffene Bevölkerung eine spürbare Verbesserung erreicht werden kann. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass diese Emissionsgrenzwerte jedoch bereits per 1. Januar 2017 einzuführen sind.
Die Lärmsanierung der Schweizer Güterwagen und der immatrikulierten privaten Güterwagen wird in unserem Land 2015 abgeschlossen sein. Deshalb sind wir der Ansicht, dass es realistisch ist, zwei Jahre später auch von unseren Nachbarländern zu fordern, dass sie auf die neuen Technologien umstellen und sich an unsere Emissionsgrenzwerte zum Schutz der betroffenen Bevölkerung halten.
Ein weiterer Grund, weshalb wir die Emissionsgrenzwerte bereits früher senken können, ist die Inbetriebnahme der Neat per Ende 2016. Mit grossem finanziellem Aufwand stellen wir damit unseren Nachbarländern eine europäisch wichtige Bahnachse auch für deren Transitverkehr zur Verfügung. Deshalb erachten wir es als gerechtfertigt, die Lärmemissionsgrenzwerte bereits früher, per 1. Januar 2017, einzuführen. Wir sind auch überzeugt, dass unsere Schweizer Wirtschaft diese Umstellung zeitgerecht vollziehen kann.
Das gleiche Thema wird demnächst auch im Ständerat diskutiert. Die Motion 12.4040 der CVP-Ständerätin Häberli-Koller, "Lärm von Güterzügen", wird dort demnächst diskutiert werden. Auch da wird die Forderung gestellt, dass diese Emissionsgrenzwerte bereits per 1. Januar 2017 einzuführen sind.
Ich diesem Sinne bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen. Behalten wir das Tempo bei, bleiben wir nicht stehen, damit wir in Zukunft einen sinnvollen Güterverkehr haben und die Leute in der Nacht auch schlafen können.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste
Le groupe socialiste s'est toujours engagé afin que les émissions sonores dues à la croissance du trafic ferroviaire n'augmentent pas et que les personnes habitant à proximité des voies de chemin de fer soient protégées de manière durable contre le bruit. La nuit, le bruit provenant des voies ferroviaires constitue le plus gros problème: l'essentiel du trafic de marchandises circule au moment où les gens sont le plus sensibles au bruit et lorsqu'ils ont le plus besoin de repos.
Malgré les mesures déjà mises en oeuvre dans le cadre de l'assainissement phonique, des milliers de personnes resteront exposées en 2015 à d'importantes nuisances sonores. La protection de la santé justifie de fixer des valeurs limites d'émission le plus rapidement possible, sans attendre le délai de 2020. Par conséquent, nous devons soutenir les propositions de minorité appliquant les valeurs limites d'émission sonores au 1er janvier 2017 et ne pas reporter leur mise en vigueur en allongeant le délai.
Le matériel roulant a été considérablement assaini ces dernières années, avec pour conséquence une réduction notable du bruit, surtout pour les wagons de marchandises. Mais il existe encore une source de bruit très importante produite par les manoeuvres. En effet, tout le monde a déjà pu entendre et se rendre compte des nuisances sonores produites par les manoeuvres entre plusieurs wagons marchandises. Par exemple, l'accrochage provoque une détonation qui se propage très loin ou encore le sifflement aigu des freins. Jusqu'à maintenant nous nous sommes très peu préoccupés de ce type de bruit qui dérange un grand de nombre de personnes. C'est pourquoi nous devons à l'avenir en tenir compte dans les dispositions générales, permettant ainsi une réduction des bruits occasionnés par le service de manoeuvre.
La proposition de la minorité Hurter Thomas vise à l'application d'autres mesures de manière potestative si les mesures visées à l'alinéa 1 ne suffisent pas ou ne nous conviennent pas. En effet, nous avons déjà assaini plus de la moitié des wagons; néanmoins, étant donné qu'une grande partie des wagons proviennent de l'étranger et ne sont pas toujours assainis, il est nécessaire de protéger les habitants du bruit par des mesures complémentaires. C'est pourquoi nous devons - je dis bien nous devons - impérativement appliquer d'autres types de mesures, comme des mesures de construction ou des mesures directement réalisées sur les bâtiments existants.
Aussi, si nous voulons atteindre les objectifs de la loi, le crédit d'engagement en vigueur doit être maintenu. Pourquoi vouloir diminuer ce crédit, sachant que de nombreux investissements sont encore nécessaires? Attendons plutôt la fin de l'assainissement et il pourrait y avoir une surprise sur la facture finale, avec peut-être un résultat positif. En effet, il n'est pas obligatoire de dépenser toute l'enveloppe si ce n'est pas indispensable.
Pour conclure, le groupe socialiste soutiendra les propositions des minorités Hardegger et Graf-Litscher et rejettera la proposition de la minorité Hurter Thomas.
Candinas Martin · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe PDC-PEV
Die CVP/EVP-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge ab. Ich gehe kurz auf die einzelnen Anträge ein:
Eine Kommissionsminderheit will in Artikel 1 Absatz 2 gesetzlich verankern, dass der Lärmreduktion durch Rangierverkehr besondere Beachtung geschenkt wird. Es herrscht Einigkeit, dass darauf geachtet werden muss. Niemand empfindet Lärm durch Rangierverkehr als angenehm, als Musik. Genau darum wird in diesem Gesetz die Investitionsförderung für besonders lärmarme Technologien geregelt. Die Rangiertätigkeit gehört unseres Erachtens auch dazu. Darum lehnen wir diesen Zusatz ab.
Eine andere Kommissionsminderheit möchte Artikel 2 Absatz 2 aufweichen. Der Bundesrat will verbindlich festlegen, dass Massnahmen zu treffen sind, wenn der Lärmschutz durch Massnahmen an Schienenfahrzeugen und an der Fahrbahn nicht ausreichen. Die Kommissionsminderheit Hurter Thomas will die Muss- durch eine Kann-Formulierung ersetzen.
In Artikel 4 Absatz 3 wird die Einführung der Emissionsgrenzwerte für Güterwagen auf den 1. Januar 2020 festgelegt. Eine Kommissionsminderheit will sie bereits per 1. Januar 2017 einführen. Die CVP/EVP-Fraktion ist sich bewusst, dass Massnahmen möglichst umgehend erfolgen sollen. Trotzdem muss man den Bahnen auch eine gewisse Zeit für die Massnahmen zur Emissionsbegrenzung geben. So soll der Bundesrat auch die Möglichkeit haben, aus wichtigen Gründen das Inkrafttreten der Grenzwerte um höchstens zwei Jahre zu verschieben. Wir erwarten aber ganz klar, dass diese Möglichkeit nicht leichtfertig angewendet wird.
Und nun noch zur Finanzierung: Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit wollen für die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen einen Verpflichtungskredit von 1,515 Milliarden Franken bewilligen. Die Kommissionsminderheit möchte den Betrag um über 300 Millionen erhöhen. Das können wir nicht unterstützen.
Die CVP/EVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, jeweils im Sinne von Bundesrat und Kommissionsmehrheit zu stimmen.
Graf Maya · P-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt jeweils die Anträge der Mehrheit.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Bei Artikel 1, beim Antrag der Minderheit Hardegger, der den Rangierverkehr hervorstreicht, kommen wir zum Ergebnis, dass man den Antrag ablehnen muss. Die Belästigung durch Rangierlärm ist im Vergleich mit dem Lärm auf dem ganzen Bahnnetz, was die Menge an belästigten Personen betrifft, natürlich verschwindend klein. Rangierlärm wirkt sich sehr lokal aus und kann mit den bekannten und erprobten Massnahmen nicht reduziert werden. Das Beste ist, wie Sie gesagt haben, bei der Bremsung anzusetzen: Der Ersatz der Bremsen durch neuwertige Bremsen ist hier, bei dieser Lärmquelle, die wirksamste Methode. Das offeriert natürlich auch die Variante Bundesrat und Mehrheit, dass man in diesem Bereich weitere technische Verbesserungen mittels der Ressortforschung erreicht.
Mit diesem Minderheitsantrag würde man quasi dem Rangierverkehr eine besondere Rolle zumessen, und dafür fehlen an sich die sachlichen Argumente. Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Minderheit abzulehnen ist.
Bei Artikel 2, das betrifft die Minderheit Hurter Thomas, geht es um die Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg von Schall. Im Umweltschutzgesetz haben wir den Grundsatz, dass bei Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten Schutzmassnahmen getroffen werden müssen, immer nach dem Grundsatz der "Bekämpfung an der Quelle" und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Mit der neuen Strategie haben wir also eine Quellenorientierung. Wir bekämpfen nicht die Auswirkungen, sondern die Ursachen des Lärms.
Ihr Antrag, Herr Hurter, trotzdem wieder beim Ausbreitungsweg des Schalls anzuknüpfen, basiert auf einer alten Methode, die an sich nicht zielführend ist. Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass wir nach wie vor 290 Kilometer Lärmschutzwände in Planung haben. Lärmschutzwände sind auch eine wirksame Massnahme gegen die Ausbreitung des Schalls. Unserer Meinung nach widersprechen zusätzliche Massnahmen in diesem Bereich dem Grundsatz, dass wir mit den restlichen Massnahmen primär an der Quelle ansetzen.
Deshalb beantrage ich Ihnen die Ablehnung der Minderheit Hurter Thomas.
Ich komme zu Artikel 4, Emissionsbegrenzungen. Es geht da um die Frage, ab wann die Emissionsgrenzwerte gelten sollen. Die Minderheit Graf-Litscher möchte eine Beschleunigung und eine Geltung bereits ab 2017. Frau Nationalrätin, eine Anknüpfung an die Neat-Eröffnung ist wahrscheinlich nicht das Richtige. Für uns steht die Frage im Vordergrund, ob die Branche eine Einführung auf diesen Zeitpunkt schultern kann oder ob sie mehr Zeit braucht. Ein zweites Argument ist, dass wir nicht ein technisches Hindernis in der Schweiz schaffen, sondern auf einer Linie mit den Nachbarn - besser noch: mit der ganzen Europäischen Union - liegen wollen. Rein technisch gesehen ist natürlich die Kapazität der Werkstätten, die ja eine Umrüstung vornehmen müssen, beschränkt. Die Umrüstung einer ausreichenden Anzahl von Güterwagen innert dreier Jahre - das fordert Ihr Minderheitsantrag - ist somit nur schon aufgrund der Anzahl der Werkstätten gar nicht umsetzbar.
In der Branche besteht zudem die Regel, dass man Güterwagen so etwa alle vier bis sechs Jahre revidiert. Sie würden mit Ihrem Zyklus die Branche zwingen, vorzeitig Güterwagen zu sanieren, zu revidieren; das verursacht natürlich erhebliche Kosten. Sie wissen, wer die Kosten tragen würde, sie würden auf die Kunden überwälzt. Das benachteiligt dann wieder den Güterverkehr gegenüber der Strasse. Das ist wahrscheinlich gerade auch für die Anliegen Ihrer Partei nicht behilflich.
Zum EU-Argument: Sie wissen, dass wir eine Koordination zugesichert haben. Im Güterverkehr wie generell im Bahnverkehr wollen wir ja Interoperabilität von den Ausbildungen bis hin zu den technischen Massnahmen. Ich glaube, das macht Sinn, man kann auf diesem internationalen Korridor nicht Sonderlösungen Schweiz einführen. Es ist meines Erachtens besser, in Partnerschaft mit der EU vorzugehen; nachdem Sie ja EU-Mitglied werden möchten, müssen Sie eigentlich sehr viel Verständnis dafür haben.
Deshalb bitte ich Sie auch hier, den Antrag der Minderheit Graf-Litscher zu Artikel 4 Absatz 3 abzulehnen.
Bleibt die Minderheit Hardegger bei Absatz 4: Es macht hier Sinn, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben. Es hat einmal damit zu tun, wie es in der EU weitergeht, ob die Grenzwerte 2020 oder 2022 erreicht werden. Mit diesem Notifikationsverfahren haben wir hier, glaube ich, eine Abstimmung, die Sinn macht. Wir werden aber wie üblich in der parlamentarischen Kommission dann diskutieren, ob die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist für das Inkrafttreten der Grenzwerte sinnvoll ist. Wir werden dann auch sehen, was die Branche erreichen konnte, ob man umgerüstet hat oder ob es allenfalls sachlich akzeptierte Lösungen oder Argumente für eine Verzögerung gibt.
Deshalb bitte ich Sie, auch hier bei der Mehrheit zu bleiben.
Noch beim Finanzierungsbeschluss, Artikel 1: Hier haben Sie auch eine Minderheit Hardegger, welche den Verpflichtungskredit bei 1,854 Milliarden Franken halten möchte. Wir haben erklärt, dass das ganze Massnahmenpaket wirklich eine bestechende Struktur hat, weil wir mit Massnahmen bei den Grenzwerten, in der Forschung usw. eben nicht das Bundesbudget belasten, sondern die Verursacher.
Das Verursacherprinzip ist eigentlich ein anerkannter Grundsatz, gerade im Umweltschutzgesetz; das wenden wir hier an. Es ist erfreulich für die Bundeskasse, dass wir die seinerzeit eingestellten Gelder nicht benötigen. Ich glaube, es ist deshalb sinnvoll, dass man den Kredit reduziert, damit nicht unnötig Gelder des Fonds gebunden bleiben. Darum geht es schlussendlich: Es sind Gelder des Fonds, die sonst weiterhin gebunden blieben, obwohl man sie nicht benützt. Ich glaube deshalb, dass der Nachsanierungsbedarf, wie er jetzt mit diesen Massnahmen vorgesehen ist, finanziert ist.
Deshalb empfehle ich Ihnen auch hier, der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.
Français Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Je vous remercie, Madame la conseillère fédérale Leuthard, d'avoir bien complété tous les arguments et je m'excuse de prendre la parole après vos propos, mais cela a été organisé ainsi.
Le bruit occasionné durant les manoeuvres et particulièrement la nuit a fait l'objet d'un débat en commission. Si cette préoccupation est partagée, il a été clairement démontré que l'on doit se protéger du bruit le jour comme la nuit, que le bruit émis lors de la composition des convois a lieu le plus souvent le jour et qu'il est provoqué en particulier dans les gares de triage qui sont des espaces réservés. De plus, si l'on adopte ce point, cela remettrait en cause les priorités des mesures qui vous sont proposées et par voie de conséquence, nous n'atteindrions pas l'objectif de protéger 80 pour cent de la population contre le bruit.
C'est pourquoi la proposition Hardegger, à l'origine de sa minorité à l'article 1 alinéa 2 du projet 1, a été rejetée en commission par 12 voix contre 10 et 1 abstention. La proposition Hurter Thomas, visant à ne pas rendre contraignante la mise en oeuvre des mesures, a quant à elle été rejetée par 16 voix contre 7 et 1 abstention.
En commission, il est apparu que certains doutaient du planning et de son réalisme. Ils estiment que le parc des wagons à modifier - parc essentiellement étranger - est trop important et qu'en 2020, on risquerait de ne pas avoir assez de wagons de marchandises disponibles. D'autres par contre estimaient qu'il ne fallait pas donner la possibilité au Conseil fédéral de reporter la date limite de 2020 à 2022. Cette proposition Hardegger a été rejetée en commission par 15 voix contre 9 et 1 abstention. De même, certains ont estimé que l'on devait avancer le délai à 2017; cette proposition défendue par la minorité Graf-Litscher a été rejetée par 16 voix contre 7.
Tous ceux qui veulent aller un peu à l'encontre du projet du Conseil fédéral prennent des risques importants au niveau de nos rapports avec la Communauté européenne et aussi de l'entreprise qui fournit les wagons; on donnerait ainsi un pic de travail relativement important à cette entreprise et cela deviendrait bien sûr délicat.
La majorité de la commission a estimé que les mesures incitatives financières proposées dans ce message permettent d'encourager durant ces six à sept prochaines années l'investissement en faveur de wagons que je qualifierais de silencieux. Il est démontré que l'investissement pourrait être rapidement valorisé pour les exploitants réguliers de notre réseau. On vous rappelle aussi que ce sont plus de trente entreprises privées qui sont engagées dans le transport de marchandises et qui fournissent les fameux wagons.
Si j'ai pris la parole, c'est plus particulièrement pour dire deux mots au sujet de la recherche: le Conseil fédéral propose d'une part une aide à la recherche du secteur public et d'autre part une aide pour l'encouragement à l'investissement. Aussi est-il proposé de s'engager sur l'équipement de deux trains de démonstration. Sur ce point, il faut préciser que les wagons qui seront engagés feront l'objet d'une procédure spécifique suivie par les spécialistes du milieu ferroviaire, qui auront la possibilité de tester ces wagons sur le réseau.
On peut s'étonner que de telles sommes soient engagées sur deux trains tests - et j'insiste sur le terme test - sans un objectif qualitatif et quantitatif. On pourrait recommander de se satisfaire d'un train pilote et d'utiliser les moyens financiers à disposition pour s'assurer que ceux-ci soient suffisants pour atteindre l'objectif et que l'équipe en charge des essais ait un objectif et qu'on lui donne les moyens d'aboutir à des résultats novateurs en termes de recherche, en collaboration active avec nos entreprises et le milieu des hautes écoles.
Des membres de la commission ont estimé qu'il était regrettable de vouloir soustraire les moyens financiers adoptés en 2000 et la proposition Hardegger, à l'origine de sa proposition de minorité déposée à l'article 1 alinéa 1 du projet 2, a été rejetée en commission par 16 voix contre 7.
Finalement, la Commission des transports et des télécommunications de votre conseil a adopté à l'unanimité le projet du Conseil fédéral.
Amherd Viola · Mit-F · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV
Frau Bundesrätin Leuthard hat zu den Minderheitsanträgen sehr detailliert Stellung genommen. Ihre Argumentation entspricht jener der Kommission bzw. der Mehrheit, sodass ich mich kurzhalten kann. Ich äussere mich nur zu einzelnen Punkten.
Zuerst zum Antrag der Minderheit Hardegger zur Berücksichtigung des Rangierlärms: Die Kommission ist ganz klar der Meinung, dass der Rangierlärm beim Begriff "Eisenbahnbereich" mitgemeint ist. Wenn wir eine spezielle Lärmquelle einzeln benennen, könnte man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass andere, nicht speziell benannte Quellen nicht gemeint sind. Das wollen wir vermeiden.
Entsprechend bitten wir Sie bei Artikel 1 Absatz 2 mit 12 zu 10 Stimmen, diesen Antrag abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Die Frage, ob in Artikel 2 Absatz 2 eine Kann- oder eine Muss-Formulierung gewählt werden soll, ist für die Kommission klar zu beantworten. Sie hat sich mit 16 zu 7 Stimmen für die zwingende Formulierung ausgesprochen, weil sonst notwendige Massnahmen auf die lange Bank geschoben werden könnten und damit die Ziele und Grenzwerte gemäss Umweltschutzgesetz nicht erreicht würden. Das wollen wir vermeiden. Deshalb folgen wir dem Bundesrat.
Ich komme zur Frage, zu welchem Zeitpunkt die neuen Emissionsgrenzwerte für Güterwagen gelten sollen. Der Bundesrat sieht als Zeitpunkt 2020 vor, die Minderheit 2017. Für die Mehrheit der Kommission ist klar, dass ein Alleingang in Europa keinen Sinn macht, dass wir unser Vorgehen im Gegenteil mit unseren Nachbarländern und überhaupt mit der EU harmonisieren sollten. Das bedeutet eine Einführung der neuen Grenzwerte frühestens im Jahr 2020. Die Branche würde Probleme bekommen, wenn sie bis 2017 sämtliche Güterwagen sanieren müsste; die entsprechenden Kapazitäten wären wohl kaum vorhanden.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission bei Artikel 4 Absatz 3 mit grosser Mehrheit - das Stimmenverhältnis war 16 zu 7 -, den Antrag der Minderheit Graf-Litscher abzulehnen.
Dasselbe gilt für den Antrag der Minderheit Hardegger zu Artikel 4 Absatz 4, wo dem Bundesrat die Möglichkeit zur Verlängerung der Frist um zwei Jahre eingeräumt werden soll. Hier folgt die Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis war 15 zu 9 bei 1 Enthaltung - dem Bundesrat, weil es eben irgendwelche Verzögerungen geben kann, die eine Verlängerung der Frist notwendig machen. Diese Möglichkeit soll, wie bereits gesagt wurde, nicht leichtfertig in Anspruch genommen werden. Wenn es aber nötig ist, besteht der entsprechende Spielraum. Dieser Verlängerung der Frist hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Schliesslich geht es in der Vorlage 2 in Artikel 1 Absatz 1 noch um den Finanzierungsrahmen. Zur Umsetzung dieser wichtigen und auch tauglichen Massnahmen braucht es entsprechende Gelder. Die Mehrheit der Kommission stimmt einer Reduktion des Verpflichtungskredites auf 1,5 Milliarden Franken zu. Es wurde uns in der Kommission von der Verwaltung ganz klar dargelegt, dass diese Mittel genügen, um die gesetzten Ziele zu erreichen und die Massnahmen umzusetzen. Wir wollen keinen Kredit auf Vorrat, wir wollen nicht Gelder sprechen, die dann nicht benötigt werden.
Entsprechend bitten wir Sie, den Minderheitsantrag, der beim Betrag von 1,8 Milliarden Franken bleiben will, abzulehnen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Graf Maya · P-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen
1. Loi fédérale sur la réduction du bruit émis par les chemins de fer
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Titel, Gliederungstitel vor Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction, titre, titre précédant l'art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hardegger, Allemann, Binder, Chopard-Acklin, Gasser, Graf-Litscher, Hodgers, Killer Hans, Nordmann)
Abs. 2
... im Eisenbahnbereich. Der Lärmreduktion durch Rangierverkehr wird besondere Beachtung geschenkt.
Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hardegger, Allemann, Binder, Chopard-Acklin, Gasser, Graf-Litscher, Hodgers, Killer Hans, Nordmann)
Al. 2
... domaine ferroviaire. Elle veillera en particulier à réduire le bruit occasionné par le service de manoeuvre.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen
Intervention de procédure
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hurter Thomas, Binder, Giezendanner, Killer Hans, Quadri, Rickli Natalie, Wobmann)
Abs. 2
... ausreichen, können weitere Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg des Schalls getroffen werden.
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hurter Thomas, Binder, Giezendanner, Killer Hans, Quadri, Rickli Natalie, Wobmann)
Al. 2
... ne suffisent pas, d'autres mesures peuvent être appliquées sur le chemin de propagation du son.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen
Intervention de procédure
Art. 3, Gliederungstitel vor Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 3, titre précédant l'art. 4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 4
Antrag der Mehrheit
Abs. 3-5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Graf-Litscher, Allemann, Chopard-Acklin, Hardegger, Hodgers, Nordmann, Rytz Regula)
Abs. 3
... gelten ab dem 1. Januar 2017.
Antrag der Minderheit
(Hardegger, Allemann, Chopard-Acklin, Gasser, Graf-Litscher, Grossen, Hodgers, Nordmann, Rytz Regula)
Abs. 4
Streichen
Art. 4
Proposition de la majorité
Al. 3-5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Graf-Litscher, Allemann, Chopard-Acklin, Hardegger, Hodgers, Nordmann, Rytz Regula)
Al. 3
... sont applicables dès le 1er janvier 2017.
Proposition de la minorité
(Hardegger, Allemann, Chopard-Acklin, Gasser, Graf-Litscher, Grossen, Hodgers, Nordmann, Rytz Regula)
Al. 4
Biffer
Vote
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen
Vote
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Intervention de procédure
Art. 5 Abs. 3; Gliederungstitel vor Art. 6; Art. 7 Abs. 1, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 5 al. 3; titre précédant l'art. 6; art. 7 al. 1, 5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 7a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 185 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Intervention de procédure
Art. 8; Gliederungstitel vor Art. 10; Art. 10 Titel; Gliederungstitel vor Art. 10a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 8; titre précédant l'art. 10; art. 10 titre; titre précédant l'art. 10a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 10a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 183 Stimmen
Dagegen ... 4 Stimmen
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Intervention de procédure
Gliederungstitel vor Art. 11; Art. 15 Abs. 3; Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre précédant l'art. 11; art. 15 al. 3; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 186 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Intervention de procédure
2. Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen
2. Arrêté fédéral sur le financement de la réduction du bruit émis par les chemins de fer
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hardegger, Allemann, Chopard-Acklin, Graf-Litscher, Hodgers, Nordmann, Rytz Regula)
Abs. 1
... Verpflichtungskredit von 1,854 Milliarden Franken ...
Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hardegger, Allemann, Chopard-Acklin, Graf-Litscher, Hodgers, Nordmann, Rytz Regula)
Al. 1
Un crédit d'engagement de 1,854 milliard de francs ...
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 185 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté