10.3545, 10.3546
Mangel an Pflegepersonal. Finanzierung von Zweitausbildungen / Mangel an Pflegepersonal. Massnahmen zur Vermeidung von Berufsausstiegen
Schenker Silvia · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Dass der Schweiz, aber auch vielen anderen Ländern ein Mangel an Pflegepersonal bevorsteht, ist hinlänglich bekannt und wird auch nicht bestritten. Was dagegen unternommen werden kann, gibt schon zu mehr Diskussionen Anlass. Im Moment lösen viele Länder dieses Problem, indem sie Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren. Auch die Schweiz macht in diesem Konkurrenzkampf um gutausgebildetes und qualifiziertes Pflegepersonal mit. Diese Art der Problemlösung reisst in den Ländern, aus denen die Pflegepersonen stammen, wiederum Lücken in der Versorgung auf oder vergrössert diese Lücken. Aus diesem Grund hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen ethischen Kodex zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal verabschiedet. Es würde der Schweiz gut anstehen, sich gemäss diesem Kodex zu verhalten.
Aber auch unter den Leistungserbringern ist ein Wettbewerb im Gang. Verliererinnen in diesem Kampf sind Institutionen der Langzeitpflege und Spitex-Organisationen, also Leistungserbringer, die für die Pflege und Betreuung von älteren Menschen mit chronischen Krankheiten und von Demenzkranken zuständig sind.
Es ist also dringend notwendig, dass wir in der Schweiz alles unternehmen, um dem drohenden Mangel an Pflegepersonal etwas entgegenzusetzen. Nun ist es aber nicht so einfach, wie heute in einem Leserbrief in der "Basler Zeitung" zu lesen ist. Der Autor des Leserbriefs sieht die Lösung des Problems so: Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung betrage ein Viertel. Ein Viertel des Gesundheitspersonals stamme aus dem Ausland. Ohne ausländische Wohnbevölkerung bräuchte es demnach kein ausländisches Gesundheitspersonal. Nun, wir werden das Problem des Mangels an Pflegepersonal anders angehen müssen, als es dieser Herr sieht.
Mit meinen beiden Postulaten habe ich zwei mögliche Massnahmenfelder benannt und bitte den Bundesrat, in diesen Bereichen aktiv zu werden. Einmal geht es darum, den Arbeitslosen über die Arbeitslosenversicherung einen Berufsumstieg zu ermöglichen respektive mitzufinanzieren, den Arbeitslosen, welche sich zu einer Ausbildung im Pflegebereich entschliessen. Ich sehe in der Stellungnahme des Bundesrates zu meinem Postulat, dass es hier gewisse Möglichkeiten gibt und dass diese auch, so scheint es zumindest, genutzt werden. Ich bin trotzdem der Meinung, dass das Postulat angenommen werden sollte, sodass der Bundesrat den Auftrag erhält, das Thema weiterzuverfolgen.
Das zweite Postulat zielt auf ein wichtiges Problem. Wenn die Berufsverweildauer des Pflegepersonals erhöht werden könnte, würde der Mangel an Pflegepersonal deutlich kleiner. Massnahmen in diesem Bereich sind also sehr wirkungsvoll. Nun argumentiert der Bundesrat, diese Aufgabe sei primär bei den Betrieben, den Personal- und Arbeitgeberverbänden und bei der OdA Santé, der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt, die für Gesundheitsberufe zuständig ist, angesiedelt. Ich bin auch hier nicht ganz zufrieden mit der Stellungnahme des Bundesrates. Wenn man den "Nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2009" liest, dann stösst man auf Massnahmen zur Personalerhaltung, die nicht ausschliesslich in der Kompetenz und im Zuständigkeitsbereich der Kantone oder Institutionen liegen. Ich nenne hier nur zwei Beispiele: erstens Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Was für andere Branchen gilt, gilt in einem besonderen Mass für die Pflege, welche nach wie vor ein Frauenberuf ist. Dann schlägt der Bericht zweitens Branchenvergleiche für die Anstellungsbedingungen vor. Auch das ist etwas, was weder die GDK noch die OdA Santé machen kann.
Kurz zusammengefasst: Auch wenn die Versorgung im Gesundheitswesen in der Kompetenz der Kantone liegt, kann sich der Bund nicht aus der Verantwortung stehlen. Der Mangel an Pflegepersonal wird uns sonst früher oder später einholen, sei dies im Privaten oder im Politischen oder in beidem.
Ich bitte Sie, meine beiden Postulate anzunehmen.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat anerkennt den steigenden Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal. Bund, Kantone und die Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit haben daher in den letzten Jahren Massnahmen getroffen, um mehr Ausbildungsplätze im Gesundheitswesen zu schaffen und Quereinsteigende für Pflegeberufe zu interessieren. Für die neugeschaffenen Gesundheitsberufe auf Sekundarstufe II ist eine starke Nachfrage zu verzeichnen. Zudem haben in den letzten zwei Jahren verschiedene Kantone Pilotprojekte für Zweitausbildungen im Pflegebereich durchgeführt.
Das Postulat fordert die Finanzierung von Umschulungen durch die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung finanziert für Versicherte arbeitsmarktliche Massnahmen, die alle auf eine möglichst baldige Wiedereingliederung ins Erwerbsleben abzielen. Nach Gesetz und Rechtsprechung sind Grundausbildungen und die allgemeine Förderung der beruflichen Weiterbildung aber nicht primär Sache der Arbeitslosenversicherung. Es werden in gewissen Fällen Weiterbildungskurse, Kurse zur Umschulung oder Ausbildungszuschüsse angeboten. Um diese Leistungen beziehen zu können, müssen nebst dem Vorliegen einer arbeitsmarktlichen Indikation auch die spezifischen Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Massnahmen erfüllt sein. In diesem Rahmen bewilligt die Arbeitslosenversicherung bereits Umschulungsmassnahmen für Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich.
Ferner weise ich Sie darauf hin, dass im Jahr 2011 eine Studie der Ostschweizer Arbeitsmarktbeobachtung Amosa publiziert wurde, welche das Rekrutierungspotenzial von Stellensuchenden für das Gesundheitswesen analysiert. Dieser Bericht diente den kantonalen Arbeitsmarktbehörden als Grundlage für die Definition möglicher Massnahmen. So wurden z. B. die individuellen Voraussetzungen geeigneter Stellensuchender für Gesundheitsberufe geprüft, und das Angebot entsprechender Praktikumsplätze wurde ausgebaut. Unter diesen Umständen ist ein zusätzlicher Bericht des Bundesrates nicht notwendig.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft prüft zurzeit die Möglichkeiten einer Förderung der Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung. Mithilfe der Validierung können unqualifizierte Stellensuchende, die über Berufserfahrung verfügen, auf verkürztem Weg zu einem Berufsabschluss gelangen. Ein solches Verfahren besteht namentlich im Gesundheitswesen.
Die hohe Zahl von Berufsausstiegen und die zu kurze Berufsverweildauer stellen in der Pflege ein echtes Problem dar. Es ist deshalb wichtig, mit gezielten Massnahmen dafür zu sorgen, dass das Pflegepersonal im Beruf bleibt. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz und die Nationale Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit haben im "Nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2009" eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, um die Verweildauer des Pflegepersonals im Beruf zu erhöhen. Im Zentrum stehen bessere Arbeitsbedingungen, gemeint sind die Arbeitsbelastung, die Arbeitsverteilung, die Personalentwicklung, Arbeitszeitmodelle, Gesundheitsförderung sowie die Anerkennung und Wertschätzung durch Mitarbeiter und Vorgesetzte.
Bei der Aushandlung und Umsetzung verbesserter Arbeitsbedingungen kommt den Personalverbänden sowie den grossen Arbeitgeberverbänden H plus, Spitex und Curaviva eine wichtige Rolle zu. Eine systematische Befragung von Berufsaussteigerinnen und -aussteigern ist dem Bundesrat nicht bekannt. Es ist primär Aufgabe der Betriebe, zusammen mit den Personal- und Arbeitgeberverbänden, der OdA Santé und der GDK, die Befragung der Berufsaussteiger zu organisieren, um mehr Informationen über die Gründe für die Berufsausstiege zu erfahren.
Wir brauchen also nicht Berichte, wir brauchen Massnahmen. Deshalb schlage ich Ihnen vor, die beiden Postulate abzulehnen.
Abstimmung
10.3545
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 62 Stimmen
Dagegen ... 99 Stimmen
Abstimmung
10.3546
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 56 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen