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Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen für Futtergetreide
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Herr Eberle kann an der Session nicht teilnehmen, hat aber ausdrücklich gewünscht, dass seine Interpellation behandelt wird. Herr Kuprecht hat das mit ihm abgesprochen und wird nun die Meinung von Herrn Eberle wiedergeben. Herr Eberle ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich übernehme diese Aufgabe für unseren leider krankheitshalber abwesenden Kollegen Eberle sehr gerne. Er hat mich beauftragt, Ihnen seine Meinung wie folgt darzulegen:
Die Antwort des Bundesrates auf seine Interpellation hat ihn in keiner Art und Weise befriedigt, denn die Entwicklung auf den Futtergetreidemärkten wird darin schlicht und einfach ausgeblendet. In den Neunzigerjahren wurden im Inland durchschnittlich über 800 000 Tonnen Futtergetreide produziert. Letztes Jahr waren es noch 450 000 Tonnen. Diese verhängnisvolle Entwicklung veranlasste das Parlament im Rahmen der Diskussion der Agrarpolitik 2014-2017, im Landwirtschaftsgesetz auch für Futtergetreide Einzelkulturbeiträge vorzusehen.
Die erschütternde Entwicklung hätte den Bundesrat veranlassen müssen, in den Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 substanzielle Massnahmen für den Futtergetreideanbau zu beschliessen. Geschehen ist leider nichts - im Gegenteil. Über das neue Direktzahlungssystem wird der Ackerbau, insbesondere die Futtergetreideproduktion, zusätzlich bestraft. Von einer Stärkung kann keine Rede sein. Eine ganze Reihe von glaubwürdigen Studien belegt die Tatsache, dass der Landwirt mit Futtergetreide - also mit Gerste und Futterweizen - Geld verliert. Dass überhaupt noch Futtergetreide angebaut wird, hängt mit den Vorschriften über die Fruchtfolgeflächen zusammen.
Das Argument des Bundesrates, der Flächenverlust sei am Rückgang des Futtergetreideanbaus schuld, ist ebenfalls nicht stichhaltig. In den letzten fünfzehn Jahren haben die Kunstwiesenflächen um 40 Prozent zugenommen, die Futtergetreideflächen haben um 40 Prozent abgenommen. Die extreme Ökologisierung und die Priorität der Förderung der Grünflächen in der Agrarpolitik haben die Futtergetreideproduktion in eine desaströse Situation versetzt. Es ist fünf vor zwölf, um endlich den Ernst der Lage zu erkennen und die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Weltweit steigt die Nachfrage nach Futtermitteln, und die Schweiz leistet sich den Luxus, die inländische Futtergetreideproduktion sträflich zu vernachlässigen.
Gleichzeitig haben die Futtermittelimporte Rekordwerte erreicht. Die Kraftfuttereinfuhren liegen bei 1 Million Tonnen. Diese sehr starke Auslandabhängigkeit ist selbstverschuldet und wird auch immer mehr zu einer Hypothek und zu einer Glaubwürdigkeitsfrage für die inländische Tierproduktion. Der Selbstversorgungsgrad beim Kraftfutter ist in der Zwischenzeit auf unter 40 Prozent gefallen. Welchen Wert und welche Bedeutung hat Swissness bei der inländischen Fleisch- und Eierproduktion, wenn mehr als die Hälfte der dazu notwendigen Rohstoffe aus dem Ausland eingeführt wird?
Seit zwanzig Jahren verlangen die Getreideproduzenten und die Organisationen der Fleisch- und Eierproduktion vom Bundesrat griffige Massnahmen zur Förderung der Futtergetreide- und Futtermittelproduktion. Der Bundesrat muss jetzt handeln, bevor es endgültig zu spät ist. Die sofortige Einführung eines Einzelkulturbeitrages von mindestens 400 Franken pro Hektare lässt sich nicht weiter hinausschieben, ansonsten verkümmert die Futtergetreideproduktion zu einer Randexistenz.
So weit die Haltung und Meinung unseres Kollegen Roland Eberle.
Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP
Ich schliesse mich der Wertung des Vorredners, Kollege Kuprecht, an. Ich bin von der Antwort des Bundesrates auch nicht befriedigt - genauer gesagt, vom Nicht-wahrhaben-Wollen der Tatsache, dass die Entwicklung der inländischen Futtergetreideproduktion sehr unbefriedigend verläuft.
Diese Befürchtungen hatte das Parlament schon bei der Beratung der Agrarpolitik 2014-2017. Es hat gegen den Willen des Bundesrates vorsorglich - man könnte auch sagen: wohlweislich - beschlossen, in Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes eine Kann-Formulierung aufzunehmen, um negativen Entwicklungen im Bereich der Futtergetreideproduktion entgegenwirken zu können. Der Bundesrat wehrte sich dannzumal gegen die Kann-Formulierung. Mit Modellrechnungen legte er dem Parlament bezüglich der negativen Entwicklungen dar, dass dem nicht so sein werde. Heute wissen wir, basierend auf den definitiven Zahlen: Die Modellrechnungen stimmten nicht. Im Jahr 2012 hatten wir fast 4 Prozent weniger, im Jahr 2013 hatten wir sogar 7 Prozent weniger Getreideanbauflächen, als die Modelle prognostizierten. Die aktuellen Saatgutverkäufe zeigen für 2014 einen weiteren Rückgang bis zu 8 Prozent.
Da muss doch jetzt gehandelt werden. Es kann doch nicht sein, dass man dem Rückgang des Getreideanbaus tatenlos zuschaut, sogar Ökoflächen als Konkurrenz zum Getreideanbau subventioniert oder gar besserstellt, hingegen als Kompensation auf Importe aus dem Ausland und nicht zuletzt auch aus Schwellenländern abstellt. In den Schwellenländern werden wir damit zu Konkurrenten des Anbaus von Lebensmitteln für die dort lebende Bevölkerung.
Herr Bundesrat, ich bitte Sie, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Es geht um den Grundsatz der Selbstversorgung; es geht um den Werkplatz Schweiz in vielen Branchen. Es geht um die ethische und globale Verantwortung für die Ernährung der Bevölkerung. Dabei darf die Förderung von Biodiversitätsflächen in der Schweiz nicht dazu führen, dass wir immer mehr den intensiven Anbau auf Produktionsflächen im Ausland ankurbeln. Nicht zuletzt haben wir uns selber eine sehr hohe Lebensmittelsicherheit auf die Fahne geschrieben. Die in der Schweiz produzierten Kraftfutter garantieren Lebensmittelsicherheit in der ganzen Wertschöpfungskette, bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten. Eine erhöhte Abhängigkeit von Importen erhöht diesbezüglich das Risiko, weil die Rückverfolgbarkeit und die Kontrollen nicht auf allen Stufen gewährleistet werden können.
Herr Bundesrat, das müssten eigentlich genügend Gründe sein, um Artikel 54 zugunsten des Futtergetreideanbaus zur Anwendung zu bringen und damit kurzfristig einen Einzelkulturbeitrag für Futtergetreide einzuführen. Dazu stehen noch verschiedene vorhandene Mittel für Einzelkulturbeiträge von rund 12 Millionen Franken im Budget zur Verfügung; Sie müssen also nicht schon mit Umverteilungen operieren oder diese sogar androhen. Ich danke Ihnen und freue mich auf konstruktivere Zeichen des Bundesrates im Hinblick auf die Entwicklung in der Agrarpolitik.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich erinnere meinerseits an die Debatte über die Agrarpolitik 2014-2017. Der Bundesrat ist sich der relativen Entwicklung des Ackerlandes gegenüber dem Grünland in der Vergangenheit, in den vergangenen Perioden, natürlich bewusst, und Gegensteuer ist grundsätzlich gegeben worden.
Es wurde gesagt, anlässlich der Revision des Landwirtschaftsgesetzes hätten wir in Artikel 54 vorgesorgt: Der Bundesrat kann Beiträge ausrichten, um eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter zu gewährleisten. Er soll also Massnahmen ergreifen können, falls die erwartete Entwicklung nicht eintritt - wir reden von der Periode 2014-2017.
Am 23. Oktober 2013 beschlossen wir die Ausführungsbestimmungen. Sie sind seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Das Bundesamt für Landwirtschaft verfolgt die Entwicklung der Anbauflächen sehr genau, aber es ist natürlich zu früh, um jetzt schon eine Wirkung der am 23. Oktober beschlossenen Ausführungsbestimmungen zu haben. Es gilt weiterhin, dass die Modellergebnisse von Agroscope grundsätzlich eine positive Entwicklung der Getreideflächen anzeigen. Aber es ist, wie ich gesagt habe, eine Prognose, es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr als das.
Die inländische Produktion an Nahrungskalorien - damit haben wir in der Diskussion über die Agrarpolitik 2014-2017 auch immer wieder argumentiert - ist höher denn je. Die Ackerfläche ist seit zehn Jahren konstant. Die Futtergetreideflächen wurden in den letzten Jahren durch die Ausdehnung der Zuckerrübenflächen, der Maisanbauflächen und auch der Kunstwiesenflächen etwas verdrängt - das ist so. Eine Ausdehnung der Getreideflächen wäre innerhalb der Fruchtfolgeflächen zu kompensieren, mit kleineren Raps- oder kleineren Rübenflächen und auch mit kleineren Kunstwiesenflächen. Das sind genau die Flächen, die einen grossen Beitrag an die Proteinversorgung leisten.
Letztlich stellt sich für uns die Frage, wovon mehr importiert werden soll, nämlich von Proteinfutter oder von Energiefutter. Es bleibt in jedem Fall eine hohe Importabhängigkeit beim Sojafutter bestehen. Der Bundesrat verfolgt, wie gesagt, die Wirkung der Agrarpolitik 2014-2017. Bei Zielabweichungen wird er die Schlüsse daraus ziehen und geeignete Massnahmen treffen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Die Voraussetzungen zur vermehrten Futtermittelproduktion sind grundsätzlich geschaffen. Die Modellrechnung von Agroscope für die Futtermittelproduktion 2014-2017 zeigt eine positive Entwicklung der Getreideflächen. Die Umsetzung muss jetzt verfolgt werden. Wenn Zielabweichungen festgestellt werden, wird korrigiert werden müssen. Aber es ist zu früh, um jetzt schon über Zielabweichungen sprechen zu können. Noch einmal: Wir reden über die Periode 2014-2017.