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Des inspecteurs américains dans des entreprises suisses
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Inspektionen von ausländischen Lebensmittelsicherheitsbehörden in der Schweiz sind eine gängige Praxis. Damit ist sichergestellt, dass Schweizer Betriebe ohne zusätzliche Inspektionen oder spezielle Bewilligungen in die ganze EU exportieren können. Analoge Marktöffnungs- und Markterhaltungsinspektionen gibt es auch für andere Länder ausserhalb der EU.
Bevor eine solche Inspektion durch eine ausländische Behörde stattfinden kann, muss eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit vorliegen. Bei der Organisation der Inspektionen arbeitet das Bundesamt für Gesundheit eng mit den betroffenen Betrieben und dem kantonalen Vollzug zusammen und begleitet die ausländischen Inspektoren.
Das aktuelle Lebensmittelgesetz bietet keine rechtliche Grundlage für Bundesbehörden, eine Inspektion im Ausland durchzuführen. Eine Grundlage für allfällige Inspektionen im Ausland soll aber im revidierten Lebensmittelgesetz geschaffen werden. Bis dahin werden importierte Lebensmittel durch risikobasierte Kontrollen an der Grenze überprüft.
Killer Hans · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundesrat, vielen Dank für diese Antwort. Trotzdem drängt sich mir eine Frage auf: Gibt es eine Gesetzeslücke bei uns, die dazu führt, dass unsere Inspektoren im Ausland nicht tätig sein dürfen, im Gegensatz dazu aber ausländische Inspektoren hier in der Schweiz Kontrollen durchführen können?
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Vielen Dank für die Frage, Herr Nationalrat. Wie erwähnt, gibt es im Moment in der Tat keine gesetzliche Grundlage, um Kontrollen im Ausland zu organisieren. Es ist aber ein neues Gesetz in Beratung, mit dem eine gesetzliche Grundlage geschaffen würde. Das heisst, wenn das Parlament dem Gesetz zustimmt, wird es in Zukunft möglich sein, auch Kontrollen im Ausland zu organisieren.