13.5182, 13.5204
Entschädigung für Verzicht auf Verwaltungsratsmandate / Zulage für den neuen Chef des Bundesamtes für Justiz
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Die beiden Fragen betreffen das gleiche Thema, deshalb beantworte ich sie zusammen.
Herr Dumermuth übt zurzeit eine bewilligte Nebenbeschäftigung als Verwaltungsrat bei einer kleineren Genossenschaftsbank aus. Ein solches Mandat ist mit der Funktion eines Direktors des Bundesamtes für Justiz nicht vereinbar. Herr Dumermuth muss dieses Mandat daher abgeben und erleidet dadurch einen Einkommensverlust, welcher mit einer sogenannten Arbeitsmarktzulage entschädigt werden soll. Gemäss Artikel 50 der Bundespersonalverordnung kann zur Gewinnung und Erhaltung von ausgewiesenem Personal eine solche Arbeitsmarktzulage im Umfang von maximal 20 Prozent des Höchstbetrages der Lohnklasse ausgerichtet werden.
Der Direktor des Bundesamtes für Justiz wird gemäss Einreihungsentscheid der Finanzdelegation in Lohnklasse 37 angestellt. Damit wäre theoretisch eine Arbeitsmarktzulage von maximal 62 000 Franken rechtlich zulässig. Die Entschädigung wird, wie vom Fragesteller Müller Leo erwähnt, zwischen 15 000 und 31 000 Franken betragen. Zuständig für den Entscheid ist die Finanzdelegation, welche am 19. Juni 2013 darüber beraten wird.
Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich hätte eine Zusatzfrage, die allerdings nicht in einem direkten Zusammenhang mit den beiden ursprünglichen Fragen steht. Herr Dumermuth wird ja Chef des Bundesamtes für Justiz. Er ist Verwaltungsrat bei der AEK-Bank. Wissen Sie, ob die AEK-Bank auf der Liste der US-Justizbehörde steht? Würden Sie allenfalls noch abklären, ob hier nicht ein Konfliktpotenzial besteht?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Besten Dank für diese Frage. Sie steht nicht im Zusammenhang mit diesem Geschäft. Es ging nicht darum, ob die Bank auf irgendeiner Liste ist, sondern es ging bei diesem Entscheid darum, dass die Funktion des Direktors des Bundesamtes für Justiz allgemein nicht mit einem Verwaltungsratsmandat vereinbar ist. Das hat mit der spezifischen Bank nichts zu tun.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, besten Dank für die Beantwortung dieser Frage. Ich habe eine Zusatzfrage zur Bemessung der Dauer für die Arbeitsmarktzulage. Es kann ja sein, dass dieser Verwaltungsrat jährlich oder alle zwei, drei Jahre gewählt werden muss. Es besteht das Risiko einer Abwahl aus dem Verwaltungsrat. Wie wird die Zeitdauer für die Arbeitsmarktzulage berechnet?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Diese Arbeitsmarktzulage ist nicht von der Dauer des Verwaltungsratsmandates abhängig, sondern ist eine Arbeitsmarktzulage, die jährlich ausbezahlt wird. Das steht auch so in der Bundespersonalverordnung.