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Abschluss eines Rechtshilfeabkommens mit Nigeria. Kokainhandel wirkungsvoll bekämpfen

24952 · Amtliches Bulletin

Du 11 juin 2013

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/24952/de/abschluss-eines-rechtshilfeabkommens-mit-nigeria-kokainhandel-wirkungsvoll-bekampfen

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Lutte contre le trafic de cocaïne. Conclusion d'un accord d'entraide judiciaire avec le Nigeria (12.3674)

12.3674

Abschluss eines Rechtshilfeabkommens mit Nigeria. Kokainhandel wirkungsvoll bekämpfen

Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Caroni, Egloff, Fehr Hans, Guhl, Huber, Markwalder, Nidegger, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Schwander, Stamm)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Caroni, Egloff, Fehr Hans, Guhl, Huber, Markwalder, Nidegger, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Schwander, Stamm)

Adopter la motion

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Chevalley Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grünliberale Fraktion

Le 23 mai, la Commission des affaires juridiques s'est penchée sur la motion 12.3674, "Lutte contre le trafic de cocaïne. Conclusion d'un accord d'entraide judiciaire avec le Nigeria."

La motion demande que le Conseil fédéral négocie un accord d'entraide judiciaire avec le Nigeria. Il est prouvé depuis longtemps que de nombreux ressortissants nigérians trafiquent de la drogue en Suisse puis transfèrent au Nigeria le produit de leur activité. Il est évident que ce problème doit être pris au sérieux. C'est pourquoi le Conseil fédéral a déjà lancé, dans le cadre du partenariat migratoire, un projet de coopération policière: ce dernier vise à améliorer la coopération entre les autorités de poursuite pénale des deux pays. A terme, le but est de garantir que les fonds issus du trafic de stupéfiants puissent être récupérés.

Les difficultés du Nigeria à lutter contre le trafic de stupéfiants ne sont pas la conséquence d'une lacune législative, mais proviennent de la corruption qui mine, aussi de l'intérieur, les instances judiciaires et policières, permettant aux narcotrafiquants qui en ont les moyens de se soustraire à la justice.

La pratique de la Suisse est de ne conclure de tels accords qu'avec les pays qui remplissent certaines normes minimales en termes de principes de l'Etat de droit et de droits de l'homme. Si la Suisse en venait à conclure un accord d'entraide judiciaire avec le Nigeria, on pourrait alors lui reprocher d'entériner implicitement la corruption et les violations des droits de l'homme qui ont lieu dans ce pays. Lorsqu'il n'est pas possible de conclure un accord d'entraide judiciaire, la Suisse peut se référer à la loi sur l'entraide pénale internationale qui fournit la base juridique d'une coopération appropriée. Conformément à ces dispositions, les autorités suisses peuvent prendre les mesures qui paraissent nécessaires à la procédure pénale menée à l'étranger ou qui permettraient de récupérer le produit d'une infraction, pourvu qu'elles soient licites en Suisse.

La coopération avec le Nigeria, en vertu de la loi sur l'entraide pénale internationale, a déjà fait ses preuves, par exemple lorsque la Suisse avait restitué des avoirs dans le cadre du procès du dictateur Sani Abacha.

De plus, cette loi autorise la Suisse à accomplir tout acte d'entraide nécessaire pour séquestrer et confisquer les valeurs acquises illégalement qui se trouvent au Nigeria. Pour ce faire, la Suisse doit toutefois pouvoir s'appuyer sur une justice et une police nigériane qui fonctionnent selon les principes de l'Etat de droit. Si des informations importantes sont fournies de la part de la Suisse aux autorités nigérianes et que ces dernières les donnent directement aux narcotrafiquants, on aura bien compris que cela est simplement contre-productif. Dès lors, un accord d'entraide judiciaire n'est pas pertinent. Il ne serait qu'un symbole au niveau politique et les négociations le concernant ne mèneraient pas à l'objectif souhaité. En revanche, il est important que la Suisse et d'autres pays soutiennent les autorités nigérianes dans le cadre de projets comme celui de la coopération policière déjà mentionné. De plus, la majorité de la commission estime que le Conseil fédéral devrait pouvoir décider d'engager des négociations en vue d'un accord d'entraide judiciaire au moment où il estimera que les conditions-cadre seront réunies.

Par 13 voix contre 12, la commission propose de rejeter la motion. Une minorité propose de l'adopter.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Am 11. Dezember 2012 hat der Ständerat mit 21 zu 11 Stimmen eine Motion angenommen, die verlangt, dass ein Rechtshilfeabkommen mit Nigeria abzuschliessen sei, dies vor allem, um den Kokainhandel wirkungsvoll zu bekämpfen. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat diese Motion am 23. Mai dieses Jahres behandelt. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt sie Ihnen, im Gegensatz zum Ständerat, diese Motion abzulehnen.

Die Motion will, wie gesagt, den Bundesrat beauftragen, mit Nigeria ein Rechtshilfeabkommen auszuhandeln. Begründet wurde dies - das ist dann im Wesentlichen auch die Begründung der Kommissionsminderheit - damit, dass nigerianische Drogenhändler erhebliche finanzielle Mittel aus der Schweiz in die Heimat transferierten. Das Rechtshilfeabkommen soll dazu führen, dass der nigerianische Staat die Vermögenswerte von in der Schweiz rechtskräftig verurteilten Personen nigerianischer Nationalität in Nigeria beschlagnahmen könne. Damit lohne sich der Kokainhandel in der Schweiz nicht mehr; damit werde ein wirtschaftlicher Anreiz ausgeschaltet.

Der Bundesrat hat bereits am 21. November 2012 und dann auch im Ständerat bei der Begründung der Ablehnung der Motion darauf hingewiesen, dass er das Problem erkannt habe und die Strafrechtszusammenarbeit zwischen der Schweiz und Nigeria unterstütze. Er initiierte im Rahmen der Migrationspartnerschaft die Polizeikooperation mit Nigeria. Wie der Bundesrat haben die Vertreter der Verwaltung im Rahmen der Beratung in der Kommission darauf hingewiesen, dass die Schwierigkeiten mit Nigeria bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität nicht auf den fehlenden Rechtsgrundlagen gründeten, sondern vor allem auf der Korruption in Nigeria selber, und das auch in den Reihen des Justiz- und Polizeiapparates. Unter diesen Bedingungen ist es aber nach Ansicht der Mehrheit der Kommission - diese folgt hier dem Bundesrat - nicht angezeigt, mit Nigeria ein Rechtshilfeabkommen abzuschliessen.

Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die Schweiz mit dem Rechtshilfegesetz bereits über eine Rechtsgrundlage verfügt, um die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ad hoc zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage hat die Schweiz im Übrigen, Sie wissen das, bereits bei der Rückführung von Vermögenswerten im Prozess gegen den ehemaligen Diktator Abacha gearbeitet, und auf dieser Grundlage sind auch die Beschlagnahmung und die Einziehung von Vermögenswerten in Nigeria selber möglich.

Zudem ist darauf hinzuweisen, auch das ist die Ansicht der Mehrheit der Kommission, dass es nicht angezeigt ist, dass die Schweiz mit Staaten Rechtshilfeabkommen schliesst, welche die Mindeststandards der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte nicht einhalten. Die Mehrheit der Kommission ist klar der Meinung, dass die Zeit für ein solches Abkommen mit Nigeria noch nicht reif ist und dass wir die Kompetenz zur Beurteilung, wann ein Rechtshilfeabkommen geschlossen werden kann, dem Bundesrat überlassen sollten.

Anders sieht das die Kommissionsminderheit. Wie gesagt, hat die Kommission die Motion mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit beantragt Ihnen, sie anzunehmen. Sie ist der Ansicht, dass mit der Vermögenseinziehung dem nigerianischen Drogenhandel eine wichtige wirtschaftliche Grundlage entzogen werden könnte. Sie weist zudem darauf hin, dass auch mit anderen Staaten in einer politisch mindestens ebenso zweifelhaften Situation vergleichbare Abkommen geschlossen würden.

Ich ersuche Sie mit der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen. So überlassen Sie es dem Bundesrat zu entscheiden, wann die Zeit wirklich reif ist, um mit Nigeria ein entsprechendes Abkommen zu verhandeln. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass der Bundesrat beziehungsweise die Schweiz bereits heute die Instrumente hat, um solche Anreize zum Drogenhandel wirtschaftlich auszuschalten.

Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Namens der denkbar knapp unterlegenen Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen. Das Problem ist erkannt: Nigerianische Kokaindealer sind in unserem Land äusserst präsent und durchlaufen dabei oft einen Parcours von drei Stationen: Sie kommen im Asylempfangszentrum an, sie gelangen von dort zu den Drogenumschlagplätzen und landen schliesslich in unseren Gefängnissen. Was dabei aber besonders stört, ist, dass sie nach Abschluss dieses Parcours, wenn sie zurück in Nigeria sind, bereits die Früchte ihres Verbrechens erwarten dürfen: Sie haben nämlich ihren Drogenerlös dort z. B. oft in Grundstücken angelegt.

Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons St. Gallen haben kürzlich ein beängstigendes internationales Verbrechernetz aufgespürt, das exakt von diesem Mechanismus lebt. Wir müssen annehmen, dass aus Straftaten in der Schweiz jährlich Millionen Franken auf diese Weise nach Nigeria gelangen; dieses Geschäft blüht.

Die Motion möchte nun diesem Drogengeschäft den wirtschaftlichen Boden entziehen, indem sie anstrebt, dass diese Verbrechenserträge in Nigeria besser eingezogen werden können. Zu diesem Zweck fordert Sie die Minderheit auf, ein Rechtshilfeabkommen mit Nigeria abzuschliessen. Bis hierhin war eigentlich niemand dagegen.

An dieser Stelle wendet nun aber der Bundesrat zweierlei ein:

1. Er könne bereits gestützt auf das heutige IRSG, also auf nationales Recht, wo nötig mit Nigeria zusammenarbeiten. Das stimmt in eine Richtung: Wir können mit diesem Gesetz Nigeria Rechtshilfe leisten oder umgekehrt in Strafverfahren bei uns natürlich auch anfordern, aber nur als Bittsteller. Wir haben keinen Anspruch darauf, dass uns Nigeria bei diesen in der Schweiz stattfindenden Strafverfahren gegen diese Dealer mit Beschlagnahme und Einziehung von Vermögenswerten unterstützt. Gerade deshalb schliesst man ja zweiseitige Verträge, sodass auch die andere Seite in der Pflicht steht. Der Bundesrat konnte uns entsprechend auch keinen Fall nennen, in dem uns Nigeria tatsächlich schon einmal geholfen hätte. Im besagten St. Galler Fall war auch das Fedpol involviert. Ich frage mich einfach, warum man das Instrument nicht angewendet hat, wenn es angeblich schon besteht.

2. Der Bundesrat wendet ein, Nigerias Justiz erfülle die Grundanforderungen für ein solches Abkommen nicht. Die Behörden würden aufgrund von Korruption den Anfragen ohnehin nicht nachkommen und die Menschenrechtslage erlaube es nicht, dass die Schweiz Nigeria als Partner anerkenne.

Zur Korruption: In jedem Fall bedeutet eine solche Abschöpfung in Nigeria grundsätzlich einen Verlust für den Drogendealer; er verliert seinen Erlös aus diesem System. Sogar wenn es ihm nun gelänge, irgendwo einen korrupten Beamten zu finden und sich auf eine Art freizukaufen, so hätte dies für ihn Kosten zur Folge. Heute kommt er ungeschoren davon. Wenn der Dealer ja nun weiss, dass ihn Kosten erwarten, dass er entweder wirklich seinen Erlös ganz oder zumindest einen Teil an den Apparat Nigerias verliert, dann untergräbt dies sein Geschäftsmodell. Das würde sich bald herumsprechen, und der Handel würde zurückgehen. Das würde dann gleichzeitig auch den Korruptionssumpf mit austrocknen.

Zur Menschenrechtslage: Hier trifft es in der Tat zu, dass Nigeria weit hinter unseren Standards zurückbleibt. Das soll uns aber nicht dazu führen, in der internationalen Strafverfolgung zurückzustecken. Wir haben mit Nigeria zum Beispiel auch eine Migrationspartnerschaft. In deren Rahmen haben wir ein Pilotprojekt zur Polizeizusammenarbeit abgeschlossen, und da integrieren wir sogar nigerianische Polizeibeamte in unsere Korps. Da haben wir offenbar keine allzu starken Bedenken.

Der noch ausstehende Schritt ist das nun eben geforderte Rechtshilfeabkommen. Wir haben solche auch mit den Philippinen, mit Peru, Ecuador oder auch mit afrikanischen Staaten wie Algerien, Marokko und Ägypten abgeschlossen. Nigeria wäre hier also auch in Afrika in bester Gesellschaft. Zudem wäre ja gerade die Verhandlung eines solchen Abkommens ein Anlass, um gerade die heiklen Themen anzusprechen und auf diesem Kanal auf eine bessere Staatsführung hinzuwirken. Zumeist kommt es bei solchen Themen ja zuerst zu exploratorischen Gesprächen. Wie so etwas abläuft, erörtert das EJPD selber auf seiner Website. Da wird eben auch erörtert, wie ein Vertragsschluss abläuft und wie eruiert wird, ob er überhaupt möglich ist.

Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen und damit den Bundesrat zumindest aufzufordern, solche exploratorischen Gespräche zu führen, anstatt sich dem Thema zu verweigern. Wenn die Verhandlungen dann scheitern, nun, dann haben wir uns nichts vergeben. Geben wir aber unseren Behörden, die sich tagtäglich auf der Strasse für unsere Sicherheit einsetzen, zumindest die Chance, den nigerianischen Drogensumpf in der Schweiz trockenzulegen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Hinter dieser Motion steht das Bedürfnis, den Kokainhandel, insbesondere den Kokainhandel aus Nigeria, wirksamer zu bekämpfen. Das Problem ist längst erkannt, das darf ich Ihnen sagen: Das Problem ist nicht neu und nicht erst mit dieser Motion erkannt worden; über die Massnahmen und Möglichkeiten, diesen Kokainhandel wirksam zu bekämpfen, hat man sich schon einige Gedanken gemacht.

Warum ist der Bundesrat nicht einverstanden mit der Motion, die verlangt, dass die Schweiz mit Nigeria ein Rechtshilfeabkommen schliesst? Das Problem ist nicht, dass die Schweiz und Nigeria bei der Bekämpfung des Kokainhandels nicht zusammenarbeiten könnten - das ist eben gerade nicht das Problem! Zusammenarbeiten können wir schon heute - es ist gesagt worden -, das Rechtshilfegesetz erlaubt das. Die Schweiz kann zum Beispiel Beweismittel an die nigerianischen Behörden weitergeben - problemlos, aufgrund des Rechtshilfegesetzes -, und die nigerianischen Behörden können dann die Drogengelder in einem eigenen Verfahren einziehen. Dazu brauchen Sie kein Rechtshilfeabkommen mit Nigeria, das können Sie schon heute tun.

Umgekehrt kann auch die Schweiz bereits heute Rechtshilfeersuchen an Nigeria richten, zum Beispiel, um Vermögenswerte sperren zu lassen. Wenn Sie den sogenannten Drogensumpf oder Kokainsumpf austrocknen wollen, haben Sie mit dem Rechtshilfegesetz die Instrumente dazu in der Hand. Aber diese Zusammenarbeit ist in der Praxis, wenn es darum geht, dass sie wirklich umgesetzt wird, nur dann möglich, wenn Nigeria ein echtes und faires Strafverfahren hat - und genau hier liegt das Problem. Ich bitte Sie schon, hier vom Wunschdenken etwas Abstand zu nehmen und sich etwas mit der Situation auseinanderzusetzen, die jetzt in Nigeria konkret vorliegt.

Das Hauptproblem bei der Zusammenarbeit mit Nigeria ist nämlich die Korruption. In Nigeria gibt es Korruption, und zwar auch in der Polizei und auch in der Justiz - das ist eine Tatsache. Nigeria ist gemäss den Angaben von Transparency International einer der korruptesten Staaten der Welt. Nigeria liegt auf Platz 139 von 176 evaluierten Staaten. Deshalb können sich Drogenhändler manchmal auch freikaufen, und zwar selbst dann, wenn die Schweiz mit den nigerianischen Behörden kooperiert - in Nigeria passiert dann am Schluss einfach nichts. Zum Wesen der Korruption gehört eben, dass die Behörden mit Delinquenten zusammenarbeiten; das ist ihr Inhalt. Deshalb ist die Vorstellung, mit einem Rechtshilfeabkommen könnte die Schweiz dann in einer Art mit den Behörden kooperieren, die sich gegen die Delinquenten wendet, leider - Entschuldigung! - eine etwas naive Vorstellung.

Nicht nur die Korruption ist ein Problem. Nigeria muss sich gemäss dem Uno-Menschenrechtsrat auch in Sachen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit noch verbessern. Die Schweiz würde hier wirklich ein falsches Signal aussenden, wenn ausgerechnet sie jetzt schon mit Nigeria ein Rechtshilfeabkommen abschliessen würde. Die Grundlage solcher Rechtshilfeabkommen ist es nämlich, dass sie eben von zwei Rechtsstaaten abgeschlossen werden. Dazu können wir im Moment nicht Ja sagen. Es müssen zuerst konkrete Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht werden, die zeigen, dass die nigerianische Justiz in ihren Verfahren die Menschenrechte respektiert und dass sie korruptionsfrei funktioniert. Das ist die Basis eines Rechtshilfeabkommens. Auf dieser Basis schliessen wir mit anderen Staaten ein Rechtshilfeabkommen ab. Es ist nämlich auch eine Auszeichnung, mit unserem Staat ein Rechtshilfeabkommen abzuschliessen. Wir sollten diese Auszeichnung, dieses Image auch nicht einfach so vergeben. Erst, wenn diese Basis gegeben ist, kann und will die Schweiz ein Rechtshilfeabkommen abschliessen, verpflichtet sich dann aber auch dazu.

Trotz dieser Bedenken hat der Ständerat die Motion angenommen. Die Motionärin hat im Ständerat argumentiert, die Schweiz brauche ein Rechtshilfeabkommen, um den Kokainhandel bekämpfen und um Asylmissbrauch verhindern zu können. Ich versichere Ihnen: Auch der Bundesrat will den Kokainhandel und den Asylmissbrauch bekämpfen. Aber dazu brauchen wir eben nicht ein Rechtshilfeabkommen. Was wir brauchen, ist eine Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit an der Front. Wir brauchen nicht neue rechtliche Instrumente, sondern wie gesagt zum Beispiel bessere Kontakte und eine korruptionsfrei funktionierende nigerianische Strafjustiz.

Wir wollen mit Nigeria bessere Kontakte knüpfen. Sie wissen, dass wir mit Nigeria eine Migrationspartnerschaft abgeschlossen haben. Das ist ein Instrument, das es uns ermöglicht, Kontakte zu knüpfen und mit den nigerianischen Behörden enger zusammenzuarbeiten, auch im Bereich der Justiz, nicht nur im Bereich der Polizei, aber selbstverständlich auch im Bereich der Polizei.

Wir müssen den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden helfen, die bestehenden Mittel besser auszuschöpfen. Das Bundesamt für Justiz hat in den vergangenen fünf Jahren von kantonalen Staatsanwaltschaften nur gerade vier Rechtshilfeersuchen, die Nigeria betrafen, erhalten - das ist eine Tatsache. Wie gesagt würden aber die rechtlichen Möglichkeiten für die Einreichung solcher Ersuchen im Rechtshilfegesetz bestehen. Eigentlich müsste diese Zahl ja viel höher liegen; eigentlich müsste die Zahl von Rechtshilfeersuchen von kantonalen Staatsanwaltschaften an Nigeria viel höher liegen - das Instrument ist vorhanden. Warum stellen die Kantone also keine Rechtshilfeersuchen? Unsere informellen Nachfragen haben ergeben, dass unsere Kantone nicht daran glauben, dass die nigerianischen Behörden die Vermögenswerte auch wirklich einziehen - weil sie korrupt sind. Die Gelder, die in kleinen Stückelungen zurückgeschickt würden, würden rasch versickern. Für die Kantone würde letztlich für viel Arbeit wenig Ertrag herausschauen. Daran ändert ein Rechtshilfeabkommen eben nichts! Es sind nicht die rechtlichen Möglichkeiten, die fehlen, sondern das Problem ist die Situation in Nigeria selber. Wenn wir der Schweizer Bevölkerung erklären, mit dem Abschluss eines Rechtshilfeabkommens mit Nigeria seien die Probleme mit den nigerianischen Drogenhändlern zu lösen, ist das zu einfach. Wir sollten solche Versprechungen nicht machen.

Wie können wir den Strafverfolgungsbehörden wirklich helfen? Indem wir einander näherkommen, und dazu trägt die Polizeikooperation bei. Es ist auch denkbar, mit Nigeria über ein Überstellungsabkommen für verurteilte Straftäter zu verhandeln. Das ist etwas, was wir uns vorstellen können; so kämen unsere beiden Justizministerien in Kontakt. Wenn wir auf diese Weise, vorsichtig und Schritt für Schritt, Verbindungen aufbauen, stärken wir die Zusammenarbeit längerfristig. Wir könnten sogar auf ministerieller Ebene den Direktkontakt zwischen den Zentralstellen in Nigeria und in der Schweiz vereinbaren, um die Rechtshilfeersuchen schneller zu bearbeiten; auch damit könnten wir den Kantonen wirklich helfen.

Ich bitte Sie, der knappen Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen. Ein Rechtshilfeabkommen löst das Problem nicht, im Gegenteil: Es würde uns auf einen Schlag zur Zusammenarbeit mit einem Staat verpflichten, dessen Justizsystem unseren Ansprüchen bezüglich Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten noch nicht genügt, und das wäre problematisch. Über kluge Zwischenschritte können wir das drängende Problem dagegen anpacken und kommen so vielleicht zum langfristigen Ziel eines Rechtshilfeabkommens, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Ich bitte Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und die Motion abzulehnen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Sie haben ausgeführt, dass die kleinen Schritte richtig seien. Ich bin schon etwas befremdet: Gerade die Kantonspolizei meines Kantons, Bern, hat Pilotversuche mit nigerianischen Polizisten durchgeführt, genau in der Drogenfahndung übrigens. Was bringt denn eine solche Kooperation, die dann letztlich rechtlich nicht verbindlich ist? Das ist doch das grosse Problem. Was soll dieser Einsatz, wenn man sich offenbar mit einem korrupten Regime herumschlagen muss? Das bringt doch an der Front gar nichts. Da muss man doch ein Rechtshilfeabkommen, ein Rechtsmittel in die Hand bekommen!

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Besten Dank, Herr Nationalrat Wasserfallen, für Ihre Frage. Sprechen Sie mal mit der Polizei, die gerade jetzt solche Beispiele gehabt hat, über diese Kooperation mit der nigerianischen Polizei, mit den nigerianischen Polizisten, die hierhergekommen sind! Es ist genau dieser Austausch, der hilft zu verstehen, wie dieser Drogenhandel funktioniert, wie man den Drogenhändlern auf die Spur kommt. Das ist das, was die kantonalen Behörden brauchen. Ich sage es noch einmal: Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden haben die rechtlichen Instrumente, aber sie müssen zuerst wissen, wie dieser Markt funktioniert. Deshalb ist die Polizeizusammenarbeit etwas sehr Wertvolles. Sprechen Sie mit den Polizisten!

Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 83 Stimmen

Dagegen ... 85 Stimmen