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Accès de la police à la banque de données ISA
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Am 24. Februar 2010 wurde das neue Informationssystem Ausweisschriften (ISA) aufgeschaltet. Die einzige Änderung für die Polizistinnen und Polizisten an der Front besteht darin, dass bei der Eingabe von Ausweisverlustmeldungen gemäss Artikel 32 der Ausweisverordnung das Foto der Ausweisinhaberinnen und -inhaber nicht mehr eingesehen werden kann. Diese Änderung musste angeblich aus datenschutzrechtlichen Gründen vorgenommen werden. Da das Grenzwachtkorps weiterhin vom Zugriff profitieren kann, ist die Frage berechtigt, warum der Datenschutz nur für die Polizei gelten soll.
Im vorangegangenen System konnte man während Jahren Schweizer Pässe und Identitätskarten, welche nach 2000 erstellt worden waren, mit Foto und Unterschrift des Ausweisinhabers betrachten. Damit konnten die geschädigten Personen anlässlich der Verlustanzeige auf einem Polizeiposten oftmals gleich identifiziert werden. Zudem waren damit Fotos von ausgeschriebenen Personen zugänglich, welche erkennungsdienstlich noch nicht erfasst waren. In den allermeisten Fällen handelte es sich dabei um vermisste Personen. Wie soll also eine genaue Personenidentifikation stattfinden, wenn die Person, welche alle Ausweise verloren hat, sich nicht ausweisen kann und die Polizei keinen Zugriff auf die entsprechenden Fotos hat?
Die Institution Polizei geniesst bei der Bevölkerung seit Jahren ein äusserst hohes Ansehen und eine hohe Glaubwürdigkeit. Sie setzt sich tagtäglich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Wieso also wird sie nun unter dem Deckmantel des Datenschutzes in ihrer Arbeit behindert? Datenschutz sollte Sicherheit für die Bevölkerung bedeuten und nicht die Polizei in ihren Bemühungen um diese Sicherheit behindern. Ist es sinnvoll und zweckmässig, dass der Datenschutz einen höheren Stellenwert hat als die Bereitstellung dieses Identifikationsmittels für die Polizei? Der Zugriff auf die Fotos wäre ein einfaches und gutes Mittel für die Polizei. Warum dieser Zugriff 2010 gesperrt wurde, ist nicht einzusehen und nur eine Schikane für die Polizistinnen und Polizisten.
Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Sie können der Antwort des Bundesrates entnehmen, dass die Aufnahme von Verlustmeldungen auch ohne Zugriff auf das im Informationssystem Ausweisschriften (ISA) gespeicherte Foto problemlos möglich ist. Das heisst, der Polizei stehen genügend Angaben zur Verfügung, um die Identität der Personen sicher festzustellen. Das zeigen auch die Erfahrungen, die wir in den letzten zweieinhalb Jahren gewonnen haben, in denen der Zugriff auf das Foto bei der Aufnahme von Verlustmeldungen nicht mehr möglich war.
Die Forderung der Motion wird in erster Linie mit den Verlustmeldungen für Ausweise begründet. Dass es nicht um diese Verlustmeldungen geht, sondern um die Nutzung des ISA für weitere polizeiliche Zwecke, geht aus der folgenden Formulierung doch sehr klar hervor: "Zudem waren damit Fotos von ausgeschriebenen Personen zugänglich, welche erkennungsdienstlich noch nicht erfasst waren." Noch deutlicher wird diese Forderung in verschiedenen Schreiben von Verbänden und Kommandanten zum Ausdruck gebracht. Die Forderung, das ISA generell für polizeiliche Zwecke, also für Ermittlungen und Fahndungen, verwenden zu können, mag aus polizeilicher Sicht durchaus legitim sein. Sie widerspricht aber fundamental allen Stellungnahmen und Entscheiden von Bundesrat, Parlament und Bevölkerung; es ist mir wichtig, das festzuhalten.
Bei der Volksabstimmung zur Änderung des Ausweisgesetzes im Jahr 2009 war die restriktive Nutzung der ISA-Daten ein zentrales Argument des Bundesrates für die Vorlage. Dieses Versprechen an die Bevölkerung will ich auch weiterhin konsequent umsetzen.
Deshalb bitte ich Sie eindringlich, diese Motion abzulehnen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 85 Stimmen
Dagegen ... 82 Stimmen