13.3657
Contributions financières en faveur de l'organisation de concours de bétail
Intervention de procédure
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Bertschy, Birrer-Heimo, Germanier, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Müller Philipp, Noser, Pelli)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Bertschy, Birrer-Heimo, Germanier, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Müller Philipp, Noser, Pelli)
Rejeter la motion
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe BD
Die Motion Zanetti will die notwendigen Grundlagen schaffen, damit im Rahmen des Landwirtschaftskredites auch künftig Beiträge für die Förderung und an die Ausrichtung von Viehschauen geleistet werden können.
Mit der Revision der Tierzuchtverordnung sind die Beiträge für die Exterieurbeurteilung an lokalen und regionalen Viehschauen per Ende 2014 gestrichen worden. Anstelle der bisherigen Exterieurbeurteilung wird eine detaillierte Beurteilung unter dem Begriff "lineare Beschreibung" vorgenommen und durch die Tierzuchtverordnung gefördert. Die Exterieurbeurteilung war der Hauptgrund für die Auffuhr der Tiere an den Beständeschauen. Ohne Beurteilung und Rangierung der Tiere verliert die Viehschau an Attraktivität, und die Bauern sind kaum noch zur Teilnahme zu motivieren. Die Beständeschauen waren immer auch ein gesellschaftliches Ereignis und sind in verschiedenen Regionen der Schweiz auch zu einer touristischen Attraktion geworden. Wie der Motionär richtig aufzeigt, sind die Viehschauen wichtige Treffpunkte für Bauern und Konsumenten.
In der bisherigen Diskussion um die Motion Zanetti zeigte sich die Verwaltung offen, die Viehschauen im Rahmen der bisherigen Mittel - höchstens 300 000 Franken - statt durch die Tierzuchtverordnung über die Absatzförderung zu unterstützen. Der Absatzförderungsfonds umfasst rund 60 Millionen Franken. Das Parlament hat anlässlich der Debatte zur Agrarpolitik 2014-2017 länger über die Verwendung dieses Fonds diskutiert. Der Fonds kann für verschiedene Massnahmen verwendet werden, darunter ist auch die Absatzförderung im Sinn von Kommunikationsmassnahmen. Zu diesen gehören zweifelsohne auch Viehausstellungen.
Die Bundesmittel für die Durchführung von Viehschauen wären damit weiterhin verfügbar. Statt 20 Prozent müssen die Veranstalter aber 50 Prozent Eigenleistung erbringen, um die Förderung durch den Bund auszulösen.
Mit den Neuregelungen können Viehschauen wie bisher durchgeführt werden. Es sind aber auch andere Formen von Tierpräsentationen denkbar. Mit der Verschiebung der Beiträge zur Absatzförderung wird der Spielraum für die Organisatoren grösser. Die traditionelle Viehschau kann sich z. B. zu einer lokalen oder regionalen Leistungsschau oder zu einem Markt für Zuchttiere wandeln.
Die Verschiebung zur Absatzförderung hat ein neues, erweitertes Potenzial, das von den Ausstellern und Veranstaltern genutzt werden kann. Dazu gehört sicher der Einbezug des Tourismus. Tierpräsentationen können verstärkt auf die Bedürfnisse der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung und der Touristen ausgerichtet werden. Das kann z. B. mit einer Vielfalt an Tieren, Tierrassen und Tierpräsentationen erreicht werden. Statt einer Viehschau im engeren Sinn können solche Anlässe zu einem Landwirtschaftserlebnis und zu einem Ort der Begegnung und des Austauschs zwischen der landwirtschaftlichen und der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung erweitert werden.
Die Kommission spricht sich aus diesen Gründen mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Annahme der Motion Zanetti aus. Ich lade Sie darum im Namen der Kommissionsmehrheit ein, das Gleiche zu tun.
Darbellay Christophe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe PDC-PEV
La motion Zanetti charge le Conseil fédéral de veiller aux versements de contributions en faveur de l'organisation de concours de bétail dans le cadre du crédit agricole. La commission a traité cet objet le 24 février dernier. Cette motion a été déposée le 21 juin 2013 et le Conseil des Etats, par 22 voix contre 14, l'a adoptée le 24 septembre 2013.
Avec la modification de l'ordonnance sur l'élevage, il n'est plus possible de soutenir financièrement l'organisation de concours de bétail. Or ces concours sont très appréciés des éleveurs qui peuvent ainsi comparer leurs performances. Ils sont aussi de plus en plus appréciés du grand public, désireux de se familiariser avec l'agriculture, avec les produits du terroir, avec le monde rural, dans une version beaucoup plus authentique que sur papier glacé ou dans des campagnes publicitaires totalement aseptisées.
Avec la révision de l'ordonnance sur l'élevage, les contributions qui étaient versées, et qui seront versées jusqu'à la fin de l'année 2014, pour l'appréciation subjective de la conformation de la morphologie du bétail, ne seront plus versées. On passe dorénavant à une évaluation basée sur des critères scientifiques acceptés sur le plan national et international, connus sous le terme barbare de "descriptions linéaires". Par conséquent, la motivation principale qui conduisait les éleveurs à présenter leur bétail à des concours a un peu disparu, puisque cette évaluation n'est plus prise en compte dans le calcul de la valeur d'élevage.
Pour retrouver cette attractivité, pour redynamiser ces concours de bétail, il est important que l'on puisse maintenir un certain soutien. C'est la volonté de la majorité de la commission. Au cours de ce débat, notamment à la suite de l'adoption de la motion Zanetti par le Conseil des Etats, l'administration s'est demandé comment elle pouvait répondre à cette demande. Une solution s'est dessinée, celle de prélever 300 000 francs sur les 60 millions destinés à la promotion des produits agricoles et de les attribuer à ce soutien pour les concours d'élevage. Le soutien de la Confédération ne serait plus de 50 pour cent comme jusqu'ici, mais dorénavant de 20 pour cent. La méthode traditionnelle et ancienne de l'évaluation de la morphologie serait ainsi maintenue. Il y aurait un classement et une présentation du bétail. On peut imaginer des concours qui seraient axés sur la présentation de la qualité de l'élevage et du bétail tandis que d'autres le seraient sur l'événement touristique, la diversification, la promotion au sens large des produits du terroir. Ces concours de bétail ouvrent ainsi des perspectives de synergies entre agriculture et tourisme.
La commission, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, vous engage à faire de même et à encourager le maintien de ces concours de bétail par ce soutien relativement modeste, puisqu'il s'agit de 300 000 francs de la part de la Confédération.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Mit der revidierten Tierzuchtverordnung hat der Bundesrat die Beiträge für Viehschauen auf Ende 2014 gestrichen. Die Begründung ist, dass die an Viehschauen erhobenen Daten von den Zuchtorganisationen nicht mehr für die Schätzung des Zuchtwertes herbeigezogen würden. Sprich: Der ursprüngliche Sinn der finanziellen Beiträge, die statistische Erhebung, ist weggefallen.
Die Minderheit ist der Ansicht, dass diese Motion daher abzulehnen sei. Sie ist zusätzlich zur zutreffenden Begründung des Bundesrates für seine Ablehnung auch der Ansicht, dass es nicht Staatsaufgabe sei, Viehschauen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen. Aber Sie haben es gehört: Seit der Beratung im Ständerat wurden für Viehschauen gestützt auf die landwirtschaftliche Absatzförderung Finanzmittel in der Höhe von 300 000 Franken im Jahr freigegeben. Auf diese Weise lassen sich die traditionellen Viehschauen seitens des Bundes ab 2015 weiter mitfinanzieren. Die Kantone müssen aber 50 Prozent dazu beitragen. Nach der Verordnung kann der Bund also subsidiär finanzieren. Diese Lösung scheint Anklang zu finden und offensichtlich auch den Motionär zufriedenzustellen.
Ob wir die Motion also annehmen oder ablehnen - es ändert sich nichts daran, dass der Bund subsidiär weiterhin Viehschauen subventionieren kann, dies aber im Rahmen von 300 000 Franken pro Jahr. Es scheint ein bisschen übertrieben, das Parlament dafür zu bemühen. Ich bitte Sie im Namen der Minderheit dennoch, die Motion abzulehnen, wenn Sie der Ansicht sind, die Subventionierung von Viehschauen sei keine Staatsaufgabe.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Der Bundesrat sieht keine Grundlage zur finanziellen Unterstützung von Viehschauen im Rahmen der Tierzuchtverordnung. Denn die an den traditionellen Viehschauen durchgeführten Exterieurbeurteilungen können züchterisch nicht ausgewertet und entsprechend keiner nach international und wissenschaftlich anerkannten Kriterien durchgeführten Leistungsprüfung unterzogen werden.
Der Bundesrat anerkennt hingegen den Wert der traditionellen Viehschauen, die den Konsumentinnen und Konsumenten das landwirtschaftliche Wirken näherbringen und im ländlichen Raum eine positive Wirkung haben. Deshalb habe ich beschlossen, die traditionellen Viehschauen auch nach dem 1. Januar 2015 weiter zu unterstützen. Die finanziellen Beiträge werden gestützt auf die landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung ausgerichtet werden. Die entsprechenden Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung sind einzuhalten. Insbesondere müssen 50 Prozent der anrechenbaren Kosten durch finanzielle Mittel der Branche getragen werden. Im Maximum wird für die Unterstützung der traditionellen Viehschauen ein Betrag von 300 000 Franken pro Jahr zur Verfügung stehen. Diese Mittel gehen nicht auf Kosten der exportorientierten, sondern auf Kosten der inlandorientierten Absatzförderungsmassnahmen.
Ich gehe davon aus, dass damit das Anliegen der Motion Zanetti 13.3657, "Finanzielle Beiträge an die Ausrichtung von Viehschauen", erfüllt ist. Mit diesen Aussagen bitte ich Sie, die Motion nicht anzunehmen. Wir haben bereits eine Lösung gefunden.
Lustenberger Ruedi · P-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Kommissionssprecher verzichten auf das Wort. Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Die Minderheit Bertschy beantragt, die Motion abzulehnen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 113 Stimmen
Dagegen ... 53 Stimmen
(7 Enthaltungen)