09.3861
Rapport équitable entre la durée du service civil et celle du service militaire
Eichenberger-Walther Corina · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Am 1. April 2009 trat die zur Diskussion gestellte Änderung des Zivildienstgesetzes in Kraft. Jeder rekrutierte junge Mann bzw. jeder Armeeangehörige kann seither erklären, aus Gewissensgründen keinen Militärdienst mehr leisten zu wollen, und als Tatbeweis einen längeren Zivildienst leisten. Wir haben die Gewissensprüfung zugunsten des sogenannten Tatbeweises abgeschafft, das heisst, die blosse Bereitschaft, den zeitlich um 50 Prozent längeren Zivildienst zu leisten, genügt, um vom Militärdienst in den Zivildienst überzutreten.
In der Botschaft und während der Beratungen im Jahr 2008 rechneten der Bundesrat und beide Räte mit einer Erhöhung der Anzahl Gesuche von jährlich etwa 1800 auf jährlich rund 2500. Doch es kam ganz anders: 8500 Gesuche waren es in den ersten zwölf Monaten, zwischen dem 1. April 2009 und dem 31. März 2010. Im Kalenderjahr 2009 waren es 7200, im Jahr 2010 waren es 7400 Gesuche. Die neuste Zahl: Im Januar 2011 waren es 918 Gesuche! Eine Aufrechnung auf das Jahr 2011 lässt gar kein gutes Resultat erwarten. Die Erwartungen und Prognosen des Bundesrates vor Inkrafttreten der Abschaffung der Gewissensprüfung entsprachen also in keiner Weise der Realität.
Der Ständerat und die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte haben Massnahmen zu einer Reduktion der Attraktivität des Zivildienstes gefordert. Der Bundesrat veröffentlichte am 23. Juni 2010 einen Bericht, und es wurden zeitlich gestaffelt Massnahmen eingeleitet. So ist unter anderem das Gesuchsformular nicht mehr im Netz verfügbar, die freie Wahl der Einsatzmöglichkeiten wurde eingeschränkt, und es gab weitere Erschwerungen. Allerdings zeigen die Zahlen immer noch keinen anderen Trend. Die Massnahmen reichen also noch nicht aus. Es ist notwendig, die Dauer der ordentlichen Zivildienstleistung zu erhöhen, damit die Spiesse von Militärdienst und Zivildienst gleich lang werden.
Ich ersuche Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Es wurde eben gesagt: Die Tatbeweislösung ist seit zwei Jahren in Kraft. Die Gesuchszahlen sind zwar zurückgegangen, sie sind aber immer noch hoch. In diesen zwei Jahren ist der Bundesrat nicht untätig geblieben - Frau Eichenberger hat das soeben auch erwähnt. Mitte März des letzten Jahres hat er nämlich die Zivildienstverordnung so geändert, dass die Gesuche während Militärdienstleistungen erst nach vier Wochen entschieden werden. Damit hat er das spontane Davonlaufen aus Militärdienstleistungen erst einmal unterbunden. Im Juni 2010 hat der Bundesrat nach einer umfassenden Analyse festgestellt, dass das Zivildienstgesetz vorläufig und bis auf Weiteres nicht revidiert werden muss, weil die Armeebestände nicht gefährdet sind. Im Dezember des letzten Jahres hat der Bundesrat eine Revision der Zivildienstverordnung beschlossen, welche den Zivildienst weniger attraktiv macht. Die neuen Bestimmungen sind jetzt seit dem 1. Februar 2011 in Kraft.
Ebenfalls im Dezember des letzten Jahres hat der Bundesrat das EVD und das VBS beauftragt, ihm per Ende 2011 einen weiteren Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung vorzulegen. Dieser Bericht soll wiederum zur Frage Stellung nehmen, ob eine Revision des Gesetzes wirklich erforderlich ist oder nicht. Solange dieser Bericht nicht vorliegt, beantragt Ihnen der Bundesrat, Begehren auf sofortige Revision des Gesetzes abzulehnen. In dieser Haltung sieht er sich durch den Entscheid des Ständerates vom 2. März 2011 bestärkt, mit dem auch der Ständerat eine sofortige Revision des Gesetzes abgelehnt hat. Auch der Ständerat ist der Ansicht, dass nun zuerst die Wirkung der jüngsten Verordnungsrevision zu analysieren sei.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen. Wie gesagt: Per Ende dieses Jahres legen wir einen Erfahrungsbericht vor, und das wird dann der Zeitpunkt sein, um festzustellen, ob die über die Verordnungsänderungen vom 1. Februar 2011 eingeführten Verschärfungen die richtige Wirkung entfalten oder nicht.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 101 Stimmen
Dagegen ... 68 Stimmen