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Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit Aufhebung aller Abzugsmöglichkeiten

25714 · Amtliches Bulletin

Du 5 déc. 2013

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/25714/de/abschaffung-der-eigenmietwertbesteuerung-mit-aufhebung-aller-abzugsmoglichkeiten

Consulté le 11 sept. 2026

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  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Suppression de l'imposition de la valeur locative et de toutes les possibilités de déduction (12.467)

12.467

Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit Aufhebung aller Abzugsmöglichkeiten

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Birrer-Heimo, Bertschy, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Maier Thomas, Marra, Pardini, Schelbert)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Birrer-Heimo, Bertschy, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Maier Thomas, Marra, Pardini, Schelbert)

Donner suite à l'initiative

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Die grüne Fraktion verlangt mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung - dies in Verbindung mit der Aufhebung aller Abzugsmöglichkeiten. Zu diesen Abzugsmöglichkeiten gehören der Abzug der Schuldzinsen, der Unterhaltskosten, der Aufwendungen für den Denkmalschutz usw.

Die Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahren umstritten. Wir haben diesen Vorstoss nach der Ablehnung der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" eingereicht, die nur Rentnerinnen und Rentner von dieser Steuer befreien und ihnen ein Wahlrecht einräumen wollte. Eine solche Bevorteilung bestimmter Bevölkerungsgruppen lehnen wir Grünen ab. Auch die Stimmberechtigten sagten Nein. Die Diskussionen haben aber gezeigt, dass das Grundanliegen in vielen Parteien und auch in der Bevölkerung gut abgestützt ist. Für das Volksbegehren sprach sich eine respektable Minderheit der Bevölkerung aus.

Wichtige Gründe, die für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung sprechen, sind zum einen, dass der Eigenmietwert von vielen als etwas Fiktives verstanden wird. Entsprechend wird seine Besteuerung als ungerechtfertigt empfunden. Zum andern animiert die heutige gesetzliche Regelung die Eigentümerinnen und Eigentümer dazu, sich zu verschulden. Das ist ein falscher Anreiz. Laut OECD und Internationalem Währungsfonds führt der Abzug von Hypothekarzinsen zu hohen privaten Verschuldungen; das kann in Rezessionszeiten, aber auch dann, wenn die Zinsen wieder steigen, problematisch werden.

Die Schweizerische Nationalbank warnt seit Monaten vor einer Immobilienblase. Einer der wichtigsten Faktoren für deren Wachstum ist die Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen. Es ist zu erwarten, dass mit einem Systemwechsel die Schuldnerinnen und Schuldner die Finanzierungsstruktur ihrer Liegenschaften überprüfen und dass die Hypothekarschulden reduziert werden. Das würde die Krisenanfälligkeit vermindern und sich auf die Volkswirtschaft vorteilhaft auswirken.

Gegner der Initiative betonen, der Unterhalt der Liegenschaften würde bei einer Annahme des Vorstosses leiden. Wir räumen ein, dass sich das nicht in jedem Fall ausschliessen lässt. Aber gegen eine solche Entwicklung spricht, dass erstens ein kontinuierlicher Unterhalt im Interesse der Eigentümer ist, dass zweitens ein kontinuierlicher Unterhalt eine Frage der Selbstverantwortung ist und dass es drittens alternative Anreize gibt, die der befürchteten Entwicklung entgegenwirken, so etwa das Gebäudeprogramm oder die KEV.

Im Übrigen ist die Situation heute nicht zu vergleichen mit jener von 2007, als die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" eingereicht wurde. Für die parlamentarische Initiative spricht, dass damit wichtige steuerrechtliche Vereinfachungen verbunden sind: Insbesondere wäre dann Schluss mit all den Schätzungen, und es wäre Schluss mit diversen komplizierenden Abzügen.

In der Diskussion über die Besteuerung des Eigenmietwerts gilt es aber auch, die Steuersituation im Vergleich zu jener von Mieterinnen und Mietern anzuschauen. Wir Grünen unterstützen keine Lösung, die einseitig selbstnutzende Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bevorteilt. Die Verhältnisse zwischen Mietern und Wohneigentümern müssen fair sein. Unsere parlamentarische Initiative würde dieses Verhältnis ausgeglichener machen. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband hat sich ausdrücklich hinter eine Lösung gestellt, wie wir sie hier vorschlagen.

Gegen die Initiative wird vorgebracht, sie widerspreche der verfassungsmässigen Verpflichtung zur Förderung des Wohneigentums. Da ist zu beachten, dass diese Förderung auch Kehrseiten hat: Eigentum bindet, was in der Arbeitswelt der Forderung nach Flexibilität der Arbeitskräfte widersprechen kann. Anzuführen ist auch, dass es andere Instrumente der Eigentumsförderung gibt; ich erinnere an die Möglichkeiten der Förderung via berufliche Vorsorgegelder, aber auch an die Möglichkeiten, die das Wohnraumförderungsgesetz bietet.

Zum Abschluss noch ein Wort zur Frage, ob die parlamentarische Initiative nicht zu streng und zu starr sei. Orientiert man sich am Wortlaut, kann dieser Anschein entstehen. Alle hier wissen jedoch, dass mit dem Ja zur Initiative der Gesetzgebungsprozess erst beginnt. Dazu würde z. B. auch eine Lösung für die steuerliche Erfassung von Zweitwohnungen gehören.

Wir Grünen sagen, dass uns der hier vorgeschlagene Weg der liebste wäre. Wir treten nicht mit einem Kompromiss an, aber wir verschliessen uns einem solchen auch nicht. Zu denken ist zum Beispiel an Ersterwerber. Nach früheren Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung wäre der Steuerertrag mit einem Systemwechsel höher. Bestätigt sich das, bestünde auch schon der finanzpolitische Spielraum zur Finanzierung. Der Bundesrat ist im Begriff, die Datengrundlagen zu verbessern, sodass die Beratungen auf einer aktualisierten und konsolidierten Basis geführt werden können. Ziel des Vorstosses ist nicht die Erhöhung des Steuerertrages, sondern eine breit akzeptierte, gute Lösung. Und noch einmal: Wir sind gesprächsbereit.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte Ihnen namens einer doch beachtlichen Minderheit den Antrag stellen, dieser parlamentarischen Initiative der Grünen, die von Louis Schelbert jetzt vorgestellt wurde, Folge zu geben.

Mit dieser Initiative können wir endlich einen Weg beschreiten, der es erlaubt, die ganze langjährige Diskussion um den Eigenmietwert und die Eigenmietwertbesteuerung einer Lösung zuzuführen, und zwar einer fairen. Die SP hat bei allen Vorlagen und in allen Diskussionen zum Eigenmietwert immer wieder gesagt, dass sie eine Abschaffung des Eigenmietwertes unterstützen kann, wenn im Gegenzug auch die Abzüge abgeschafft werden und keine Schlupflöcher für Begünstigungen beibehalten werden. Mit dieser Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung können wir tatsächlich eine Vereinfachung unseres Steuersystems herbeiführen. Wir können auch das aus der Welt schaffen, was von vielen Leuten als ungerecht empfunden wird, nämlich dass sie für den Eigenmietwert besteuert werden, selbst dann, wenn sie eigentlich schon alle Hypotheken voll amortisiert haben.

Diese Initiative entspricht insbesondere auch dem Grundsatz der Rechtsgleichheit zwischen Mieterinnen und Mietern auf der einen Seite und Eigentümern und Eigentümerinnen auf der anderen Seite. Der Bundesverfassung, die ja die Wohneigentumsförderung explizit fordert, wird Rechnung getragen, indem wir eben die Möglichkeit haben, über die zweite und die dritte Säule Wohneigentum zu fördern. Zudem bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, auch über die Möglichkeit von Zuschüssen zu diskutieren, wenn er das noch verstärken will. Aber ganz bestimmt sind wir nur für einen Systemwechsel, wenn er wirklich die Abzüge abschafft, wie es jetzt diese Initiative fordert. Alles andere wurde bereits mehrfach abgelehnt und wird auch in Zukunft keine Chance haben.

Packen Sie die Chance, unterstützen Sie diese Initiative! Geben Sie ihr Folge und tragen Sie damit dazu bei, dass wir in der Frage der Eigenmietwertbesteuerung endlich einen Schritt weiterkommen!

Baader Caspar · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die WAK Ihres Rates hat diese parlamentarische Initiative an der Sitzung vom 28. Oktober 2013 beraten und hat mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen, ihr keine Folge zu geben. Die Mehrheit ist sich bewusst, dass der Eigenmietwert immer wieder Gegenstand der politischen Debatte war, z. B. bereits bei der Volksabstimmung über das Steuerpaket aus dem Jahre 2001, dann bei der Hauseigentümer-Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" - Sie haben es gehört -, welche den Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht zugestehen wollte, und schliesslich auch in diversen parlamentarischen Vorstössen.

Es ist zwar nach Meinung der Mehrheit unserer Kommission ein Ärgernis, dass mit dem Eigenmietwert ein fiktives Einkommen besteuert wird, aber in Kombination mit dem Abzug der Liegenschaftsunterhaltskosten und der Hypothekarzinsen führt dieses System eben doch zu einer steuerlichen Entlastung der Eigenheimbesitzer von etwa 750 Millionen Franken allein bei der direkten Bundessteuer. Davon können vor allem auch jüngere Eigenheimbesitzer profitieren, welche eine stärkere hypothekarische Belastung haben. Die Zinsbelastung ist aktuell zugegebenermassen wesentlich tiefer als beispielsweise in den Neunzigerjahren, als sie noch bei 7 bis 8 Prozent lag, aber die Zinsen werden garantiert wieder einmal steigen. Ein reiner Systemwechsel, wie er mit dieser parlamentarischen Initiative verlangt wird, würde die Eigenheimbesitzer massiv stärker belasten, und zwar sowohl bei den Bundes- als auch bei den Kantonssteuern.

Das widerspricht unseres Erachtens klar der Förderung des Wohneigentums. Nach Meinung der Mehrheit schafft das heutige System auch die nötigen Anreize, damit Investitionen in den Gebäudeunterhalt getätigt werden; in effizienzsteigernde energetische Massnahmen, aber auch ganz generell. Die Zahl der über zwanzigjährigen Gebäude nimmt laufend zu. Daher ist es auch wichtig, dass dieser Gebäudepark laufend unterhalten und renoviert wird. Dies ist auch aus beschäftigungspolitischen und wirtschaftspolitischen Gründen für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe von grösster Bedeutung. Ein ständiger Unterhalt der Liegenschaften ist schliesslich auch im Interesse der Banken, weil nur gut erhaltene Liegenschaften die Sicherheit für die Hypothekargläubiger gewährleisten. Mit der kürzlichen Abschaffung der Dumont-Praxis hat das Parlament einen Schritt in Richtung Erhaltung des Gebäudeparks gemacht. Mit der parlamentarischen Initiative, die uns jetzt vorliegt, soll eigentlich wieder das Gegenteil gemacht werden.

Im Gegensatz zur Mehrheit will die Minderheit unserer Kommission den Systemwechsel. Sie argumentiert, wie Sie es von Herrn Schelbert gehört haben, ebenfalls damit, dass die Aufrechnung des Eigenmietwertes ein Ärgernis sei, weil es etwas Fiktives sei und weil die heutige Regelung die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu animiere, sich zu verschulden. Hingegen ist es nach der Meinung der Minderheit eine Frage der Selbstverantwortung, dass die Eigenheimbesitzer ihre Liegenschaften unterhalten. Sie will anstelle von steuerlichen Anreizen Alternativen in Form von Gebäudeprogrammen und KEV, also letztlich staatliche Zuschüsse. Das ist ein anderes Modell. Schliesslich seien nach der Minderheit die Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer durch das heutige System gegenüber den Mieterinnen und Mietern in steuerlicher Hinsicht einseitig bevorteilt.

Obschon die Minderheit während der Debatte in der Kommission noch ein gewisses Entgegenkommen signalisiert hat, war die Mehrheit der Kommission schliesslich klar der Auffassung, dass diese parlamentarische Initiative aufgrund ihres klaren Wortlautes einen reinen Systemwechsel will, mit der Aufhebung aller Abzugsmöglichkeiten. Das ist nach der Auffassung der Mehrheit nicht im Interesse der Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer.

Daher beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Germanier Jean-René · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion

Cette initiative déposée par le groupe des Verts le 26 septembre 2012 vise à la suppression de l'impôt sur la valeur locative et, en contrepartie, à la suppression de toutes les déductions fiscales afférentes au logement habité par le propriétaire.

Par 15 voix contre 9 et 1 abstention, la Commission de l'économie et des redevances vous invite à ne pas donner suite à cette initiative.

Même si certains membres de la majorité de la commission pourraient souhaiter que ce principe de taxation change, d'autres constatent que le système actuel fonctionne bien. Il est fondé et équilibré, y compris pour les contribuables. Il doit être maintenu. Le système actuel, avec une valeur modérée, est équitable pour les propriétaires et pour les locataires: on ne favorise pas le propriétaire par rapport au locataire, qui ne peut pas déduire sa valeur de location; on ne favorise pas les propriétaires qui mettent en location leur immeuble.

La valeur locative n'est pas un revenu fictif. Par cette méthode, on taxe une valeur de jouissance, car le propriétaire fait l'économie de sa location. Cette suppression n'apporterait pas d'amélioration, elle serait un coup porté aux cantons qui ont un fort taux de propriété ou de résidences secondaires. Elle permet d'éviter un impôt sur les résidences secondaires et beaucoup de complications administratives.

Cette initiative vise également à la suppression de toutes les déductions liées au logement faites par le propriétaire. La majorité de la commission constate que la déduction des intérêts encourage l'accès à la propriété, et ceci spécialement pour les jeunes. Cette suppression profiterait surtout aux contribuables aisés, qui ont entièrement financé leur logement par leurs fonds propres. La déduction des frais d'entretien est un encouragement à la rénovation qui donne du travail aux artisans et aux PME.

Un élément des plus importants, c'est la déduction des travaux pour économiser l'énergie. Pour la majorité de la commission, ces incitations à la rénovation des bâtiments pour des économies d'énergie sont prioritaires. Vouloir interdire leur déduction serait clairement contre-productif et contraire à la Stratégie énergétique 2050 de la Confédération.

Avec la majorité de la commission, qui a pris sa décision par 15 voix contre 9, je vous demande de ne pas donner suite à cette initiative.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 75 Stimmen

Dagegen ... 94 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Abstimmungsanlage hat bei den beiden Berichterstattern nicht funktioniert. Deshalb sind es 94 Stimmen für den Antrag der Mehrheit und nicht wie angezeigt 92 Stimmen.