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Veröffentlichung verbindlicher Zolltarifentscheide aus der EZV-Informatikanwendung Tadoc
Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Ich möchte im Voraus meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Swiss Shippers' Council (SSC), des Verbandes, der die Interessen der Verlader vertritt.
Was ist das Ziel der Motion? Es geht darum, mehr Transparenz und mehr Durchblick zu schaffen bei verbindlichen Zolltarifentscheiden, die der Wirtschaft heute aufgrund verwaltungsinterner Vorschriften vorenthalten werden.
In diesem schnelllebigen Umfeld, sei es im Import oder im Export, ist es fehl am Platz, dass in dringenden Fällen Tarifierungen der Eidgenössischen Zollverwaltung mittels Zirkular und Rundschreiben kommuniziert werden. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und eine gültige Rechtsgrundlage, um effizient arbeiten zu können. Es kann nicht sein, dass infolge unbeabsichtigter falscher Tarifierungen eine Sanktion der Zollverwaltung erfolgt.
Von rund 19 500 verbindlichen Zolltarifentscheiden werden heute nur gerade 1300 im elektronischen Verzeichnis D4, "Entscheide über Warentarifierungen", veröffentlicht. Ist das transparent? Wie soll man da den Durchblick haben? Wie hoch ist die Rechtssicherheit?
Obwohl in den letzten eineinhalb Jahren einige Veröffentlichungen gemacht worden sind, besteht noch grosser Bedarf, den Beteiligten die verwaltungsintern gängige und konstant angewandte Praxis mitzuteilen. Die heute angewandte Verwaltungspraxis der Nichtveröffentlichung von Informationen kostet die Wirtschaft nachhaltig sehr viel Geld in Form von Zollnachbezügen - auch noch nach fünf Jahren. Aufgrund der unbekannten Praxis, die teilweise auch vom Harmonisierten System der Weltzollorganisation abweicht, ist es den Unternehmen bzw. den Anmeldern nicht möglich, den Produkten bzw. den Empfängern die richtigen Zollabgaben zuzuordnen oder sie zu kalkulieren.
Die Eidgenössische Zollverwaltung schreibt als Begründung für anderslautende Tarifentscheide oft wie in der EU: "gemäss gängiger Praxis". Der Zollbeteiligte kennt diese gängige Praxis aber nicht. Dies kann dazu führen, dass bei Exporten mit zwei verschiedenen Tarifnummern gearbeitet werden muss. Wie soll sich ein ausländischer Lieferant so orientieren und verstehen, was richtig ist?
Ich möchte das am Beispiel einer Knabenbadehose erläutern: Überall in der EU gilt eine bestimmte Badehose als Knabenbadehose, in der Schweiz aber als Damenbadehose. Wie soll man da zukünftig ein richtiges "certificate of origin" ausstellen können?
Il ne s'agit pas de mettre en péril des secrets d'entreprise ou de fabrication, mais de permettre davantage de transparence pour faciliter les transactions douanières qui sont effectuées de plus en plus souvent par voie électronique. A mon avis, il n'y a aucune raison de ne pas publier ces données. Dans le questionnaire destiné à demander une information tarifaire, il serait possible, si nécessaire, d'interroger le demandeur pour savoir s'il est d'accord de voir son avis publié sans que la composition de son produit ne soit divulguée. Exemple: "cola", eau aromatisée avec sucre et gaz carbonique.
Il existe déjà dans le document D4, "Décisions sur les tarifs des marchandises", des informations "neutralisées" dans le domaine de l'alimentation. L'Administration fédérale des douanes a d'ailleurs mis en place dernièrement un moteur de recherche et a publié de nouvelles décisions tarifaires. Mais il subsiste malheureusement le répertoire interne TADOC qui est beaucoup plus volumineux. Une publication des décisions tarifaires de l'Administration fédérale des douanes dans une base électronique ne constitue pas un luxe pour une nation active dans les échanges de marchandises internationaux comme la Suisse!
Geben Sie den Unternehmen angemessene und moderne Instrumente! Ich bedanke mich für die Unterstützung meiner Motion.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen. Die Aussage, dass schweizerische Besonderheiten den Tarifierungsgrundsätzen des international gültigen Harmonisierten Systems (HS) widersprechen, ist unrichtig. Die Schweiz hat das HS-Übereinkommen unterzeichnet und wendet es auch vollumfänglich an.
Die Informatikanwendung Tadoc dient der verwaltungsinternen Registratur und Bearbeitung von Geschäften der Zollverwaltung. Es ist eine Datenbank, die eine einheitliche Einreihungspraxis und die Gleichbehandlung der Zollbeteiligten sicherstellen soll. Darin sind nebst amtlichen Feststellungen im Rahmen der Zollkontrolle von Waren rund 19 500 verbindliche Zolltarifauskünfte enthalten, die nur dem Fragesteller erteilt werden. Die meisten Anfragen betreffen Bereiche wie Nahrungsmittel und Chemie und enthalten vielfach auch vertrauliche Informationen wie die Zusammensetzung oder die Produktionsabläufe. Diese werden der Eidgenössischen Zollverwaltung nur darum bekanntgegeben, weil sie zusichert, dass sie sich ans Amtsgeheimnis hält. Diese Daten sind darum entsprechend zu schützen.
Um eine neue Datenbank mit verbindlichen veröffentlichten Entscheiden analog wie in der EU aufzubauen, müsste ein neues IT-Projekt mit einer Aufteilung in eine interne und eine externe Datenbank realisiert werden. Wir beschreiten in der Zollverwaltung einen anderen Weg, um die Information der Zollbeteiligten zu verbessern: Wir sind daran, das bestehende und der Öffentlichkeit zugängliche elektronische Verzeichnis D4, "Entscheide über Warentarifierungen", welches die wichtigsten Entscheide und auch die Grundsätze der Weltzollorganisation und der Schweiz in anonymisierter Form - deutsch, französisch und italienisch - enthält, vor allem im Industriesektor weiter auszubauen und womöglich mit Fotos zu ergänzen. Zurzeit wird eine Suchfunktion für dieses Verzeichnis und eine Integration in den elektronischen Zolltarif geprüft.
Ich komme zur Schlussfolgerung: Eine Veröffentlichung der bisherigen Tarifauskünfte ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Das würde gegen die Geheimhaltungspflicht verstossen. Der mit einer Veröffentlichung zu erwartende Nutzen könnte nur mit einem neuen IT-Projekt erzielt werden. Dieser Nutzen wäre im Vergleich zum Aufwand nach Auffassung des Bundesrates zu klein.
Der Ausbau des bisherigen dreisprachigen Verzeichnisses D4, "Entscheide über Warentarifierungen", ist zweckdienlicher und führt zum Ziel. Er ermöglicht auch eine Gleichbehandlung der sprachlichen Minoritäten.
Ich möchte Sie darum bitten, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 71 Stimmen
Dagegen ... 101 Stimmen
(5 Enthaltungen)