14.3005
Volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Folgen von konkreten Modellen der Individualbesteuerung
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Mit diesem Postulat möchte die Finanzkommission den Bundesrat beauftragen, konkrete Modelle der Individualbesteuerung zu erarbeiten, die Folgen dieser Modelle in volkswirtschaftlicher und fiskalpolitischer Hinsicht abzuschätzen und dem Parlament als Ergänzung zur Botschaft zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" Bericht zu erstatten. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dieses Postulat anzunehmen. Das Postulat wurde erarbeitet und mit 13 zu 11 Stimmen ohne Enthaltungen am 30. Januar 2014 durch Ihre Finanzkommission im Rahmen der Erarbeitung des Mitberichtes an die WAK-NR angenommen, welche vorberatende Legislativkommission zu dieser Volksinitiative ist. Heute darf ich feststellen, dass das Postulat auch mit den seitherigen Beschlüssen der WAK-NR kongruent ist, wie sie mit Medienmitteilung vom 20. Mai 2014 öffentlich gemacht wurden.
Wieso dieses Postulat? Die Verfassungsbestimmung laut Initiative hätte bei den Steuern zur Folge, dass für Ehepaare eine gemeinsame Besteuerung eben sogar als Wirtschaftsgemeinschaft vorzusehen wäre. Der Wechsel zur Individualbesteuerung wäre damit ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen. Damit ist die Mehrheit der Finanzkommission nicht einverstanden. Wir möchten den Bundesrat mit diesem Postulat beauftragen, mit einem aktualisierten Bericht die aktuell möglich scheinenden Modelle der Individualbesteuerung zu konkretisieren.
Es ist schon so, dass frühere Berichte existieren; ich werde noch darauf zurückkommen. Aber es ist wichtig, die früheren Erkenntnisse wissenschaftlicher Art, politischer Art auch zu aktualisieren. Diskussionen innerhalb der Finanzkommission mit der Vertretung der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben gezeigt, dass die Schweiz mit ihrer gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren heute in Europa ziemlich isoliert und exotisch dasteht. Mit anderen Worten: Sämtliche anderen Länder Europas haben seit Langem und mit guten Erfahrungen Individualbesteuerungsmodelle eingeführt. Es wurde also explizit gewünscht, dass sich das Parlament über den Bericht zu diesem Postulat vertieft mit den möglichen Individualbesteuerungsmodellen auseinandersetzen kann.
Der Bundesrat lehnt unser Postulat ab, und zwar mit den Argumenten, die er schon zur Volksinitiative gebracht hat. Er will mit der gemeinsamen Besteuerung weiterfahren. Die Argumente der Minderheit der Finanzkommission decken sich mit der Linie des Bundesrates.
Wenn ich jetzt auf die Stellungnahme des Bundesrates nur in einem Punkt kurz eingehe, dann äussere ich mich damit zu den Erkenntnissen des Berichtes des Bundesrates aus dem Jahr 2004 in Erfüllung des Postulates Lauri 02.3549. Herr Kollege Feller wird sich dann zu einem neueren Bericht äussern. Der Bericht vom September 2004 legt dar, dass bei gleichen steuerbaren Einkommen und vergleichbarer Progressivität das Marktarbeitsangebot unter der Individualbesteuerung grösser ausfällt, weil die Zweitverdiener, welche hohe Arbeitsangebotselastizitäten aufweisen, besser mobilisiert werden. Aufgrund des grösseren Arbeitsangebots resultiert aus der Individualbesteuerung denn auch ein höheres BIP. Somit führt das Splittingverfahren gegenüber der Individualbesteuerung bei gleichen statutarischen Steuersätzen zu Mindereinnahmen.
Das sind ganz wichtige Erkenntnisse. Diese gilt es zu aktualisieren, insbesondere auch nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative vom Februar dieses Jahres. Wir sind darauf angewiesen, dass wir unsere Arbeitskräfte im Inland mobilisieren und motivieren können. Dafür sollen die Individualbesteuerungsmodelle jetzt neu vorgelegt werden.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission um Annahme des Postulates.
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La Commission des finances vous propose un postulat qui demande au Conseil fédéral d'élaborer différents modèles d'imposition individuelle, de procéder à l'analyse de leurs impacts économique et fiscal et d'établir un rapport à l'intention du Parlement.
Si cette proposition est faite maintenant, ce n'est pas par hasard. Le Parlement examinera prochainement l'initiative populaire "pour le couple et la famille - Non à la pénalisation du mariage". Cette initiative vise notamment à inscrire dans la Constitution fédérale le principe selon lequel le mariage, sous l'angle fiscal, est une communauté économique, ce qui exclut de fait l'imposition individuelle de chacun des conjoints. Quelle que soit l'appréciation politique que l'on peut avoir de cette initiative populaire, il faut admettre que celle-ci a le mérite de poser les bases d'un vaste et utile débat populaire sur le régime d'imposition des couples mariés et des concubins. Ce débat populaire aura lieu en 2015 ou en 2016 dès lors que c'est à ce moment que la population sera appelée à voter.
Pour alimenter ce débat populaire, pour que celui-ci puisse se dérouler sereinement, il convient de disposer de toutes les données factuelles utiles, y compris concernant l'impact économique et fiscal des modèles d'imposition individuelle. C'est le premier motif qui explique la proposition de la Commission des finances, étant entendu que les données factuelles qui seront réunies dans le rapport demandé devront être présentées de façon simple et didactique pour qu'elles soient aussi facilement compréhensibles que possible.
Le Conseil fédéral ainsi que la minorité de la commission considèrent que la demande de la Commission des finances n'est pas opportune, au motif que le travail d'analyse demandé aurait déjà été accompli en 2004 dans le rapport qui a été mentionné tout à l'heure par Madame Kiener Nellen et dans le rapport soumis à la consultation publique pendant le second semestre 2012, en vue de modifier la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct, afin d'assurer une imposition équilibrée du couple et de la famille.
Cet argument du Conseil fédéral ne convainc malheureusement pas. Si l'on parcourt le rapport mis en consultation en 2012, on constate que celui-ci se limite à présenter succinctement le "splitting" intégral et le "splitting" partiel, puis à énumérer les inconvénients de l'imposition individuelle. On est donc très loin d'une analyse des conséquences fiscales et économiques de l'imposition individuelle. D'ailleurs, le Conseil fédéral n'a soumis à la consultation, en 2012, aucune proposition concernant l'imposition individuelle. Il a uniquement proposé l'introduction d'un "barème multiple avec calcul alternatif de l'impôt", dont la complexité est telle qu'il a été refusé par l'écrasante majorité des milieux consultés.
Enfin, sur le fond, la situation actuelle n'est pas tolérable. Le Tribunal fédéral a considéré dans un arrêt datant de 1984, c'est-à-dire d'il y a plus de trente ans, que la charge fiscale des couples mariés ne devait pas être supérieure à celle des concubins. Depuis lors, les cantons ont apporté des correctifs à leurs lois fiscales, en vue de tenter de rétablir une égalité de traitement entre les couples mariés et les concubins. Malheureusement, ces correctifs ne permettent pas toujours d'atteindre l'objectif fixé par le Tribunal fédéral et, dans certains cas, ces correctifs peuvent même inverser les situations, privilégiant les couples mariés au détriment des concubins.
Dans ces conditions, il faut axer nos efforts sur une modalité aussi simple que possible. Il faut remettre l'ouvrage sur le métier. Les contribuables doivent pouvoir choisir le modèle de vie ou de famille qui leur convient, sans être influencés par le droit fiscal dont les répercussions sur les diverses formes d'organisation de l'existence devraient être totalement inexistantes.
Pour ces motifs, la commission, par 13 voix contre 11 et 0 abstention, vous propose d'accepter ce postulat.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Die Auswirkungen der Individualbesteuerung haben wir in den letzten Jahren wiederholt untersucht. Ich denke, es ist allen klar, dass sich am Grundsatz der Individualbesteuerung und des Splittings und aller übrigen Modelle nichts ändert: Es bleibt immer dasselbe - Modell ist Modell! Was sich ändern kann, sind die Auswirkungen in diesem Modell aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung. Die letzten breiten Untersuchungen haben wir 2004 und dann 2012 gemacht. Man kann ja nicht wirklich sagen, das seien historische Untersuchungen: Es sind schon mehr oder weniger neuzeitliche Untersuchungen, die wir hier gemacht haben.
2004 haben wir eine detaillierte Studie mit drei Grobkonzepten zur Einführung der Individualbesteuerung gemacht, und zwar auf Bundes- und Kantonsstufe. Wir haben dann im Rahmen der Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung, die wir 2012 in die Vernehmlassung gegeben haben, noch einmal die Individualbesteuerung aufgenommen und aufgezeigt, welche Konsequenzen diese haben würde. Wir haben auch aufgezeigt, dass sich ein Systemwechsel nur gesamtschweizerisch und auf den gleichen Zeitpunkt hin umsetzen liesse. Wir haben aufgezeigt, dass dieser Systemwechsel dann für Kantons- und Bundessteuern gelten müsste, und haben auch aufgezeigt, dass in den letzten Jahren alle Kantone zu einem Splittingmodell übergegangen sind, und zwar die meisten zu einem Vollsplittingmodell. Es ist wohl nicht sehr realpolitisch, wenn man meint, man könne das jetzt direkt wieder umdrehen: Die Kantone haben sehr viel Aufwand gehabt, um dieses Modell einzuführen.
Es wurde heute erwähnt, andere Länder hätten die Individualbesteuerung. Ein Modell der Individualbesteuerung, das vergleichbar ist mit dem, was wir diskutieren, und das wir auch immer wieder geprüft haben, gibt es in Deutschland: Das Hauptmodell ist dort die Individualbesteuerung, ein Nebenmodell die gemeinsame Besteuerung. 90 Prozent der Ehepaare wählen das Nebenmodell, das heisst die gemeinsame Besteuerung, und zwar schlicht und einfach, weil es von den Steuerpflichtigen auch administrativ handhabbar ist und weil es offensichtlich auch zu den für sie besseren Resultaten führt.
Wir haben uns im Bundesrat entschieden, Ihnen mit dem Modell der alternativen Steuerberechnung, das wir vor zwei Jahren in die Vernehmlassung gegeben haben, ein Modell vorzuschlagen, das der Individualbesteuerung sehr nahe kommt, aber mit den kantonalen Modellen in Übereinstimmung steht.
Darum möchte ich Sie jetzt bitten, dieses Postulat abzulehnen, den Weg der gemeinsamen Besteuerung zu gehen und im Rahmen der gemeinsamen Besteuerung eine Möglichkeit zu suchen, wie man zum einen die Überbesteuerung der Ehepaare vermeiden und zum andern ein Modell haben kann, das den heutigen Lebensformen weitgehend gerecht wird.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Kommission beantragt die Annahme des Postulates. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 97 Stimmen
Dagegen ... 79 Stimmen
(0 Enthaltungen)