12.3141, 12.3150
Surveillance de la politique monétaire de la Banque nationale suisse / Interdire aux dirigeants de la Banque nationale suisse de passer en nom propre des opérations sur des instruments financiers
Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S
Mit den beiden Motionen reagierten wir Grünen auf Vorkommnisse bei der Schweizerischen Nationalbank in den letzten Jahren.
Die erste Motion befasst sich mit der Aufsicht über die Nationalbank. Diese liegt beim Bankrat, ausser in der Geld- und Währungspolitik. Der Bundesrat hat zu diesem Thema bei Professor Paul Richli von der Universität Luzern ein Gutachten machen lassen. Der Gutachter stellt fest, dass die Aufsichtspflicht in Geld- und Währungsfragen beim erweiterten Direktorium der Nationalbank liege. Anders gesagt: Das Direktorium der Nationalbank beaufsichtigt sich in dieser Frage selbst.
Ein Ausfluss davon war der Umgang der offiziellen Schweiz mit der Banken- und Finanzkrise. 2008 hat die Schweizerische Nationalbank in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat die UBS gerettet. Man war bereit, 68 Milliarden Franken einzusetzen - an Bevölkerung und Parlament vorbei. Wir haben damals das Vorgehen als undemokratisch kritisiert, leider vergeblich. Heute wissen wir, dass die Schweiz Glück gehabt hat, haben doch aus der Übernahme von Risiken und Papieren Überschüsse resultiert. Wie es aussieht, macht die UBS mit der Auflösung des Stabilisierungsfonds auch noch ein Geschäft. Klar ist aber, dass die Gewinne nicht die Kosten und Schäden decken, die der Schweiz wegen der daraus folgenden wirtschaftlichen Krise erwachsen sind. Von daher kann man sich fragen, ob der UBS ein solcher Gewinn tatsächlich zusteht.
Dass die Rettungsaktion für sich genommen so ausgehen würde, hat im Voraus niemand abschätzen können. Es hätte je nach den Entwicklungen in der Welt auch ganz anders herauskommen können. Nun gibt es kein unabhängiges Organ, das sich im Nachhinein als Aufsicht mit diesen Vorgängen befassen würde. Wir halten das für ein Problem. Professor Richli sagt zum Umstand, dass das Direktorium der Nationalbank sich selbst beaufsichtigt: "Die Frage muss erlaubt sein, ob damit eine echte Aufsichtswirkung erreicht werde." Und seine Antwort ist: "Es ist kaum anzunehmen, dass der Beizug der Stellvertreterinnen und Stellvertreter die Aufsichtskompetenz stärkt. Es könnte sein, dass diese Konstruktion nicht zu einer grösseren Kontrolle bzw. Selbstkontrolle der Geschäftsführung führt, als sie das Direktorium aufgrund seines gesetzlichen Auftrags ohnehin betreiben muss."
Wir sind überzeugt, dass es nicht ausreicht, weiterhin und allein auf das Direktorium der Nationalbank und auf das Glück zu bauen. Leider machte Professor Paul Richli keinen Verbesserungsvorschlag, und das ist schade. Denn der Bundesrat geht in allen seinen Stellungnahmen nicht weiter auf die Problematik ein, auch nicht in der Antwort auf die hier diskutierte Motion. Der Grossteil seiner Ausführungen besteht in der Darlegung der aktuellen Rechtslage. Zum Abschluss stellt er einfach fest, für ihn habe sich die geltende Regelung bewährt. Uns haben die Vorkommnisse von 2008 und von 2011 und 2012 im Direktorium der Nationalbank aufgerüttelt. Wir Grünen wollen es im Unterschied zum Bundesrat nicht hinnehmen, dass die Geld- und Währungspolitik als einzige politische Domäne keiner unabhängigen Aufsicht untersteht. Es muss möglich sein, und es ist möglich, unter Wahrung der Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank eine Aufsicht über deren Geld- und Währungspolitik zu installieren, die auch die Grenzen dieser Politik in den Fokus nimmt. Vorstellbar ist ein unabhängiges Gremium im Umfeld des Bundesgerichtes oder ein anderes, aus unabhängigen Sachverständigen zusammengesetztes unabhängiges Gremium.
In diesem Sinne halten wir an der Motion fest und bitten Sie, sie anzunehmen.
Die zweite Motion befasst sich im engeren Sinne mit der Affäre Hildebrand. Der frühere Präsident der Schweizerischen Nationalbank ist nach dem Bekanntwerden von Eigengeschäften 2012 zurückgetreten. Zusätzliches Aufsehen erregte, dass nicht nur er, sondern auch ein weiteres Mitglied des Direktoriums Eigengeschäfte betrieben hatte. Wir sind deshalb zur Überzeugung gekommen, es brauche eine gesetzliche Regelung, die den Mitgliedern der Führung der Nationalbank Eigengeschäfte verbietet. Der Bundesrat aber vertraut auf das neue Reglement, das der Bankrat der Nationalbank in Kraft gesetzt hat. Hoffen wir, dass sich seine Erwartungen erfüllen.
Ich ziehe diese zweite Motion zurück.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Vielleicht jetzt etwas zur Klarstellung bezüglich Aufsicht über die Nationalbank bzw. Rechenschaftspflicht der Nationalbank: Sie ist ja unabhängig, das wissen wir, macht eine dem Gesamtinteresse dienende Geld- und Währungspolitik und hat im Gegenzug der Öffentlichkeit, dem Parlament und dem Bundesrat Rechenschaft abzulegen. Das macht sie auch: Das Nationalbankgesetz und das Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank sind ganz konsequent auf diese Zielsetzung ausgerichtet.
Das Direktorium trifft die geldpolitischen Entscheide, darf keine Weisungen von aussen entgegennehmen, ist in diesem Bereich direkt der Bundesversammlung rechenschaftspflichtig. Der Bankrat der SNB beaufsichtigt die betriebswirtschaftliche Führung der Nationalbank, insbesondere auch im Personalbereich. Das erweiterte Direktorium erlässt die strategischen Vorgaben zur Betriebsführung. Dieser Aufgabe entspricht der Aufsichtsbereich des Bankrates. Der Bankrat nimmt nun seinerseits seine Aufsichtsbefugnisse unmittelbar selbst wahr. Er delegiert sie nicht an das erweiterte Direktorium; irgendwo ist hier ein Missverständnis. Vielleicht ist das Missverständnis auch im Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank selbst begründet. Wir werden hier auf eine Bereinigung, auf eine Umformulierung hinwirken. Aber es ist so, dass der Bankrat seine Aufsichtskompetenzen und Befugnisse, auch Verpflichtungen nicht delegiert, sondern selbst wahrzunehmen hat, im Sinne einer Aufsicht eben über die Geschäftsführung des Direktoriums.
Vote
12.3141
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 18 Stimmen
Dagegen ... 149 Stimmen
(24 Enthaltungen)
12.3150
Zurückgezogen - Retiré