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Dialogue sur l'égalité des salaires dans les entreprises de la Confédération
Teuscher Franziska · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Ich habe zwei Vorstösse zum Lohngleichheitsdialog. Der Präsident hat mir gesagt, ich solle sie jetzt nacheinander begründen; ich mache das also, obwohl es eigentlich bei beiden um das Mitmachen beim Lohngleichheitsdialog geht.
Bei der ersten Motion geht es um die bundeseigenen Betriebe. Mit meinem Vorstoss verlange ich, dass die bundeseigenen Betriebe beim Lohngleichheitsdialog mitmachen. Der Lohngleichheitsdialog wurde ja 2009 von den Dachverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vom Bundesrat, damals vertreten durch Bundesrat Couchepin, lanciert. Alle Schweizer Unternehmen, Verwaltungseinheiten und öffentlich-rechtlichen Institutionen können sich freiwillig an diesem Dialog beteiligen.
Worum geht es? Wir kennen seit 1981 den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung. Seit 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft, das die Umsetzung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann für gleichwertige Arbeit verlangt. Heute, fünfzehn Jahre nach der Annahme des Gleichstellungsgesetzes, beträgt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern durchschnittlich immer noch 19,8 Prozent.
Auch unsere Bundesrätinnen stossen sich an der Lohnungleichheit. Sie äussern sich auf der Website zum Equal Pay Day, zum Lohngleichheitstag, den die Business and Professional Women lanciert haben, dahingehend, dass sie explizit für die Lohngleichheit einstehen. Der Lohngleichheitstag wird dieses Jahr am 11. März gefeiert. Bis am 11. März müssen die Frauen arbeiten, um für die gleiche Arbeit den Lohn zu bekommen, den die Männer bereits Ende Dezember in der Tasche haben.
Das Ziel des Lohngleichheitsdialogs ist ein einfaches: Die Unternehmen verpflichten sich zu überprüfen, ob ihre Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprechen. Falls sie Ungleichheiten feststellen, beseitigen sie diese innerhalb von vier Jahren. Der Lohngleichheitsdialog ist freiwillig und partnerschaftlich. Alle Schweizer Unternehmungen und die Verwaltung sind aufgefordert, daran teilzunehmen.
Mit dem nun zur Diskussion stehenden Vorstoss möchte ich erreichen, dass der Bundesrat die bundeseigenen Betriebe - Post, Swisscom, Ruag usw. - verpflichtet, beim Lohngleichheitsdialog mitzumachen. Ich finde, der Bundesrat sollte den bundeseigenen Betrieben diese Auflage machen, weil es hier nicht um irgendeine Massnahme im Arbeitsbereich geht, sondern darum, dass der Bundesrat die bundeseigenen Betriebe auffordert, die Lohngleichheit zu überprüfen. Die Lohngleichheit ist nicht irgendwie eine freiwillige Massnahme, sondern sie ist gesetzlich verankert. Ich bedaure es, dass der Bundesrat hier nicht Hand bieten will, dass der Bundesrat hier sagt, er wolle sich nicht in die Frage der Löhne und Arbeitsbedingungen der bundeseigenen Betriebe einmischen, dies sei ihre eigene Sache. Die Post hat hier Vorbildcharakter; die Post hat sich bereits beim Lohngleichheitsdialog angemeldet. Sie ist daran, diesen auch erfolgreich abzuschliessen. Von daher denke ich, dass diese Auflage, die der Bund seinen eigenen Betrieben machen könnte, nicht weit hergeholt ist.
Ich bitte Sie daher, diese Motion anzunehmen, damit sich auch die bundeseigenen Betriebe dem Lohngleichheitsdialog anschliessen müssen.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Conseil fédéral · Grisons
Wir sind selbstverständlich klar der Auffassung, dass "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten muss, und zwar auf allen Stufen, bei der öffentlichen Hand und auch in der Privatwirtschaft. Wir haben bei den meisten bundeseigenen Betrieben ja die Situation, dass sie der Bundespersonalgesetzgebung unterstellt sind. Dort ist es klar: Die Gewährleistung von Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frau und Mann ist vorgesehen, das heisst, das ist eine wichtige Zielsetzung und ein Muss nach der Bundespersonalgesetzgebung, und die meisten der bundeseigenen Betriebe sind dieser unterstellt. Wir sind auch selbstverständlich bereit - wir machen das auch -, die Betriebe aufzufordern, sich an diese Gesetzgebung zu halten, sich an ihre Pflichten zu halten. Aber wir können das nicht im rechtlichen Sinne verlangen, und zwar aus einem einfachen Grund: Wir könnten es verlangen, aber wir haben ja keine Massnahmen, um das durchzusetzen. Wir können unsere bundeseigenen Betriebe - wir machen das auch - darauf hinweisen, dass die Bestimmung "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" überall zu gelten hat. Aber verlangen im Sinne der Motion können wir das nicht, wir haben keine rechtliche Handhabe dazu.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 71 Stimmen
Dagegen ... 93 Stimmen