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Kein Glühlampenverbot in der Schweiz

28456 · Amtliches Bulletin

Du 16 juin 2014

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/28456/de/kein-gluhlampenverbot-in-der-schweiz

Consulté le 11 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Non à l'interdiction des ampoules à incandescence en Suisse (12.3935)

12.3935

Kein Glühlampenverbot in der Schweiz

Estermann Yvette · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe im September 2012 eine Motion eingereicht, mit der ich das Glühlampenverbot aufheben wollte. Vielen Dank für die Stellungnahme, Frau Bundesrätin, aber ich bin überhaupt nicht einverstanden, zumal Sie leider die Ablehnung meiner Motion beantragen. Vorher haben Sie von gesundheitlichen Schäden gesprochen, die durch giftige Substanzen entstehen können. In Glühlampen gibt es aber keine giftigen Substanzen. Im Gegensatz dazu steht die neue, angepriesene Energiesparlampe, die die Glühlampe ablösen sollte. Leider ist die Energiesparlampe aber keine echte Alternative.

Warum kämpfe ich hier für die Aufhebung des Glühlampenverbots? Die Glühlampe ist ein in hundert Jahren erprobtes Leuchtmittel. Sie hat nie gesundheitliche Schäden verursacht. Jetzt haben wir die neue Energiesparlampe, die Probleme mit sich bringt. Es ist so, dass man in der EU, wo das Verbot von Glühlampen beschlossen worden ist, jetzt massive Probleme mit Quecksilbervergiftungen hat. Denn diese neuen Leuchtmittel sind mit Dämpfen von Quecksilber belastet.

Es ist interessant, dass man die Thermometer mit Quecksilber verboten hat; aber in der Energiesparlampe ist das Quecksilber wieder erlaubt. Sogar die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt hat festgestellt, dass bei der Erzeugung und Entsorgung von Lampen die umfassende Umweltbilanz für die Glühlampe und sicher nicht für die neue Energiesparlampe spricht.

Die Konsumentinnen und Konsumenten in der EU hatten schon seit Langem keine Wahl mehr. Sie durften nicht entscheiden, in welchem Bereich in ihrem Wohnhaus oder in ihrer Wohnung, in ihrem Garten oder in ihrem Keller sie zum Beispiel eine Glühlampe brauchen wollten und wo sie eine Energiesparlampe einsetzen wollten. Diese Wahl wurde ihnen genommen. Ich kämpfe für nichts mehr und nichts weniger als für etwas, das selbstverständlich sein sollte: Die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten soll wiederhergestellt werden. Mit diesem Glühlampenverbot ist die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten wirklich unterbunden worden. Dass der Grund die Energiesparmassnahmen waren, ist wirklich totaler Unsinn. Amerika hat bewiesen, dass Leute dadurch, dass sie vermehrt solche Energiesparlampen einschrauben, mehr Energie verbrauchen. Weil sie überall Beleuchtung haben wollen und dabei denken, dass sie ja sparen, schrauben sie mehr Lampen ein und beleuchten die hinterste und letzte Ecke im Haus. Das ist bewiesen: Diese sogenannte Sparmassnahme führt zu mehr Energieverbrauch.

Die Politiker können auch klüger werden. Die Regierung und die Politiker in Neuseeland sind klüger geworden. Sie haben sehr früh ein Glühlampenverbot eingeführt und dieses 2008 storniert. Die sind klüger geworden, und ich hoffe, dass wir eventuell in unserem Parlament auch etwas lernen aus den Fehlern, die die EU gemacht hat. Das habe ich erwähnt. Es geht um massive Quecksilbervergiftungen im EU-Raum, seit das Glühlampenverbot eingeführt worden ist. Richtig schreibt der Bundesrat in der Antwort, dass es für Glühlampen kein Technologieverbot gebe. Das ist klar. Was wir aber nicht haben, sind die günstigen, normalen Lampen, die Glühlampen, an die wir uns gewöhnt haben. Darum geht es mir. Die Leute sollen wieder die Wahlfreiheit haben, wann und wo sie welche Lampen brauchen wollen.

Deshalb bitte ich Sie, geben Sie Ihren Wählerinnen und Wählern diese Wahlfreiheit zurück. Es ist nur ein Verbot, das die EU installiert hat und das wir übernommen haben. Es bringt als Energiesparmassnahme gar nichts und verursacht massive Probleme für die Gesundheit.

Stimmen Sie also Ja zu meiner Motion, und stellen Sie wieder die Freiheit her, die die Konsumentinnen und Konsumenten hatten.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Frau Nationalrätin, ich muss Sie in wichtigen Teilen korrigieren. Denn was Sie sagen, ist nicht kongruent und stimmt nicht. Sie haben vom Glühlampenverbot gesprochen und sich dann wieder korrigiert. Sie sagten, es sei doch kein Technologieverbot, sondern es würden die billigen Lampen fehlen. Das stimmt so aber nicht. Wir haben effektiv kein Technologieverbot für Glühlampen, sondern eine Effizienzvorgabe, die besagt: Die matten Lampen müssen die Anforderungen der Effizienzklasse A erfüllen und die klaren Lampen zumindest diejenigen der Klasse C. Ob es sich um eine Leuchtstofflampe, eine Halogenglühlampe oder eine LED-Lampe handelt, ist uns völlig wurst. Es zählen die Energievorgaben. Insofern hat jeder Haushalt, jeder Konsument auch die Wahl, sich unter den verschiedenen auf dem Markt erhältlichen Lampen zu entscheiden. Aber sie müssen alle Standards erfüllen. Es gibt Effizienzvorschriften - wie für eine Waschmaschine, wie für einen Kühlschrank, wie für ein Auto -, aber es gibt kein Technologieverbot. Insofern verstehen wir Ihr Anliegen nicht.

Estermann Yvette · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe eine kurze Frage: Ich habe erwähnt, dass man in der EU seit dem Glühlampenverbot massive Probleme mit Quecksilbervergiftungen bekommen hat. Sind Sie der Meinung, dass es in Ordnung ist, dass wir in der Schweiz auch ein paar Katastrophen abwarten müssen, bis wir dieses Verbot wieder stornieren?

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Es ist so, dass Energiesparlampen geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Es ist deshalb sehr wichtig, dass man sie bei richtigen Sammelstellen abgibt und nicht mit anderen Sorten von Lampen mischt. Der Leuchtstoff wird dann recyclet, denn bei uns ist die Entsorgung bereits im Kaufpreis inbegriffen. Wir sind ja Weltmeister im recyclen; das wird getrennt gesammelt und recyclet. Deshalb haben wir diese Probleme nicht.

Abstimmung

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 58 Stimmen

Dagegen ... 127 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Ich benutze gerne die Gelegenheit, unserem Kollegen Hans Grunder zum Geburtstag zu gratulieren. Er hatte am Wochenende Geburtstag. Ich gratuliere herzlich! (Beifall)

Ich habe heute Nachmittag zu Beginn der Sitzung unserer Männer-Fussballnationalmannschaft gratuliert. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht - und ich bin froh darüber -, dass sich auch unsere Frauen-Fussballnationalmannschaft für die Weltmeisterschaft nächstes Jahr in Kanada qualifiziert hat. Auch hierzu gratulieren wir! (Beifall)

Schluss der Sitzung um 18.55 Uhr

La séance est levée à 18 h 55