12.4012
Introduire le principe de transparence dans la NAGRA
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Mit der vorliegenden Motion mache ich Ihnen beliebt, bei der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) das Öffentlichkeitsprinzip einzuführen. Die Nagra, bei der neben den AKW-Betreibern auch der Bund als Genossenschafter beteiligt ist, hat den Auftrag, für eine sichere Entsorgung des Atommülls besorgt zu sein. Dies betrifft auch die Endlagerung der vom Bundesamt für Gesundheit eingesammelten Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Bei dieser Ausgangslage müsste man eigentlich meinen, dass das Öffentlichkeitsprinzip eine Selbstverständlichkeit sei. Dem ist aber nicht so. Das halte ich für einen Fehler; mit dieser Meinung bin ich auch nicht alleine.
Insbesondere wenn es um so sensible Themen wie allfällige Lagerorte für atomare Abfälle geht, besteht berechtigterweise ein grosses öffentliches Interesse. Dies hat sich auch im Nachgang zum 7. Oktober 2012 gezeigt, als ein bis dahin vertraulich klassifiziertes Nagra-Dokument an die Öffentlichkeit kam, auf dem bereits der Aargauer Bözberg und das Zürcher Weinland als konkrete Standorte für ein Tiefenlager genannt waren. Die Empörung war verständlicherweise sehr gross. Dieser Vorfall hat der Glaubwürdigkeit der Nagra nachhaltig geschadet.
In seiner Stellungnahme zu meiner Motion schreibt der Bundesrat, das Bundesamt für Energie habe die Nagra im Zusammenhang mit diesem Vorfall um die Geheimpapiere aufgefordert, dem Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz vermehrt Rechnung zu tragen. Das ist gut so, und das unterstütze ich. Doch leider hat in der Folge der Berg eine Maus geboren. Es kam nämlich ein sogenannter Nagra-Verhaltenskodex heraus; das ist zwar auch etwas Gutes, es ersetzt aber beileibe nicht die Forderung nach der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips. Damit wurde das Thema, mit Verlaub, zu sehr auf die leichte Schulter genommen.
Wir alle wissen: Transparenz schafft Vertrauen, Geheimpapiere bewirken das Gegenteil.
Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass das Sicherheitsbewusstsein steigt, wenn Institutionen wie eben in diesem Fall die Nagra gezwungen sind, transparent zu handeln. Sowohl der Bund wie auch zahlreiche Kantone kennen heute bereits aus gutem Grund das Öffentlichkeitsprinzip und haben dies auch in entsprechenden Regulativen gut geregelt. Es wäre also nichts Neues. Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der nun gemachten Erfahrungen ist die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips auch bei der Nagra oder eben gerade bei der Nagra angezeigt.
Ich bitte Sie daher, meinen Vorstoss zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips bei der Nagra anzunehmen. Das würde einen Rückgewinn des Vertrauens bedeuten, und das würde mit Sicherheit der Nagra mehr nutzen als schaden.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Nach dem heutigen Recht ist die Sachlage klar: Das Öffentlichkeitsgesetz gilt nicht für die Nagra. Hingegen unterstehen von der Nagra beim Bund einzureichende Dokumente dem Öffentlichkeitsprinzip - und das, Herr Nationalrat, scheint mir relevant zu sein. Die Nagra ist eine private Aktiengesellschaft, aber sie hat einen Auftrag. Über alles, was im Sachplanverfahren relevant ist, entscheidet nicht die Nagra, sondern der Bundesrat. Er entscheidet auf der Grundlage umfassender Berichte, Gutachten und Stellungnahmen und nach einer öffentlichen Anhörung. Dieser Prozess untersteht dem Öffentlichkeitsprinzip, denn da besteht ein öffentliches Interesse daran zu wissen, was für Dokumente dem Entscheid des Bundesrates zugrunde liegen. Das ist für Sie relevant, wenn Sie überprüfen, ob die Entscheide des Bundesrates nachvollziehbar sind, ob sie auf Fakten basieren und was für eine Gewichtung vorgenommen wurde. Die privaten Dokumente der Vorbereitungsphase aber unterstehen - ob nun bei einer wissenschaftlichen Institution oder der Nagra oder wem auch immer - zu Recht nicht dem Öffentlichkeitsprinzip.
Man muss da natürlich zwischen blossem "Gwunder" und öffentlichem Interesse unterscheiden. Oft geht es einfach um "Gwunder", um Neugier, man möchte gerne schon etwas wissen und die Überlegungen kennen, aber gerade dem Sachplanverfahren ist das nicht förderlich. Wir haben ein sehr klar geregeltes und strukturiertes Verfahren, das festlegt, wer wann wofür zuständig ist. Wenn Entscheide zu fällen sind, muss das Ganze auf den Tisch, dann herrscht Transparenz. Deshalb stört es mich, dass man immer von "Geheimpapieren" spricht. Es sind vertrauliche interne Dokumente; solche Dokumente hat jede Firma, jede Partei, wahrscheinlich auch die Kommission. Es gibt ja auch ein Kommissionsgeheimnis: Vertrauliche Dokumente Ihrer Kommission unterstehen ebenfalls nicht sofort dem Öffentlichkeitsprinzip, denn Sie müssen damit arbeiten können. Wenn Sie dann zu einem Entscheid gekommen sind und das Geschäft in den Rat kommt, dürfen Journalistinnen und Journalisten nachfragen, was Sie da genau gemacht haben, und sagen, sie möchten Zugang zu diesen Berichten haben. Aber sie dürfen es nicht während laufender Verfahren tun.
Auch hier gilt: Die Nagra muss im eigenen Interesse transparent und gut informieren, darüber sind wir uns einig, das hat das Generalsekretariat des UVEK auch gefordert. Aber was Sie hier verlangen, würde den Rahmen des Öffentlichkeitsprinzips und des öffentlichen Interesses wirklich sprengen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Frau Bundesrätin, Sie haben den privaten Charakter der Nagra betont. Ich möchte aber schon festhalten, erstens, dass auch der Bund Genossenschafter ist. Zweitens möchte ich fragen: Was halten Sie davon, dass die Bundesanwaltschaft genau im Zusammenhang mit diesen Papieren Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet hat. Wäre das gemacht worden, wenn es nicht eine amtliche Stelle wäre?
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Es wurden eben Papiere, die eine Skandalisierung zur Folge hatten, den Sonntagsmedien zugestellt. Mittlerweile hat der Berg eine Maus geboren - all diese Verfahren wurden eingestellt. Man hat festgestellt, dass gar nichts passiert ist, abgesehen von der Welle der Empörung in den Medien und in gewissen politischen Kreisen. Offenbar hat aber niemand ein strafrechtlich relevantes Verhalten zu verantworten.
Vote
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 70 Stimmen
Dagegen ... 120 Stimmen
(0 Enthaltungen)