13.3021
Wärmenutzung bei Geothermiekraftwerken
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Bei meinem Postulat geht es um die Wärmenutzung aus Tiefengeothermie-Anlagen. Da bei der Tiefengeothermie 90 Prozent der Energie in Form von Wärme anfallen, ist deren sinnvolle Nutzung zentral. Ausserdem ist nur eine von zehn Bohrungen erfolgreich, das heisst, nur in diesem Fall reicht die gefundene Wärme in der Tiefe für die Stromproduktion aus. Bei den neun nichterfolgreichen Bohrungen fällt die ganze Energie in Form von Wärme an, welche sinnvoll genutzt werden sollte. Es ist deshalb wichtig, dass der Abwärmenutzung schon früh grosse Beachtung geschenkt wird. In der Schweiz gibt es aber Tiefengeothermie-Projekte, zum Beispiel bei uns im Kanton Thurgau in Etzwilen, bei denen man sich noch wenig Gedanken zur Abwärmenutzung machte. Dementsprechend schwierig wird es sein, bei solchen Projekten eine sinnvolle, vollständige Nutzung zu ermöglichen.
Schaut man über die Landesgrenze, wird schnell klar, dass Geothermiekraftwerke sinnvollerweise in der Nähe grösserer Verbraucher, zum Beispiel in der Nähe von Millionenstädten wie München, angesiedelt werden sollten. Auch sehr wichtig ist die Gebäudegrösse; eine städtische Bauweise, mit vier Geschossen und mehr, ist ebenfalls sehr wichtig.
Ich bin erstaunt ob der Stellungnahme des Bundesrates, der festhält, dass die Möglichkeiten der Wärmenutzung aus Tiefengeothermie hinlänglich bekannt seien. Ich kann mir gut vorstellen, dass dies theoretisch der Fall ist. Es geht mir aber im Bericht, den ich fordere, darum, dass die Praxis abgebildet wird. Konkret sind im Fall einer sinnvollen Wärmenutzung oft Wärmeleitungen mit einer Länge von dreissig Kilometern und mehr notwendig - wohlverstanden in Gebieten mit einer hohen Wärmedichte. In der Schweiz ist dies im ländlichen Raum kaum möglich, auch im städtischen Bereich ist dies sehr schwierig, da solche Ballungszentren in der Schweiz selten sind.
Umso wichtiger ist die Abwärmenutzung zu anderen Zwecken, zum Beispiel zum Betrieb von Gewächshäusern. Für diese Nutzung braucht es aber zum Beispiel die Schaffung von neuen Zonen. Auch das ist nicht ganz einfach in der Schweiz.
Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass wir uns vorgängig vertieft mit den Möglichkeiten der Nutzung dieser Abwärme auseinandersetzen. Zentral ist auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit, bei Leitungslängen von dreissig Kilometern und mehr für die Wärmeverteilung. Gemeint ist die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu alternativen und bestehenden Lösungen.
Dieses Postulat soll die Zahl von Fehlentscheiden eindämmen. Wir müssen uns die Frage der sinnvollen Abwärmenutzung jetzt stellen, mögliche Lösungen erarbeiten oder entsprechende Konsequenzen ziehen. Gemäss Bundesrat spielt die Tiefengeothermie eine wichtige Rolle in der Energiestrategie 2050. Entsprechend sollten wir uns auch konkret um die Abwärmenutzung kümmern, auch wenn es unangenehme Fragen zu klären gibt.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Postulat zuzustimmen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir lehnen dieses Postulat ab, weil hier effektiv schon vieles bekannt ist, weil es viele Berichte gibt und weil ein Teil auch in der Kompetenz der Kantone liegt. Wir haben bei der Tiefengeothermie nach wie vor Schwierigkeiten, auch nur einmal ein Projekt zu realisieren. Deshalb ist es, wenn es die Technologie ohnehin schon schwer hat, auch ein bisschen schwierig, auf Halde, auf Vorrat noch weitere Studien zu produzieren, die auch Geld und Ressourcen binden. Im künftigen Raumplanungsgesetz gibt es Grundlagen für die Nutzung des Untergrunds. Aber auch das werden nur Basisartikel sein; es bleibt grundsätzlich Sache der Kantone, weitere Regulierungen für den Untergrund zu treffen.
Bei der öffentlichen Hand und der Wirtschaft ist bekannt, wie beim Bau eines Kraftwerkes, einer Wärmezentrale und allenfalls eines Fernwärmenetzes vorgegangen werden muss. Das Wissen über die verschiedenen Arten der Nutzung der Tiefengeothermie ist vorhanden. In der UREK-NR war die Förderung im Bereich der Wärme und Warmwasseraufbereitung - Sie werden voraussichtlich in der Wintersession die Energiestrategie 2050 behandeln - auch ein Thema. Auch dort sind Grundlagen vorhanden und Regulierungen vorgeschlagen, mit denen Sie sich dann auseinandersetzen werden.
Auch die Förderung der Fernwärme ist Sache der Kantone. Auch da gibt es mehrere Fragen, deren Beantwortung das Vorhandensein eines Netzes voraussetzt. Auch da ist aus unserer Sicht vieles vorhanden; seit Jahren gibt es zum Beispiel ein harmonisiertes Fördermodell der Kantone, das viele Vorgaben und Nutzungsstudien beinhaltet. Das funktioniert gut. Die Kantone erhalten dafür aus der CO2-Abgabe Globalbeiträge, die sie für die Fernwärme einsetzen können.
Deshalb sehen wir in einem zusätzlichen Bericht keinen Mehrwert auf Stufe Bund und verweisen Sie auf die vielen Berichte und Erfahrungen, die hier schon vorhanden sind.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 67 Stimmen
Dagegen ... 98 Stimmen
(2 Enthaltungen)