14.3424
Mobilfunkverbindungen. Weniger Gebühren, mehr Investitionen
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Fluri, Binder, Caroni, Killer, Quadri, Regazzi, Rickli Natalie, Walti, Wobmann)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Fluri, Binder, Caroni, Killer, Quadri, Regazzi, Rickli Natalie, Walti, Wobmann)
Adopter la motion
Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Die Motion Theiler verlangt vom Bundesrat eine Anpassung der Fernmeldegebührenverordnung. Die Richtfunk-Konzessionsgebühren bzw. der Frequenzgrundpreis sollen auf ein durchschnittliches europäisches Niveau gesenkt und die Proportionalität zur Bandbreite soll aufgehoben oder zumindest wesentlich verkleinert werden. Der Motionär begründet seine Forderung mit der Höhe der Schweizer Richtfunk-Konzessionsgebühren. Diese seien im Vergleich zum Durchschnittspreis anderer europäischer Länder massiv höher, dies zulasten der Konsumenten in der Schweiz. Im Jahre 2011 habe sich die Höhe der an den Bund bezahlten Richtfunk-Konzessionsgebühren bei rund 10 Millionen Franken bewegt. Aufgrund der Entwicklung, d. h. aufgrund der Zunahme des Datenverkehrs und des Datenvolumens, werde sich diese Summe laufend erhöhen. Der Motionär erachtet es als gescheiter, diese Summen bzw. einen Teil davon in die technologische Entwicklung und den Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur zu investieren, anstatt sie in Form von Gebühren in die Bundeskasse zu verschieben. Investitionen seien nötig, weil die Nutzerinnen und Nutzer immer schnellere Verbindungen verlangten und immer mehr Datenmengen zu transportieren wünschten.
Der Ständerat hat die Motion ohne Diskussion angenommen.
Die Mehrheit der KVF-NR ist mit dem Bundesrat der Meinung, dass die Richtfunkgebühren nicht isoliert betrachtet werden können, sondern im Gesamtkontext aller Funkfrequenzen gesehen werden müssen. Es macht keinen Sinn, eine einzelne Gebühr herauszupicken und diejenigen der anderen Funkanwendungen nicht zu überprüfen. Eine allfällige Anpassung müsste im Rahmen einer Revision der gesamten Gebührenverordnung im Fernmeldebereich erfolgen. Eine solche umfassende Analyse der Gebührenverordnung ist in Vorbereitung, weshalb die Kommissionsmehrheit - mit Stichentscheid der Präsidentin - die Motion ablehnt.
Die Minderheit hingegen teilt grundsätzlich das Anliegen des Ständerates und des Motionärs, wonach die Gebühren in der Schweiz überdurchschnittlich hoch seien, sodass hier eine Anpassung erfolgen solle. Durch eine Senkung der Richtfunkgebühren würde den Mobilfunkanbietern mehr Geld für Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur zur Verfügung stehen. Die Kommissionsminderheit beantragt daher, die Motion anzunehmen.
Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen jedoch die Ablehnung der Motion.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Dans son avis sur la motion, le Conseil fédéral rappelle que les fréquences de radiocommunication sont une ressource rare et que les droits d'utilisation doivent reposer sur le principe d'une gestion rationnelle. Actuellement, le montant des redevances est calculé selon différents critères, à savoir le domaine des fréquences, la classe et la valeur de celles-ci, la largeur de bande attribuée, l'étendue du territoire couvert et, évidemment, la durée d'utilisation. L'entreprise qui utilise beaucoup de fréquences paie logiquement un montant plus élevé que celle qui n'en exploite que quelques-unes. Il n'y a là rien de choquant.
En vertu de la loi sur les télécommunications, des redevances de concession et des émoluments doivent être acquittés pour l'utilisation des fréquences. Le produit des redevances de concession est versé dans la caisse fédérale, et les émoluments servent à couvrir les frais d'octroi et de gestion par l'Office fédéral de la communication.
Ces paramètres étaient connus par les entreprises de télécommunication lors de l'adjudication au plus offrant des nouvelles fréquences en 2012. A cette occasion, les fournisseurs de téléphonie mobile connaissaient l'existence de cette taxe, et on peut imaginer qu'ils en ont tenu compte lorsqu'ils ont déterminé le montant qu'ils allaient investir lors de la mise aux enchères à l'époque. On comprend que, après coup, ces entreprises veuillent éventuellement obtenir une baisse du tarif pour elles. Toutefois, cela ne se traduirait pas par une baisse de la facture pour les consommateurs finaux, mais éventuellement par une augmentation du bénéfice des entreprises. On aurait affaire à un pur effet d'aubaine ou, comme le disent nos amis alémaniques, à un "reiner Mitnahmeeffekt".
La majorité de la commission estime que les redevances de concession pour les faisceaux hertziens ne peuvent pas être prises isolément, mais doivent être considérées dans un contexte général tenant compte de l'ensemble des fréquences de radiocommunication. En outre, elle indique qu'une éventuelle adaptation des redevances devrait être examinée dans le cadre d'une révision totale de l'ordonnance sur les redevances et émoluments dans le domaine des télécommunications. Cela tombe bien parce qu'une analyse globale de cette dernière est justement en préparation.
La commission vous invite, par 9 voix contre 9 avec la voix prépondérante de la présidente, à rejeter la motion Theiler.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Zuerst etwas zu den Stimmenverhältnissen: Der Ständerat hat diese Motion mit 24 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. In unserer Kommission kam die Mehrheit mit Stichentscheid der Präsidentin zustande; das Stimmenverhältnis lautete hier 9 zu 9 Stimmen. Deswegen muss man eigentlich von der Hälfte der Kommission sprechen, angereichert mit dem Stichentscheid der Präsidentin.
Unbestrittenermassen sind die Schweizer Richtfunk-Konzessionsgebühren im Vergleich zu jenen in anderen Ländern wesentlich höher. Konkret sind sie dreimal höher als im EU-Durchschnitt oder sechs- bis achtmal höher als in Deutschland, Schweden und Finnland. Die Höhe der Gebühren führt einerseits dazu, dass die Preise für die Konsumenten höher sind, und andererseits dazu, dass sie ein Investitionshemmnis darstellen.
Der Bundesrat führt zu Recht aus, dass die Eidgenössische Kommunikationskommission im Jahre 2012 den Weg für die Nutzung von modernen und effizienten Mobilfunktechnologien wie Long Term Evolution (LTE) geebnet und die entsprechenden Konzessionen im Rahmen einer Auktion erteilt habe, und zwar bis Ende 2028. Damit besteht natürlich eine Investitionssicherheit. Der Bundesrat führt weiter aus, dass durch die absehbare Zunahme des mobilen Datenverkehrs auch die Anforderungen an die Anbindung der einzelnen Antennen steigen würden und dass die Anbindung deshalb zunehmend über Glasfaserleitungen erfolge. Alternativ würden auch Richtfunkverbindungen eingesetzt. Hier ist das Problem: Die Alternative zu den Glasfaserleitungen sind Richtfunkverbindungen, die eben mit der entsprechenden Gebühr belastet werden.
Selbstverständlich wussten die Investoren zu Beginn um die Konzessionsgebühren, welche Regalgebühren sind und in die Bundeskasse fliessen. Sie hatten damit Investitionssicherheit und kannten ihr Investitionsrisiko. Das ändert aber nichts daran, dass diese im Vergleich mit dem Ausland sehr hohen Konzessionsgebühren genau die Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und damit in die Datenleitungen oder in die Glasfaserkabel behindern. Wenn das alternativ erfolgt, das heisst, wenn Glasfaserleitungen eben dort eher nicht verwendet werden, wo es beispielsweise aus topografischen Gründen nicht sinnvoll oder nicht rentabel ist, werden dort Richtfunk-Konzessionsgebühren für Richtfunkverbindungen erhoben. Genau diese Konzessionsgebühren hindern dann die Unternehmen wieder daran, in die Glasfaserleitungen zu investieren. Damit wird der Ausbau der Infrastruktur auch in ländlichen Gebieten und in Bergregionen natürlich behindert.
Nun kann man sagen, dass diese Investoren dies ja wussten, als sie bei der Auktion mitmachten; das ändert aber nichts daran, dass die Gebühren an sich sehr hoch sind, auch wenn die Bundeskasse natürlich etwas davon hat. Das ist zwar Grund zur Freude, denn wir wissen ja, wie die finanzielle Situation des Bundes in naher Zukunft aussieht. Wir müssen uns aber entscheiden, ob wir durch diese hohen Gebühren die Investitionen in die Datenleitungen, in die Glasfasertechnologie behindern wollen. Man kann das Geld nicht zweimal ausgeben; entweder fliesst es in Form von Gebühren in die Bundeskasse, oder aber es fliesst in Investitionen. Durch die im Vergleich mit dem Ausland sehr hohen Gebühren werden die Investitionen aber behindert.
Die Hälfte der KVF unseres Rates, die durch den Stichentscheid der Präsidentin zur Minderheit wurde, teilt die Meinung des Ständerates, dass die Gebühren überdurchschnittlich hoch sind und dass dadurch die Investitionen behindert werden. Diese Hälfte der Kommission beantragt Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen, wie es der Ständerat mit 24 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen ebenfalls gemacht hat.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Nationalrat Fluri, es geht eben nicht um die Glasfaser, sondern um die Richtfunkgebühr, die von der Motion erfasst ist. Glasfaser ist eine andere Technologie. Hier geht es aber um die für die Richtfunkfrequenzen anfallenden Gebühren, und das ist das Problem der Motion.
Herr Ständerat Theiler möchte eine Anpassung der Fernmeldegebührenverordnung für Richtfunkverbindungen. Wir teilen Ihre Auffassung, dass die Zukunft im Moment der Glasfasertechnologie gehört: Dort wird ausgebaut. Aber das betrifft eben nicht die Richtfunkgebühr, und somit kann man, wenn man der Motion zustimmen will, nicht argumentieren, dass sich daraus eine verbesserte Situation für den Glasfaserausbau ergebe. Die Richtfunkfrequenzen sind ein knappes Gut, und wer in der Auktion viele Frequenzen zugeschlagen erhalten hat, muss entsprechend mehr Gebühren bezahlen. Das war, wie Sie zu Recht gesagt haben, bei der Auktion bekannt, das war ein Bestandteil des Angebotes. Wir haben wie Sie gestaunt, dass so grosse Summen geboten und so viele Frequenzen zu relativ gutem Geld gekauft worden sind. Aber da hat der Markt gespielt, die Auktion hat diese Preise ergeben. Insofern kann man nicht einfach für einige Bereiche während des Spiels die Regeln ändern.
Wir sind sehr der Meinung, dass man die Fernmeldegebührenverordnung als Ganzes auf die nächste Auktion hin prüft. Aber das soll in der ganzen Breite getan werden: Das ganze Angebot, vom Satellitenfunk über den Mobilfunk bis hin zum Richtfunk, soll geprüft werden. Insofern ist es für uns wichtig, dass die anfallenden Gebühren für alle Technologien in einem gleichen Verhältnis zueinander stehen und nicht die Gebühr nur für eine Technologie gesenkt wird, weil das zu einem Missverhältnis zwischen den Gebühren führen würde. Wir werden dieses Jahr eine Gesamtschau dieser Verordnung an die Hand nehmen, weil die nächste Auktionierung bevorsteht. Deshalb ist das für uns eine Überprüfung des Gesamten und nicht nur des Richtfunks.
Darum beantragen wir Ihnen, die Motion abzulehnen.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. La majorité de la commission propose de rejeter la motion; une minorité propose de l'adopter.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 111 Stimmen
Dagegen ... 72 Stimmen
(1 Enthaltung)